habe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Eine Grundvoraussetzung dafür ist die Zugänglichkeit oder Barrierefreiheit von sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen, kulturellen und sportlichen Angeboten, Gebäuden, Verkehrsmitteln usw. Eine gleichberechtigte Teilhabe kann es nur geben, wenn auch die verkehrliche Mobilität für Menschen mit Behinderungen gesichert ist.
erfahren, dass dort die Beförderung der Menschen mit Behinderungen dem allgemeinen Transportwesen unterliegt, also den Regelungen des öffentlichen Personenverkehrs. Das ist im Grundsatz richtig. Die Sicherstellung der Beförderung mobilitätsbehinderter Menschen muss selbstverständliche Aufgabe der Verkehrsträger sein und von ihnen auch wahrgenommen werden.
viel ÖPNV wie möglich, so viel besonderer Fahrdienst wie nötig“ – wird von uns ausdrücklich unterstützt. Klar ist, dass es für die Menschen, die eine Haus-zu-HausBeförderung einschließlich behinderungsspezifischer
Begleithilfen brauchen, einen besonderen Fahrdienst weiterhin geben muss: Er muss vom Land auch in Zukunft sichergestellt werden. Die Beschlussempfehlung „Mobilität für Menschen mit Behinderungen sichern“ beinhaltet die von mir aufgezeigten Forderungen, wir werden ihr also zustimmen.
tion des Telebusses überhaupt nicht begeistert. Auch sie lehnen in Wirklichkeit diese Schnapsidee des Senats ab.
fach: Man spart, indem man immer mehr Verbände und Organisationen in große Dachverbände integriert. Sekis kam unter das Dach der Stadtteilzentren, der Treffpunkt Hilfsbereitschaft durfte unter die Fittiche der Liga. Und genau die gleiche Methode wird nun beim Telebus angewandt. Der Senat gibt die politische Verantwortung in andere Hände ab, versucht ein wenig zu sparen, kürzt aber jedes Jahr die Finanzen bei den großen Dachverbänden. Die einzelnen Kürzungen müssen dementsprechend die Dachverbände vor ihren Mitgliedern vertreten. Das ist schlau. Außerdem wird mit diesem Vorgehen den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses ein Stück Kontrollfunktion genommen.
ne es unterstützt haben: Versuchen Sie nicht, die Änderungen im Telebussystem wie beim Blindengeld durchzuprügeln. Verschieben Sie die Entscheidung um ein halbes Jahr, wie die Oppositionsfraktionen dies auch vorgeschlagen haben.
menarbeit zwischen dem Telebus und dem ÖPNV oder den Taxiverbänden zu verhindern. Im Gegenteil, eine Vernetzung ist ausdrücklich begrüßenswert. Jeder, der mit dem ÖPNV fahren will, soll das auch tun. Nur läuft ihr Vorschlag darauf hinaus, den Telebus langfristig auf niedrigem Niveau zu zerschlagen. Da wäre eine Verbindung mit den Taxifirmen weitaus effektiver.
Ausschreibung. Wer ab nächstem oder übernächstem Jahr der Betreiber ist, ist unerheblich. Es muss nicht die BZA sein.
ten lassen und nicht umgekehrt. Die Entscheidung zur Not lieber - wie bei unserem Änderungsantrag - verschieben, als Hans Dampf in allen Gassen zu spielen.
Doch die Erfahrungen, die ich beim Blindengeld mit dem Senat gemacht habe, stimmen mich nicht optimistisch.
behindertengerecht auszubauen, das Angebot an behindertengerechten Taxen zu vergrößern und auch den besonderen Fahrdienst für Behinderte besser mit dem ÖPNV zu vernetzen bzw. ihn in das System des ÖPNV zu integrieren.
des besonderen Fahrdienstes in den ÖPNV hat jedoch einen entscheidenden Haken, nämlich die Vorgabe in der mittelfristigen Finanzplanung, in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 5 Millionen € einzusparen. Nach den uns vorliegenden Informationen ist das nicht ohne weit reichende Einschränkungen der Beförderungsangebote für die Menschen, die auf besondere Begleitdienste angewiesen sind, möglich. Sie sind deshalb in dieser Höhe abzulehnen.
Telebussystem nach Kürzungsmöglichkeiten zu suchen, nicht. Aus unserer Sicht unstrittig sind alle Änderungen, das System durch bessere Steuerung, Optimierung der Disposition und Auslastung, bessere Routenplanung und Nutzung technischer Neuerungen wie GPS effektiver und wirtschaftlicher zu machen. Ziel muss aber tatsächlich sein, die Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen zu sichern und das System flexibler zu gestalten.
zung bzw. Integration des besonderen Fahrdienstes in das System des ÖPNV. Und gerade, weil wir diesen Systemwechsel wollen, fordern wir Sie auf, dem Dringlichkeitsantrag der Oppositionsfraktionen „Zeitgewinnung zur Optimierung des Telebussystems“ zuzustimmen. Die Senatsverwaltung hinkt mit dem Zeitplan hinterher. Die am 28. April auf die gestrige Hauptausschusssitzung vertagte Entscheidung über eine Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung konnte mangels einer neuen Vorlage nicht getroffen werden. Ein geordneter Systemwechsel wird aus unserer Sicht zum 1. Januar 2005 nicht möglich sein. Es besteht die Gefahr, dass der besondere Fahrdienst durch vorzeitige schleichende Abwicklung des BZA als Betreiber zum Jahresende nicht mehr im benötigten Umfang zur Verfügung steht. Das können und dürfen wir im Interesse der Betroffenen nicht zulassen.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der Grünen, und zwar in Person von Frau Ströver, die hiermit das Wort erhält. – Bitte schön, Frau Ströver!
Zum Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2111, empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen CDU und FDP die Annahme mit neuer Überschrift und neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung, Drucksache 15/2782. Die Fraktion der CDU hingegen bittet um eine getrennte Abstimmung über den zweiten Absatz der Neufassung des Antrags. Wer diesem zweiten Absatz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Nein. Jetzt wird nur ein Absatz aus dem Gesamtantrag gesondert abgestimmt, und zwar der zweite Absatz der Neufassung des Antrags. – Wer also dem zweiten Absatz der Neufassung des Antrags seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Jawohl! Die Gegenprobe! – Das sind CDU und die Grünen. Ersteres war die Mehrheit der beiden Regierungsfraktionen. Enthaltungen? – FDP. – Danke schön. Dann ist dieser zweite Absatz angenommen.
Nun lasse ich über die Beschlussempfehlung zum Antrag mit neuer Überschrift und in neuer Fassung, Drucksache 15/2782, abstimmen. – Das ist jetzt der Gesamtantrag, Herr Gaebler. – Wer dem seine Zustimmung in der Neufassung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ersteres waren die Regierungsfraktionen und die Grünen und damit die Mehrheit. Dagegen war die FDP. Enthalten hat sich die CDU. Dann ist der Antrag in der Neufassung angenommen.
Der Antrag der CDU, Drucksache 15/1239, ist erledigt. Zum dringlichen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der Grünen und der Fraktion der FDP über Zeitgewinnung zur Optimierung des Telebusbetriebs, Drucksache 15/2849, wird Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz beantragt. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist der Antrag überwiesen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu guter Letzt am Abend noch einmal ein wenig Ideologie. Man kann über die Frage der Bedeutung von Ehrungen und Orden im Land Berlin geteilter Meinung sein. Man kann auch durchaus sagen: Wir halten es gut hanseatisch: Ehrungen und Orden sind überflüssig. – Aber auch wir würden gar nicht so weit gehen. Der heute zur Beschlussfassung anstehende Antrag unserer Fraktion war ein Reformantrag zur Veränderung und Demokratisierung des Verfahrens zur Vergabe von Ehrungen und Orden im Land Berlin. In meiner inzwischen recht langen parlamentarischen Arbeit wundere ich mich immer wieder, wie unterschiedlich die Sichtweisen auf diese Fragen sind gerade auch auf die Frage der Vergabe von Ehrungen und Orden.