Frau Junge-Reyer! Können Sie denn ausschließen, dass das Vergabeverfahren nicht ganz korrekt gelaufen ist, weil es Interessen gibt, die Zwischennutzung zu verstetigen?
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gibt es jeweils Widersprüche bzw. Einwände von denjenigen, die in einem solchen Vergabeverfahren befürchten oder glauben, in irgendeiner Weise benachteiligt zu sein. Einen unmittelbaren Zusammenhang oder überhaupt einen Zusammenhang zu der Frage der möglichen Dauer einer Nutzung oder Zwischennutzung kann ich im Rahmen dieses Vergabeverfahrens nicht erkennen.
Ich wollte auch Frau JungeReyer eine Frage stellen. – Nun hat sich nach zehnjährigem Kampf wirklich ein Konsortium gefunden, das in der Budapester Straße zum großen Teil die Zuschüttung des Tunnels noch mitfinanziert. Und nun sind die Fraktionen der SPD und der Grünen in Charlottenburg irgendwie durchgeknallt.
Frau Junge-Reyer! Die Probleme, die neuerdings aufgeworfen werden, sind aber seit zehn Jahren bekannt. Wie kann man denn zulassen, dass, nachdem die Privaten dort eingebunden worden sind, das ganze Ding nun wieder verschleppt wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Niedergesäß! Es gibt bekanntermaßen gerade zum Breitscheidplatz eine sehr abgestimmte Verfahrensweise zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirksamt. Wie Sie wissen, haben wir bereits Mittel zur Verfügung gestellt, die dazu herangezogen worden sind, in Übereinstimmung mit dem Bezirk, um vorab am Breitscheidplatz die Situation unmittelbar zu verbessern. Es werden dort neue Bänke aufgestellt, es wird in ganz erheblichem Umfang dafür gesorgt, dass die Stolpersteine entfernt werden, und es wird eine bessere Beleuchtung dort geben. Daran sehen Sie, dass Bezirk und Senatsverwaltung gut zusammenarbeiten können. Ich darf Sie bitten, daran zu glauben, dass wir auch zu der Frage der verkehrlichen Gestaltung dort einen intensiven Meinungsaustausch pflegen werden, der nach meiner Ein
Deutschland. – Dieser Satz kommt immer mehr Leuten immer schwerer über die Lippen. Wichtige Reformen wie der Abbau von Steuersubventionen, die Spitzenförderung an den Hochschulen oder Impulse für den Arbeitsmarkt quälen sich durch die Mühlen des Bundesrats, um entweder verwässert oder völlig entstellt oder überhaupt gar nicht mehr da heraus zu kommen. Die Verfahren dauern endlos lang. Die Öffentlichkeit verliert den Überblick, was eigentlich Sache ist, und die Politik insgesamt verliert zusehends an Vertrauen der Menschen in ihre Gestaltungskraft. Ich glaube, wir sind uns einig, dass diese Verfahren so nicht weitergehen können.
Ein wesentlicher Grund dafür ist seit langem ausgemacht. Für zu viele Vorhaben sind der Bund und die Länder gemeinsam zuständig, vielfach nur auf Grund von Verfahrensvorschriften, die dann die Zustimmungspflicht im Bundesrat auslösen. Manchmal politisch motiviert, aber oft auch auf Grund von verschränkten Kompetenzen hält der Bundesrat allzu oft den gesamten Betrieb auf.
Mit der Einsetzung der Kommission zur Reform des Bundesstaats gibt es nun einen Hoffnungsschimmer. Diese Kommission nähert sich offensichtlich einem möglichen Konzept, mit dem derartige Blockaden aufgelöst werden können. Und um zu beschreiben, wobei es derzeit bei dieser Kommission und der Reform des Föderalismus geht, bietet sich ein einfaches Bild an: Die Bundesstaatskommission versucht in der Tat, einen riesigen Felsblock den Berg hinauf zu rollen, vorneweg der Regierende und der Kollege Ratzmann. Aber dieser ganze Trupp ist sich durchaus uneinig über den weiteren Weg. Deswegen muss, damit es am Ende keine Sisyphosarbeit wird, in den nächsten Wochen noch schwer verhandelt werden, damit das zum Erfolg führt.
Danke schön, Frau Senatorin! – Wegen Zeitablauf hat die Spontane Fragestunde damit ihr Ende gefunden.
Positionen des Berliner Senats und Konzept der Ministerpräsidenten für eine Neuordnung der Beziehung zwischen den Ländern und dem Bund
Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung – 3. Bericht –
Die Koalitionsfraktionen haben für die Aussprache eine Redezeit von zweimal zehn Minuten pro Fraktion vorgeschlagen. – Ich rufe auf die Fraktionen von SPD und PDS. Der Kollege Zimmermann wird für die Fraktion der SPD sprechen. – Bitte schön, Herr Kollege Zimmermann, Sie haben das Wort!
Die Bundesstaatsreform tritt also zurzeit offensichtlich in ihre entscheidende Phase. Wir werden sicher von unseren beiden Mitgliedern in der Kommission nachher hören, wo die größten Hürden sind. Man muss allerdings einige Äußerungen aus dem Bund auch ernst nehmen, und dann kann man in der Tat sagen, dieses Projekt kann auch scheitern. Aus der Sicht der SPD-Fraktion kann ich sagen: Wir haben in diesen Wochen bis zum Dezember die einmalige Chance, die Föderalismusreform tatsächlich zu erzielen, umzusetzen, und diese Chance muss genutzt werden. An Berlin jedenfalls darf diese Reform nicht scheitern, und an Berlin wird sie auch nicht scheitern.
Dieses Haus hat sich frühzeitig in die Diskussion eingeschaltet, sei es durch Walter Momper in der Runde der Landtagspräsidenten, sei es durch unsere Beschlussfassung im Juni, die in der bundesweiten Debatte durchaus Beachtung gefunden hat. Und so muss es auch sein, dass wir nämlich unsere Erwartungen rechtzeitig formulieren und nicht nur die Ergebnisse hier absegnen. Nur so können unsere Interessen als Landesparlament gewahrt bleiben.
Der dritte zentrale Punkt ist aus unserer Sicht das Ziel, mehr Rechte für die Parlamente zu erreichen. Unsere föderale Struktur betrifft drei Ebenen: die Länder, den Bund und die EU. Wir müssen uns von dem Begriff des Auslands im klassischen Sinne – wenn wir von der EU sprechen – trennen und müssen sie als Teil unserer gesamten föderalen Struktur begreifen. Betrachten wir also die drei Ebenen. Es geht darum, die Landesparlamente zu stärken. Wenn wir auf Zustimmungsrechte im Bundestag und Bundesrat verzichten, werden wir dadurch mehr Kompetenzen erhalten müssen – das ist die Faustformel.
Dies bedeutet auch mehr Rechte für das Landesparlament. Von einer solchen Lösung werden wir als Parlament profitieren. Ein Verzicht auf Zustimmungserfordernisse im Bundesrat stärkt auch den Bundestag, denn er wird viel leichter die Möglichkeit haben, seine Gesetze im Gesetzblatt wiederzufinden – also auch dort eine Stärkung des Parlamentarismus.