Protocol of the Session on March 17, 2004

Ich führe es nicht weiter aus, aber Sie scheinen keinen Erfolg damit gehabt zu haben, denn keiner der Studenten hat es gemacht. Jetzt versuchen Sie über einen anderen Weg etwas, was Sie schon einmal gemacht haben, noch einmal. Sie können es in vier Wochen wieder vorlegen, Sie werden die gleiche Antwort bekommen. Ich bin der Meinung, mit dieser Regelung haben wir das Gesetz ausgeschöpft. Es hat ein paar Haken, was wir wissen. Aber ich glaube, die Studierenden sollten dies weiter ausprobieren. Ich bin nicht bereit, die Diskussion wieder aufzugreifen, denn es ist müßig, wenn wir sie jedes Jahr einmal wiederholen, indem Sie mit dem gleichen Antrag kommen und wir den gleichen Antrag wieder ablehnen. Aus dem Grunde bedanke ich mich für das Zuhören und beende meine Rede dazu.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Herr Kollege Flemming! – Für die Fraktion der CDU hat nunmehr Frau Grütters das Wort. – Bitte schön, Frau Grütters!

[Beifall bei der FDP – Zuruf der Frau Abg. Paus (Grüne)]

Das sind alles aktuelle Beispiele, Frau Paus! – Nicht, dass ich drei ehemaligen Bürgerkriegskämpferinnen aus Guatemala ihre Rundreise durch Deutschland nicht gönne oder den Fachhochschulkuratoren ein Essen im Adlon im Halse stecken bleiben müsste. Nein, nur sollte dies eben nicht aus Zwangsbeiträgen aller Studierenden finanziert werden,

[Beifall bei der CDU und der FDP]

mehrheitlich solcher übrigens, die das weder wissen noch wünschen. Aber Sie wissen alle, dass diese Meinungsverschiedenheiten darüber, was noch zu den Aufgaben der verfassten Studentenschaft gehört und was eine schlichte Überschreitung ist, nur schwer per definitionem zu klären ist. Darum gibt es das jahrzehntelange Gezerre. Deshalb ist bisher noch jede Klage gegen die aktuelle Handhabe der ASten erfolgreich gewesen.

Warum lassen Sie alle es nicht endlich dabei bewenden? – Nur mal zum Vergleich: Es wäre geradezu anmaßend, Frau Paus, wenn eine Handwerkskammer Außenpolitik mit den Beiträgen ihrer Mitglieder betriebe. Das ist eine Form von Freiheitsberaubung, die nicht schon junge Menschen erleben sollten. Alle Studierenden, die politisch wach und aktiv sind, können sich in jeder Form betätigen. Dann müssten nur mehr als zwischen 5 oder 8 Prozent zu den Wahlen gehen.

[Beifall des Abg. Kurth (CDU)]

Frau Grütters

Frau Grütters, in Ihrem vorgeschriebenen Manuskript haben Sie einen kleinen Fehler, den Sie vielleicht beim Protokoll korrigieren können: Der Rechnungshof kann überhaupt keine Ordnungsgelder gegenüber den verfassten Studierendenschaften verhängen und hat dies bisher auch nicht gemacht.

Insofern ist das aus meiner Sicht ein Fehler in Ihrem Manuskript. Wir werden mit Sicherheit in dieser Legislaturperiode mindestens noch einen FDP-Antrag zu diesem Thema bekommen. Wenn Sie die Rede dann noch einmal halten, könnten Sie diesen kleinen Fehler aus dem Manuskript herausnehmen.

Wir sind in diesem Abgeordnetenhaus nicht umsonst in unterschiedlichen Fraktionen, weil wir nämlich mit unterschiedlichen politischen Vorstellungen auch an eine solche Diskussion herangehen. Sie lehnen Zwangsmitgliedschaften bei den Studierenden ab. Das lehnen Sie nur dann nicht ab, wenn es sich um die drei As handelt, genau wie bei der FDP: Ärzte, Apotheker – das dritte A fällt mir jetzt nicht ein.

Es wäre einmal eine echte Anstrengung für die Politikvertreter, auch für die ASten, sich hierzu etwas einfallen zu lassen. Dafür übrigens dürften sie sogar Geld ausgeben. Wir müssen alle darüber nachdenken, ob die verfasste Studentenschaft noch zeitgemäß ist. Jede Zwangsmitgliedschaft steht heute für mangelndes Selbstbewusstsein und Unmündigkeit.

[Beifall bei der FDP]

Warum sollte also nicht diese Entscheidung ins Benehmen jedes einzelnen Studierenden gestellt werden? – Dann müssen sich die AStA-Vertreter richtig anstrengen, ihre Kommilitonen von der Sinnhaftigkeit ihres Handelns zu überzeugen, erst recht, wenn es von den Beiträgen aller finanziert würde. Wenn er und sein AStA überzeugend wären, müsste der Vorsitzende Hewener kaum dem „Vorurteil“, so nennt er es, entgegentreten, der AStA finanziere sich schöne Tage auf Kuba. Hewener und übrigens auch unser Kollege Hoff erklären hierzu aber lieber trotzig, die Richter hätten wohl einen Fehler gemacht.

[Hoff (PDS): Das habe ich nicht gesagt!]

Doch! – Statt eine vernünftige Aufklärungsarbeit zu leisten, wartet man lieber die nächste Klage ab. Oder sie müssen sich vom Rechnungshof die Kritik gefallen und Ordnungsgelder androhen lassen wegen der eben nicht sachgerechten Mittelverwendung.

[Hoff (PDS): Ist doch Quatsch!]

Helfen wir doch lieber den offenbar überforderten Studierenden im AStA! Geben wir ihnen eindeutige Regelungen zu dem, was sie mit den Geldern machen dürfen und was nicht! Oder denken wir doch gemeinsam darüber nach, ob man den heutigen Studierenden nicht die Entscheidung darüber überlässt, ob sie die vom AStA selbstbewusst als „hervorragend“ eingestufte Sozial- und Rechtsberatung wollen, selbst wenn sie sich dafür die Agitation in Guatemala einhandeln.

Halten wir fest: Es bleibt ein altes Lied mit immer neuen Noten. Auch die Ideen der Ministerin Bulmahn und die Formulierungen im BerlHG halten vor den Gerichten nicht Stand. Die ASten sind offenbar laut Rechnungshof mit der ordnungsgemäßen Mittelverwendung überfordert. Die Studierenden haben keine Lust, zu den Wahlen zu gehen. Wir sind uns sicher, dass die Studierenden alle eine Meinung dazu haben, ob sie überhaupt Zwangsmitglied dieser Körperschaft sein wollen, was diese ihnen wert ist und wo sie ihren Standesvertretern Grenzen setzen würden. Damit es nicht wieder ein „da capo al fine“ gibt, stimmen wir heute dem FDP-Antrag zu. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Danke, Frau Kollegin Grütters! – Für die Fraktion der PDS hat Herr Hoff das Wort. – Bitte schön, Herr Hoff!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede von Frau Grütters hätte man so halten können, wenn man sich nicht im letzten Jahr angeschaut

hätte, wie die Diskussion beispielsweise über die Kontrolle des Rechnungshofes bei den verfassten Studierendenschaften abgelaufen ist. Es gab mehrere Kritikpunkte des Rechnungshofs, es gab eine Reihe von Veränderungen bei den Finanzstrukturen der verfassten Studierendenschaften, und es gab eine Überprüfung der Effizienz bei den verfassten Studierendenschaften.

[Frau Grütters (CDU): Er hat sie angedroht!]

[Frau Dott (PDS): Anwälte!]

Ja, Anwälte! Richtig, genau! Davon gibt es ja bei Ihnen auch einige. – Das sind die einzigen Institutionen, wo Sie sich für Zwangsmitgliedschaften einsetzen. Ansonsten lehnen Sie sie aus einem auf einmal, urplötzlich auftretenden urliberalen Verständnis ab. Ich vermute, dass dieses Verständnis eher freidemokratisch als liberal ist, aber es führt letztlich dazu, dass Ihre Argumentation nicht konsistent ist.

Der entscheidende Punkt ist: Möchte man folgende Konstruktion aufrechterhalten: Studierende sind Mitglied einer Körperschaft, die ihre Position auch eigenständig artikulieren kann und wo ich ihnen auch Freiheiten gebe, diese zu artikulieren, und wo ich im Übrigen auch feststelle, dass Hochschule und Gesellschaft nicht so voneinander zu trennen sind, wie Sie und diejenigen, denen Sie politisch nahe stehen, es seit dem Zeitpunkt tun, als die Studierendenschaften und die Schülerinnen- und Schülervertretungen in der Bundesrepublik – alt – Anfang der 60er Jahre anfingen, sich politisch in Richtung linker Positionen zu äußern. Da wurde auf einmal die Konstruktion „politisches Mandat“, „allgemeinpolitisches Mandat“ und „hochschulpolitisches Mandat“ aufgemacht. Da fing man an, zwischen Hochschule und Gesellschaft zu trennen. Der Kollege Strieder wird sich aus seiner eigenen Studierendenschaftzeit als Vertreter des SHB noch an diesen eitpunkt erinnern können. Z

Auch ich reihe mich ein mit der Wiederholung der Argumente, die wir vielfach miteinander ausgetauscht haben. Nach wie vor warte ich auf den Antrag aus den Reihen von CDU und FDP zur Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer.

Nach wie vor warte ich darauf. Ich habe ihn nirgends gesehen.

In dem anderen Punkt muss ich mich voll auf die Seite von Herrn Hoff stellen. Frau Grütters! Ich schlage Ihnen vor, sich einmal vor den Computer zu setzen. Bei diesem letzten OVG-Urteil ging es darum, dass der AStA der FU Mitglied in dem FZS – dem freien Zusammenschluss der Studierendenschaften – ist. Wenn Sie sich aber die Website des FZS ansehen, Frau Grütters, dann wird es auch Ihnen schwer fallen, festzustellen, was daran nicht hochschulpolitisch ist. Alle Dinge, die Sie sich dort anschauen können, haben einen direkten hochschulpolitischen Bezug – ob es die soziale Lage der Studierenden ist oder anderes. Ich habe jedenfalls heute nichts anderes gefunden. Wenn Sie es mir zeigen können, würde es mich freuen. Also, ich habe da wirklich nichts gesehen und stehe deshalb auch einigermaßen irritiert vor diesem Urteil.

Wer sich mit diesem Begriff des allgemeinpolitischen Mandats ideengeschichtlich auseinandersetzt, gewinnt auch einen Zugang zu dem Punkt, Frau Grütters, den ich gegenüber der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts angeführt habe. Ich habe nicht gesagt, dass die Richter einen Fehler gemacht haben. Das steht mir auch als Abgeordnetem gegenüber der Judikative nicht zu. Der entscheidende Punkt ist, dass sich Rechtssprechungen in der Bundesrepublik auch schon fundamental geändert haben. Ich verweise auf die entsprechenden Verfassungsgerichtsurteile zum Thema Zwangsdienstverweigerung oder auf das Urteil zu § 218 a. Hier hat sich Rechtssprechung in der Bundesrepublik geändert.

Aus diesem Grunde habe ich gesagt, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Berlin eine Rechtsauffassung ist, bei der wir als Gesetzgeber versuchen, uns in einer sich stetig verändernden Rechtssprechung der Begründung der entsprechenden Verwaltungsgerichtsurteile anzupassen, weil wir auch versuchen wollen, ein politisches Interesse, das wir als Gesetzgeber haben, mit der Rechtssprechung unserer Gerichte in einen Zusammenhang zu bringen, bei der wir aber auch feststellen müssen, dass es – wie gesagt – unterschiedliche politische Positionen gibt, bei denen sich dann beispielsweise auch Verfassungsgerichtspositionen ändern können. Nichts anderes habe ich gesagt.

Das spiegelt sich in unserer Berliner Hochschulgesetznovelle wider. Wir meinen, dass Hochschule und Gesellschaft nicht so starr voneinander zu trennen sind, wie Sie das idealtypisch aufzumachen versuchen. Dass es sich offensichtlich bricht, zeigt ein Beispiel: Es hat viele Klagen gegen ein so genanntes allgemeinpolitisches Mandat gegeben. Wenn aber Rassismus an Hochschulen thematisiert und dann daraus ein allgemeinpolitisches Mandat konstruiert wird, merkt man doch auch, auf welch wackligen Füßen zum Teil die Argumentation mancher Kläger steht. Hier ist doch ein offensichtlicher Zusammenhang hergestellt, aber es geht nicht mehr um den Inhalt dessen, was in den Veranstaltungen stattfindet, sondern um die Frage Maulkorberlasse gegenüber Studierendenschaften – ja oder nein?

Dazu sagen wir: Diesen Maulkorb, den Herr Dr. Lindner, die CDU-Fraktion und offensichtlich auch Herr Schmidt mit dem Gesetzesantrag den Studierendenschaften geben wollen, den wollen wir nicht.

[Frau Grütters (CDU): Wir wollen das Gegenteil! – Krestel (FDP): Kein Zwang!]

Das ist ein klarer politischer Unterschied zwischen den Fraktionen. Aus diesem Grund werden wir den FDPAntrag – so sympathisch ihn Herr Schmidt auch vorgetragen hat – nicht annehmen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Frau Paus hat nunmehr das Wort. – Bitte schön!

[Beifall der Frau Abg. Flesch (SPD)]

Aber hier geht es nicht darum, einfach nur zu sagen, was das OVG-Urteil ist. Ich nehme den FDP-Antrag einmal ernst und beschäftige mich damit. Mit diesem Antrag ist Ihnen etwas Einmaliges gelungen. Das ist eine der einschränkendsten Formulierungen für die Aufgaben der Studierendenschaft, die es bundesweit in einem Hochschulgesetz gibt. Alle Achtung! Hut ab! Herzlichen Glückwunsch! Sie wollen explizit jedwede so genannte allgemeinpolitische Tätigkeit oder Äußerung untersagen. Alles andere sei mit einem liberalen Verständnis nicht vereinbar. Das haben Sie uns jetzt noch einmal klar gemacht.

Sie wollen damit Unklarheiten beseitigen. Wie Sie damit allerdings Unklarheiten beseitigen, das erschließt sich wohl niemandem in diesem Raum. Im Gegenteil: Sie erzeugen zusätzliche Unklarheiten. Gerade das letzte OVG-Urteil zeigt, dass es völlig egal ist, was wir hier noch zusätzlich beschließen. Es gibt eine eindeutige Linie der Auslegung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch die Verwaltungsgerichte, die bald über mehrere Jahrzehnte Tradition hat. Da hat es eben keinen entsprechenden Wandel gegeben. Diese Tradition der Auslegung, die Studierendenschaften mittlerweile sogar zu untersagen, versucht, sich eigenständig auf Bundesebene zusammenzuschließen, ist absurd. Wir halten sie für zu restriktiv und falsch.

[Dr. Lindner (FDP): Aber die gibt es!]

Aber eines muss man dem OVG lassen: Unklar ist es keineswegs, sondern seit Jahrzehnten werden die gleichen Urteile gesprochen. Deshalb braucht es Ihren Gesetzesantrag überhaupt nicht.

Frau Paus

Mit Ihrem Antrag tun Sie weder den Studierenden noch sich selbst einen Gefallen, weil Sie damit nicht erreichen werden, was Sie eigentlich gern hätten, nämlich Ruhe im Karton. Ich habe es schon mehrfach gesagt: Der Gesetzentwurf beseitigt keine Unklarheiten, sondern schafft neue. Wir haben aktuell einen Zustand, der die Instrumente und Aufgaben präzisiert hat. Erst einmal jedwede Tätigkeit eines AStA, eines Studierendenparlaments oder eines studentischen Fachausschusses unter den Generalverdacht der verbotenen Betätigung zu stellen, das brauchen wir definitiv nicht. Im Übrigen öffnen Sie damit einer weiteren Beschäftigung der Verwaltungsgerichte mit dem Inhalt einzelner Flugblätter oder der Mitgliedschaft einer Studierendenschaft in einem Dachverband oder einer Landes-ASten-Konferenz und vielem anderen mehr Tür und Tor. Wenn das der Sinn Ihres Antrages ist, dass Sie nämlich Ihrer Lieblingszunft, den Rechtsanwäl

ten, zusätzlich Aufträge erteilen wollen, dann erreichen Sie das mit Ihrem Gesetzesantrag. Dieses Land braucht das aber nicht, und auch das OVG braucht Ihren Gesetzesantrag nicht.

Jetzt bin ich doch noch einmal genötigt, dazu etwas zu sagen. Den Vorwurf, wir verfolgten mit der Gesetzesänderung die Absicht, Anwälte zu beschäftigen, kann ich eigentlich nur an die drei Fraktionen auf der linken Seite des Hauses zurückgeben, denn genau das wurde mit dem jetzt gültigen Berliner Hochschulgesetz erreicht. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen, das Urteil des OVG anzusehen, werden Sie feststellen, dass dort einige Passagen und Sachverhalte aufgeführt sind, die Sie angeführt haben und die die ASten Ihrer Meinung nach tun können sollten. Genau das beschäftigt also die Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Sie fragen, warum sich Studentenschaften nicht in einem Dachverband zusammenschließen sollen. – Das können sie gern tun. Das Problem war nur, dass genau dieser Dachverband versucht hat, Allgemeinpolitik zu machen. So funktioniert es eben nicht, über irgendwelche Tarnverbände das zu machen, was nach der Verfassung nicht möglich ist. Wenn Sie sich die Urteilsbegründung genau ansehen, stellen Sie fest, dass sich die Studierendenschaft der FU genau auf das geänderte Berliner Hochschulgesetz berufen und gesagt hat: Dort steht, dass wir das allgemeinpolitische Mandat haben. Weshalb werden wir eigentlich verklagt? – Genau das ist das Problem. Das Berliner Hochschulgesetz in seiner jetzigen Fassung ist an dieser Stelle überhaupt nicht klar formuliert, es erweckt einen Eindruck, hinter dem nichts steht. Genau dies ist der Hintergrund für unseren Gesetzesantrag. Wenn Sie den Antrag negativ formuliert finden, ist das Ihre Einschätzung. Wir haben die Rechtsprechung übernommen und ausformuliert, damit Gesetz und Rechtsprechung zusammenpassen. Dies ist aus unserer Sicht eine dringend erforderliche Klarstellung.