Energiesparpartnerschaften für alle: Anstalten öffentlichen Rechts und landeseigene Gesellschaften nicht länger außen vor lassen
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82),
geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 27. Mai 2003 (GVBl. S. 185), für die Dauer von zwei Jahren mit Wirkung vom 31. Oktober 2004 zwei Vertreter(innen) der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen.
1. Die Föderalismusreform ist von herausragender Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland. Sie ist die seit Jahrzehnten wichtigste Reform und der Schlüssel für die Wiedergewinnung der Entscheidungsfähigkeit unserer politischen Institutionen. Das Abgeordnetenhaus erwartet von allen Beteiligten, Bund wie Länder, ein deutliches Zeichen für die Modernisierung des föderalen Systems zu setzen, Kompetenzen neu zu verteilen und Veränderungen mitzutragen. Es geht im Kern um die Stärkung der parlamentarischen Demokratie im Bund und den Ländern, um die Entflechtung der politischen Entscheidungen, um mehr Transparenz und Bürgernähe und damit um die Revitalisierung unseres Landes. Die Föderalismusreform soll Rahmenbedingungen schaffen, dass sich die gesellschaftlichen und politischen Kräfte bestmöglich entfalten können. Dazu gehört eine wesentliche Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Landesparlamente, auch durch Entflechtung der Mischfinanzierungen (Gemeinschaftsaufgaben) bei gleichzeitiger Kompensation der Mittel.
2. Das Abgeordnetenhaus begrüßt die sich in den Arbeitsgruppen der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Bundesstaatskommission) abzeichnenden Fortschritte in Richtung einer Entflechtung der politischen Entscheidungsinstanzen. Es unterstützt die Initiative, die Steuerverwaltung auf den Bund zu übertragen und die Europatauglichkeit des deutschen Föderalismus zu stärken, bei gleichzeitiger Erweiterung der Handlungsspielräume der Länder durch Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen.
3. Das Abgeordnetenhaus erwartet nunmehr mit Blick auf die abschließende Kommissionssitzung, voraussichtlich am 17. Dezember 2004, die entsprechende Umsetzung in den Kommissionsvorschlag. Es sieht sich damit im Gleichklang der „Münchner Erklärung“ vom 18. Oktober 2004 der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente sowie den in die Bundesstaatskommission entsandten Fraktionsvorsitzenden der Landesparlamente.
Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen
Förmliche Aufgabe des Sportstandortes „Genossenschaftsstraße“ im Ortsteil Adlershof, Bezirk Treptow-Köpenick, zugunsten von Wohnungsbau
Der Aufgabe des Sportstandortes "Genossenschaftsstraße" im Ortsteil Adlershof, Bezirk Treptow-Köpenick, zugunsten von Wohnungsbau wird zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert, soweit freiwillig Engagierte nicht bereits durch Verabschiedung einer bundesgesetzlichen Regelung zur „Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen“ Versicherungsschutz genießen werden, in Anlehnung an das Gruppenversicherungsmodell des Bundeslandes Rheinland-Pfalz „Sicherheit für freiwillig Engagierte bei Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz“ Regelungen für ihren Versicherungsschutz zu schaffen.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus die Projektplanung der eingesetzten Arbeits- und Steuerungsgruppe (siehe Senatsbeschluss vom 25. Mai 2004) für die Umsetzung von Hartz IV bis zum 15. November 2004 vo
Bewährte Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften des zweiten Arbeitsmarktes und Sozial- und Wohlfahrtsverbände werden an der Umsetzung des SGB II in Berlin beteiligt. Durch Wettbewerb, Qualitätssicherung und Planungssicherheit sind die Finanzmittel effizient zu vergeben. Ein entsprechendes Qualitätsmanagement ist in Zusammenarbeit mit den Beteiligten zu erarbeiten und eine Qualität sichernde Zertifizierung ist anzustreben.