Protocol of the Session on February 24, 2005

Ich weise Sie wieder auf die Ihnen vorliegende Kon

sensliste und das Verzeichnis der eingegangenen Dringlichkeiten hin. Sofern sich gegen die Konsensliste bis zum Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes kein

Widerspruch erhebt, gelten die Vorschläge als angenommen. Über die Anerkennung der Dringlichkeit wird dann wieder jeweils an entsprechender Stelle der Tagesordnung entschieden.

Mit Schreiben vom gestrigen Tag teilt der Regierende Bürgermeister mit, dass Herr Senator Wolf krankheitsbedingt an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann. – Von hier aus bitte ich Sie, Frau Ahlers, ihm gute Besserung zu übermitteln.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 1:

Fragestunde – Mündliche Anfragen

Zudem habe ich für unsere heutige Fragestunde einen Vorschlag zu unterbreiten. Die beiden Anfragen Nr. 2 und Nr. 5 der Abgeordneten Henkel von der Fraktion der CDU und Ritzmann von der Fraktion der FDP zum Thema Visaaffäre oder Fischer-Volmer-Erlass sollten verbunden werden. Nach der gemeinsamen Beantwortung des Senats steht den Fragestellern dann jeweils eine Nachfrage zu. Eine weitere Frage kann aus dem Plenum heraus gestellt werden. – Wenn ich keinen Widerspruch dazu höre, verfahren wir so.

Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat nunmehr der Abgeordnete Dr. Arndt von der Fraktion der SPD zu dem Thema

Sanierung des Steglitzer Kreisels

Bitte schön, Herr Dr. Arndt aus Steglitz!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Ich frage den Senat:

1. Sind dem Senat die Ergebnisse des jüngsten Gutachtens zur Asbestsanierung des Steglitzer Kreisels bekannt, und in welcher Weise findet diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf und dem Senat statt?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Arndt! Ein solches Gutachten ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht bekannt. Wir wissen aber, dass eine Bewertung erstellt worden ist. Dies ist nach unserer Kenntnis in einer Zeit geschehen, als sich die FU für diesen Standort interessiert hat. Nach den Informationen, die uns zur Verfügung stehen, schätzt das Bezirksamt dies offensichtlich auch ausgehend von der damaligen Bewertung so ein. Ob dies tatsächlich ein Gutachten im Sinne einer Bewertung des Standortes hinsichtlich der baulichen Substanz gewesen ist, kann ich Ihnen nicht bestätigen. Ich kann aber auch keine näheren Angaben zu dem Gutachten machen. Ob tatsächlich ein Sanierungsaufwand, wie vom Bezirk vermutet und mit 25 Millionen € für diesen Standort beziffert worden ist, in Rede steht, mag sich nach bezirklicher Beurteilung und Betrachtung dieser Bewertung ergeben. Eine eigene Einschätzung dazu und eine Möglichkeit, dies zu bewerten, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht gehabt und hat sie auch zur Zeit nicht.

2. Welche Zeitplanungen für die notwendige Sanierung sind dem Senat bekannt, und gibt es Überlegungen hinsichtlich eines Finanzierungskonzeptes?

Danke schön! – Zur Antwort hat Frau Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Junge-Reyer, das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Arndt! Die Ergebnisse des Gutachtens über die unterschiedlichen Varianten einer möglichen Asbestsanierung des Bürohochhauses sind dem Senat bekannt. Es gibt eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bezirks. In dieser Arbeitsgruppe sind die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vertreten. Dort werden die aus dem Gutachten resultierenden Arbeitsschritte beraten.

Eine Darstellung der notwendigen Kosten liegt in unterschiedlichen Varianten vor. Die Varianten befassen sich mit den Möglichkeiten zum Teilabriss, aber auch zum Neubau an der selben Stelle bzw. an einem möglichen zu identifizierenden anderen Standort.

Die Variante Sanierung in Etappen ist inzwischen verworfen worden, weil sie keine wirtschaftlich darstellbare Problemlösung ist und weil bei einer solchen die Aufrechterhaltung des Brandschutzes der Rettungswege aber auch die technische Versorgung während einer überlangen Bauzeit nicht gewährleistet sein würde.

Die Analyse schließt mit der Aussage, dass ein Rathausneubau an anderer Stelle im Bezirk günstiger wäre als eine Sanierung. In den weiteren Schritten, die jetzt zu tun sind, muss berücksichtigt werden – das war Ihre Frage –, dass es eine mögliche Sanierungszeit von mit Sicherheit mindestens drei Jahren geben würde. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass es nach wie vor unklar ist, ob es tatsächlich erforderlich ist, dass dieser Verwaltungsbau als Bürobau weiter benutzt werden muss.

Ich halte es daher für richtig zu klären, ob nicht im Wege einer Dezentralisierung der bezirklichen Angebote und der bezirklichen Standorte ein solcher Verwaltungsstandort auch ganz aufgegeben werden könnte. Wir sind deshalb dabei, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen einen Bedarf an Kapazitäten für die Unterbringung von Mitarbeitern im Bezirk zu analysieren. Diese Abstimmungen finden zurzeit statt. Es werden bereits jetzt genutzte Standorte für Verwaltungstätigkeit im Bezirk geprüft, aber es werden auch andere Standorte in diese Überlegungen einbezogen.

Ich glaube, dass wir uns möglicherweise von dem Lösungsansatz der bisherigen Konzentration der bezirklichen Verwaltung an einer Stelle verabschieden können, wenn es die entsprechenden Dependancen im Bezirk gibt. Wir haben deshalb verabredet, dass die bezirklichen Liegenschaften mit Unterstützung der BIM untersucht wer

den und hoffen auf ein Ergebnis dieser Prüfung in frühestens acht Wochen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Es gibt es eine Nachfrage des Kollegen Dr. Arndt. – Bitte! Gleich haben Sie das Mikrofon!

Frau Senatorin! In den Überlegungen einer Dezentralisierung von Verwaltung kommt auch immer das Headquarter, der ehemalige Standort der amerikanischen Streitkräfte, ins Gespräch. Sind Ihnen Gutachten bekannt, die dort ebenfalls von großen Schadstoffbelastungen ausgehen? Was würde dort eine Sanierung kosten?

Danke schön, Frau Senatorin! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Niedergesäß. – Bitte schön, Herr Niedergesäß!

Frau Senatorin! Vor zwei Jahren waren wir mit dem Bauausschuss zu einer Besichtigung des Steglitzer Kreisels. Es wurde uns erklärt, dass die Faserbelastung bei 120 bis 160 Fasern pro Kubikmeter liegt. Das ist noch 90 % unter den zulässigen Werten. Teilen Sie meine Meinung, dass es hier nicht in erster Linie um eine Asbestsanierung, sondern um die Sanierung eines zu Westberliner Zeiten entstandenen Baupfuschobjektes geht?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Niedergesäß! Wenn es eine Asbestbelastung gibt, die für die Mitarbeiter des Bezirksamtes so belastend

Frau Sen Junge-Reyer

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will erst einmal direkt auf die Frage eingehen und dann das, was dahinter steht, kurz erläutern. – Die Frage ist, welche Möglichkeiten wir als Land Berlin haben, von mit Visa einreisenden Personen Kenntnis zu nehmen und wie man das gegebenenfalls unterbinden kann. Hier ist die Rechtslage relativ einfach. Weder die Berliner Ausländerbehörde noch die Senats

verwaltung für Inneres werden an der Ausstellung von Touristenvisa beteiligt. Dementsprechend erhalten auch Stellen des Landes Berlin keine Kenntnis von einreisenden Personen mit Touristenvisa. Das ist übrigens keine neue Rechtslage. Das war anders nach § 21 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965. Dieses Gesetz ist am 9. Juli 1990 durch den Deutschen Bundestag – und zwar von den jetzt fragenden Fraktionen CDU und FDP – geändert worden, indem in § 38 Ausländergesetz nur noch die Möglichkeit einer Rechtsverordnung vorgesehen wurde. Eine solche Rechtsverordnung hat dann am 18. Dezember 1990 die Regierung Kohl erlassen, allerdings beschränkt auf die unter 16-Jährigen – oder anders ausgedrückt: Es entspricht langer, deutscher ausländerrechtlicher Tradition, seit FDP und CDU,

dass bei normalen Visen keine Beteiligung der Ausländerbehörde eines Bundeslandes erfolgt. – Das ist die Grundfrage, die hier gestellt worden ist. Ich kann Ihnen deshalb weder beantworten, welche Kenntnis Berlin von der Ausstellung entsprechender Visa hatte, noch welche Unterbindungsmöglichkeiten Berlin dazu hatte.

ist, wie dies bisher dargestellt worden ist, haben wir allein aus diesem Grund einen Sanierungsbedarf. Diesen Sanierungsbedarf nehmen wir im Interesse der Gesundheit und des Schutzes der Mitarbeiter ernst. Wir sind allerdings nicht der Auffassung – auch ich persönlich bin nicht der Auffassung –, dass uns dies veranlassen sollte, zu einer vorschnellen Investitionsmaßnahmen an diesem Standort zu kommen, wenn es die Möglichkeit einer dezentralen Unterbringung der Aufgaben des Bezirksamtes gibt.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit dem Abgeordneten Henkel von der Fraktion der CDU, der das Wort hat zu der Frage

Auswirkungen der Visaaffäre für Berlin

Bitte schön, Herr Henkel!

Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wann hat der Senat von den Missständen in der Deutschen Botschaft in Kiew erfahren, und welche Schritte wurden unternommen, um eine missbräuchliche Einreise aus der Ukraine nach Berlin zu unterbinden bzw. den Aufenthalt betroffener Personen zu beenden?

2. Wie viele Personen sind in den vergangenen fünf Jahren aus der Ukraine mit einem Touristenvisum nach Berlin eingereist, und in wie vielen Fällen lag dabei ein Visum vor, das in Verbindung mit einer sog. „Reiseschutzversicherung“ erteilt wurde?

Jetzt kommt als nächstes der Kollege Ritzmann von der Fraktion der FDP mit der Frage über

Auswirkungen des Fischer-Volmer-Erlasses auf Berlin

Bitte schön, Herr Ritzmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Ich frage den Senat: Wie schätzt der Senat den Schaden für Berlin durch die Visavergabepraxis auf Grund des Fischer-Volmer-Erlasses ein, der dadurch entstanden ist, dass eine hohe, bis dato nicht bezifferbare Anzahl von Personen mit kriminellem Hintergrund einreisen konnte sowie der Menschenhandel und die Zwangsprostitution gefördert wurden?

Jetzt ist der Senator Dr. Körting, der Senator für Inneres, mit einer Antwort an der Reihe. – Bitte schön!

[Ritzmann (FDP): Das werden wir noch sehen!]

Sie stellen die weitere Frage, ob durch den VisaMissbrauch Schäden entstanden sind. Ich gehe zunächst auf den Aspekt Visamissbrauch ein. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass das, was an den Botschaften in Kiew oder Tirana de facto geschehen ist, nichts mehr mit der Intention eines liberalen Touristenverkehrs zu tun hatte, sondern die dortige Praxis dazu geführt hat, dass Menschen in nicht mehr überschaubarer Zahl gekommen sind. Es hat weiter dazu geführt, dass diese liberale Praxis der Bundesrepublik Deutschland von Kriminellen bewusst missbraucht worden ist. Dazu gab es insbesondere auch Vorgänge im Land Berlin.

In Berlin gab es eine erhebliche Anzahl entsprechender Büros, die derartige Dinge ab dem Jahr 2000 ausgestellt haben, was dazu geführt hat, dass das Landeskriminalamt des Landes Berlin in Absprache mit dem Bundeskriminalamt und im Rahmen eines gemeinsamen Auswerteprojektes Wostok und eines Auswerteprojektes Terek versucht hat festzustellen, inwieweit die liberale Visapraxis zu Missbräuchen durch kriminelle Elemente geführt hat.

[Dr. Lindner (FDP): Die grüne Visapraxis, nicht die liberale! Das ist ein Unterschied!]