Das geht so weiter über 25 Seiten. Das sind Reformen, die dieses Haus braucht. Sie setzen damit eine weitere Diskriminierung um, weil der Eindruck entsteht, als wollten Sie die jahrtausendealte Diskriminierung von Frauen jetzt in diesem Antrag wegwischen, indem immer die weibliche Form vorne steht. Wenn Sie Gender-Mainstreaming betreiben wollen, dann brauchen Sie eine 50-50-Regelung, bei der einmal die männliche Form vorne steht und einmal die weibliche.
Denken Sie darüber nach, ob das nicht noch einen Änderungsantrag wert wäre. Der hier vorgelegte ist gänzlich ungeeignet.
Es gibt große Sympathien in meiner Fraktion zu sagen: Warum machen wir nicht alles in der weiblichen Form und schreiben vorne hinein, dass auch Männer angesprochen sind? – Nicht in der Form wie Sie es sagen, Herr Ratzmann, dass Männer auch Frauen sind. Das ist missverständlich. – Wenn wir in der weiblichen Form sprechen, sind die Männer mit angesprochen.
Spulen Sie sich also nicht so auf. Das Profil im GenderMainstreaming haben Sie doch schon. Das will Ihnen keiner wegnehmen. Hören Sie auf, das Verfahren zu blockieren. Wir werden es im Ausschuss besprechen. Wir streiten darum. Wir finden eine gute Lösung und hoffen, dann endlich eine verbesserte Geschäftsordnung zu beschließen.
Danke schön, Herr Kollege! – Frau Beikler und Herr Thomsen haben schon an den Blicken der Abgeordneten gesehen, dass wir uns darüber freuen, dass Sie so lange ausgeharrt haben und dieser wichtigen Debatte Ihre Aufmerksamkeit schenken. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung beider Anträge an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung empfohlen. Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin sowie des Berliner Betriebegesetzes