Protocol of the Session on March 4, 2004

Da haben Sie Recht, Herr Wieland! – Also, Sie schreiben in Ihrer Antwort:

Weiterhin führen Sie aus – es ist noch ein bisschen Karneval –:

Wissen Sie, Sie hätten es sich viel einfacher machen können, Sie hätten einfach aus Baumbach/Lauterbach zitieren können, dann wäre es wenigstens richtig gewesen. Da steht in der Kommentierung:

Nötig ist ferner die bestimmte Angabe des Grundes des erhobenen Anspruchs. Klagegrund ist die Gesamtheit der zur Begründung des Anspruchs nach Ansicht des Klägers erforderlichen Tatsachen.

Ganz einfach: Der Kläger muss also grundsätzlich alle anspruchsbegründenden Tatsachen logisch und vollständig vortragen. Mehr ist es nicht, das heißt, um es Ihnen noch einfacher zu machen, damit Sie es auch verstehen: Die Klage ist unschlüssig, wenn man alles als wahr unterstellt, was der Kläger vorträgt, aber es nicht ausreicht, den Klageanspruch zu tragen. Im Klartext: Der Gegner braucht überhaupt nicht zu antworten, der kann ein leeres Blatt hinschicken, und trotzdem wird die Klage abgewiesen. Das ist Unschlüssigkeit. Um was geht es hier?

Erstens: Schadensersatzklage Berlin-Hyp gegen Landowsky und Co. Zuerst scheiterte die BGB mit ihrer Schadensersatzklage gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Berlin-Hyp. Die Berlin-Hyp warf ihren Vorstandsmitgliedern Landowsky, Blümel, Noack usw. vor, im Juli 1997 Kredite in Höhe von 222 Millionen € an die Aubis-Gruppe ausgedehnt zu haben, obwohl bereits damals erkennbar gewesen sei, dass schon die bereits gewährten Kredite nicht zurückgezahlt werden konnten. Das Verfahren hatte einen Gegenstandswert von 5 Millionen €, es ging kläglich verloren, da das Landgericht Berlin, ohne sich mit der Frage überhaupt auseinander gesetzt

Und da möchten wir von Ihnen schon mal wissen, wie es dazu kommt, dass professionelle Kanzleien offenkundig den beteiligten Gesellschaften des Bankkonzerns nicht ordentlich Rat geben. Oder, es gibt noch eine zweite Al

ternative: Die beraten Sie zwar richtig, aber Sie wollen unter dem Druck der Öffentlichkeit Aktionismus verbreiten. Das scheint mir eher wahrscheinlich zu sein. Denn ich traue den Kollegen von den Anwaltskanzleien, die Sie beauftragen und von denen Sie gerade selbst gesprochen haben, Herr Kollege Ratzmann, Herr Kollege Braun, wir trauen denen schon zu, eine Klage schlüssig zu formulieren. Ich unterstelle keinem Kollegen, dass er dazu nicht in der Lage ist. Wenn aber ein Mandant sagt: Mach mal, mach mal, Hauptsache, es passiert hier irgendetwas, Hauptsache, es wird irgendeine Klage eingereicht, dann ist es natürlich eine Frage, die mit Regress nichts mehr zu tun hat, sondern das ist dann in der Tat eine Frage, die unmittelbar mit neuem Versagen aus dem Bereich der Bankgesellschaft zu tun haben könnte. Das ist der entscheidende Punkt.

Was wir verlangen, ist insoweit eine Benennung aller Verantwortlichen innerhalb der Bank, aber auch außerhalb der Bank, die für dieses Prozessdesaster zur Rechenschaft zu ziehen sind; zweitens eine laufende Information des Vermögensausschusses nicht nur über die strafrechtlichen Seiten, sondern vor allem auch über die zivil- und schadensersatzrechtlichen Prozesse. Wir wollen wissen, ob es jetzt hier so weitergeht oder wie hier zukünftig vorgegangen wird. Wir verlangen drittens, dass nunmehr unter Hochdruck gegen die Richtigen vorgegangen und nicht irgendwie für die Galerie gearbeitet wird.

zu haben, mangels hinreichender Bestimmtheit der Klageschrift die Anträge als unzulässig abgewiesen hat. Grund: Die Berlin-Hyp habe es versäumt, konkrete Schadenssummen für konkrete Schadensfälle anzugeben. – Jetzt sind wir im 3. Semester, Herr Senator Sarrazin. – So blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als die Klage abzuweisen. Ich zitiere aus dem Urteil:

Die Klage ist in vollem Umfang abzuweisen, ohne dass die von der Klägerin gegenüber den Beklagten erhobenen Vorwürfe und behaupteten Schäden geprüft werden können. Denn die Klageanträge sind trotz ausreichender Gelegenheit zur Konkretisierung mangels hinreichender Bestimmtheit unzulässig.

Das ist die traurige Wahrheit über den Stand einiger Verfahren. – Ich zitiere aus einem anderen Verfahren, dem Verfahren Schoeps:

Doch die Klage wurde abgewiesen, da die IGB laut Urteilsbegründung den Pflichtverstoß oder jedenfalls dessen Kausalität für den behaupteten Schaden nicht schlüssig dargelegt hat.

Da haben wir es wieder. Die haben noch nicht einmal ausreichend Tatsachen vorgelegt, die das Klagebegehr auch nur ansatzweise tragen konnten. Das ist eine mehr als mickrige Bilanz.

Der Eindruck, der hier entsteht, ist, dass entweder gegen die Falschen oder falsch gegen die Richtigen vorgegangen wird. Das sind die beiden einzigen Schlüsse, die aus dieser Prozessbilanz übrig bleiben.

[Beifall bei der FDP]

Sie sagen incidenter in Ihrer Beantwortung: Das geht uns eigentlich nichts an, weil das Privatunternehmen sind. Ich zitiere aus Ihrer Antwort, Seite 3, Herr Sarrazin. Da führen Sie aus:

Die bei den Gesellschaften des Konzerns anlaufenden Anwaltskosten sind nicht vom Land Berlin zu begleichen.

Und dann verweisen Sie darauf, dass das nicht der Risikoabschirmung unterliegt. Na ja, auf wen fällt es denn letztlich zurück? Das ist weniger eine Frage der Jurisprudenz, sondern allgemeiner Betriebswirtschaft. Wen als den alleinigen oder Hauptgesellschafter trifft denn das, wenn die ihre Klageforderung nicht beitreiben können? – Es ist doch das Land Berlin. Und wer ist denn letztlich das Land Berlin? – Es ist die Summe der Bürger, die hier noch Steuern bezahlen und mit Abgaben traktiert werden. Das haben wir gerade vorhin wieder gehört, es reicht Ihnen ja immer noch nicht. Das ist derjenige, der den Schaden davon trägt, dass hier offenkundig absolut dilettantisch vorgegangen wird.

[Beifall bei der FDP]

[Beifall bei der FDP]

Es ist, wenn wir uns unterhalten über Tempodrom, für dieses Land nicht nur rückwärts gewendet entscheidend, hier voranzukommen, sondern auch im Hinblick auf das Tempodromverfahren zwingend, wenn wir uns nicht als Gesamtheit der Lächerlichkeit preisgeben wollen.

[Beifall bei der FDP und den Grünen]

Wir können nicht von einem Skandal zum andern schliddern und sind nicht in der Lage, auch nur ein einziges Mal Pensionsansprüche zu kürzen, ein einziges Mal Geld zurückzuverlangen. Der Bürger wird auf Dauer ein solches Misstrauen entwickeln, nicht nur gegen die aktuellen Machthaber, nicht nur gegen Rot-Rot, sondern insgesamt bezweifeln, dass die Politik in der Lage ist und ihre Parlamente, die wiederum die Exekutive zu kontrollieren haben, auch nur den Anschein zu erwecken, vernünftig mit ihrem Geld umzugehen. Verehrte Damen und Herren, Herr Senator! Sie werden zwar nicht juristisch, aber politisch schon für etwas mehr als Bemühen bezahlt, sondern auch für einen Rest von Erfolg. Werden Sie diesem Anspruch endlich einmal gerecht. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Zimmermann das Wort. – Bitte sehr!

[Zuruf von der CDU: Den Bock zum Gärtner gemacht!]

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss ich für die Regie

Der zweite Bereich ist die Bereitschaft der Fondszeichner, die signalisiert haben, dass sie offenbar bereit sind, sich zu vergleichen und ein Stück entgegenzukommen. Das hat sicher auch damit zu tun, dass die Bank nicht bereit ist, ungeprüft für jedes Liquiditätsproblem der Fondsgesellschaften einzustehen – und das ganz zu Recht. Ganz zu Recht übrigens ist hier auch der Finanzsenator extrem „knauserig“. Das mag mit dazu geführt haben, dass es Bewegung bei den Fondsanlegern und die Möglichkeit gibt, zu einer veränderten Lage bei den Konditionen zu kommen. Wir haben eine begründete Hoffnung, dass hier noch etwas zu retten ist. Die Controllinggesellschaft arbeitet dazu an einem Risikomodell, wie Sie wissen. Wir können erwarten, dass wir eine Analyse der Fondsrisiken bekommen, einschließlich der Strategien zur Abwendung der Risiken. Ich fordere bei dieser Gelegenheit die BCIA und auch den Senat dringend auf, die Bereitschaft von Fondszeichnern zur Neuverhandlung von

Konditionen ernst zu nehmen und zu probieren, etwas herauszuholen.

Der nächste Punkt betrifft die Große Anfrage selbst, den Bereich Arbeitsrecht und die Kündigungsschutzprozesse. Wir müssen davon ausgehen, dass die Öffentlichkeit erheblichen Unmut darüber hat, dass nach wie vor Ansprüche gegen die Bank geltend gemacht werden. Diesen Unmut verstehen wir sehr gut. Zunächst hat die Bank auch die ersten Kündigungsprozesse verloren. Vor einigen Wochen aber erging zum ersten Mal ein zweitinstanzliches Urteil, in dem die Bank obsiegt hat. Und es gibt begründeten Anlass zu der Vermutung, dass alle weiteren zweitinstanzlichen Verfahren in diesem arbeitsgerichtlichen Teil ebenfalls erfolgreich verlaufen können. – Auch dieser Punkt zeigt, dass das Debakel längst nicht so groß ist, wie Sie es darstellen. Dafür, dass die FDP darauf achtet, dass die Prozesskosten nicht zu hoch werden, habe ich sehr viel Verständnis – da stimme ich Ihnen zu, Herr Krestel –, aber da, wo es Sinn macht, die Prozesse weiter zu verfolgen, müssen die Kosten auch aufgewendet werden. Und in diesem Bereich der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung macht es Sinn.

Es geht um die Arbeitsgerichtsprozesse. Ich spreche jetzt nicht vom Schadensersatz. – Also das zweitinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts bitte nicht schlechtreden. Hier gibt es Chancen.

rungsfraktionen, und ich glaube, ich kann es auch den Senat gleich mit tun, den Vorwurf, hier werde für die Galerie gearbeitet, zurückweisen. Hier wird an allen Stellen versucht, das rauszuholen, was geht. Und dieser Vorwurf, hier werde just for show irgendwas veranstaltet, ist, glaube ich, durch nichts belegbar. Deswegen können Sie den auch nicht aufrechterhalten, Herr Lindner.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Ich will vorab, obwohl es nicht unmittelbar Gegenstand Ihrer Großen Anfrage ist, Sie aber dennoch partiell darüber gesprochen haben, wenigstens zwei Bereiche ansprechen, die aus meiner Sicht entscheidend sind, wenn man hier über Debakel philosophiert. Das erste Thema ist der Prozessauftakt gegen die Aubis-Helden, der jetzt beim Landgericht stattgefunden hat. Das möchte ich als Erstes in diesem Hause gewürdigt wissen: dass sich jetzt nämlich erstmals in einem Bankenskandal, an dem das Land noch lange laborieren wird, Verdächtige in einem Strafgericht verantworten müssen, ist ein entscheidend wichtiges, ein äußerst wichtiges Signal für die Stadt. Das sollten wir hier auch einmal würdigen.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Und was bisher auch vergessen wurde, Herr Gram, ist, Sie wissen das auch, dass weitere Anklagen seit langem vorliegen. Es geht eben nicht nur um die ersten Einstiegsbereiche Aubis, die nicht das zentrale Feld des Skandals sind, sondern nur ein Aspekt – wenn auch ein wichtiger –, es geht um diejenigen, die „mittendrin“ waren, um die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Landesbank. Die Anklagen liegen vor. Es gibt den Vorwurf der Bilanzfälschung und der Untreue, Sie wissen das. Wir können auch hier im Frühjahr mit einer Terminierung rechnen. Auch an diesem Punkt wird es also weitergehen, und deswegen wird man – jedenfalls, was die Strafverfolgungsbehörden betrifft – sagen müssen: Sie mahlen zwar nicht allzu schnell, die Mühlen – das ist wohl wahr, das kennt manbei der Justiz –, aber sie arbeiten, und deswegen kann man sagen: Es passiert etwas im Interesse der Aufklärung.

[Zuruf des Abg. Braun (CDU)]

[Dr. Lindner (FDP): Haben Sie gerade zugehört, was die Gerichte Ihnen ins Arbeitsbuch geschrieben ha- ben? Macht das Sinn?]

Ich komme zu dem letzten, dem wesentlichen Bereich, von dem Sie gesprochen haben, dem Schadensersatz. Hier ist eine differenzierte Betrachtungsweise angezeigt. Wir haben hier einige Bereiche, wo es extrem schwer ist, eine grobe Fahrlässigkeit – die sehr wohl im Zivilrecht eine Rolle spielt, der Senator hat es ausgeführt – oder gar Vorsatz nachzuweisen. Wir haben aber auch andere Bereiche – wir können sie gemeinsam definieren, auch im Untersuchungsausschuss –, wo es durchaus eine Aussicht auf Erfolg gibt. Deswegen kann ich dem Senator nur Zustimmen: Da, wo es überhaupt eine Möglichkeit zu obsiegen gibt, muss man es versuchen. Wir können nicht von vornherein sagen: Lass es bleiben! – Sie aber sagen es.

Wir kommen zu dem entscheidenden Problem der Schlüssigkeit. Man kann diese Veranstaltung nicht missbrauchen, indem man ein zivilrechtliches Seminar abhält, sondern man muss auch die Aufgabe des Senators sehen. Er muss nicht selbst eine Klage schreiben. Er muss auch nicht selbst ermitteln, sondern er muss dafür sorgen, dass die Anwälte das richtig machen. An diesem einen Punkt stimme ich Ihnen zu: Dass ein Anspruch, der geltend gemacht wird, schon wegen Unschlüssigkeit abgewiesen wird, mit der Folge, dass die gegnerische Seite sich gar nicht einlassen muss, und dass schon nach dem eigenen Klagevortrag ein Anspruch nicht hergeleitet und nicht in ein Urteil geschrieben werden kann, ist ein erstaunlicher Vorgang. Auch ich meine, dass dieses ausreicht, um zumindest Regressansprüche gegen die zuständigen Anwäl

Hier geht es um Strafverfahren, Herr Ritzmann! Sie dürfen das nicht durcheinanderbringen. – Ich glaube, der Appell ist auch angekommen. Es wird weitere Verfahren geben. Warten wir die Entwicklung ab! Ein abschließendes Urteil können wir erst zu einem späteren Zeitpunkt bilden. Bis dahin müssen wir noch einiges tun. – Danke schön!

Danke schön! – Für die CDU hat das Wort der Abgeordnete Stadtkewitz!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Senator! Ich stelle zunächst fest: Sie erklären, es gebe keine strafrechtlichen Vorwürfe. – Das haben Sie gesagt, Herr Senator, wir können das im Protokoll nachlesen. – Und auch zivilrechtlich seien keine nachweislichen Pflichtverletzungen erkennbar. Herr Sarrazin! Mit Blick auf die Polemik Ihrer Partei des Jahres 2002 nehme ich Ihre Entschuldigung an.

Die Bankgesellschaft wird uns in diesem Haus noch eine ganze Weile beschäftigen. Will die Berliner Landespolitik verloren gegangenes Vertrauen – Herr Sarrazin, auch darum muss es gehen – bei den Menschen in Berlin zurückgewinnen, müssen wir alles tun, um in der Aufarbeitung die Ursachen und die Verantwortlichen zu finden. Es muss auch Regress eingetrieben werden. Dies kann und wird uns nur gelingen, wenn wir dies fern von ideologischen Vorverurteilungen, ganz unbefangen und nüchtern tun. Angesichts der riesigen Landesbürgschaft in Höhe von 21,6 Milliarden € ist dies das Mindeste, was wir für die Menschen in Berlin tun können. Ich denke, dass wir darüber in diesem Haus einig sind. Wir sind uns sicher auch darüber einig, dass überall dort, wo es möglich ist, Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden müssen. Nun hat uns der Finanzsenator – so wie andere auch – bereits mehrfach versprochen, genauestens zu prüfen, ob Verantwortliche der Vorstände der Banken und ihrer Töchter, aber auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – auch das ist angekündigt – in Regress genommen werden können. Riesige und beispiellose Prozesse waren angekündigt. Alles, was davon übrig geblieben ist, ist ein weiteres, trauriges, wenn nicht gar peinliches Kapitel in der Geschichte der Bank. Es ist vor allen Dingen eine verschenkte Chance.

te zu prüfen. Ich halte es sogar für erforderlich, dieses zu tun, um etwaige Probleme bei der Abfassung der Klage ans Licht zu führen. Ich möchte auch wissen, woran es gelegen hat, dass eine unschlüssige Klage eingereicht wurde. Ich glaube, dass die Bank auch in diese Richtung prüft.

Ein zweiter Punkt in diesem Zusammenhang ist die Frage der Pensionsansprüche. Sie wissen alle, dass der Bundesgerichtshof vor die Kürzung oder gar Streichung von Pensionen äußerst hohe Hürden gesetzt hat. Man kann nicht einfach über Jahre erworbene Pensionen streichen oder kürzen. Aber in den Fällen, in denen die Bankgesellschaft eigene Schadensersatzansprüche geltend macht, das heißt, schlüssig darlegen kann, muss es in Erwägung gezogen werden, ob man denjenigen, der seinerseits Pensionsansprüche geltend macht, nicht über eine Aufrechnungslage in Zugzwang bringen kann. Ich möchte, dass das wenigstens in einem einzigen Fall exemplarisch durchexerziert wird. Auch hier sollte man das Prozesskostenrisiko nicht von vornherein scheuen. Ich möchte dieses einmal entschieden haben. An diesem einen Punkt bin ich auch nicht zufrieden mit der Beantwortung; es ist nicht richtig, dass man für eine Aufrechnung bereits eine titulierte Forderung braucht. Es macht keinen Sinn zu warten, bis ein Prozess zu Ende ist und man einen Titel hat, den man vollstrecken kann; man kann vorher die Aufrechnungslage herstellen. Ich möchte nicht, dass den Verantwortlichen ihre Pensionen in voller Höhe weiter gezahlt werden und nicht einmal der Versuch unternommen wird, dieses zu verhindern.

[Beifall bei der SPD und der PDS – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Der letzte Unterpunkt zum Schadensersatz: Alle sind sich einig, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den entscheidenden Jahren 1998/1999 keine besonders gute Rolle gespielt haben und dass mit äußerster Sorgfalt und Ernsthaftigkeit Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft werden müssen. Ich weiß, dass geprüft wird. Ich möchte – auch wenn es möglicherweise im Vergleichsverfahren ist –, dass auch hier eine Schadensersatzleistung geltend gemacht und eine gerichtliche Entscheidung angestrebt wird.