Protocol of the Session on June 3, 2004

Antrag der CDU Drs 15/2870

ist für heute vertagt.

Die lfd. Nr. 12 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 13:

Beschlussempfehlung

Lebensrettende Raumelder in allen Wohnungen

Beschlussempfehlung BauWohnV Drs 15/2835 Antrag der Grünen Drs 15/2477

Die Fraktion der Grünen hat noch einen Beratungsvorbehalt. Beratung wird gewünscht. Das Wort hat Frau Hämmerling. – Bitte schön, Frau Hämmerling!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 20.26 Uhr und das Thema Rauchmelder – bitte bedanken Sie sich alle bei Herrn Matz! Herr Matz hat gestern eine Erklärung abgegeben, in der er zur Kenntnis gegeben hat, dass Frau Hämmerling die Lobbyistin für die Rauchmelderhersteller ist.

Im Grunde haben Sie Recht. Ich unterstütze ausdrücklich – Herr Matz, an dieser Stelle müssen Sie ein bisschen differenzieren – die gemeinsame Initiative der Deutschen Versicherungswirtschaft, des Verbandes der Feuerwehr, der Schornsteinfeger, der Elektrogerätehersteller und der Sicherheitstechnik für Rauchmelder. Dafür werben sie, und dafür werbe ich auch. Andere werben für Atomstrom, für Waffen, für diverse Dinge, für die wir nicht stehen. Wir sind Lobbyisten für Ökobauern,

[Zuruf der Frau Abg. Senftleben (FDP)]

wir sind Lobbyisten für Erzeuger regenerativer Energien und für diejenigen, die es industriell möglich machen, Energie einzusparen. Darauf sind wir stolz. Das soll auch so bleiben. Das unterscheidet uns.

[Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Matz (FDP)]

Ich begrüße ausdrücklich das Engagement der Feuerwehr, die in den letzten Wochen Kitas mit Rauchmeldern ausgestattet hat. Bedenken Sie den Irrsinn, dass ein Rauchmelder für 4 oder 5 € in der Kita nicht eingebaut wird, obwohl klar ist, dass dadurch die Wahrscheinlichkeit, im Falle eines Feuers zu überleben, um 50 % höher liegt. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielleicht hat der eine oder die andere meine Argumente heute doch noch einmal mit der gebührenden Aufmerksamkeit gehört und folgt nicht den Lobbyisten, die versuchen, das zu verhindern.

[Beifall bei den Grünen – Beifall der Abgn. Frau Hertlein (SPD) und Hillenberg (SPD) – Abg. Schimmler (SPD): „Lobbyisten“ – das ist Unsinn!]

An Stelle der SPD-Fraktion hat nunmehr für die PDS-Fraktion Kollege Spindler das Wort. – Bitte schön!

Aus diesen Gründen setzt die Koalition auf das Prinzip der Freiwilligkeit, und wir setzen darauf, dass Feuerwehr und andere Institutionen verstärkt dafür werben, dass Rauchwarnmelder in den Wohnungen installiert werden. Man muss sich selbstverständlich auch mit dem

rechtlichen Argument auseinandersetzen, welche Konsequenzen es hätte, wenn die Bauaufsicht bei einer Kontrolle, die auch nicht alle drei Wochen stattfinden kann, feststellen würde, dass in den Wohnungen die geforderten Rauchwarnmelder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß installiert sind. Wer haftet dann eigentlich?

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Spindler, ist Ihnen bekannt, dass in Nordrhein-Westfalen gerade die SPD eine Initiative ergreift, Rauchmelder in Gebäuden zu installieren? Wie bewerten Sie das vor dem Hintergrund Ihrer Aussage, dass die Grünen sich gegenüber ihren Koalitionspartnern nicht durchsetzen?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können das relativ kurz machen.

Das ist immer gut.

Prima, damit wir früher Feierabend haben! – Was Frau Kollegin Hämmerling als Begründung für den Antrag inhaltlich angeführt hat, können wir in weitem Maß unterstützen. Auch wir sehen die fehlenden Rauchwarnmelder in den Wohnhäusern und Wohnungen als ein zunehmendes Problem an. Aber wir – und das ist der Unterschied zu den Grünen, die flächendeckend in den Bundesländern die entsprechenden Anträge eingebracht haben – wollen dies nicht zu einer Verpflichtung in der Bauordnung machen. Frau Hämmerling! Im Unterschied zu den Grünen-Fraktionen der anderen Landtage haben Sie dies auch für Altbauten beantragt. Wären Sie konsequent gewesen, hätten Sie gleich ein Änderungsgesetz zur Bauordnung gemacht und nicht nur einen solchen lapidaren Antrag.

Die Zahlen, die Sie genannt haben, sind erschreckend. Aber ich finde die zynische Argumentation, die Sie aufmachen, genauso erschreckend.

[Zuruf der Frau Abg. Hämmerling (Grüne)]

Sie haben das auch im Bauausschuss getan, indem Sie ankündigten, dass Sie als Grüne, falls wir Ihrem Antrag nicht zustimmen würden, beim nächsten zu bedauernden Todesopfer groß an die Presse gehen und erklären würden, das sei die Schuld der rot-roten Koalition in Berlin. Wer auf dem Niveau argumentiert, wie Sie es in dem Antrag oder auch in der aktuellen Presseerklärung mit den aktuellen Zahlen getan haben, kann für sich nicht in Anspruch nehmen, ernst genommen zu werden. Die Argumentation folgt dabei dem Motto: Hätten wir die Verpflichtung für Rauchmelder in den Wohnung, würde die Hälfte der zu beklagenden Todesopfer heute noch leben. – Ich finde, das ist eine zynische Argumentation.

[Frau Hämmerling (Grüne): Nein! Das ist sachlich. Dazu gibt es Untersuchungen!]

Wenn Sie darauf hinweisen, dass in den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz, in denen die Grünen nicht mit regieren, entsprechende Änderungen der Bauordnung erfolgt sind, muss man allerdings auch dazu sagen, dass das nur für den Neubau und nicht für den Altbau zutrifft. Das heißt, nur bei neu errichteten Häusern ist eine solche Installationspflicht vorgesehen. Sie müssten mir einmal erklären, warum es Ihren Fraktionen in den Ländern, wo Sie mitregieren, nicht gelungen ist, Ihren Koalitionspartner davon zu überzeugen, die entsprechenden Landesbauordnungen in der Richtung zu ändern.

[Frau Abg. Hämmerling (Grüne) meldet sich zu einer Zwischenfrage.]

Kollege Spindler, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Hämmerling?

Ja, bitte schön!

Bitte schön, Frau Hämmerling!

Bitte schön, Herr Kollege Spindler!

Das ist mir gerade in dem Moment bekannt geworden, als Sie es mir jetzt gesagt haben. Das ist gut für die SPD, aber selbstverständlich schlecht für die Grünen, denn ich hätte eher erwartet, dass die Grünen als Erste diese Initiative in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffen haben.

Selbst wenn die SPD das jetzt in Nordrhein-Westfalen macht, überzeugt mich das nicht davon, das in Berlin als eine Pflicht in die Bauordnung aufzunehmen. Wer haftet dann für entstehende Schäden? Wer wird dann verantwortlich gemacht – der Mieter oder der Hauseigentümer? Wie kann der Hauseigentümer über mietvertragliche Ergänzungen, die möglicherweise notwendig sind, sicherstellen, dass entsprechende Rauchmelder, wenn sie denn installiert werden müssen, auch ordnungsgemäß installiert und vorgehalten werden?

Ihre Argumentation springt auch bei dem Preis dieser Rauchwarnmelder hin und her: In einigen Publikationen heißt es, der Preis liege unter 50 €, dann sagen Sie, er liege unter 10 €. Jetzt liegt er angeblich sogar unter 5 €. In einer Woche bekommt man vielleicht noch Geld dafür, dass man so etwas installiert. Ich finde, Sie begeben sich damit ein wenig auf Glatteis.

Der Vergleich mit den Hausnummern, den Sie hier wie im Bauausschuss angeführt haben, geht fehl, denn der Sinn der Beleuchtung von Hausnummern liegt nicht nur darin, dass die Taxifahrer die Häuser besser finden, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge – Feuerwehr und Krankenwagen – die entsprechenden Hausnummern so schnell wie möglich finden.

Frau Hämmerling, ist Ihnen bewusst, dass die Regeln der Bauordnung immer nur für demnächst dann zu errichtende Bauten gelten

Herr Schimmler, ich habe eine Gegenfrage. Erklären Sie mir bitte, wie es möglich war, in die Bauordnung die Verpflichtung zu beleuchteten Hausnummern einzuführen, wenn das, was Sie jetzt heute äußern, so der Fall ist?

Danke schön! – Herr Schimmler verzichtet auf eine Antwort. Dann ist jetzt für die CDU der Abgeordnete Brinsa an der Reihe. – Bitte sehr!

Danke schön, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein wichtiges Thema findet bedauerlicherweise ohne Öffentlichkeit statt. Es ist eigentlich wichtig, heute der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass Rauchmelder einen lebensrettenden Effekt haben. In Deutschland sterben täglich zwei Menschen bei Bränden an Rauchvergiftung. Herr Matz, da Sie mir zunickend offenbar zustimmen, will ich sagen, dass ich kein Lobbyist bin, weil das Frau Hämmerling aufgegriffen hat. Ich bin Lobbyist der Berliner Feuerwehr und der Menschen in Berlin, die keinen Rauchmelder in ihrer Wohnung haben. Wenn sie dazu gehören sollten, sehen Sie sich als Lobbyisten, den ich dann hier vertreten darf.

Wir setzen also auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Wir werden sicherlich bei der Novellierung der Bauordnung noch einmal darüber nachdenken, ob hinsichtlich bestimmter öffentlicher Einrichtungen andere oder weitere gesetzliche Grundlagen erforderlich sind. Aber generell für alle Wohnungen oder – wie es in den Bauordnungen von Rheinland-Pfalz und Saarland festgeschrieben ist – für die Schlafräume und Kinderzimmer – wie man das feststellen will, weiß ich auch nicht – eine solche Pflicht vorzusehen, das halten wir nicht für notwendig. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen und hoffen, dass Sie Ihre teilweise zynischen Argumente in Zukunft nicht mehr vorbringen werden. – Danke!

[Beifall bei der PDS und der SPD – Beifall des Abg. Matz (FDP)]

Das Wort zu einer Kurzintervention hat Frau Abgeordnete Hämmerling. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unrichtiges wird nicht dadurch richtiger, dass man es wiederholt. Ich zitiere aus der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben.

Da steht nichts von Altbauten oder Neubauten. Es sind also alle Gebäude gemeint. Das war der erste Punkt.

[Abg. Schimmler (SPD) meldet sich zu einer Zwischenfrage.]

Zweitens zu Ihrer Frage bezüglich der Kosten der Rauchmelder: Ich habe die letzten VDS-geprüften Rauchmelder für 3,99 € gekauft. Sie bekommen sicherlich welche für 9,99 €, und Sie bekommen sicherlich Sonderangebote zum Preis von 1,99 €. Dem Preis von 50 € liegen Verkaufszahlen für Rauchmelder aus der Zeit vor einigen Jahren zugrunde. Wenn Sie solche Angaben finden, zeugt das davon, dass diese Seiten – wenn Sie sie im Internet gefunden haben – nicht aktualisiert worden sind.

Ansonsten möchte ich sagen: Es sind keine zynischen Behauptungen, wenn ich sage, 50 % der Menschen könnten noch leben, sondern dabei beziehe ich mich auf Studien und auf die Situation beispielsweise in den Vereinigten Staaten, wo die Zahlen und Statistiken klar ergeben haben, dass mit Rauchmeldern die Anzahl der Todesopfer im Brandfall um 50 % gesunken ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Frau Abgeordnete! Sie haben Ihre Zeit noch nicht ausgeschöpft. Es ist auch nicht üblich, aber der Abgeordnete Schimmler möchte eine Zwischenfrage stellen.