Ich komme zu einer anderen Frage in diesem Zusammenhang, die uns ebenfalls Probleme bereitet: Wie stellt sich der Senat zu der extremen Ungleichverteilung im Bereich der Versorgung der Kinder unter drei Jahren? – Ein Vergleich zwischen den östlichen und westlichen Bezirken ergibt eine sehr unterschiedliche Situation. Das führt dazu, dass Betroffene im Ostteil der Stadt, die eine Tagesmutter gefunden haben, wesentlich schneller einen Kitaplatz bekommen. Damit wird das Ziel, eine höhere Quote zu bekommen, hintertrieben.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es kommt Bewegung auf. Alles Neue, Herr Dr. Augstin, muss auf dem Alten aufbauen. Ich wende mich jetzt an die linke Seite des Parlaments: Es ist fraglos so, dass die Krippenerziehung und betreuung in der DDR hervorragend ausgestattet war. Daran besteht kein Zweifel. Es ist zudem ein Märchen, dass dies schlimme Auswirkungen auf die Kinder gehabt hätte. Dafür gibt es keine Erkenntnisse.
Dessen ungeachtet strebt der Senat nicht an, nahezu für alle Eltern ein Angebot zu schaffen. Das kann sich nur nach dem Bedarf, insbesondere von Berufstätigen, richten. Ich persönlich fände es besser, wenn die Mütter – das können aber auch die Väter sein – in den ersten beiden Lebensjahren so viel Zeit hätten, dass sie die Betreuung selbst übernehmen könnten.
Zurück zu meiner Aussage, dass das Neue auf dem Alten aufbaut: Fraglos waren in der DDR private Initiativen und freie Trägerschaften sehr unterrepräsentiert.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Solche Anträge sind mir nicht bekannt. – Es ist vielleicht gut, dass mir nicht alles bekannt ist, was in den Bezirken passiert. So kann ich eventuell besser schlafen. – Jetzt ernsthaft: Ich gehe davon aus, dass die bezirklichen Jugendämter ihre Arbeit sorgfältig machen.
Ich verstehe die Frage nach den Kapazitäten nicht ganz. Wir haben eine Bedarfsfeststellung. Sie kennen das, Frau Abgeordnete. Diese Bedarfsfeststellung ist sehr modern und beispielhaft für Deutschland. Wir deckeln keine Zahlen, sondern sagen: Wenn der Bedarf anerkannt wird, müssen entsprechende Plätze zur Verfügung gestellt werden. Mir ist nicht bekannt, inwiefern es in Bezirken Überhänge gibt oder Eltern eine angeforderte Tagespflegestelle nicht erhalten haben. Ich glaube aber, dass Bezirke im Zuge von Umstrukturierungen – wir haben ja noch nicht zwischen dem Betrieb und der Vergabe von Plätzen durch die Bezirke getrennt – häufig den staatlichen Einrichtungen den Vorzug geben. Kurzfristig ist diese Überlegung richtig, weil die Plätze vorhanden sind, aber mittelfristig sind Plätze bei qualifizierten Tagesmüttern und Tagespflegestellen wesentlich kostengünstiger für den Staat.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Zum Sachverhalt will ich zunächst darauf hinweisen, dass die BDO Deutsche Warentreuhand die Gesellschaft IBG, den Konzernabschluss der IBG, sowie diverse Tochtergesellschaften geprüft hat. Bei der Bewertung von Vergleichen muss man sich vor allem daran orientieren, wie die Rechtslage ist und welche Rechtsgrundlage man hätte, Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften zur Haftung von Abschlussprüfern lassen aber allein die Geltendmachung von prüfungsspezifischen Schäden zu. Solche Schäden sind insbesondere die so
genannten Ausschüttungsschäden. Diese bestehen darin, dass ein Gewinn ausgeschüttet wird, obwohl es bei einer ordnungsgemäßen Prüfung gar nicht zu einem Gewinn gekommen wäre bzw. nicht zu einer Ausschüttung des Gewinns. Vor diesem Hintergrund muss man sagen, dass potentielle Ansprüche gegenüber den Abschlussprüfern von vornherein vom Volumen her begrenzt sind. Dann kommt die zweite Frage dazu: Fahrlässigkeit – Vorsatz. Die Haftung von Abschlussprüfern für fahrlässige Pflichtverletzungen ist gesetzlich begrenzt, und zwar durch absolute Beträge. Vorsätzliche Pflichtverletzungen, für die es keine Haftungsbegrenzung gibt, sind demgegenüber rechtlich sehr schwer darzustellen.
Der Vergleich, der nunmehr geschlossen wurde, kommt ohne langwieriges Gerichtsverfahren aus und liegt im Ergebnis erheblich über dem, was man für fahrlässige Pflichtverletzungen im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen hätte erreichen können. Der Senat hält diesen Vergleich daher für akzeptabel.
Zur Frage, welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien, ist zu sagen, dass die Vertreter des Senats im Aufsichtsrat die Forderung nach Schadenersatzleistungen gegenüber den Abschlussprüfern seit Bekanntwerden der Schieflage des Konzerns immer mit Nachdruck verfolgt haben. In dieser Haltung fühlt sich der Senat durch den abgeschlossenen Vergleich bestätigt, der selbstverständlich nur ein Baustein in der Aufarbeitung der Vergangenheit ist.
Plätze bei Tagesmüttern auf das Prinzip „Hoffen und Wünschen“ beschränkt. Teilen Sie meine Meinung, dass es nötig wäre, mehr Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten, um Mütter zu ermuntern, Tagespflegeplätze anzubieten?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steuer! Das machen wir. Wir bieten tatsächlich solche Qualifizierungsmaßnahmen an. Ich habe gerade jetzt Post von einem Verband in Bonn bekommen, der das machen will. Dort werde ich Mitarbeiterinnen hinschicken. Das tun wir alles. Dessen ungeachtet bleiben es Ziele. Ich kann das nicht unmittelbar umsetzen. Aber wir bemühen uns sehr, diese Ausbildung zu qualifizieren. Ich rede immer positiv über Tagesmütter und Tagespflegestellen und sage: Selbst wenn es dort wie überall auch einmal Probleme geben sollte – das gibt es beim Staat eben auch –, muss dieses Angebot über die mageren 4,2 % hinaus ausgeweitet werden. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Ich glaube auch, dass wir dort eine Menge privates Engagement gewinnen können und auch befähigte Personen, die das übernehmen können.
Jetzt erhält Frau Abgeordnete Oesterheld von der Fraktion der Grünen das Wort zu einer Mündlichen Anfrage über
Billig davon gekommen – lächerliche Schadensersatzzahlung vom Wirtschaftsprüfer BDO für Milliardenverluste bei der Bankgesellschaft
1. Wie bewertet der Senat den abgeschlossenen Vergleich in Höhe von 12 Millionen € zwischen der Bankgesellschaft Berlin und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, die im Verdacht steht, durch falsche Testate die Milliardenrisiken mit zu verantworten, die vom Land Berlin bezahlt werden müssen?
Ist Ihnen bekannt, dass bei dem Unternehmen Parmalat die Wirtschaftsprüfer in einer Höhe von 10 Milliarden verklagt werden sollen?
Man muss sich immer danach richten, welche Rechtslage gilt. Wir haben die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Rechtslage zu Grunde zu legen. Da ist die Situation so, wie ich sie beschrieben habe. Deswegen führt der Verweis nicht sehr viel weiter.
Ist Ihnen bekannt, dass es schon 1997 Hinweise darauf gab, dass diese Testate falsch sind und dass die Testate seit 1997 weiter gegeben wurden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Borsky-Tausch! Der Senat hat in der Tat für das Jahr 2005 wichtige Veranstaltungen in der Stadt. Sie haben das bereits erwähnt. Das ist die BeachvolleyballWeltmeisterschaft, die im Juni in Berlin auf dem Schlossplatz stattfinden wird. Das ist darüber hinaus schon im Mai das Internationale Deutsche Turnfest, das in Berlin stattfinden wird. Mehr als 100 000 Menschen aus Deutschland und Europa werden zu uns kommen. Ende April findet in Berlin der bedeutendste Sportkongress statt, den es in der Welt gibt. Auch das ist ganz wichtig, weil dort die Spitzenverbände der olympischen Sommersportarten, der olympischen Wintersportarten und der nichtolympischen Sportarten in Berlin tagen werden. Parallel wird das Exekutivkomitee des IOC in unserer Stadt eine Tagung durchführen. Das ist für die Sport- und Kongressstadt Berlin, wie ich finde, ein wichtiger Erfolg.
Aktiengesetz beschränkt sich die Haftung auf bestimmte Jahresbeträge. Weil Sie das Jahr 1997 angesprochen haben, will ich darauf noch einmal eingehen: Die Haftung des Prüfers bei nichtbörsennotierten Gesellschaften wie der IBG bezieht sich auf 0,25 Millionen € je Prüfung. Dies galt in den Jahren 1997 bis 1998. Durch Änderung des HGB waren es für 1999 1 Million €. Demnach hätte man auf gesetzlicher Grundlage für fahrlässigen Verstoß gegen die erforderliche Sorgfaltspflicht 1,5 Millionen € Schadenersatz fordern können. Insofern wird dem Gedanken, dass es hier bereits um das Jahr 1997 geht, durchaus Rechnung getragen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär, Sie haben zur Differenz eben ausgeführt, dass nur die rechtliche Durchsetzbarkeit relevant ist – darum meine Frage: Teilen Sie meine Auffassung, dass doch zwischen dem, was an Milliardenschaden letztlich produziert wurde, und dem, was die BDO jetzt als Vergleichszahlung zahlen muss, ein krasses Missverhältnis besteht und dass der Vorsatz durch die Bankgesellschaft intensiver hätte geprüft werden müssen?
Ich habe keine Zweifel daran, dass der Vorsatz intensiv geprüft worden ist. Das ist ein wesentlicher Gesichtspunkt gewesen. Am Ende sind die rechtlichen Prüfungen zu dem Ergebnis gekommen, dass dies kaum belegbar wäre. Ich denke auch, dass diese Auseinandersetzung mit den Wirtschaftsprüfern – das wird auch in den anderen Fällen geprüft – unabhängig von der Dimension und den Relationen im Einzelnen von grundsätzlicher Bedeutung ist, um deutlich zu machen, wo Verantwortung und Verantwortlichkeiten liegen, und dies auch für die Zukunft deutlich zu machen. Dass auf diesem Wege die enormen Schäden nicht ausgeglichen werden können, muss einem angesichts der Rechtslage bekannt sein.
Das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen hat ebenfalls eine Aufsichtspflicht gegenüber der Bankgesellschaft. Inwieweit wird geprüft, ob ihm Fehlverhalten nachzuweisen ist, um es ggf. zur Verantwortung zu ziehen?
Es hat schon sehr umfangreiche Nacharbeiten zum Bankenskandal gegeben. Es gibt viele in diesem Raum, die besser beurteilen können, in wie vielen Gremien das geprüft wird. Insofern gehe ich mit heutigem Erkenntnisstand davon aus, dass alle Fragen, wer zu wel
chem Zeitpunkt welche Möglichkeiten der Einflussnahme gehabt hat und wie er diese ausgeübt hat, in sehr intensiver Weise geprüft werden. Daran hat das Parlament maßgeblichen Anteil.
Jetzt erhält Frau Abgeordnete Borsky-Tausch von der Fraktion der SPD das Wort zu einer Mündlichen Anfrage über