Leitbild für die offene Ganztagsgrundschule vor. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, uns heute zu einer Sofortabstimmung dieses Antrags zu verständigen.
von uns eingeforderten Leitbild noch einmal die grundlegende inhaltliche Ausrichtung des durch den Senat verabschiedeten Konzeptes für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Ganztagsangebote für Grundschulkinder deutlich werden soll. Die Notwendigkeit des Ausbaus der Ganztagsangebote für Grundschulkinder ist, davon gehe ich aus, parteiübergreifend Konsens.
dass es bei der Ganztagsbetreuung um mehr geht als um Betreuung am Nachmittag. Es geht um ein Angebot von Bildung, Erziehung und Betreuung über den ganzen Tag verteilt, das alle Kinder bestmöglich fördert und dabei ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt.
und Kinder ein Wahlrecht haben sollen, ob ein gebundenes oder offenes Ganztagsangebot gewählt wird. Dieses Wahlrecht sollen die Familien in der ganzen Stadt haben, was bisher auf Grund historisch unterschiedlich gewachsener Strukturen noch nicht so ist.
den hat der Senat entschieden, die Verantwortung für den ganztägigen pädagogischen Prozess in die Verantwortung der einzelnen Schule zu übertragen. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung parallel zur Verlagerung der Verantwortung für die Hortbetreuung an die Schulen ist ein ziemlich schwieriger Prozess, der in den einzelnen Bezirken sehr unterschiedlich verläuft.
Aufregung gegeben, Unsicherheiten und auch Ängste. Mit dem Leitbild für die offene Ganztagsgrundschule wollen wir einen Beitrag leisten, diese Ängste zu beseitigen und durch die Definition klarer pädagogischer Standards Unsicherheiten zu überwinden.
Senat, das Leitbild für den offenen Ganztagsbetrieb weiter zu entwickeln. Dies impliziert, dass es bislang ein Leitbild gegeben hätte, das nur noch auf den neuesten Stand gebracht werden müsste. Mitnichten! Ich kann nur vermuten: Die Verwaltung hat endlich ein Papier in der Pipeline, und der Senator hat den Genossen und Genossinnen
grünes Licht signalisiert, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Tatsächlich ist die Regierung dem Parlament ein Konzept zum offenen Ganztagsbetrieb bislang schuldig geblieben. Das Schulgesetz beschreibt zwar recht detailversessen die Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Ganztagsbetreuung – egal, ob in gebundener oder offener Form –, nähere Auskunft über die organisatorische Ausformung des Angebots liefert das Gesetz jedoch nicht.
eine dezidierte Darstellung unterschiedlichster Sachverhalte. Doch leider haben sich hier SPD und PDS wieder einmal dazu hinreißen lassen – vielleicht, um die Liste etwas umfangreicher wirken zu lassen –, in einem Atemzug zum einen eine allgemeine Positionierung abzufragen und zum anderen die konkreten Fakten aufzuführen. Die Befürchtung, dass das Wesentliche wieder im allgemeinen „Blabla“ unterzugehen droht, ist nicht von der Hand zu weisen. Auf die Stellungnahme des Senats zum pädagogischen Rahmenkonzept von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten oder zur Bedeutung der Kooperation im Sozialraum sind wir nicht sonderlich gespannt. Das können wir bereits jetzt schon in diversen Mitteilungen, Broschüren und Stellungnahmen nachlesen, das hatten wir schon. Zu erwarten sind lediglich aneinander gereihte Textbausteine, aber nichts Neues. Interessant wird es, zu sehen, wie es denn mit der Personalausstattung aussieht und wie die organisatorische Planung konzipiert ist. Hier wird sich der Senat konkret äußern müssen. – Na, dann machen Sie mal!
ten, über die wir bislang verfügen, verheißen nichts Gutes. Alleine die vom Senat vorgelegten Belegungsstatistiken zeigen das Ungleichgewicht im Bereich der schulischen Personalausstattung. Auch die Problematik im Bereich der Versorgung und Betreuung von behinderten Kindern im schulischen Bereich dürfte hinreichend bekannt sein. Der Senat wird darstellen müssen, wie die derzeitigen Betreuungsstandards unter diesen Umständen gehalten werden sollen. Dieses Rätsel beschäftigt uns nun schon seit langem – bisher haben wir immer nur ausweichende Antworten erhalten. Möglicherweise wird die Antwort an das Parlament etwas konkreter ausfallen – darauf hoffen wir. Deshalb werden wir dem Antrag zustimmen.
chende bildungspolitische Chancen für die Berliner Schule. Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb die Entwicklung von Ganztagsangeboten von Anfang an konstruktiv unterstützt. Unser Ziel ist eine ganztägig geöffnete Schule, die als offenes Haus des Lernens und der Begegnung alle Kinder und Jugendlichen fördert und ihnen vielfältige Lernerfahrungen, Anregungen sowie soziale Kontakte ermöglicht. Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass Ganztagsschulen besser geeignet sind, soziale Benachtei
ligungen abzubauen und Bildungschancen zu verbessern. Mit einer reinen Verlagerung der Hortplätze an die Schulen ohne gleichwertige Standards wie in den Angeboten der Jugendhilfe ist jedoch ein Mehr und bessere Bildung für die Schüler/-innen nicht zu erreichen.
chen Halbtagsgrundschulen mit offenem Ganztagsbetrieb bedeutet einen Umbruch der bisherigen Betreuungslandschaft, soll doch die Hortbetreuung komplett an die Schulen übertragen werden. Problematisch sind aus unserer Sicht dabei die unzureichende verbindliche Einbeziehung freier Träger, das Fehlen eines klaren pädagogischen Konzeptes für die Ganztagsschulen und die unklare Linie des Senates hinsichtlich der Frage, ob tatsächlich an allen Schulen gebundener oder offener Ganztagsbetrieb eingerichtet wird. In Kombination mit der in den meisten Schulen noch völlig ungeklärten Frage, in welchen Räumlichkeiten die Betreuung während der Freizeit stattfinden soll, droht die Gefahr, dass bisher erfolgreich arbeitende Strukturen – Kitahorte in freier Trägerschaft und Schülerläden – abgewickelt werden, bevor ein entsprechend qualifiziertes Angebot in Verantwortung der Schulen gesichert ist. Pädagogische Konzepte und Ideen bleiben bisher auf der Strecke, weil der Senat lediglich per Dekret die Hortbetreuung an die Schulen verlagert, ohne die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Nachdem SPD und PDS in der Vergangenheit unsere Anträge abgelehnt haben, beauftragen sie den Senat jetzt doch endlich, ein pädagogisches Rahmenkonzept für den offenen Ganztagsbetrieb zu entwickeln und die Rahmenbedingungen für personelle, räumliche und sächliche Standards sowie die Zusammenarbeit der pädagogischen Fachkräfte zu klären. Dies hätte längst geschehen müssen, muss nun aber zumindest parallel zu den Verhandlungen über eine Kooperationsvereinbarung mit den Trägern der Jugendhilfe passieren, die im Oktober abgeschlossen sein sollen. Deshalb ist der Berichtstermin auf den 30. September zu legen.
tagsangebote an Schulen in Kooperation mit freien Trägern entwickelt werden sollen, muss vom Senat jedoch auch der Zeitdruck aus dem Verlagerungsprozess herausgenommen werden. Sonst bleibt es dabei: Pädagogische Überlegungen bleiben außen vor, die Kompetenzen und Erfahrungen der bisher mit Grundschulkindern arbeitenden Einrichtungen können nicht mit einbezogen werden.
lerläden notwendige organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen werden frühestens im Oktober 2004 geklärt sein. Die Schulen brauchen also mehr Zeit, um mit den Schülerläden und Horten in ihrer Umgebung gemeinsam ein pädagogisches Konzept für den Offenen Ganztagsbetrieb zu entwickeln. Die mit den Ganztagsangeboten intendierte Verbesserung der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder kann nur gelingen, wenn endlich
vom Senats- oder Bezirksamtstisch verordnen. Sie muss von allen am Schulleben Beteiligten – Lehrer/-innen, Erzieher/-innen, Eltern und auch Schüler/-innen – gewollt und gestaltet werden. In diesem Sinne – klären Sie Rahmenbedingungen, schaffen Sie Transparenz im Verfahren und geben Sie den Schulen Zeit, gute Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Nur so können Ganztagsschulen entstehen, die den Namen auch verdienen.
Zum Antrag wurde die sofortige Abstimmung gewünscht. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen abstimmen. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.
Jetzt lasse ich über den so geänderten Antrag von SPD und PDS Drucksache 15/2905 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Die lfd. Nr. 22 hatten wir bereits im Zuge der dringlichen Beschlussempfehlungen unter Tagesordnungspunkt 17 F aufgerufen.