Die Scholz-Kommission ist in der letzten großen Koalition, der ich auch die Ehre hatte, anzugehören, eingesetzt worden. Diese Scholz-Kommission – wir nennen sie jetzt Expertenkommission, weil viele dabei sind, die jetzt in der Enquetekommission „Eine Zukunft für Berlin“ sitzen – hat unter anderem gesagt, dass in diesem Bereich, in dem Berlin etwa eineinhalbmal bis doppelt so viel wie Hamburg ausgibt, Einsparungen vorzunehmen sind. Und Ihr Herr Fraktionsvorsitzender hat vor Kurzem gesagt, dieser Senat möge sich doch bitte endlich einmal der Vorschläge der Scholz-Kommission annehmen. Nun tut er es, und dann macht der Abgeordnete Steuer mit der Unterschrift des Fraktionsvorsitzenden eine Anfrage, das sei alles ganz schlimm. Das ist unglaubwürdig.
Drei Bezirke – Neukölln, Reinickendorf und Spandau – haben fachliche Grundlagen für die Arbeitsbereiche Handeln des Jugendamts entwickelt. Dieses Projekt hatte Impulswirkung, insbesondere auch für die Entwicklung eines Qualifizierungsprogramms für Fachkräfte des Jugendamts. Eine Fülle von konkreten Maßnahmen meiner Verwaltung – immer in konstruktivem Zusammenwirken mit den Bezirken – wurden in den letzten beiden Jahren ergriffen. Diese haben zum Erfolg geführt – fachlich und finanziell u. a. auch deshalb, weil in diesem Umsteuerungsprozess Senat und Bezirke an einem Strang, und zwar in der gleichen Richtung, gezogen haben. Wir wol
Das JAW – Sie haben das angesprochen – als öffentlicher Träger von Erziehungshilfen verfolgt wegen der stetig sinkenden Belegung ein eigenes Restrukturierungskonzept. Das JAW hat in den Jahren 2002 und 2003 konstant Plätze und Personal abgebaut, und zwar 364 Plätze. Das heißt, ein erheblicher Anteil des von mir genannten Abbaus ist von den öffentlichen Trägern genannt worden.
b) Ausbau der Vollzeit- und Familienpflege: Wir sind uns einig, an diesem Punkt wenigstens: Am besten wachsen Kinder in der Familie auf. Wenn das nicht klappt, wird eine Pflegefamilie den Bedürfnissen vor allem jüngerer Kinder nach Überschaubarkeit und Geborgenheit am ehesten gerecht. Diese so genannte Vollzeitpflege wurde erfolgreich verstärkt. 2003 befanden sich 2 556 Kinder in Pflegefamilien, das sind 347 mehr als 2002. Der Anteil der Unterbringung in Vollzeitpflege gegenüber der Heimunterbringung – immer der bessere Weg – stieg in diesem Zeitraum von 23 auf 29 %.
c) Ausbau – – Die Anfrage, Herr Regierender Bürgermeister ist so differenziert, und wir antworten auch differenziert.
len gemeinsam Folgendes erreichen: Wir wollen die individuellen Rechtsansprüche sicherstellen, wir wollen deregulieren, Hilfeplanung optimieren und die Jugendhilfe sozialräumlich orientieren. Das heißt: Wir wollen die Hilfe zur Erziehung zu denen bringen, die sie wirklich brauchen.
Die Umsteuerung – Sie fragen das – war fachlich erfolgreich, aber auch finanziell. 2003 sind durch die Umsteuerung 52 Millionen € weniger als 2002 ausgegeben worden. Das halte ich, auch unter fachlichen und finanziellen Aspekten, für ein respektables Ergebnis.
Auch die freie Jugendhilfe leistet ihren Beitrag. Mit den freien Trägern wurde ein Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe geschlossen. Der Vertrag enthält strukturelle und kostendämpfende Gesichtspunkte, z. B. eine pauschale Absenkung der Entgelte um fast 7 %. Auch das ist respektabel und beachtlich, dies in einem Verhandlungsprozess zu erreichen.
Was hat sich nun bei den einzelnen Hilfebereichen getan – Sie fragen das hier, 1 a) – bei der Reduzierung von Heimplätzen? – Im Zuge der Evaluation und Umsteuerung ist die Auslastung hier durchgängig gesunken, und zwar in fast allen stationären und teilstationären Angeboten. Im Jahr 2000 hatte sich die Gesamtkapazität noch um 321 Plätze erhöht, Ende 2002 war sie hingegen um 527 Plätze gesunken, also 206 Plätze niedriger als 4 Jahre zuvor. Die höchsten Abbauraten, nämlich 327, gab es bei den Plätzen im betreuten Jugendwohnen. Die Fallrevision hat gezeigt: Viele lebensältere Jugendliche und junge Volljährige können in die Selbstständigkeit entlassen werden. Auch in den klassischen Angeboten der Heimerziehung ist der Umbau der stationären Hilfen in differenzierte, altersgerechte und kleinräumigere Betreuungsformen vorangeschritten. Die Platzzahl der Rund-um-dieUhr-Betreuung und Schichtdienstgruppen wurde 2003 um 163 Plätze verringert. Diese Betreuung ist für die Entwicklung der Kinder qualitativ besser und für den Steuerzahler überdies kostengünstiger.
Durch den Abbau der Angebotsstrukturen – das fragen Sie auch – gibt es aber auch Zuwächse, nämlich dort, wo Unterbringung dadurch zielgenauer und bedarfsgerechter möglich wird. Beispiele hierfür sind die Bereiche MutterKind-Betreuung, Inobhutnahme und Eingliederungshilfe.
Für die Träger dieses Umsteuerungsprozesses ist das natürlich nicht ganz einfach. Wie bei jeder Veränderung muss man sich von vertrauten Routinen lösen. Eine erste Auswertung der Bewegungsstatistik zum 31. Dezember 2003 zeigt: Die Träger reagieren durchaus flexibel auf die veränderte Inanspruchnahme von stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung.
Ausbau ambulanter und teilstationärer Hilfen: Auch hier – – Ich will das, Herr Kollege Steuer, ein bisschen kürzer machen; Sie interessiert das im Detail.
Die anderen Kollegen hier hören etwas gequält zu. Im Ausschuss könnten wir es vielleicht noch detaillierter machen. Ich will das etwas raffen.
Das Absenken bei ambulanten und teilstationären Hilfen, da ist es uns also auch gelungen, durch die Fallrevision die Hilfen zielgenauer in Art, Umfang und Dauer einzusetzen. Außerdem ist es uns gelungen, sozialräumliche Ressourcen außerhalb der Hilfen zur Erziehung stärker in die Hilfeplanung einzubeziehen.
Zum Ausbau präventiver Angebote der Jugendhilfe: Auch hier gebe ich Ihnen gern Recht, Herr Steuer, mehr Prävention ist immer gut, vor allem, wenn man sich damit Intervention ersparen kann. Wir haben versucht, die präventiven Formen der Jugendhilfe systematisch mit Hilfen zur Erziehung zu verknüpfen. Auch dies ist ganz wichtig, weil man dann im Gesamtkomplex relativ kostengünstiger verfährt.
In Frage 6 fragen Sie nach den uneinheitlichen Standards in den Bezirken zur Ermittlung von Legasthenie. – Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben, weil ich dafür nicht unmittelbar zuständig bin. Für Legasthenie gibt es im Schulwesen einheitliche Standards. Die Fälle werden vom schulpsychologischen Beratungszentrum bzw. den Zentren jeweils diagnostiziert. Nach fachlichen Kriterien wird dann eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben.
In Frage 7 erkundigen Sie sich, ob in einigen Bezirken „Schwerpunktträger“ für die Umsetzung der Hilfen zur Erziehung ausgewählt worden seien und wie diese ermittelt worden seien. – Ja, in einigen Bezirken sind so genannte Schwerpunktträger ausgewählt worden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ausgerechnet diese Träger ihre Leistungen zukünftig erfolgreich anbieten können. Im Kern handelt es sich um eine Auswahl von Trägern, mit denen eine vertiefte Kooperation, insbesondere unter sozialräumlichen Aspekten, erfolgen soll. Die Auswahl der Träger liegt in der Hand der Bezirke.
Zu Frage 8 – Wie viele Träger mussten schließen? – Dem Landesjugendamt ist kein Träger bekannt, der seine Einrichtungen wegen reduzierter Entgelte schließen musste. Das ist gut so. Aber trotzdem sage ich auch: Theoretisch kann es nicht so sein, dass ein Träger da ist und er sozusagen den Bedarf dadurch legitimiert, dass er da ist, sondern es muss immer so sein, dass sein Bedarf für den Träger Aufgabe ist. Das ist der entscheidende Punkt. Dessen ungeachtet bin ich froh, dass kein Träger von der Landschaft verschwunden ist. Von den 2 000 derzeit laufenden Entgeltvereinbarungen sind in den letzten sechs Monaten 25 % neu abgeschlossen worden. Seitens der Träger gibt es auch Interesse, neue Entgeltvereinbarungen – auch bei reduzierten Entgelten – abzuschließen. Eine Verringerung bis zu 20 % wurde auch bei gleich bleibenden Leistungen akzeptiert. Da sage ich: Respekt! Das ist eine sehr gute Leistung.
Ich komme zu Frage 2 – Wie groß war das Gesamtvolumen der Einsparungen in den einzelnen Hilfearten gegenüber 2002? – Hier haben wir – ich habe das schon einmal erwähnt – 52,25 Millionen € – 11,6 % – weniger ausgegeben. Wir haben – das haben Sie erkannt – unter den Finanzgesichtspunkten mehr abgesetzt, haben dieses Ziel zwar nicht erreicht, aber immerhin diese Einsparung erzielt. Das finde ich insgesamt beachtlich.
Zu Frage 3 – Wie viele Jugendliche haben 2002 und 2003 Leistungen erhalten? – Ich habe ganz differenzierte Berechnungen vorliegen und kann Ihnen diese gern übergeben. 2002 waren es insgesamt 20 897 Jugendliche und 2003 17 714. Für Schnellrechner: Das waren rund 3 000 Jugendliche weniger. Die detaillierte Auflistung erspare ich mir jetzt. Sie ist gesunken im stationären Bereich und gestiegen – das ist auch gewollt – im Bereich der Pflegefamilien.
Sie erkundigen sich in Frage 4, ob der Rückgang der Fallzahlen auf einen eventuellen Rückgang der Bedarfe oder auf den Spardruck des Senats und eine geänderte Bewilligungspraxis in den Bezirken zurückzuführen sei. In Frage 5 fragen Sie nach den Vorgaben des Senats für die Bewilligungspraxis. – Diese Fragen habe ich bei meinem „Einstieg“ schon beantwortet. Ich sehe hier ehrlicherweise – ich betone es – nach meiner Lebenserfahrung: Die Bereitschaft in Bürokratien, zu sparen, ergibt sich immer nur, wenn ein entsprechender Spardruck da ist. Denn all diejenigen, die in der Jugendhilfe arbeiten, können verständlicherweise nie auf den Gedanken kommen, sie gäben sinnloserweise Geld für Jugend, Bildung und Erziehung aus. Dafür kann man eigentlich niemals genug ausgeben.
In der Realität ist es aber so, dass man Ziele durchaus auch durch kostengünstigere Schritte erreichen kann. Hier kam es mir darauf an, dass nicht der schlichte Fiskalismus die Feder geführt hat, sondern die fachliche Analyse. Wenn wir feststellen, dass in einzelnen Bezirken gleiche Problemlagen preisgünstiger und effizienter „behandelt“ wurden, lägen wir falsch, wenn wir diesen günstigeren Weg nicht gemeinsam für alle suchen würden. Darum haben wir uns bemüht. – Sie wissen, dass ich nicht unmittelbar zuständig bin. Und ich gelte auch nicht durchgängig als Freund der Bezirke. So halte ich hier einmal fest, dass ich mich bei den Jugendstadträtinnen und Jugendstadträten für die außerordentlich gute Zusammenarbeit bedanke und dafür, dass das von ihnen auch gemeinsam getragen wurde.
Zu Frage 9 – Ist der Rechtsanspruch auch künftig gewährleistet? – Ja, der Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Gesetz und ist auch weiterhin gewährleistet. Jede Entscheidung des Jugendamts kann zu jeder Zeit gerichtlich überprüft werden. Und in einem qualifizierten Hilfeplanverfahren wird unter Beteiligung der Betroffenen die für sie jeweils geeignete Hilfeform gewählt, die auch weiterhin eines der klassischen Leistungsangebote sein kann.
Zu Frage 10 – Finanzierungs- und Planungssicherheit für die Träger – Wir haben für den Haushalt 2004/2005 mit einem Kennzahlenvergleich ein Zuweisungsmodell für das Budget entwickelt, das die Akzeptanz der strengen Senatsverwaltung für Finanzen gefunden hat. Damit haben wir einen verlässlichen Rahmen vorgegeben. Wenn dieser Haushalt verabschiedet wird und verlässlich für zwei Jahre bleibt, haben auch die Träger einen verlässlichen Rahmen.
Insofern also, Herr Abgeordneter Steuer und meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Wir haben in diesem Bereich einen schwierigen, aber – wie ich finde – verantwortungsvollen und erfolgreichen Umsteuerungsprozess vorzulegen. Das sollten wir nicht polemisch beklagen, sondern gemeinsam sagen: Das
Für den morgen zu beschließenden Haushalt hat der Senat erneut beliebige Kürzungen von rund 130 Millionen € beschlossen. So sollen fachliche Standards gerade negiert und Rechtsansprüche dementiert werden. Diese Beschlüsse viel zu kurzfristig angelegter Einsparungen werden noch durch die aktuelle Erkenntnis verschärft, dass die Bezirke im vergangenen Jahr mehr eingespart haben als sie sollten.
Herr Kollege Steuer! Werden Sie Herrn Senator Böger im nächsten Bildungsausschuss – das heißt auch so – den Unterschied zwischen einem Konfirmations- und Kommunionsanzug erklären? Ergibt sich nicht aus der Darstellung von Herrn Senator Böger die dringende Notwendigkeit der Einführung des Religionsunterrichts in den Berliner Schulen?
Danke schön, Herr Senator! – Für die nun folgende Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. Zuerst spricht der Kollege Steuer von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Steuer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Senator! Ich gebe neidlos zu: Sie tragen keinen Konfirmationsanzug, aber passen muss der Anzug auch, und den Eindruck hat man bei Ihnen nicht immer, Herr Senator Böger!