Protocol of the Session on October 28, 2004

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bedanken bei den Präsidenten der Landtage und den Vertretern der Landtage in der Föderalismuskommission, dass sie mit der Münchner Erklärung einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass von Seiten der Länder sowohl regierungs- als auch parlamentsseitig ein gemeinsamer Wille artikuliert wird, einen wesentlichen Beitrag zur Reform des Föderalismus zu leisten, der Motor zu sein für die notwendigen Reformen, die Auftrag der Kommission zur Neuordnung der bundesstaatlichen Zuständigkeiten sind. Wir haben in einem Gespräch – der Ministerpräsident Bayerns, Herr Stoiber, als Vertreter der Länder und Vorsitzender der Kommission und meiner Person als Vorsitzendem der Ministerpräsidentenkonferenz – mit den Vertretern der Landtage in der Föderalismuskommission erörtert, dass es Ziel aller ist, die Kompetenzen der Länder zu stärken. Darunter wird nicht verstanden „Stärkung der Kompetenz der Landesregierungen“, sondern im Wesentlichen „Kompetenzstärkung der Landesparlamente“. Dies ist ein gemeinsames Ziel, das erreicht werden muss. Wir müssen die noch verbleibende Zeit nutzen, um eine Öffentlichkeit für diesen notwendigen Reformprozess zu schaffen und Druck auf die handelnden Akteure in Bund, Ländern und Bundesregierung zu erzeugen. Diese müssen wissen, dass es eine historische Chance gibt,

etwas Wesentliches auf den Weg zu bringen, eine historische Chance, notwendige Änderungen am Grundgesetz vorzunehmen. Wer diese Chance heute nicht ergreift, wird sie in 10 oder 20 Jahren nicht wieder bekommen. Deshalb ist es angezeigt, im Dezember die notwendigen Reformen zu beschließen.

Als die Kommission gegründet worden ist, mit 16 Vertreterinnen und Vertretern der Länder und 16 Vertreterinnen und Vertretern des Bundestages – im Übrigen, die Bundesregierung ist nicht stimmberechtigt, sondern nur Teilnehmer, anders als früher, da war der Verhandlungspartner der Länder die Bundesregierung. Wir haben jetzt eine neue Situation. –, sind sehr viele skeptisch gewesen, ob diese Kommission überhaupt arbeitsfähig ist mit 16 Vertretern und 16 Stellvertretern, mit Sachverständigen und den noch darüber hinaus Geladenen, also ein Gremium, das weit über 100 Mitglieder hat. Auch meine Skepsis war anfangs groß. Ich bin eines Besseren belehrt worden. In dieser Kommission ist über ein Jahr hinweg die Arbeit kontinuierlich voran gebracht worden. Im Prinzip sind nach langen Debatten, nicht nur im Plenum, sondern auch in den Arbeits- und Untergruppen, entscheidungsreife Formulierungsvorschläge vorgelegt worden. Wir kommen jetzt in die Phase, in der Entscheidungen getroffen werden müssen. Diese sind auszubalancieren, denn wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit in allen Gremien. Wir brauchen die Unterstützung und Zustimmung der Länder, des Deutschen Bundestages und ein konstruktives Verhalten der Bundesregierung. Solch ein konstruktives Verhalten muss eingefordert werden. Eine Situation, in der die eine Gruppe sich darauf verlassen konnte, dass die andere sich zerstreiten werde und sich deshalb abwartend zurücklehnen konnte, ist zum Glück nicht eingetreten. Diese Hoffnung war anfangs gerade auf Bundesseite vorhanden, die davon ausgegangen ist, dass sich die Länderseite nie einigen werde. Das Gegenteil ist eingetreten. Trotz aller Differenzen, aller unterschiedlichen Sichtweisen zwischen kleinen und großen, armen und reichen, zwischen A- und B-Ländern ist es gelungen, eine Einheit der Länder herbeizuführen, die die Grundlage dafür ist, dass die Erfolgsaussichten dieser Kommission als groß einzuschätzen sind. Ohne diese Einigkeit der Länder wären wir zum Spielball der undesinteressen geworden.

Drittens brauchen wir eine Wiederbelebung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Da können wir nicht durch Einheitlichkeit bei dem Tarifvertragsrecht Arbeitsmarktbedingungen erreichen, sondern nur durch Öffnungsklauseln und mehr Wettbewerb in diesen Fragen. Wir müssen in der Lage sein, die Einzelheiten und Strukturschwächen, die wir auch gerade in Berlin haben, zu berücksichtigen. Deswegen geht die Zentralisierung, die mit Hartz IV verbunden ist, in die völlig falsche Richtung. Was hätte unser Antrag für Berlin für Folgen? – Wir hätten die Möglichkeit, durch intelligente Politik, durch Steuersenkungen, durch Gebührenabsenkungen Anreize für Unternehmensansiedlungen zu schaffen. Wir kämen zweitens durch ein Absenken der Regelsätze für Sozialhilfeempfänger in die Lage, dafür zu sorgen, dass die Menschen in geringfügige oder kommunale Beschäftigungsverhältnisse überführt werden könnten, das heißt, wir würden Arbeit schaffen. Drittens würden wir damit auch in den Genuss zunehmender Wirtschaftskraft in Berlin kommen. Das ist genau das, wohin wir kommen müssen.

Wir müssen in Deutschland wegkommen von der Abwärtsspirale, weg von immer mehr Umverteilung immer weniger staatlicher Transfers, hin zu mehr Wirtschaftskraft, mehr Arbeit und damit auch mehr Einnahmen für Bund und Länder. Das muss unser gemeinsames Ziel sein. Deshalb werbe ich: Unterstützen Sie unseren Antrag „Berliner Durchbruch zur Münchner Erklärung“. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön! – Das Wort hat nun auch zur Beantwortung der Großen Anfrage der Regierende Bürgermeister. – Bitte schön, Herr Wowereit!

[Beifall bei der SPD und der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Es war und ist Aufgabe der Ministerpräsidentenkonferenz – ich nutze die Gelegenheit und bedanke mich bei Edmund Stoiber, der bislang als Sprecher der Ministerpräsidenten die Aufgabe übernommen hat, alles zusammenzuführen, und es wird meine Aufgabe sein, bis zum Dezember gegebenenfalls durch Sondersitzungen der Ministerpräsidentenrunde – die Einheit weiter zu verfestigen und zu dokumentieren. Wir wollen dies erreichen auch unter Hintanstellung von Bedenken Einzelner. Nur so kann es funktionieren: Alle Seiten müssen sich zum Wunsch nach einem Reformprozess bekennen. Dazu gehört auch, dass alle Seiten ihre jeweiligen Partikularinteressen zurückstellen.

RBm Wowereit

Herr Hoff, das, was Sie angedeutet haben, ist ein Teil davon. Denn wenn die Länder für ihre Hochschulen und Baumaßnahmen zuständig sind, dann kann ich nicht sagen: aber bitte nur, wenn es zweckgebunden ist. – Es ist die Verantwortung des Berliner Landesparlaments, in der Haushaltsberatung zu sagen: Mittel, die wir zugewiesen

bekommen, werden auch für die Hochschulbauförderung ausgegeben. – Das ist dann nicht mehr in der Verantwortung des Bundestages oder der Bundesregierung. Und wenn es ein unverantwortungsvolles Parlament geben sollte, das die Hochschulbauförderung auf Null stellt und die Mittel in den Repräsentationsetat des Regierenden Bürgermeisters stellt, dann muss es die Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern tragen. Man kann sich nicht verstecken. Das gehört zur Verantwortung dazu.

Und dies kann man für fast jeden Bereich durchdeklinieren – ob es nun das Jagdgesetz ist, von dem die Jagdverbände meinen, es müsse auf der Bundesebene bleiben, oder andere Regelungen. Man kann das beliebig fortsetzen. Es ist schon fast grotesk, was da verlangt wird. Es geht hier um Grundsatzfragen. Wenn man sich für eine Kompetenzentflechtung zwischen dem Bund und den Ländern entschieden hat, dann muss man den Mut haben, diese Fragen zu entscheiden, und zwar so, dass sie sich gegen Fachinteressen durchsetzen. Darum werden wir nicht herumkommen. Das gilt für die Bundes- genauso wie für die Länderseite.

Es gibt nicht nur einen Kompetenzzuwachs für die Länder. Die Länder sind in einer komfortablen Position. Sie können sich bequem zurücklehnen und sagen: Bund, wenn du nicht bereit bist zu springen, dann bleibt es beim alten Zustand. – Der alte Zustand beinhaltet, dass mittlerweile in fast allen Gesetzgebungsverfahren die Zustimmungspflicht der Länder besteht, obwohl diese eigentlich keine materielle Zuständigkeit haben. Wenn das so bleibt und wir uns nicht einigen, werden nicht die Länder geschädigt, sondern der Bund. Denn er ist nicht mehr in der Lage, ohne Zustimmung und ohne komplizierte Vermittlungsverfahren und Kompromisse im materiellen Bereich eine vernünftigere Politik in eigener Verantwortung zu betreiben. Deshalb gewinnen alle Seiten bei einer Entflechtung. Die Länder und ihre Parlamente, die die Kontrollfunktion haben, gewinnen eine klare Zuständigkeit, und der Bund wird nicht mehr behindert und ist nicht mehr verpflichtet, faule Kompromisse bei Gesetzgebungsverfahren einzugehen, für die er eigentlich materiell zuständig ist. Dies muss man hinbekommen. Da haben wir ganz einfache Möglichkeiten. Darüber gibt es mittlerweile Konsens.

Es bedeutet aber auch den Mut der Länder, Kompetenzen haben zu wollen. Es ist komisch, dass man das überhaupt betonen muss. Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, wie es war, als es um die Öffnungsklausel im Beamtenbesoldungsrecht gegangen ist und Berlin seine Bundesratsinitiative bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Hamburg eingebracht hat. Wir wissen, wie zögerlich die Kolleginnen und Kollegen gewesen sind und mit welchen Mühen und hart an der Kante gesegelten Verhandlungen wir es schließlich erreicht haben, eine Öffnungsklausel bezüglich des Urlaubsgeldes und der Sondervergütung zu erhalten. Bei der generellen Besoldungsregelung allerdings wollten damals die Länder, nicht nur die armen, sondern auch einige Südländer, diese Öffnungsklausel gar nicht haben. Viele hatten Angst vor der eigenen Courage und der Aussicht, Verantwortung übernehmen zu müssen. Verantwortung, die in die originäre Verantwortungskompetenz der Länder hineingehört, wie zum Beispiel bei Dienst- und Besoldungsfragen. Ich sehe nicht ein, weshalb der Deutsche Bundestag, mit einem 10-prozentigen Personalkostenanteil über die Besoldung der deutschen Beamten, und damit auch der Berliner Beamtinnen und Beamten, entscheiden soll, obwohl dies zu einem Kollaps unserer Personalausgaben führen könnte. Weshalb sollen nicht wir die Verantwortung für unseren Personalkörper übernehmen? Weshalb soll dies der Bund tun? – Dies ist ein Anachronismus. Ich scheue keine Konkurrenz zum Bund oder einem anderen Land bei der Frage, wer mehr oder weniger zahlt.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Allerdings müssen wir es dann auch aushalten, wenn unvernünftige Politik im Nachbarland betrieben wird, indem höhere Besoldungen bezahlt werden, eine Situation, die wir im Prinzip heute schon haben. Wenn Sie sich die Besoldungsstrukturen des Bundes und des Nachbarlandes ansehen, werden Sie feststellen, dass dort höhere Besoldungen gezahlt werden. Wir können uns das nicht leisten. Wenn man mir sagt, dass alle guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davonlaufen, dann stelle ich fest: Brandenburg leidet heute noch darunter, dass mir diese Mitarbeiter abhanden gekommen sind. Das ist eine Herausforderung, die man annehmen muss. Das sagen wir auch Mecklenburg-Vorpommern und anderen Ländern, die zaghaft sind. Sie müssen springen, denn ansonsten werden wir das Gesamtwerk nicht hinbekommen.

Dieselbe Situation gibt es auch im Hochschulbereich. Es ist die Hochzeit der Lobbyisten und der Verbände, die an alle Kommissionsmitglieder nahezu täglich umfangreiche Darstellungen richten, weshalb die einzelne Maßnahme weiterhin in Bundeskompetenz bleiben muss.

[Beifall bei der SPD und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

In den Fragen, in denen die materielle Zuständigkeit des Bundes begründet ist und das Gesetz gleichzeitig Organisations- und Verwaltungsaufgaben regelt – in vielen Fällen lässt sich das nicht sauber trennen –, gibt es das Instrument des sog. Zugriffsrechts, bei dem die Länder bei Bedarf selbst Regelungen – nicht im materiellen Bereich, sondern nur im Organisations- und Verwaltungsbereich – treffen können. Damit ist die Zustimmungspflicht des Bundesrats weg. Die meisten Länder werden das dann so übernehmen, wie es der Bund gemacht hat, und wenn ein Land das nicht will, dann geht die Welt nicht unter, sondern man bezieht sich auf Verwaltungs- und Organisa

RBm Wowereit

Wer glaubt, er könne es alleine machen, der irrt sich. 15 Ministerpräsidenten mussten sich bemühen, Herrn Wulff den Weg zurück zu ebnen, den er alleine nicht gehen konnte. Es ist nicht auszurechnen, welchen Schaden er angerichtet hätte, wenn wir nicht vernünftig gewesen wären. Die Bundesregierung hätte sich gefreut und sich über die Zerstrittenheit der Länder ins Fäustchen gelacht. Wir haben ihm Brücken gebaut, und zwar nicht, um ihm zu helfen, sondern um der Sache, der Einheitlichkeit der Länder willen.

Wenn er austreten will, dann soll er es tun, Herr Lindner. Er wird damit erreichen, dass es 15 Länder alleine machen. Er kann hinterherhinken. Schleswig-Holstein hat dafür einmal ein Beispiel in der Frage der Rechtschreibreform geliefert, bei der es nicht mitmachen wollte. Die Bürgerinnen und Bürger standen vor dem Landesparlament und haben die Parlamentarier zum Teufel gejagt, und schnell waren sie wieder mit den anderen 15 Ländern einer Meinung. Das ist richtig so.

tionsfragen. Das muss dann akzeptiert werden, und schon haben wir einen großen Prozentsatz von Gesetzen entflochten, der bislang der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterlegen hat, obwohl die materielle Zuständigkeit beim Bund liegt. Andere Fragen, die heute nicht mehr zeitgemäß sind, müssen auf die Länderebene abgeschichtet werden.

Kommen wir zu der sensiblen Frage, ob man auch Dinge, die eigentlich – auch aus Sicht von Verfassungsrechtlern – in die originäre Zuständigkeit der Länder gehören, dem Bund übertragen werden sollen. Diese Bereitschaft muss bei den Ländern vorhanden sein. Beispielsweise ist das Thema Terrorismusbekämpfung viel zu sensibel, um es mit einem Zuständigkeitsstreit zu belasten. Terroristen darf nicht die Möglichkeit gegeben werden, sich besser zu organisieren, weil es eine geteilte Zuständigkeit gibt.

[Beifall bei der SPD]

Es ist wichtig, dass die Bundesregierung Vorschläge auf den Tisch legt. Wir sind darüber nicht im Streit. Mein Vorschlag, notfalls auch auf die Zuständigkeit der Verfassungsschutzämter zu verzichten – nicht sie aufzulösen, sondern sie zu zentralisieren –, hat keinen inhaltlichen Streit ausgelöst.

[Ritzmann (FDP): Sondern?]

Herr Körting hat gesagt, er sei bereit, Aufgaben abzugeben.

[Gelächter bei der FDP]

Da gibt es gar nichts zu lachen. – Es ist eine Frage der vernünftigen Herangehensweise. Im Bereich des Umweltschutzes gilt das auch, denn bestimmte Umweltkatastrophen halten sich nicht an Landesgrenzen, sondern greifen über. Frau Künast und Herr Trittin haben Recht, wenn sie sagen, dass man klare Zuständigkeiten schaffen muss. Der Kollege Ratzmann hat darauf hingewiesen, dass das auf den Tisch gepackt werden muss. Letztlich ist es ein Geben und Nehmen.

Bei den Fragen der Kulturhoheit ist es relativ eindeutig, dass es keine Einigung geben wird. Herr Lindner, Ihr Vorschlag bzw. Antrag zur Kultusministerkonferenz liefert der Bundesregierung ein wunderbares Argument im Prozess der Aufgabenabschichtung. Denn wenn die Länder nicht in der Lage sind, sich in ihren eigenen Angelegenheiten zu koordinieren, dann haben sie in der Tat das Recht im Bildungsbereich verwirkt.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Es ist die Aufgabe der Länder, die Kultusministerkonferenz zu verändern. Wir haben den Auftrag erteilt, dies zu tun. Sechs Minister arbeiten an dem Thema.

[Dr. Lindner (FDP): Das klappt doch nie!]

Es werden Ergebnisse kommen. Wir brauchen die Kultusministerkonferenz zur Koordinierung, sonst gibt es ein Chaos in Deutschland.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

In welcher Form es sie geben wird und ob sie verschlankt werden kann, sind andere Fragen.

[Beifall des Abg. Hoff (PDS)]

[Abg. Dr. Lindner (FDP): Sie haben den Antrag nicht verstanden!]

Den kann man auch nicht verstehen, weil er inhaltlich Quatsch ist.

Zur Hauptstadtklausel: Herr Zimmer, Sie lernen es offensichtlich nie. Aber darüber braucht man sich nicht aufzuregen, denn es ist nicht wichtig, ob Sie es lernen oder nicht. Aber man sollte einen Erfolg, der zweifelsohne nicht durch den Regierenden Bürgermeister, sondern durch die Mithilfe aller erzielt wurde, nämlich die Hauptstadtklausel ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht klein reden, weder aus Berliner Interesse noch aus Parteieninteresse.

[Beifall bei der SPD und der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Gott sei Dank haben daran wesentliche Vertreter der CDU mitgewirkt, beispielsweise hat Herr Neumann aus Bremen den Vorschlag mit unterbreitet. Es gehörte auch Herr Stoiber dazu. Die können doch nicht alle falsch liegen, Herr Zimmer. Es tut mir Leid, dass Sie sich mittlerweile mit allen in der CDU anlegen. Ich bin dankbar, dass Ihre Kollegen uns geholfen haben. Sie entblöden sich hier noch nicht einmal, Herr Zimmer, zwei Sätze zu zitieren, aber den wesentlichen Satz wegzulassen, nämlich dass für die gesamtstaatliche Repräsentanz der Bund zuständig ist. Diesen Satz haben Sie wohlweislich vergessen. Sie haben nur gesagt: Berlin ist Hauptstadt. Näheres regelt ein Bundesgesetz. – Den dritten Satz, der dazwischen liegt, haben Sie weggelassen, weil er schlecht in Ihre Argumentation passt. Das ist Politik nach Ihrem Stil. Aber diese Politik hat zum Glück keinen Erfolg.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

RBm Wowereit

Zu Ihren Vorstellungen von der Verankerung Berlins im Grundgesetz möchte ich gar nicht mehr viel sagen. Sie haben sich da in der Öffentlichkeit, im Senat und in Ihrer Koalition schon so oft auf die Schultern geklopft, dass man schon denken muss, man müsste einen Orthopäden bestellen.