Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Fischer! Die Partei der Republikaner, und zwar Bezirksverbände, hatte für den 9. November, also dem Jahrestag der Pogromnacht von 1938, eine Kranzniederlegung am Mahnmal für die Deportation der Berliner Juden auf der Putlitzbrücke in Berlin angemeldet. Diese Veranstaltung wurde von einem Parteimitglied angemeldet, das sich nach allem, was
wir wissen, mit der Kranzniederlegung auch echt von den Gräueln des Dritten Reiches distanzieren wollte. Gleichwohl haben wir gesagt, dass eine solche Kranzniederlegung am Mahnmal mit der öffentlichen Ordnung nicht vereinbar sei. Es kommt nicht auf die individuellen Motive desjenigen an, der dort angemeldet hat, sondern auf die Partei, die die Anmeldung durchgeführt hat. Wir haben die Partei der Republikaner nach wie vor als verfassungsfeindliche Partei eingestuft. Wir sehen sie als eine Partei an, die ausländerfeindlich ist und die zudem den Holocaust in vielem relativiert. Das ist in der Vergangenheit von den Republikanern immer wieder erklärt worden.
Wir haben deshalb in einer Abwägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beim Versammlungsrecht gesagt, dass es eine Provokation gegenüber den Opfern des Holocaust wäre, wenn die Partei der Republikaner am 9. November dort einen Gedenkkranz niederlegen würde, haben aber gesagt, dass sie in einem Abstand von 150 Metern ihre Versammlung abhalten können. Ursprünglich war in dem Bescheid gesagt worden, dass etwaige Kränze mitzunehmen seien. Dieses ist vom Verwaltungsgericht und vom Oberverwaltungsgericht so nicht bestätigt worden. Die Tatsache, dass die Partei der Republikaner nicht unmittelbar am Denkmal ihre Versammlung abhalten konnte, ist vom Verwaltungsgericht und vom Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigt worden, allerdings mit dem Schwerpunkt der Bestätigung auf der öffentlichen Sicherheit und nicht auf der öffentlichen Ordnung.
Frau Abgeordnete Fischer! Wir haben häufig eine öffentliche Debatte darüber, warum wir nicht alles immer gleich verbieten. Diese öffentliche Debatte, die wir auch bei anderen Demonstrationen wie jetzt bei der Demonstration von arabischen Verbänden am 13. November haben, geht – so glaube ich – fehl.
Wir haben – und das gehört zu den konstitutiven Dingen einer Demokratie – ein freies Versammlungsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach gesagt, dass wir Versammlungen auch von den Unbequemsten, auch von den Verfassungsfeinden, dulden müssen. Wir haben Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Deshalb dürfen sich auch Menschen und Gruppierungen in der Öffentlichkeit äußern, die unsere Verfassung ablehnen, so dass ein Verbot von Veranstaltungen nur dann in Frage kommt, wenn entweder ganz schwerwiegende Sicherheitsbedenken vorliegen oder gegen strafrechtlich relevante Dinge verstoßen wird. Das ist beispielsweise der
Fall bei Volksverhetzung, weshalb wir diese eine Veranstaltung des arabisch-islamischen Kongresses verboten haben. Wir haben gesagt, dass dies eine Volksverhetzung gegen die Juden weltweit ist.
Ansonsten müssen wir nach der Versammlungsfreiheit – ich halte das auch für richtig – und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entscheiden, welche Auflagen wir jeweils machen. Wir haben hier gesagt, dass die Veranstaltung, allerdings mit Auflagen, stattfindet, so, wie ich es beispielsweise mit der Verlegung des Ortes an dem sie stattfinden wird, gesagt habe. Wir haben es übrigens auch für die arabische Demonstration, die am 13. November stattfinden soll, ähnlich verfügt. Wir haben ihnen gesagt, dass bestimmte Strecken nicht gelaufen werden dürfen. Wir wollen keine Konfrontation und keine Provokation gegenüber dem jüdischen Gemeindehaus oder Ähnliches haben. Sie müssten gegebenenfalls durch die Kantstraße laufen. Sie haben es akzeptiert. Wir haben weitere Auflagen gemacht, was das Mitführen von Transparenten oder Ähnliches angeht. Wir machen es im Regelfall auch bei Rechtsradikalen wie der NPD, es sei denn, es liegt – wie bei der letzten NPD-Demonstration – zusätzlich ein Straftatbestand, der der Volksverhetzung, vor. Ansonsten gilt grundsätzlich die Versammlungsfreiheit mit Auflagen. Ein Verbot gibt es nur dann, wenn wirklich Straftatbestände drohen.
1. Welchen Stellenwert misst der Senat der Arbeit des Bürgerbeauftragten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, auch hinsichtlich der Verbesserung des Verbraucherschutzes, bei?
2. Treffen Hinweise zu, dass der jetzige Bürgerbeauftragte in den Stellenpool versetzt und diese Stelle gestrichen werden soll, falls ja, warum?
Danke schön, Herr Kollege! – Das Wort hat Frau Dr. Knake-Werner zur Beantwortung. – Bitte schön, Frau Dr. Knake-Werner!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Hoffmann! Ich habe einige Probleme mit Ihrer Frage, allein aus dem Grund, weil es in meiner Verwaltung die Funktion des Bürgerbeauftragten gar nicht gibt. In meiner Verwaltung gibt es Mitarbeiter, die kompetent und zügig Bürgeranfragen beantworten. Das wird auch in Zukunft der Fall sein.
Ich kann, weil es diese Stelle eines Bürgerbeauftragten in meiner Verwaltung nicht gibt, natürlich auch keine Aussagen zum Stellenpool machen.
Wer hat bisher die Aufgabe wahrgenommen, die tatsächlich wahrgenommen worden ist? – Wenn es nicht in Ihrer Verwaltung war, möchte ich wissen, wo die Aufgabe dann erledigt wurde.
Wie kommen Sie denn überhaupt darauf? – Ich habe in meiner Verwaltung einen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, eine Beauftragte für die Drogenpolitik und neuerdings auch eine Beauftragte für Patientinnenrechte. Es gibt in meiner Verwaltung keinen Bürgerbeauftragten. Es gibt eine Reihe kompetenter Mitarbeiterinnen, die in der Lage sind, Bürgeranfragen zu beantworten, auch solche, die gar nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegen, sondern die sich beispielsweise an die Sozialämter richten, an die Krankenkassen, die Krankenhäuser und vieles andere mehr. Das wird in meiner Verwaltung erledigt. Das wird auch in Zukunft so bleiben.
Frau Senatorin! Wie erklären Sie sich dann, dass von Beginn der Woche an bis heute die Internetpräsentation eines solchen Beauftragten entsprechend abgeschafft worden ist? – Offensichtlich muss es einen solchen Beauftragten gegeben haben.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Hoffmann! Sie müssen mir erst einmal zeigen, wo es eine Internetpräsentation eines solchen Bürgerbeauftragten in meinem Haus gegeben hat. Das wäre mir allerdings völlig neu. Noch neuer ist mir, dass diese nun wieder abgeschafft worden sein soll. Ich glaube, dass Sie hier nicht ganz richtig liegen.
Ich habe schon deutlich gesagt, dass es Mitarbeiter gibt, die angesichts des riesigen Informationsbedarfs, den es im Moment beispielsweise zu Hartz IV gibt, besondere Kompetenzen haben und diese auch dafür eingesetzt werden, um den Bedarf an Information decken zu können.
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Habe ich Sie richtig verstanden, dass sich die übrigen verbraucherpolitischen Sprecherinnen und Sprecher dieses Hauses, dieser Fraktionen, nicht zu wundern brauchen, wenn sie von einem Bürgerbeauftragten nicht gehört haben und wenn auch in der Verbraucherszene davon nie die Rede war?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Hertlein! Ich kann Ihnen Recht geben, die Sprecherinnen und Sprecher zu Fragen des Verbraucherschutzes brauchen sich nicht zu wundern. Es gibt diesen Bürgerbeauftragten nicht. Es gibt – wie Sie wissen – in meinem Haus einen Koordinierungsstab in Sachen Verbraucherschutz. Dieser Koordinierungsstab wird sich auch weiterhin schwerpunktmäßig mit den Fragen des Verbraucherschutzes befassen.
Dann sind wir am Ende der heutigen Fragestunde angelegt. Die übrigen Anfragen werden wie üblich nach § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung mit einer Beantwortungszeit von bis zu 3 Wochen wieder schriftlich beantwortet.
Ich unterbreche nunmehr die Sitzung für 30 Minuten bis 14.39 Uhr und berufe den Ältestenrat in den Raum 320 ein.
Die Sitzung ist wieder eröffnet. Es ist der Wunsch geäußert worden, einen Geschäftsordnungsantrag in Sachen Vertraulichkeit zu stellen. Wer spricht dazu?
Herr Zimmer! – Einen Moment, bitte! – Die Aussprache darüber bedarf auch schon der Vertraulichkeit. Ich bitte die Besucher auf der Tribüne und die Presse, dieselbe zu verlassen. Auch die Ordnungskräfte und alle, die nicht dazu befugt oder damit nicht befasst sind – Beamte, Mitarbeiter –, müssen den Raum verlassen. Die Lautsprecher werden auch ausgeschaltet. – Das ist bereits geschehen. Die Kameraleute müssen die Kameras ausschalten und bitte auch den Saal verlassen.
Haben nun alle Personen den Raum verlassen, die nicht Abgeordnete oder seitens des Senats hier sind – plus Mitarbeiter? – Das ist der Fall. Die Ordnungskräfte sind auch weg, und die Kameras sind ausgeschaltet.
auf. Die Wortmeldungen erfolgen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt die Fraktion der SPD, und das Wort hat Herr Gaebler. – Bitte sehr!
Ich bitte um Ruhe auf Seiten der CDU und überall im Saal, damit wir den Kollegen Gaebler und die Senatoren hören können.