Protocol of the Session on February 21, 2002

[Beifall bei den Grünen – Wolf, Harald (PDS): Ist doch gar nicht wahr!]

Es geht gerade darum, vor einer Entscheidung die Fakten alle auf den Tisch zu legen und nicht erst hinterher, wenn die Hände bereits gehoben sind.

Bei all den anderen Themen, die ich auch wichtig finde, steht gerade, weil in der nächsten Woche und morgen darüber entschieden werden soll, diese Aktualität an erster Stelle. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Alle Fraktionen hatten die Möglichkeit, die Aktualität zu begründen. Ich lasse zunächst über das von der FDP eingereichte Thema abstimmen. Wer diese Aktuelle Stunde heute zu behandeln wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit hat diese Aktuelle Stunde eine Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der Grünen gefunden. Dies wird entsprechend der Tagesordnung behandelt. Die anderen Anträge haben damit ihre Erledigung gefunden.

Schon jetzt möchte ich einen Hinweis zum Ablauf der ersten weiteren Tagesordnungspunkte geben: Nach unserem Tagesordnungspunkt 1 „Fragestunde“ rufen wir als Tagesordnungspunkt 1 A die Erklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gemäß Artikel 49 Abs. 3 der Verfassung von Berlin auf.

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Vizepräsident Michels

Danach folgt als Tagesordnungspunkt 2 – so steht es auch auf unserer Einladung – die Vorlage zur Beschlussfassung über Billigung der Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache 15/196. Erst danach rufen wir unter Tagesordnungspunkt 2 A die Aktuelle Stunde – wie soeben beschlossen – auf Antrag der Fraktion der FDP auf. Von Tagesordnungspunkt 3 ab behandeln wir unsere vorgesehene Tagesordnung unter Berücksichtigung der eingegangenen Dringlichkeiten. Schließlich möchte ich Sie wieder auf die K o n s e n s l i s t e und auf das Ve r z e i c h n i s d e r D r i n g l i c h k e i t e n hinweisen. Über die Anerkennung der Dringlichkeit verhandeln wir, wie wir es bereits vor längerer Zeit gehandhabt haben, jeweils bei Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes. Von einer p a u s c h a l e n A n e r k e n n u n g d e r D r i n g l i c h k e i t e n , wie sie ursprünglich einmal diskutiert wurde, haben die Geschäftsführer der Fraktionen in ihrer letzten Besprechung am 13. Februar 2002 a b g e s e h e n. Für die zeitweise A b w e s e n h e i t w ä h r e n d u n s e r e r h e u t i g e n S i t z u n g haben sich bereits ab 19.00 Uhr entschuldigt: Frau Bürgermeisterin und Senatorin Schubert. Der Grund ist die Sitzung des Vermittlungsausschusses des Bundesrates. Ebenfalls entschuldigt ist der Herr Bürgermeister und Senator Dr. Gregor Gysi. Grund ist ein Treffen mit Wirtschaftsvertretern aus dem gesamten Bundesgebiet.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 1:

Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung

Vor Aufruf der ersten Frage möchte ich noch einen allgemeinen Hinweis geben. Die Meldungen zu Nachfragen, den vier Zusatzfragen, werden hier vom Präsidium erst nach der Beantwortung der Mündlichen Anfrage durch das jeweilige Senatsmitglied zugelassen. Darauf möchten wir noch einmal ausdrücklich hinweisen. Wir haben bereits in früheren Jahren des Öfteren auf diesen Tatbestand hingewiesen, bemerken aber dennoch immer wieder, dass versucht wird, sich vorher einzudrücken. Dies wird von uns gnadenlos wieder weggedrückt. Selbstverständlich steht der Fragestellerin oder dem Fragesteller nach wie vor das Recht zu, die ersten zwei Zusatzfragen zu stellen. Ich bitte alle Abgeordneten, diesem Verfahren die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat Frau Abgeordnete Jutta Hertlein von der Fraktion der SPD über

verbraucherfreundliche Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Bitte schön!

Vielen Dank Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: 1. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie viele Berlinerinnen und Berliner durch den gutgläubigen Kauf von Fonds im Rahmen so genannter Steuersparmodelle bisher geschädigt wurden bzw. mittlerweile völlig überschuldet sind, weil sich die Unseriosität dieser Fonds u. a. durch völlig überzogene Bewertungen häufig erst im Nachhinein herausgestellt hat? 2. Ist dem Senat diesbezüglich die verbraucherfreundliche Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Dezember 2001 bekannt, die im Grundsatz vielen Entscheidungen von Berliner Gerichten entgegensteht, und plant der Senat eine Bundesratsinitiative, um die hier nicht eindeutige deutsche Gesetzgebung an die europäische Rechtsprechung anzugleichen?

Danke schön! – Wer möchte seitens des Senats auf diese Frage antworten? – Herr Senator Dr. Gregor Gysi, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Frau Kollegin! Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Berlinerinnen und Berliner durch den Kauf von Fonds so genannter Steuersparmodelle geschädigt wurden beziehungsweise überschuldet sind. Dem Senat ist aber aus der Beratungstätigkeit der Verbraucherzentrale im Rahmen der Spar- und Anlagenberatung bekannt, dass Anfragen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Beteiligungen an Steuersparmodellen stark zunehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher auch von Falschberatungen mit zum Teil existentiellen Auswirkungen betroffen sind. Die Verbraucherzentrale hat zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ein Merkblatt „Chancen und Risiken von Steuersparmodellen“ herausgegeben.

Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Gesetzesinitiative des Landes Berlin mit dem Ziel, die Gerichte zur Anwendung der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu bewegen, ist nicht erforderlich, da der Bundesgerichtshof, der den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hatte, und mit ihm alle anderen deutschen Gerichte an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gebunden sind. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bedeutet, dass Kunden ein unbefristetes Widerrufsrecht haben, wenn der „Verkäufer“ – hier der Fondsvertreiber – bei Haustürgeschäften unaufgefordert im Privatbereich der Verbraucherinnen und Verbraucher Geschäftsabschlüsse tätigt, ohne dass der „Verkäufer“ den Kunden über das Widerrufsrecht belehrt hat. Dieses hat zur Folge, dass alle deutschen Gerichte – übrigens sogar alle Gerichte der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – bei der Entscheidung über solche inhaltsgleichen Fallkonstellationen gezwungen sind, der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu folgen.

Danke schön! – Frau Hertlein! Ihre erste Nachfrage!

Herr Senator! Teilen Sie meine Auffassung, dass es sehr bedauerlich ist, dass Teile der Berliner Gerichte sehr wenig Sensibilität zeigen gegenüber der Lage von Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen ohne geschäftliche Erfahrung, die durch derartige finanzielle Machenschaften in Bedrängnis geraten sind?

Herr Senator Dr. Gysi!

Frau Kollegin! Jetzt haben wir eine europäische Grundsatzentscheidung. Ich gehe davon aus, dass die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der gesamten Tendenz dazu führen wird, dass die deutschen Gerichte die Rechtsprechung diesbezüglich verbraucherinnen- und verbraucherfreundlicher gestalten werden. Bis dahin lag eine solche Entscheidung nicht vor. Wie Sie wissen, mahlen die Mühlen in der Justiz etwas langsam, aber tendenziell wird sich eine andere Rechtsprechung durchsetzen.

Dann hat das Wort der Abgeordnete Schruoffeneger von den Grünen. – Bitte schön!

Ich kehre die Frage um und frage den Senat: Haben Sie einen Überblick darüber, welche Einnahmeausfälle das Land Berlin jährlich durch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an solchen Steuersparmodellen hat? – Eine Größenordnung würde mir reichen.

Herr Dr. Gysi!

Nein! Wenn uns die Zahl derjenigen, die sich beteiligen, nicht bekannt ist, wäre eine Erfassung über die Finanzämter, welche Art von Steuereinsparungen dadurch im Land Berlin

(A) (C)

(B) (D)

Bm Dr. Gysi

erfolgt, sehr kompliziert. Ob es sich lohnte, dieses statistisch festzuhalten, muss vielleicht noch einmal erörtert und geprüft werden. Zur Zeit liegt uns diesbezüglich mit Sicherheit schon deshalb keine Übersicht vor, weil die Steuereinsparungen nicht in dieser Form erfasst werden. Die Gründe können ganz verschieden sein. Diese Art von Beteiligung ist der eine Grund. Es gibt noch andere Gründe: Die Finanzämter müssten – das erforderte eine ungeheuere Aufstockung – jeden Fall von Steuereinsparung gesondert erfassen, um diese statistisch auszuweisen. Ob das realisierbar wäre, weiß ich nicht; darüber müssten wir noch beraten. Interessant wäre die Information schon, aber nicht, wenn sie mit einem riesigen, nicht finanzierbaren Aufwand verbunden wäre.

Danke schön! – Der Abgeordnete Wieland hat das Wort für eine Nachfrage!

Herr Senator Gysi! Können Sie bestätigen, dass Fondszeichner, die wie Sie ein Steuersparmodell gezeichnet haben – wobei Sie nicht wussten, Sie sind wirtschaftlicher Laie, dass es ein Steuersparmodell war, das schiebe ich zu Ihren Gunsten ein –, interjection: [Gelächter bei der CDU und der FDP] sofern sie bei der Bankgesellschaft Berlin oder den Teilbanken gezeichnet haben, keinerlei wirtschaftlichen Schaden erlitten und keinerlei Überschuldung zu gewährleisten haben, sondern dass dafür der Steuerzahler und die Steuerzahlerin des Landes Berlin aufkommt? interjection: [Benneter (SPD): Dem nicht geholfen werden muss!]

Herr Senator Dr. Gysi!

Ich glaube, Ihre Frage beantwortet sich von selbst. Wenn ein Dritter keine Haftung übernimmt, liegt auch keine Haftung eines Dritten vor. Insofern gibt es sehr unterschiedliche Formen der Risiken, die dabei eingegangen werden. Dass bei der Berliner Bankgesellschaft eine risikofreie Variante mit Hilfe des Landes gewählt worden ist, ist einer der schwerwiegenden Kritikpunkte an dieser Bankgesellschaft und auch an den damaligen Entscheidungen und Vereinbarungen des Senats.

Danke schön! – Wir kommen damit zur zweiten Frage, die der Abgeordnete Gewalt stellt zum Thema

BGS-Reiterstaffel

[Heiterkeit] An der Heiterkeit erkennen Sie die Bedeutsamkeit dieses Themas. – Bitte schön! Sie haben das Wort! Gewalt (CDU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: 1. Für welche polizeilichen Aufgaben wird die demnächst in den BGS eingegliederte Polizeireiterstaffel in Berlin noch zur Verfügung stehen, und ist die Wahrnehmung dieser Aufgaben mit dem Bundesgrenzschutzgesetz vereinbar? 2. In welchem Umfang soll die Reiterstaffel in Zukunft überhaupt noch in Berlin zum Einsatz kommen? Vizepräsidentin Michels: Danke schön! Ich nehme an, dass Senator Dr. Körting die Antwort übernimmt. – Bitte schön! Sie haben das Wort! Dr. Körting, Senator für Inneres: Frau Präsidentin! Ihre Annahme ist richtig. – Die Frage, Herr Kollege Gewalt, lässt sich wie folgt beantworten: Wir hatten bisher eine Reiterstaffel in Berlin, bestehend aus 44 Pferden und 75 Polizeibeamten. [Pewestorff (PDS): Das ist wohl ein Missverhältnis!]

Diese Reiterstaffel war zu einem nicht unerheblichen Teil auch für repräsentative Anlässe eingesetzt, zu einem ganz geringen Teil übrigens – entgegen anders lautenden Gerüchten – zur Sicherung von Wäldern oder Ähnlichem; denn diese Reiterstaffel war nach den Jahresberichten nur zu 20 % in diesem Bereich tätig. Sie war aber hilfreich tätig bei Demonstrationen und bei Fanbegleitungen. Wir haben uns entschieden, im Hinblick auf die Wertung dieser Reiterstaffel und auf die Wertung, dass für mehr repräsentative Aufgaben Geld nicht zur Verfügung steht, diese Reiterstaffel nicht mehr als Berliner Staffel zu führen. Wir haben mit dem Bundesinnenminister eine Vereinbarung getroffen, da dieser insbesondere auch wegen der repräsentativen Aufgaben an der Reiterstaffel interessiert war, dass er die Reiterstaffel übernimmt, und zwar in Gänze. Bei dieser Übernahme haben wir Wert darauf gelegt, dass zentrale Punkte, die für uns wichtig sind, insbesondere der Einsatz bei Demonstrationen und die Fanbegleitung bei Fußballspielen, nach wie vor durch die Reiterstaffel gewährleistet werden. In der Vereinbarung, die wir mit dem Bund noch im Einzelnen formulieren und ausfertigen werden, ist gesichert, dass die Reiterstaffel dem Land Berlin für diese Aufgaben nach wie vor zur Verfügung gestellt wird, und zwar kostenlos. Wie der Bund im Übrigen die dann auf ihn übergehende Reiterstaffel im Rahmen seines Bundesgrenzschutzgesetzes einsetzt, hat der Bund zu entscheiden und nicht das Land Berlin. Wir wissen aber, dass der Bundesinnenminister insbesondere beabsichtigt, die Reiterstaffel auch nach wie vor im Stadtbild von Berlin im Rahmen der nach dem Bundesgrenzschutzgesetz zulässigen polizeilichen Bewachung von obersten Bundesbehörden einzusetzen. Insofern wird die Reiterstaffel nach wie vor in erheblichem Umfang in Berlin zum Einsatz kommen. Wir haben mit dem Bund auch vereinbart, dass wir ihm den Standort Moritzstraße in Spandau für zehn Jahre zur Verfügung stellen. Auch daraus erhellt, dass der Bund beabsichtigt, diese Reiterstaffel nach wie vor in Berlin einzusetzen.

Danke schön! – Für eine Nachfrage hat zunächst der Fragesteller, Herr Gewalt, das Wort. – Bitte schön!

Herr Dr. Körting! Wenn die Reiterstaffel auf der Bundesebene nicht für alle polizeilichen Aufgaben des Landes Berlin eingesetzt werden kann, wie Sie selbst eben einschränkend erläutert haben, warum kann der Bundesinnenminister dann nicht die Mittel in Höhe von 3,5 Millionen §, die er selbst für die Reiterstaffel aufwenden will, dem Land Berlin zur Verfügung stellen, damit die Reiterstaffel nach wie vor für alle landespolizeilichen Aufgaben und zusätzlich für repräsentative Aufgaben des Bundes eingesetzt werden kann? Die Lösung, die hier gewählt worden ist, leuchtet mir nicht ein.

Herr Senator Körting – bitte schön!

Herr Kollege Gewalt! Ich kann Ihnen im Moment nicht beantworten, warum bei der seinerzeitigen Vereinbarung zwischen dem Land Berlin durch den Kollegen Werthebach und Herrn Diepgen und dem Bund nicht vereinbart worden ist, uns weitere 3,5 Millionen § des Bundes zur Verfügung zu stellen. Da müssen Sie dann schon den Kollegen Werthebach und nicht mich fragen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir – aus meiner Sicht heraus – die Reiterstaffel in bestimmten Bereichen für ein sinnvolles Einsatzinstrument, in anderen Bereichen aber für ein kostspieliges Einsatzinstrument halten und daher die Entscheidung getroffen haben, dass wir sie nach Möglichkeit für die sinnvollen Teile, insbesondere die, die ich genannt habe, erhalten und im Übrigen auf die Reiterstaffel verzichten wollen, übrigens nicht auf 75 Polizeivollzugsdienststellen; denn wir beabsichtigen zwar, die Beamten zu versetzen, wenn sie damit einverstanden sind und dies beantragen, wir beabsichtigen aber nicht, diese 75 Polizeibeamtenstellen ersatzlos wegfallen zu lassen, weil die Aufgaben, die von diesen erledigt worden sind, nach wie vor durch Polizeivollzugsbedienstete

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Sen Dr. Körting

erledigt werden sollen. Warum der Bund nicht in der Lage war, uns viele Dinge zu geben, das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten; das fällt aber nicht in meine Verantwortung. Ich hatte für mich eine Entscheidung getroffen, in Übereinstimmung übrigens mit anderen, wie wir zu verfahren haben, und habe aus dieser Entscheidung heraus eine Lösung gefunden, die im Interesse der Reiter und auch im Interesse der finanziellen Haushaltslage Berlins liegt und auch im Interesse Berlins, weil die Reiterstaffel teilweise noch in Berlin für die üblichen Aufgaben eingesetzt werden sollte. Das ist mir, glaube ich, auch gelungen. Darüber mögen Sie sich ärgern, aber das haben Sie umsonst.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Herr Gewalt, Ihre zweite Nachfrage – bitte schön!

Herr Innensenator! Ich ärgere mich nur über den Verlust von Einsatzmöglichkeiten, wie ich auch in meiner Frage zum Ausdruck gebracht habe.