Protocol of the Session on November 25, 2004

[Beifall des Abg. Gaebler (SPD) – Frau Senftleben (FDP): Richtig!]

Keine Sorge, ich werde mich nicht gegen die Legalisierung der Prostitution wenden. Es geht mir auch nicht um Männer, die Prostituierte besuchen und mit ihnen Dienstleistungsverträge abschließen, um es einmal so auszudrücken. Wenn aber eine Prostituierte telefonisch bestellt wird, wenn Leistung und Entlohnung nicht mit ihr, sondern mit einem Begleiter vereinbart werden, wenn dieser auch das Geld entgegennimmt, dann muss der Freier wissen, dass es sich hier um Zwangsprostitution handeln kann. Er nimmt das mindestens billigend in Kauf, handelt mit bedingtem Vorsatz. Ob das strafrechtlicher Sanktionen zugänglich ist, weiß ich nicht, moralisch sollten wir aber niemandem die Schutzbehauptung durchgehen lassen, er habe von nichts gewusst.

Nun aber zu den Opfern. Potentielle zukünftige Opfer werden vielleicht durch die Bestrafung der Täter geschützt. Doch was ist mit denen, die schon Opfer geworden sind, vor allem mit denen, deren Anzeigen und Aussagen die Täter erst namhaft und dingfest gemacht haben? Häufig haben sie schwere Schäden wie eine Traumatisierung davongetragen. Häufig erleiden sie dann noch weitere Nachteile. Immerhin zu begrüßen ist die Einführung eines zweiten Absatzes in § 154 c Strafprozessordnung. Es geht dabei um Folgendes: Wenn eine Frau, die Opfer eines Menschenhändlers wurde, diesen anzeigt, bekommt sie oft ein Problem. Wenn sie gegen das Ausländergesetz verstoßen oder sich sonst strafbar gemacht hat, handelt sie sich durch ihre Anzeige selbst ein Ermittlungsverfahren ein. In solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft künftig von der Strafverfolgung absehen. Das ist ein wichtiger Fortschritt.

[Beifall bei der SPD und der PDS – Beifall der Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne)]

Weniger zufriedenstellend ist aber die aufenthaltsrechtliche Situation der Opfer von Menschenhandel, die durch ihre Strafanzeige eine Verfolgung der Täter erst ermöglicht haben. Sie müssen nicht nur befürchten, in eine schwierige Situation in ihre Heimat zurückzukehren, häufig sind sie dort auch Gefahren von Seiten der Täter oder ihrer Kumpanen ausgesetzt. Hier hat die Weisung von Senator Körting die Duldung während des Strafverfahrens auf mindestens ein Jahr gesichert. „Der Staat ist auf aussagewillige Frauen angewiesen, wenn er Schleuserringe zerschlagen will“, sagte Senator Körting dazu im August. Ich hoffe nur, dass auch nach Inkrafttreten des neuen Aufenthaltsrechts ab dem 1. Januar 2005 die tatsächliche Sicherheit des Aufenthalts eines Opfers wäh

rend des Strafverfahrens gegen die Täter aufrechterhalten werden kann.

[Beifall bei der SPD und der PDS – Beifall der Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne)]

Ich komme zum Schluss. – Ich sehe Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels, auch und gerade bei uns in Berlin. Wir müssen aber lernen, stärker nicht nur die Seite der Täter, sondern auch die der Opfer zu sehen. Da bleibt noch eine Menge zu tun. In diesem Sinn gehe ich davon aus, dass der heutige Tag gegen Gewalt gegen Frauen sich nicht nur im nächsten Jahr wiederholen wird. Wir brauchen solche Tage, auch dazwischen, immer wieder. – Danke!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Vielen Dank, Frau Kollegin Neumann! – Es folgt die Fraktion der CDU. Das Wort hat der Kollege Wilke. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwa 200 Jahren wurde die Leibeigenschaft in Preußen abgeschafft. Merkmale der zivilisierten Welt sind, dass Menschen weder Ware sind noch zu unfreiwilligen Diensten an anderen gezwungen werden. Wir müssen dennoch zur Kenntnis nehmen, dass Menschenhandel, wovon fast ausschließlich Frauen betroffen sind, weltweit – und leider auch in Berlin – zunimmt, in Berlin sogar in zweierlei Hinsicht: Die deutsche Hauptstadt ist, brutal ausgesprochen, Umschlagplatz zum einen und Ausführungsort am so genannten Endverbraucher oder Freier genannt zum anderen. Die Bekundungen von Politik und die Appelle nichtstaatlicher Hilfsorganisationen, endlich schärfer und härter, wirkungsvoller gegen diese Form der modernen Sklaverei vorzugehen, verstummen nicht. In einigen Bereichen gibt es Verbesserungen z. B. beim Opfer- oder Zeugenschutz. Sie haben das im Einzelnen vorgetragen, Herr Senator. Wir nehmen das zur Kenntnis und bewerten es fairerweise positiv.

Dem gegenüber steht das von Rot-Grün eingebrachte und mittlerweile durch den Bundestag verabschiedete Gesetz – Frau Neumann hat es erwähnt –, das über eine solche Regelung leider kein Wort enthält. Es sollte der Umsetzung völkerrechtlicher bzw. europarechtlicher Vorgaben aus den Jahren 2000 und 2002 dienen, durch die Deutschland verpflichtet ist, die Strafvorschriften gegen Menschenhandel zu reformieren. Lange hat die rot-grüne Bundesregierung bis zur Vorlage dieses Gesetzentwurfs gebraucht. Der Entwurf hat nun am 28. Oktober den Bundestag passiert und muss dringend nachgebessert werden, denn der eigentliche Menschenhandel, der Kauf von Menschen und die darin liegende Degradierung zur Handelsware durch Endverbraucher wird darin nicht spezifisch unter Strafe gestellt.

Das Gesetz nimmt damit in Kauf, dass Deutschland völkerrechtliche Vereinbarungen und Vorgaben der EU nicht vollständig erfüllt. Wenn denn der Verkauf von Organen und Geweben zu Zwecken der Transplantation in Deutschland verboten und strafbar ist, ist es doch umso erstaunlicher, dass aus Sicht von Rot-Grün der Handel kompletter Menschen zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung oder auch weiteren Versklavung nicht spezifisch unter Strafe gestellt werden soll. Sonst würde Rot-Grün der dringenden Gesetzesänderung bzw. Gesetzesergänzung um die Freierstrafbarkeit nicht so zögerlich gegenüberstehen. Hier fehlt es der rot-grünen Rechtspolitik an verlässlichen Maßstäben.

Aber wir müssen auch alle zur Kenntnis nehmen, dass es bisher keinen durchschlagenden Erfolg in Berlin und anderswo in dieser Thematik gibt. Warum ist das so? – Schauen wir einmal genauer hin. Das Geschäft ist lukrativ, wahrscheinlich das lukrativste der organisierten Kriminalität überhaupt, denn dem relativ hohen Gewinn steht ein geringes Risiko gegenüber, da eine Strafverfolgung nur mit Hilfe von Zeugenaussagen möglich ist. Doch die Zeugen, zugleich Opfer, schweigen zumeist, denn sie werden von ihren Peinigern unter erheblichen Druck gesetzt, zumal solche Drohungen oft in die Tat umgesetzt werden, bis hin zum Mord.

Für die betroffenen Frauen kommt erschwerend hinzu, dass sie auch immer mit sofortiger Abschiebung rechnen müssen. Das wiederum hat zur Folge, dass sie den Repressalien der kriminellen Netzwerke in ihren Heimatländern schutzlos ausgeliefert sind und der Rechtsstaat seine Zeugen verliert. Diese Betrachtung macht das gesamte Dilemma deutlich.

Schaut man noch genauer hin, fällt auf, dass eine Personengruppe vollkommen außer Betracht geraten ist. Es gibt ein Sprichwort „Der Hehler ist schlimmer als der Stehler.“ Übertragen wir es auf den Frauenhandel, müssen wir uns fragen, wie wir den so genannten Endverbraucher, den Freier, hierbei bewerten sollen. Ich erlaube mir an der Stelle, die ehemalige Senatorin Dr. Bergmann zu zitieren, welche im August 1997 bei der Beantwortung einer ähnlichen Großen Anfrage wie folgt Stellung nahm:

Menschenhandel ist ein Verbrechen. Es ist aber ein Verbrechen, das durch die Nachfrage beeinflusst wird. Ohne die Nachfrage hiesiger Kunden nach exotischen Ehefrauen und Prostituierten wäre er nicht ein derartig lukratives Verbrechen für die Schlepper und Zuhälter.

[Beifall bei der CDU, der SPD und der PDS – Beifall der Frau Abg. Dr. Klotz (Grüne)]

Beifall gab es von allen vier im Abgeordnetenhaus damals vertretenen Fraktionen. Doch dieser Erkenntnis folgten leider keine Konsequenzen. Frau Dr. Bergmann begab sich auf Bundesebene in Verantwortung, nichts passierte.

Weitere Jahre vergingen, bis Bayerns Justizministerin Frau Dr. Merk über den Bundesrat initiativ wurde, indem sie für die Freierstrafbarkeit plädiert. Die Entschließung dazu liegt dem Bundesrat bereits vor. Das zentrale Anliegen darin ist, den Drahtziehern des Menschenhandels die Nachfrage für ihr niederträchtiges Geschäft zu entziehen. Tag für Tag oder besser gesagt Nacht für Nacht lassen sich Tausende Freier ihre Wünsche preiswert von den Opfern erfüllen und nutzen so schamlos deren Zwangslage aus. Selbst wenn den Freiern bewusst ist oder sie damit rechnen müssen, dass es sich bei den Frauen um Opfer skrupelloser Krimineller handelt, machen sie sich nach dem geltenden Recht in aller Regel nicht strafbar. Diese Lücke im Gesetz muss geschlossen werden. Wer die Lage eines Menschenhandelsopfers für sexuelle Handlungen

missbraucht, muss künftig mit dem Staatsanwalt rechnen, denn erst die Nachfrage schafft in diesem Fall den Markt.

[Beifall bei der CDU]

Solange wir nicht dafür Sorge tragen, diesem brutalen Geschäft die Nachfrage zu entziehen, werden wir uns hier im Abgeordnetenhaus immer wieder vor der Situation sehen, dass wir über kleine, durchaus anerkennenswerte Erfolge informiert werden. Wir werden dann weiterhin gegenseitig bekräftigen, dass wir noch mehr Anstrengungen unternehmen müssen, um z. B. Behörden und nichtstaatliche Institutionen besser zu koordinieren. Der Senator hat hierzu berichtet, ähnlich wie Frau Dr. Bergmann das vor nunmehr 7 Jahren schon einmal getan hat. Bekämpft werden allerdings lediglich die Wirkungen und die Erscheinungen. Das abscheuliche Geschäft mit den versklavten Frauen bleibt jedoch, weil die Ursache des Übels nicht angegangen wird.

Seitens des Landes Berlin kann sicherlich noch die eine oder andere Anstrengung zur Verbesserung der Situation unter der bestehenden Gesetzeslage erfolgen. Was das Land Berlin aber vor allem jetzt und schnell tun kann, ist die ursprüngliche Entschließung des Bundesrats auf Grund der Initiative Bayerns in Form der Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats zu unterstützen.

[Beifall bei der CDU]

Deswegen wird der Senat von uns aufgefordert, morgen im Bundesrat für die Einberufung des Vermittlungsausschusses in dieser Angelegenheit zu stimmen, damit die

durch Hartz IV und das neue Zuwanderungsgesetz

Die Ursachen für Menschenhandel liegen in den gesellschaftlichen Verhältnissen. Die ungleichen ökonomischen Machtverhältnisse ermöglichen, dass Männer Frauen in ihre Gewalt bringen können. Das Wohlstandsgefälle

zwischen Herkunfts- und Zielländern ist eklatant. Überall werden Frauen vom normalen, existenzsichernden Arbeitsmarkt gedrängt. Solange die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird, ist der Nachschub leicht zu besorgen. Das sind alte Sklavenhalterverhältnisse mit modernem Gesicht, hier bei uns in der Stadt. Wenn Sie durch die Straßen Berlins fahren, kommen Sie an Häusern vorbei, wo eingesperrte Frauen Sexdienste verrichten müssen und malträtiert werden, wenn sie nicht spuren. Die Frauen haben keine Papiere, sie kennen unsere Sprache nicht, und sie wissen keinen Ausweg. Nur eines wissen sie: Sie sind illegal. Das bekommen sie von ihren Peinigern jeden Tag zu hören. Und die Angst, entdeckt zu werden, ist groß.

Aus Polizeikreisen ist zu hören, dass das Geschäft immer grausamer wird, die Zwangsmethoden immer ausgefeilter. Es kommt eines dazu: Die Bekämpfung von Frauenhandel geht nur mit den Frauen, nicht gegen sie. Wenn sie nicht aussagen wollen oder können, sondern abgeschoben werden, kommen sie nie aus den Teufelskrallen von Gewalt und Zwang heraus. Außerdem wird es auch immer schwerer, an die Opfer von Menschenhandel heranzukommen. Immer weniger Zwangsprostituierte arbeiten in Bordellen oder an öffentlichen Plätzen, wo man durch Razzien auf sie als Opfer stößt. Immer mehr ziehen sich die Gewalttäter mit ihren Opfern in völlig abgeschottete Privatwohnungen und Clubs zurück. Wie man dem beikommen soll, wo die personellen Kapazitäten doch begrenzt sind, bleibt eine noch zu lösende schwierige Aufgabe für uns.

Gesetzeslücke geschlossen werden kann, wobei endlich die zur Verantwortung gezogen werden können, die den Dienst der versklavten Mädchen und Frauen skrupellos annehmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Wilke! – Es fährt fort die Fraktion der PDS. Das Wort hat die Frau Kollegin Baba. – Ich bitte um Aufmerksamkeit und Herabsenkung des Lärmpegels bei denen, die ihn verursachen. – Bitte schön, Frau Baba, Sie haben das Wort!

Danke! – Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Auch ich danke dem Senator für seine Ausführungen und möchte nicht versäumen, die Verdienste der Frauenverwaltung und der freien Träger hervorzuheben.

[Beifall bei der PDS und der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Sie haben sich seit vielen Jahren mit großem Engagement diesem Problem verschrieben. Nur durch interdisziplinäres Vorgehen, durch die kontinuierliche Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen konnten die bisherigen Erfolge erzielt werden.

Aus frauenpolitischer Sicht ist eines besonders hervorzuheben: Es geht bei der Fachkommission Frauenhandel – der Senator hat beschrieben, wer darin vertreten ist – nicht allein um die Verbesserung der Strafverfolgung, sondern um die Opfer und darum, wie ihnen geholfen werden kann. Frauenhandel ist aus der Perspektive der betroffenen Frauen zu betrachten. Ihr Menschenrecht und ihre Würde werden verletzt. Als verkäufliche Ware sind sie Objekt für Männer, von Männern, die verkaufen, und Männern, die kaufen. Die Frauen werden getäuscht, erpresst, enteignet, eingesperrt und missbraucht. Sie werden mit Drogen und Alkohol abhängig gemacht. Wie lange sie leben, ist den Geschäftemachern egal. Das Umfeld, in dem sich Frauenhandel abspielt, ist groß. Es profitieren nicht nur Menschenhändler und Zuhälter, die Branche boomt. Auch da gibt es harte und weiche Standortfaktoren. Es verdienen Werbefirmen, Handyläden, Netzbetreiber und Internetdienste. Die Zeitungen mit großen Buchstaben veröffentlichen besonders viele Seiten mit Anzeigen. Es profitiert die Immobilienbranche, aber auch das Taxigewerbe, Textilreinigung und Cateringservice schneiden sich ein Stück von dem Kuchen ab.

Doch darauf und auf die Diskussion, ob Freier von Zwangsprostituierten unter Strafe zu stellen sind, will ich mich nicht konzentrieren. Wir sind in der Pflicht, den Frauen zu helfen. Ich will mich im Folgenden auf vier Punkte konzentrieren: die Ursachen, die Situation der Frauen und die Lage durch die veränderten Rahmenbedingungen und weiteren Handlungsbedarf.

Trotzdem sollte festgehalten werden, dass die Kooperationsvereinbarung zwischen den Beratungsstellen und der Polizei sich bewährt hat und unbedingt weitergeführt werden sollte. Darauf hat Herr Wolf schon Bezug genommen und das auch so dargestellt. Es ist wichtig, dass die Frauen bei ihrem ersten Treffen auf die Polizei auf geschulte Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen treffen, die ihnen eine Perspektive eröffnen können. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen haben einen großen Anteil daran, dass es inzwischen bei der Polizei geschulte Kräfte gibt. Sie selbst beteiligen sich trotz der beschränkten finanziellen Mittel an der Rufbereitschaft. Der Senator hat die Projekte genannt, und sie verdienen unseren Beifall.

Die Beratungsstellen haben inzwischen ein funktionierendes Netz aufgebaut, sie sind sachkundig und einfühlsam. Für die gepeinigten Frauen ist es schwer, sich zu orientieren und überhaupt zu begreifen, wie es mit ihnen weitergehen kann. Die Opfer brauchen zunächst Zeit und einen Ort, wo sie zur Ruhe kommen können. Sie haben oft nicht mehr als das Bisschen, das sie am Leibe tragen. Sie brauchen gesundheitliche und psychische Betreuung. Sie erhalten lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und das bedeutet nach der bisherigen Rechtslage 20 bis 25 % weniger als die Sozialhilfe. Hier stehen die Beraterinnen vor neuen Herausforderungen, denn durch die Umstrukturierung

Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage und kann eines versprechen: Wir werden uns auch weiter für die Frauen einsetzen, die hier ausgebeutet werden und Schaden an Leib und Seele nehmen. Das sind wir ihnen schuldig, auch wenn – wie ich hoffe – keiner aus unserem Hause je die Dienste dieser modernen Sklavinnen in Anspruch genommen hat. – Vielen Dank!

Danke schön, Frau Kollegin Baba! – Es folgt die Fraktion der Grünen. Frau Dr. Klotz hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben um diese Tageszeit schon weit unwichtigere Themen in Form von Großen Anfragen debattiert. Auch deshalb finde ich das durch Murmeln zur Schau getragene Desinteresse – um es mal parlamentarisch zu sagen – unangemessen.

Lassen Sie mich am Anfang darauf eingehen, welche Veränderungen in der Gesetzgebung auf Bundesebene vollzogen wurden, weil das mit Zustimmung aller Fraktionen passiert ist. Das ist nicht sehr häufig, und ich finde es auch ein sehr positives Zeichen und Signal, dass da alle an einem Strang gezogen haben. Ich rede von der Reform der Straftatbestände des Menschenhandels in den §§ 180 b und 181 Strafgesetzbuch. Ich will ein paar wesentliche Inhalte nennen, die dort endlich verändert worden sind.

neue Zuwanderungsgesetz werden sich die Bedingungen für die betroffenen Frauen beileibe nicht zum Besseren wenden. Während bisherige Regelungen es möglich machten, die Aufenthaltsdauer für aussagewillige Frauen auf ein Jahr zu verlängern, wird dies mit dem neuen Zuwanderungsgesetz nur noch für längstens sechs Monate möglich sein. Damit ist die vom Senator Körting durchgesetzte minimale Verfahrensvereinfachung für die Betroffenen hinfällig. Das ist doch ein Skandal!

Zudem bleibt es bei den restriktiven Einreise- und ausländerrechtlichen Bestimmungen, die Menschenhändler begünstigen. Noch vor Jahren konnten Migrantinnen einreisen, um hier zu arbeiten, auch als Prostituierte. Unser Arbeitsmarkt ist abgeschottet. Ich freue mich, dass der Senator ausdrücklich auf die europäische Erfahrung verwiesen hat und in der Fachkommission gegenwärtig geprüft wird, wie das in Italien praktizierte Modell umgesetzt werden kann. Dort ist der Aufenthaltstitel für die Opfer von Menschenhandel nicht an ihre Aussagebereitschaft gebunden.

Es ist schon erwähnt worden, dass der Bundestag mit dem Strafrechtsänderungsgesetz endlich die Anpassung an die EU-Richtlinien geschafft hat. Auch Heiratshandel und Handel in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse sind ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Ich möchte Sie aber auch darüber informieren, was im Zusammenhang mit der CEDAW-Berichterstattung der Bundesregierung an die Vereinten Nationen deutlich wurde.

[Anhaltende Unruhe]