Frau Staatssekretärin! Darf ich Ihre Äußerungen so verstehen, dass es hinsichtlich der Verschlechterungen bei der S-Bahn zwischen der S-Bahn GmbH und dem Senat keine Differenz gibt und dass die politische Verantwortung für Verschlechterungen in Zukunft oder auch jetzt eindeutig beim Senat liegt? – Denn es ist bekannt: Wer bezahlt, bestellt. Da das gesamte S-Bahnnetz vom Senat bestellt ist, müssen Sie dafür auch die politische Verantwortung tragen – anders, als es der Fragesteller in seiner Frage darstellen wollte.
Herr Cramer, der Fragecharakter war in Ihrem Beitrag nicht so richtig zu erkennen. – Bitte schön, Frau Staatssekretärin Junge-Reyer!
Herr Präsident! Herr Cramer! Ich kann versuchen, die Intention Ihrer Frage zu interpretieren. Danach muss ich Sie darauf verweisen, dass wir selbstverständlich von den Verkehrsbetrieben im Land Berlin und auch von der S-Bahn erwarten, dass sie
Beobachtungen des Fahrgastverhaltens vornehmen und dass sie ihre Verkehrsangebote darauf ausrichten.
Das bedeutet in diesem Fall – wie dies Herr Radebold dargestellt und nachgefragt hat –, dass die S-Bahn zunächst klären muss, wo sie auf eine Nachfrage hinreichend reagiert, so wie wir dies von einem Betrieb, der Dienstleister ist und ein Angebot gestaltet, erwarten können.
Danke schön, Frau Staatssekretärin! – Der Kollege Gaebler hat eine Nachfrage und erhält dazu das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Es gibt eine direkte Busanbindung des Flughafens an den UBahnhof Rudow, die von der BVG betrieben wird. Sind dort auch Einschränkungen vorgesehen oder ist vielmehr sichergestellt, dass diese Anbindung erhalten und gegebenenfalls auch noch verstärkt wird?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gaebler! Sie haben darauf hingewiesen, dass es zusätzlich zum Flughafenexpress und zur S-Bahn die Buslinie 171 gibt, die die Anbindung zum Flughafen bzw. nach Rudow aufrecht erhält, und zwar uneingeschränkt auch an den Wochenenden.
Ja! – – das vom Senat bezahlt wird, dem haben Sie zugestimmt – unabhängig davon, dass es beobachtet wird. Dieser Kürzung am Wochenende hat der Senat zugestimmt. Trifft dies zu oder nicht?
Herr Präsident! Herr Cramer! Ich will noch einmal auf die Frage zurückkommen, in welcher Weise wir im Rahmen des bisher paraphierten Vertrages darauf angewiesen sind, dass uns die S-Bahn zu der Frage, welche Prioritäten im Rahmen der Leistungen des Landes Berlin zukünftig gesetzt werden, mit hinreichender Sicherheit nachweist, wo und an welcher Stelle das Fahrgastaufkommen die Gewährleistung eines S-Bahnverkehrs – in diesem Fall – an den Wochenenden notwendig oder eher verzichtbar macht.
Dazu sind Statistiken geführt worden. Wir sind in einer Situation, in der Zeitleisten, Zeitreihen erstellt worden sind, und es ist in diesem Zusammenhang festgestellt worden, dass wir eine Auslastung von 0 bis zu höchstens in einem Fall 800 Fahrgästen pro Tag zu verzeichnen hatten. Das heißt, selbst wenn wir den höchsten Durchschnitt zu Grunde legen, kommen wir auf eine Fahrgastzahl von 20 pro Zug. Das ist zu wenig, um die S-Bahn an den Wochenenden betriebswirtschaftlich erfolgreich zu fahren.
Wir zwingen die Beteiligungen des Landes Berlin, den betriebswirtschaftlichen Erfolg stärker in ihre Überlegungen einzubeziehen. Wir fragen nach, und wir wollen, dass sie sich diese betriebswirtschaftlichen Überlegungen zu Eigen machen. Das kann aber nicht dazu führen, dass wir lediglich aus solchen Erwägungen heraus ein Fahrgastaufkommen zur Grundlage dafür machen, bestimmte Leistungen nicht mehr anzubieten oder sie einzustellen. Da muss es einen Ausgleich geben, und da muss es eine Leistung geben, die hinsichtlich ihrer Notwendigkeit nachgewiesenermaßen die Nachfrage deckt.
In dem vorliegenden Fall hat es keine Möglichkeit gegeben, die S-Bahn dazu zu veranlassen – und diese Veranlassung haben wir auch nicht gesehen –, am Wochenende den Verkehr aufrecht zu erhalten, wenn die Züge sogar gelegentlich leer sind.
Die Fragestunde ist wegen Zeitablaufes beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden gemäß § 51 Abs. 5 mit einer Beantwortungsfrist bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgt die Wortmeldung nach der Stärke der Fraktion mit je einem Mitglied. Der Kollege Buchholz von der Fraktion der SPD hat das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Innensenator Körting zur neu entflammten Diskussion über Eintrittsgelder in Schlossparkanlagen. – Herr Senator, welche Auswirkungen erwarten Sie von solchen Eintrittsgeldern für die wohnortnahe Versorgung der Berliner Bevölkerung mit öffentlichen und frei zugänglichen Erholungsflächen, insbesondere beim Schlosspark Charlottenburg für den angrenzenden Klausener Platz, der als problembehafteter Kiez bezeichnet wurde?
Senatsverwaltung für Inneres für Grünanlagen gibt es nicht, aber es gibt sicher einen Bezug, das will ich gern zugeben. Ich halte es für erforderlich, dass in so dicht besiedelten Gebieten, wie dies am Klausenerplatz der Fall ist, der Zugang zu Grünanlagen vorhanden ist. Ich halte das auch aus sozialen Gründen für erforderlich. Insofern würde es das Zusammenleben im Kiez und damit im weitesten Sinne die Prävention erleichtern, wenn derartige Dinge möglich wären.
Noch eine Anmerkung zu einer Sache, die ich in der Presse verfolgt habe: Ich glaube, beim Schlosspark Charlottenburg haben wir eine andere Situation als bei anderen Schlossparks. Der Schlosspark Charlottenburg unterlag dem Eigentum des Bezirks Charlottenburg – ich erinnere mich daran, weil mir seinerzeit als Baustadtrat das Gartenbauamt unterstand – und ist als öffentliche Grünanlage gewidmet. Als eine solche ist der Schlosspark der Stiftung Schlösser und Gärten übergeben worden. Von denen wurde zwar gewünscht, die Widmung aufzuheben, sie wurde es aber nicht, so dass die Erhebung eines Eintrittsgeldes eventuell an diesem Punkt scheitert. Das gilt nicht für andere Schlossanlagen, die die Stiftung verwaltet, aber beim Schlosspark Charlottenburg gibt es eventuelle eine glückliche rechtliche Sondersituation.
Herr Senator! Könnten Sie sich angesichts Ihrer erfreulichen Ausführungen auch vorstellen, dass man an den Parkeingängen maximal freiwillige Zahlungen leistet, aber keine verpflichtenden?
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich nichts von freiwilligen Zahlungen halte. Ich weiß nicht, wie das funktionieren sollte.
Ich würde das Bezirksamt ermuntern zu versuchen, die Rechtsauffassung, die es hat, durchzusetzen, nämlich dass es sich um eine gewidmete Grünanlage handelt. Ich kann nicht abschließend beurteilen, ob das gelingt. Ich habe das nicht geprüft. Ich würde es aber für sinnvoll halten, dabei zu bleiben. Das war einmal ein öffentlicher Park, der dem Bezirk unterstand, und es sollte auch ein öffentlicher Park bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage gilt dem Finanz- und Stellensenator, der gerade noch telefoniert. – Herr Senator Sarrazin, welche Kosten kommen auf das Land Berlin zu, wenn der
Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten, Herr Abgeordneter. Ich habe dazu keine Zahlen. Ich habe mich damit noch nicht befasst. Ich will erst einmal abwarten, ob das Wirklichkeit wird.
Werden Sie neue Ausbildungsplätze schaffen und besetzen, wenn dieser Referentenentwurf Gesetz wird? Oder werden Sie die Ausbildungsplatzabgabe zahlen?
Wir tun eins nach dem anderen. Deshalb warten wir erst einmal ab, ob er Gesetz wird. Wenn er es wird, bin ich im Senat dafür nicht zuständig.
Meine Frage richtet sich an Frau Senatorin Knake-Werner. – Ich möchte wissen, welche Auswirkungen die Chronikerregelungen nach dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz auf die Antragsentwicklung nach dem Schwerbehindertenrecht in Berlin haben.