Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir dies einstimmig so beschlossen.
Die Vorlage wurde in beiden Ausschüssen einstimmig angenommen. Wer dem Gesetz seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir dies einstimmig beschlossen.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 Drucksache 15/1539.
Zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1539 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion die Ablehnung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1544 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen CDU-Fraktion und FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Grünen ebenfalls die Ablehnung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion und die CDUFraktion. Die Gegenprobe! – Die Regierungsfraktionen. Wer enthält sich? – Das sind die Grünen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 Drucksache 15/2938.
Beschlussempfehlungen GesSozMiVer und Haupt Drs 15/3208 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3093
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vier Paragraphen zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die §§ 1 bis 4 Drucksache 15/3093.
Gesetz zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften (Bibliotheksrechtliches Änderungsgesetz – BiblÄndG)
Auch hier wird der Dringlichkeit nicht widersprochen. – Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 10 Artikel zu verbinden und höre auch hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 10 in der Drucksache 15/2571. Die Vorlage wurde in beiden Ausschüssen einstimmig angenommen, im Kulturausschuss mit Änderungen und im Hauptausschuss mit weiteren Ergänzungen. Wer dem Gesetz auf der Grundlage der Beschlussvorlage 15/2571 unter Berücksichtigung der Änderungen der Ausschüsse Drucksache 15/3214 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir dies einstimmig ebenso beschlossen.
Es hat einen ersten Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Wissenschaft gegeben. Der hatte den leichten Schönheitsfehler, dass die parallel arbeitende Kommission des Studentenwerkes nicht einbezogen worden ist und auch die Ergebnisse der Kommission mit keinem Wort
Dieser Referentenentwurf ist inzwischen aber schon mehrere Monate alt und findet irgendwie nicht so richtig den Weg in dieses Parlament. Da liegt offenbar wieder einmal ein Grundkonflikt in der Koalition oder zumindest zwischen zwei verschiedenen Häusern dieser Koalition, der Senatsverwaltung für Wissenschaft und der Finanzverwaltung, zu Grunde. Hier geht es schon noch einmal um die grundsätzliche Frage, inwieweit das, was in der Koalitionsvereinbarung steht, auch Wirklichkeit werden soll.
Ich habe den Eindruck, dass die Finanzverwaltung das Studentenwerk eindeutig in eine bestimmte Richtung ausrichten will, in eine des reinen Wirtschaftsunternehmens. Ich könnte mir vorstellen, dass die Finanzverwaltung sogar die Gemeinnützigkeit in Frage stellen möchte. Das war für uns Anlass genug, dazu nicht nur einen Workshop zu veranstalten, sondern uns auch klar dagegen zu wenden und auch zu dem Mittel zu greifen, dass wir selbst mit einem Gesetzentwurf in die Debatte gehen, weil klar gesagt werden muss, dass bei der Reform drei Grundsätze miteinander vereinbart werden müssen. Drei Grundsätze müssen berücksichtigt werden und eben allein die Frage, dass es ein Unternehmen und dass dieses Unternehmen wirtschaftlich geführt werden muss.
Gesetz über das Management von Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Betrieben und anderen Einrichtungen, für die Berlin das wirtschaftliche Risiko trägt (Beteiligungsmanagementgesetz Berlin – BMGB)
Ich eröffne die I. Lesung. Die Fraktion der CDU hat inzwischen auf die Beratung verzichtet. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie sowie an den Hauptausschuss. Hierzu höre ich keinen Widerspruch. – Dann werden wir so verfahren.