Protocol of the Session on October 28, 2004

Die Beschäftigungsverhältnisse nach SGB II werden als im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Tätigkeiten definiert. In Abstimmung mit den Kammern, der Unternehmensvereinigung BerlinBrandenburg und den Gewerkschaften ist ein Kriterienkatalog zu entwickeln, der insbesondere die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen

resses eng fasst. – Die einzurichtenden Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen dürfen reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängen. Dies gilt auch für die Arbeitsgelegenheiten nach Entgeltvariante, bei denen das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht ausdrücklich festgeschrieben ist. Sie sollen klar zu den Aufgaben der dauerhaft Beschäftigten abgegrenzt werden. Der Senat entwickelt beispielhaft einen Katalog für mögliche Einsatzfelder/ Beschäftigungsbereiche und Ziel

2. alle noch offenen Maßnahmen zur Umsetzung mit den Verantwortlichkeiten auf Landes- und Bezirksebene mit Zeitplan,

3. Zielerreichungsanalyse,

4. Personalsituation in den Job-Centern (Stellenpool, Fallmanagement) und Qualifizierung der Mitarbeiter.

Der Projektfortschritt ist bis zum 31. Januar 2005 darzustellen.

Hartz IV in Berlin umsetzen: Kommunale Beschäftigung fördern

Der Senat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD), im Land Berlin sinnvolle, kommunale Beschäftigungsangebote abzusichern bzw. auszubauen.

Die Umsetzung der Beschäftigungsmaßnahmen in den Arbeitsgemeinschaften erfolgt gleichberechtigt zwischen Bezirksämtern und Agenturen.

Vorrangige Aufgabe ist die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im 1. Arbeitsmarkt. Dennoch erfordert die angespannte Arbeitsmarktsituation in der strukturschwachen Region Berlin neben der notwendigen Orientierung der Beschäftigungspolitik auf den 1. auch einen 2. Arbeitsmarkt. Senat und Arbeitsgemeinschaften sollen daher die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf dem notwendigen hohen Niveau fortführen, um dadurch der Eingliederungsvorgabe gerecht zu werden. Ein Teil der durch Hartz IV eingesparten Landesmittel soll ergänzend für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden.

Dabei sind insbesondere folgende Zielstellungen zu berücksichtigen:

Alle nach SGB II und III vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten geförderter Beschäftigung sind zu nutzen. Der Senat unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Umsetzung der vorgegebenen Aktivierungsquote. Maßnahmen für Jugendliche sollten generell nicht unter zwölf Monaten gefördert werden. Längerfristige Maßnahmen für Jugendliche sollen dabei grundsätzlich zertifizierte Ausbildungsmodule enthalten. Jobcenter und bezirkliche Jugendämter sollen zusammenarbeiten, um die Integrations- und Ausbildungschancen bildungs- und sozial benachteiligter Jugendliche

Für Arbeitslosengeld II-Empfangende über 55 soll die Möglichkeit von Beschäftigungsmaßnahmen bis zu drei Jahren umgesetzt werden.

Neben einem Teil von Beschäftigungsmaßnahmen mit Mehraufwandsentschädigungen (MAE), die in Berlin bisher als gemeinnützige zusätzliche Arbeit durchgeführt wurden, sollen weitere Maßnahmen mit entsprechenden Qualifizierungsanteilen angeboten werden. Eine landesseitige Kofinanzierung erfolgt nur, wenn

Qualifizierungsmodule, die zu Teilabschlüssen führen, gewährleistet sind.

marktpolitischen Maßnahmen. – Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsbezieher/innen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten sind bei allen Maßnahmen zu beachten. Ihnen sind nach Möglichkeit mehrere Maßnahmen zur Auswahl anzubieten. Leistungsbezieher/-innen sollen die Möglichkeit haben, sich selbst bei Trägern zu bewerben.

Im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Zielbestimmung sind Instrumente des Gender-Mainstreaming zu entwickeln, die den geschlechtsspezifischen Problemlagen und Erwerbsbiografien gerecht werden. Ziel ist es, auch Nichtleistungsempfänger/-innen Leistungen wie Beratung/Vermittlung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, ABM und Übernahme der Weiterbildungskosten zu gewähren. Dabei soll geprüft werden, ob eine Kontingentierung der oben genannten Leistungen für Nichtleistungsempfänger/-innen gewährleistet werden kann. Gleiches gilt, bei vorliegenden Voraussetzungen, für das Unterhaltsgeld, das aus den ESF-/BA-Mitteln gezahlt wird.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 15. Dezember 2004 ein Zwischenbericht vorzulegen, ein weiterer Bericht zur Umsetzung soll bis zum 31. März 2005 vorgelegt werden.

Interessen junger Menschen bei der Umsetzung der Hartz-Gesetzgebung berücksichtigen – Jugendhilfe einbeziehen

1. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 15. November 2004 zu berichten, wie in Zusammenarbeit mit der

Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und den Bezirken die besonderen Interessen junger Menschen bei der Umsetzung der Hartz-Gesetzgebung berücksichtigt werden und wie dabei die Jugendhilfe mit ihren Angeboten öffentlicher und freier Träger einbezogen wird.

2. Der Senat wird aufgefordert, im Zuge der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung in Berlin die Interessen junger Menschen zu berücksichtigen und für alle erwerbslosen Jugendlichen Clearing, Beratung, Vermittlung und Betreuung aus einer Hand zu ermöglichen.

3. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem Jobcenter eine Anlaufstelle eingerichtet wird, die als gemeinsame Schnittstelle zwischen den Kostenträgern SGB II, SGB III und SGB VIII eingerichtet wird.

4. Dabei soll sichergestellt werden, dass

a) ein mögliches, aber nicht wünschenswertes Nebeneinander mehrerer Hilfeplanverfahren bzw. Eingliederungsvereinbarungen für einen Jugendlichen ausgeschlossen wird und

b) die Klärung von Zuständigkeitsfragen und Konfliktfällen an der Schnittstelle von SGB II und SGB VIII über geregelte Verfahren stattfindet.

Direkte Demokratie ins Grundgesetz

Das Abgeordnetenhaus befürwortet eine Volksabstimmung über die Europäische Verfassung.

Der Senat wird aufgefordert, auf Bundesebene für eine Grundgesetzänderung einzutreten, die erweiterte Möglichkeiten der direkten Demokratie einschließlich eines Volksentscheids über die EU-Verfassung schafft.