Die Union wollte immer ein Zuwanderungsgesetz, das die Zuwanderung nach Deutschland im nationalen Interesse steuert und begrenzt. Dazu gehören Regelungen in den Bereichen Arbeitsmigration und Zuwanderung aus humanitären Gründen. Außerdem muss die Integration der hier lebenden Ausländer deutlich verbessert werden. Angesichts vielfältiger krimineller und terroristischer Bedrohungen müsste ein Zuwanderungsgesetz darüber hinaus, Herr Innensenator, Deutschland sicherer machen. Die jetzt getroffenen politischen Abmachungen zeigen, dass die jahrelange Arbeit und unser zähes Verhandeln von der CDU/CSU im Bundesrat und Bundestag richtig waren.
Gegenüber dem ursprünglichen rot-grünen Gesetzentwurf ist die Bundesregierung auf wesentliche Forderungen zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung von CDU/CSU eingegangen. Dazu zählt insbesondere, dass der Anwerbestopp grundsätzlich erhalten bleibt. Die Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt kann daher nach unseren Vorstellungen gesteuert werden, was auch dringend notwendig ist. Bei 5 Millionen Arbeitslosen in Deutschland sind insbesondere Menschen nichtdeutscher Herkunft betroffen. Dieses sollte man sich schon einmal überlegen.
Im nationalen Interesse wurde der Arbeitsmarkt für Hochqualifizierte, Selbständige und Studienabsolventen geöffnet. Die Zuwanderungsmöglichkeiten aus demographischen Gründen ohne konkreten Arbeitsplatznachweis wurden daher ersatzlos gestrichen. Die notwendige Akzeptanz bei den Menschen in unserem Land für den Schutz von politischen Flüchtlingen wird nur dann erreicht, Herr Lehmann, wenn ausschließlich tatsächlich Verfolgte und echte humanitäre Notfälle aufgenommen werden.
Die Formulierung zum Schutz vor nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung orientiert sich im Zuwanderungsgesetz eng am Wortlaut der entsprechenden Richtlinien der europäischen Union und entspricht damit dem Inhalt der Genfer Flüchtlingskonvention. Ich weiß nicht, was Sie an diesem Punkt noch mehr wollen.
Für die Duldung von grundsätzlich ausreisepflichtigen Ausländern wurde eine akzeptable Lösung gefunden. Herr Mutlu, ich glaube, dass es zwischenzeitlich bei uns allen
sogar unstreitig ist. Es wird aber, das ist wichtig, keine neue Altfallregelung geben. Für humanitär besonders problematische Einzelfälle wurde eine Regelung geschaffen, die nach Maßgabe und Vorstellung der CDU ausgestattet ist. Ein neuer Rechtsweg wird hiermit ausgeschlossen. Vielmehr bleibt es den Ländern vorbehalten, Härtefallkommissionen einzurichten oder aber auch nicht.
Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wirbt für einen Verzicht auf die Einrichtung einer Kommission und schlägt stattdessen eine Befassung des Petitionsausschusses vor. Einen entsprechenden Antrag haben wir im Berliner Abgeordnetenhaus bereits eingereicht. Das notwendige Beharren der CDU, den untrennbaren Zusammenhang zwischen Zuwanderung und innerer Sicherheit auch bei diesen Gesetzesvorhaben beizubehalten, hat sich gelohnt. Obwohl die Grünen Anfang des Jahres die Verhandlungen beim Zuwanderungsgesetz für beendet erklärt hatten und sich diese Position noch durch einen Parteitagsbeschluss haben bestätigen lassen, wurde dann doch von rot-grün den zentralen Forderungen von CDU/CSU zugestimmt.
Damit hat sich die CDU durchgesetzt und hat einen substanziellen Sicherheitsgewinn für Deutschland insgesamt erzielt.
Terrorverdächtige können daher auf Grund einer tatsachengestützten Gefahrenprognose abgeschoben werden. Dagegen gibt es nur noch eine Rechtschutzinstanz. Notfalls, wenn Abschiebungshindernisse bestehen, wird durch Einschränkung der Bewegungsräume und Aufenthaltskontrolle erhöhte Sicherheit erreicht. Hassprediger und geistige Brandstifter müssen, Herr Innensenator, ausgewiesen werden.
Die politische Einigung über eine substanzielle Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland und die umfangreichen Zugeständnisse von Rot-Grün bei der Steuerung und der Begrenzung von Zuwanderung sowie bei der Integration haben es ermöglicht, ein gemeinsames Gesetz zu erarbeiten. Deshalb war es auch mehr als peinlich, dass sich unsere Landesregierung im Bundesrat bei der Gesetzesvorlage still enthalten hat.
Mit der Ausformulierung des endgültigen Gesetzestextes waren der Bundesinnenminister Schily, der saarländische Ministerpräsident Peter Müller und der Innenminister des Freistaates Bayern, Pechstein, beauftragt worden. Die Tatsachen, dass die konkrete Ausformulierung ohne Beteiligung der Grünen vorgenommen wurde, war eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die politischen Vorgaben der Union eingehalten wurden.
Wenn die FDP in ihrem Antrag wissen möchte, welche Rolle der Senat bei den Verhandlungen in dem Vermittlungsausschuss gespielt hat, kann ich nur antworten, dass er keine Rolle gespielt hat. Ich nehme aber an, Herr Leh
mann, dass diese Frage von Ihnen auch nur zynisch gemeint war, insbesondere durch den unanständigen Versuch, mit Hilfe eines vorsätzlichen Verfassungsbruchs durch den Herrn Regierenden Bürgermeister die erste Gesetzesvorlage von Rot-Grün durch den Bundesrat bestätigen zu lassen. Nach diesem Eklat, Herr Innensenator, war der Bürgermeister mit seinem Spaßsenat doch für die CDU/CSU kein ernst zu nehmender Verhandlungspartner mehr.
Den Antrag der FDP diskutieren wir aber auch zu einem Zeitpunkt, wo sich ein Großteil der politischen Verantwortungsträger in dieser Stadt einig ist, dass die Integration von Ausländern in Berlin größtenteils gescheitert ist und wir feststellen müssen, dass sich zwischenzeitlich, Frau Senatorin, auch wenn Sie es nicht feststellen wollen, Parallelgesellschaften entwickelt haben. Von der multikulturellen Metropole Berlins ist auch bei den Grünen nicht mehr die Rede. Ich erinnere nur an die Aussagen von Herrn Wieland bei seinem Weggang nach Brandenburg. Das war eine gewisse Enttäuschung, da dass, was auch politisch bei den Grünen teilweise erträumt war, nicht eingetroffen ist.
Sie wundern sich. Der Unterschied zu Ihnen ist, dass wir uns mit allen politischen Bereichen befassen.
Sie sollten doch nicht unruhig sein. Sie haben vorhin schon Ihre dümmlichen Äußerungen bei der Wiedervereinigungsdebatte vorgetragen.
Vereinen und Fördertöpfen, mit denen Integration unterstützt worden ist, im Einzelfall mit Erfolg, in der statistischen Mehrheit manchmal entmutigend.
Zunächst an den ausländischen Mitbürgern selbst, an ihrer falschen Annahme, sie kämen ohne die Sprache ihres Aufenthaltslandes über die Runden. Im größeren familiären Kreis mögen sie weit kommen, in der Gesellschaft nicht. Dass diese Einsicht so viele Jahre Zeit brauchte, ist allerdings schwer verständlich und dass Mädchen von ihren Familien der gleiche Zugang zur Bildung verwehrt
Das sind aus dem linken Lager dieser Stadt ganz neue Erkenntnisse. Deswegen war es auch wichtig, dass die Union den Senator darauf gedrängt hat, dass im Zuwanderungsgesetz die bereits hier lebenden Ausländer einbezogen wurden. Dies war von Rot-Grün so nicht vorgesehen. Durch diese nachzuholende Integrationsarbeit können wir möglicherweise die bereits erwähnten Parallelgesellschaften auflösen.
Aus der Erfahrung der Regierungsarbeit von RotDunkelrot in dieser Stadt weiß man, dass diese Regierung nicht in der Lage ist, die geforderte Integrationsarbeit, die im Zuwanderungsgesetz formuliert ist, auf den Weg zu bringen. Deshalb müssen alle Oppositionsparteien sie bei dieser Aufgabe unterstützen, sonst haben wir weiter zwei Jahre Stillstand bei der Integration von Menschen in dieser Stadt, und dies ist unzumutbar.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung machen: Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Mutlu, es erkannt haben: Es ist unerträglich, dass zwischenzeitlich 40 bis 50 % der Menschen ausländischer Herkunft in dieser Stadt arbeitslos sind.
Es ist unerträglich, dass fast 50 % der Jugendlichen aus ausländischen Familien von der Sozialhilfe leben. Wo wollen Sie diesen Menschen in der Stadt eine Perspektive bieten, und diese Senatorin selbst ist auch nicht ansatzweise in der Lage, diesen Menschen über Arbeitsbeschaffungsprogramme zu helfen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Wansner! Auch wenn es mir meine Zeit stiehlt, verrate ich Ihnen jetzt ein Geheimnis – ich habe es vom Verfassungsschutz: Die bekommen es nicht hin, das „Neue Deutschland“ als linksradikal einzuordnen. Die finden einfach nichts. Zum Teufel, ich weiß nicht, woher Sie das haben. Sie verraten es mir sicher nachher noch.
Die Odyssee um das Zuwanderungsgesetz, die Sie auch kurz geschildert haben, kommt mir manchmal vor wie ein Märchen, nämlich nach dem Motto: Es war einmal ein Reformprojekt der rot-grünen Bundesregierung, und als erstes gab es eine Kommission – Herr Henkel war übrigens auch dabei, meine Damen und Herren von der CDU. Diese legte einen dicken Sachbericht mit erstaunlichen Erkenntnissen vor. Aber das Politik-Märchen endete nicht in einem Happy End, sondern – wie Sie wissen – vor dem Bundesverfassungsgericht.
Dann kreißte der Berg noch einmal und kreißte und gebar schließlich ein halbgewalktes Mäuslein, und ich sage nichts von einem modernen Reformprojekt. Deshalb stimme ich auch der Einschätzung des Senats in Richtung historische Zäsur oder Paradigmenwechsel nicht ganz zu. Ich sehe diesen Paradigmenwechsel nicht ganz. Wir können darüber unterschiedliche Bewertungen haben. Letzten Endes hat Berlin im Bundesrat nicht zugestimmt, und das war gut so.
Nichtsdestotrotz: Nun haben wir das Gesetz und müssen zusehen, wie wir es unseren Optionen entsprechend umsetzen. Sie werden sich vielleicht erinnern, dass es vor zwei Jahren – einen Tag vor dem ersten Bundesratsbeschluss – am 21. März in diesem Haus eine Debatte und einen Beschluss, den wir, glaube ich, gemeinsam getroffen haben, gegeben hat. Es war ein Maßnahmepaket mit neun Punkten über Landesregelungen zu Zuwanderung, Integration und Flüchtlingsschutz. Wir haben darüber einige Monate später auch eine Mitteilung – zur Kenntnisnahme – bekommen, nämlich im Oktober 2002, da war jedoch ein Punkt nicht umsetzbar: Die Erweiterung der Residenzpflicht für Asylbewerber und Flüchtlinge mit Duldung auf die Region Berlin/Brandenburg. Das hat der General Schönbohm verhindert. Ob er das auch in Zukunft tut, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, Herr Dr. Körting, ob Sie noch einmal mit ihm verhandeln. Viel Spaß und viel Erfolg dabei! – Es sind ja zwei Jahre vergangen, und auch Generäle können Einsicht zeigen.