Wenn eine Oppositionsfraktion – ich kenne das auch noch aus meiner Zeit in der Opposition – sich die Mühe macht, einen Gesetzentwurf zu machen, dann ist dies ein deutlich umfangreicheres Verfahren, als lediglich der Verwaltung zu sagen, machen sie einmal einen Gesetzentwurf, und wir gucken ihn uns als Referentenentwurf an. Insofern sollte man diesen Gesetzentwurf ernsthaft diskutieren und darauf schauen, welche Formulierungen von den Fraktionen im Wissenschaftsausschuss getragen werden können und wie man zu einem guten Ergebnis kommt.
Ich finde auch den Titel „Studierendenwerk in Studierendenhand“ ganz gut und freue mich auf den nächsten Stadtgüterantrag, der dann wahrscheinlich heißen wird: „Junkerland in Bauernhand“ oder so ähnlich. Das könnte dann auch ganz gut passen.
Ich denke, dass viele der Intentionen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf haben, von uns geteilt werden können, weil sie identisch sind. Das heißt, die Aufgabenstellung und auch die Möglichkeit, Beteiligungen einzugehen beziehungsweise sich zu überlegen, in welcher Form weitere Aufgaben vom Studierendenwerk übernommen werden können, finden wir richtig. Da müssen wir uns mit der Gewerkschaft Verdi auseinandersetzen, die dort eine
Danke schön! – Für die FDP-Fraktion hat das Wort der Herr Abgeordnete Schmidt. – Bitte, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! In der Tat, da kann ich Herrn Flemming nur beipflichten, auch wenn die Aufmerksamkeit geringer ist als bei den vorangegangenen Tagesordnungspunkten, finde ich es gut, dass wir das Thema Studentenwerk aufgreifen. Ich bin zwar über den Anlass froh, aber mit den beiden Anträgen der Grünen kann ich nicht sonderlich viel anfangen.
Vor einiger Zeit hat in Hamburg das Zentrum für Hochschulentwicklung ein Gutachten über das Hamburger Studentenwerk erstellt. Darin sind einige interessante Anregungen für die im Wissenschaftsausschuss anstehende Debatte enthalten. Davon finde ich aber leider relativ wenig in den Anträgen der Grünen. Ein Punkt ist in Ihrem Gesetzesantrag die Trägerschaft der Studierendenschaften
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzesantrags Drucksache 15/3186 an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie an den Hauptausschuss, der Antrag Drucksache 15/3187 soll nur an den Wissenschaftsausschuss gehen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
zum 31. Dezember 2007. Ich frage angesichts dessen, dass Sie als Rechtsform eine Anstalt des öffentlichen Rechts vorsehen, wie das eigentlich funktionieren soll. Wer haftet für finanzielle Verluste? – Es kann nicht sein, dass die Studenten entscheiden und das Land zahlt. So stelle ich mir mehr Mitbestimmung nicht vor. Gewundert habe ich mich darüber, dass Sie in Ihrem zweiten Antrag schreiben, dass Sie eine Anstalt des öffentlichen Rechts eigentlich gar nicht so gut finden, diese dann aber doch im Gesetzesantrag vorsehen. Da passt einiges nicht zusammen.
Dort muss noch professioneller gearbeitet werden. Dazu sind in dem erwähnten Hamburger Gutachten einige interessante Anregungen enthalten, wie zum Beispiel die, dass der Aufsichtsrat – Sie nennen es „Nutzerrat“, aber das ist wohl so eine Aufsichtsrat – eher nach Qualifikationen besetzt werden sollte. Dafür haben Sie die altbekannten Statusgruppen hergenommen, anstatt sich einen Ruck zu geben und zu überlegen, wen man dort hineinsetzen könnte, der sich mit den zu bewältigenden Sachverhalten auskennt. Ich frage auch, weshalb Sie einerseits sagen, dass sich der Staat ein Stück zurückziehen solle, andererseits aber fordern, dass die beiden Geschäftsführer vom Senat bestellt werden sollen. Auch das passt nicht. Allein mit den zwei Geschäftsführern habe ich ein Problem. Eine Quotenregelung – ein Mann, eine Frau – braucht man an dieser Stelle nicht.
Ob die Immobilien wirklich dem Studentenwerk kostenfrei überlassen werden sollten, stelle ich in Frage, wenn wir gleichzeitig fordern, dass das Studentenwerk wirtschaftlicher werden soll. Dazu gehört aus meiner Sicht eine umfassende Betrachtung, Immobilien aber kosten Geld. Hierfür muss entsprechend etwas gezahlt werden.
Wenn man sich Wohnheime und Mensen ansieht, stellt man fest, dass hier einiges im Argen liegt. Wir müssen uns darüber auseinandersetzen, ob der Umfang angemessen ist und wie viel Subventionen wir gerade für das Mensaessen aufbringen wollen.
Um das Studentenwerk wirtschaftlicher aufzustellen, gibt es bereits mit den jetzigen Gesetzen etliche Möglichkeiten. Wir haben die Chance wahrgenommen, uns mit der Geschäftsführung des Studentenwerks zu unterhalten, die einen sehr engagierten Eindruck vermittelt. Wir sollten Ihre beiden Anträge mit aufgreifen und die Diskussion im Wissenschaftsausschuss mit allen Beteiligten darüber beginnen, wie wir dorthin kommen, den Servicecharakter des Studentenwerks weiter zu stärken.
Es stehen einige interessante Entscheidungen in diesem sowie dem nächsten Jahr an, wie beispielsweise die zum Thema Studiengebühren. Darüber und über Stipendienprogramme zu beraten, wären aus meiner Sicht
durchaus Aufgaben für das Studentenwerk. In diese Richtung sollten wir diskutieren. Die beiden Anträge der Grünen hingegen halte ich eher für den falschen Weg. Denen werden wir sicher nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Entschuldigung! Mit Verlaub, darf ich die Damen in der letzten Reihe bitten, sich wieder dem Plenum zuzuwenden! Das gilt auch für Herrn Arndt!
Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich.
Die Kandidaten für ein Mitglied und dessen Stellvertreter aus der Vorschlagsliste der Staatsanwälte sowie aus der der Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache. Das Vorschlagsrecht aus der Mitte des Abgeordnetenhauses hat die Fraktion der FDP. Mit Schreiben vom 21. September ist zum Mitglied Herr Rechtsanwalt Christian Zanner und zu dessen Stellvertreter Herr Rechtsanwalt Peter Zuriel vorgeschlagen worden.
Ich gehe von Ihrer Zustimmung aus, dass wir über die Vorschläge in einer verbundenen Wahl abstimmen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Wer also die Mitglieder gemäß der Drucksache 15/3130 sowie das von der Fraktion der FDP genannte Mitglied und dessen Stellvertreter zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die sehe ich nicht. Damit stelle ich fest, dass die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten erreicht worden ist.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die zuerst genannten Kandidatinnen aus den Vorschlagslisten der Staatsanwälte und der Verwaltungsrichter zu Mitgliedern und die an zweiter Stelle Genannten zu Stellvertre
Tanzstadt sehr attraktiv“. Diese Feststellung findet sich im Begründungstext zur Großen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Und dieser Feststellung kann ich mich als Kultursenator nur voll und ganz anschließen. In Berlin leben und arbeiten so viele internationale Tanzstars wie in keiner anderen europäischen Stadt. Sie sind miteinander vernetzt und stehen in einem lebendigen Austausch. Heute arbeitet in Berlin nicht nur der Weltstar Vladimir Malakhov mit dem neuen, 88 Tänzer zählenden Staatsballett Berlin. Es gibt nicht nur Sasha Waltz, die sich seit dieser Spielzeit mit ihrer Compagnie an der Schaubühne selbständig gemacht hat und die eines der bedeutendsten modernen Tanzensembles in Deutschland unterhält. In Berlin leben und arbeiten Reinhild Hoffmann und Susanne Linke, die mit Pina Bausch und Johan Kresnik Tanztheatergeschichte schrieben. Meg Stuart wird
Marthaler nach Berlin folgen und steht mit der Volksbühne über eine Kooperation in Verhandlung. Und dann gibt es noch eine große Anzahl weiterer Choreografen aus der Freien Tanzszene, die mit ihren Stücken überregional und international Beachtung finden. Es gibt heute kaum ein Tanzfestival des zeitgenössischen Tanzes im In- und Ausland, bei dem in Berlin lebende und arbeitende Choreografen nicht vertreten sind. Nicht unerwähnt lassen will ich, wenn wir über Tanz in Berlin sprechen, auch das Ballett des Friedrichstadtpalastes, ein zeitgemäßes Revueballett, dessen Leistungsfähigkeit und dessen einzigartiges Aushängeschild - die GirlsReihe - bei der Premiere von „Hexen“ wieder bestaunt und umjubelt waren.
der Stellenwert für den klassischen und modernen Tanz in Berlin als Teil der kulturellen Ausstrahlung abnimmt, wie es in der Großen Anfrage formuliert ist. Künstlerische Qualität, Erfolg und Anerkennung sind offenkundig vorhanden. Auch das Interesse namhafter auswärtiger Choreografen und Choreografinnen, junger Tänzerinnen und Tänzer an Berlin als Arbeits- und Wirkungsstätte belegen die hohe Anziehungskraft und Attraktivität der Tanzstadt Berlin. Die kulturpolitischen Bemühungen dieser Regierung, das Erreichte zu sichern und zu stärken sowie Perspektiven für die Weiterentwicklung des Tanzes zu eröffnen, zeigen bereits heute strukturelle Erfolge. Berlins Ballett darf endlich aus der quälend langen Wartestarre, besser erinnert als der erfolglose, jahrelange und von Friktionen begleitete Konzeptionsstreit um das sogenannte Berlin-Ballett, erwachen, seine zerredete und zerschriebene Schlechtwetterlage überwinden und aus eigener Kraft, mit eigenem Etat aktiv werden.
a) von einem Vertreter oder einer Vertreterin der Berliner Arbeitgeberverbände zum Mitglied des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin sowie von zwei Stellvertreter(innen),
b) von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)