Vielen Dank, Herr Kollege Goetze. – Der Senat wünscht das Wort und erhält es. – Herr Senator Böger, bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Debatte hat die Frau Abgeordnete Senftleben behauptet, dass die Privatschulen oder die Schulen in freier Trägerschaft Bittsteller seien und sie immer als Bittsteller behandelt würden. Dies möchte ich für den Senat ganz entschieden zurückweisen. Der Berliner Senat behandelt die Schulen in freier Trägerschaft nicht als Bittsteller. Die Schulen in freier Trägerschaft haben einen Rechtsanspruch aus dem Grundgesetz. Daraus folgt ein landesgesetzliches Schulgesetz für die Schulen in freier Trägerschaft. Diesen Rechtsanspruch erfüllen wir. Mitnichten begreifen wir die Schulen als Bittsteller.
Der 2. Punkt ist, dass mehrfach behauptet wurde, dass nach der Rechtsänderung und Herabsetzung der Quote vergleichbarer Personalkosten die Schulen in freier Trägerschaft in Berlin auf einer abschüssigen Bahn seien. Auch das ist schlichtweg falsch. In den letzten Jahren hat es erfreulicherweise einen Zuwachs an Schulen in freier Trägerschaft gegeben. Ich bitte Sie, hier nicht immerfort etwas Falsches in die Welt zu setzen.
Der 3. Punkt ist, dass gerade in dieser Koalition etwas substanziell geändert und – wie ich finde – verbessert worden ist. Wir haben erreicht, dass die erheblich zu langen Wartefristen, bis die Schulen die Förderung bekommen, massiv reduziert wurden für Träger, die schon andere Schulen haben. Insofern ist es eine positive Leistung. Diese sollte man hier nicht einfach vergessen.
Schließlich möchte ich anmerken, dass es in jeder Richtung gelten muss, wenn wir das Instrument der vergleichbaren Personalkosten wählen, Herr Abgeordneter Goetze. Es heißt dann eben auch, dass die Schulen in freier Trägerschaft Arbeitszeiterhöhungen weitergeben müssen, so, wie die Schulen in freier Trägerschaft – das, was die Frau Kollegin Senftleben vorhin erwähnt hat, wenn wir ab 1. August mehr Unterricht in den Grundschulen geben – auch erhöhte Zuschüsse erhalten. Es werden mehr Stunden eingesetzt, weil die vergleichbaren Personalkosten ansteigen. So etwas geht nicht nur in eine
Richtung, sondern in beide Richtungen. Ansonsten müsste man ein anderes Rechtsinstrument geben. Das bitte ich doch einfach einmal zu verstehen.
Als vierten und letzten Punkt möchte ich gern eine Anregung der geschätzten Kollegin Senftleben aufnehmen und öffentlich erklären: Selbstverständlich werde ich die Schulen in freier Trägerschaft zu einem Gespräch einladen und einen Arbeitskreis gründen, in dem über neue Modalitäten von Forderungen gesprochen wird.
Dann werden wir sehen, ob die Schulen tatsächlich diese andere Forderung stellen. Dann muss man genau rechnen und darf nicht einfach etwas behaupten. Der Senat wird sich in dieser Bereitschaft von niemandem überbieten lassen. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Senator Böger! – Die Geschäftsordnung lässt mich jetzt fragen, ob von den Fraktionen wiederum das Wort gewünscht wird. Das ist möglich.
[Gaebler (SPD): Sie haben doch schon im Ausschuss gesprochen! – Ritzmann (FDP): Aber wenn der Senator Bezug nimmt, muss man darauf erwidern. Die anderen können ja verzichten!]
Die Begeisterung ist nicht groß. Die FDP hat das Wort gewünscht. Es besteht kein Zwang für die anderen Fraktionen, dem nachzufolgen. – Bitte schön, Frau Senftleben!
Ich glaube schon, dass es hier einer kurzen Antwort bedarf. Herr Böger, Sie haben soeben darauf hingewiesen, dass die Wartefrist nicht mehr vorhanden ist. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir im Rahmen der Koalitionsverhandlungen genau darauf als FDP-Fraktion gedrungen haben. Dass Sie dieses übernommen haben, finde ich prima.
Nun sagen Sie, dass der Begriff des Bittstellers nicht ganz in Ordnung sei. Lassen Sie mich einmal kurz zusammenfassen: Wir haben die Kürzung der Personalzuschüsse von 97 % auf 93 %. Die freien Schulen erhalten ausschließlich diese Zuschüsse. Den Rest zahlen sie selbst, von der Immobilie über die Reparatur, vom Hausmeister bis zur Sekretärin. Das ist Punkt 1.
Nun geht es um Punkt 2. Trotz des Auflagenbeschlusses im Haushaltsausschuss, den es gegeben hat – niemand widerspricht –, wird weiterhin gekürzt. Darum stehen wir hier heute und diskutieren wieder einmal über die Schulen in freier Trägerschaft. Deswegen sage ich zum Schluss noch: Eines wurde nicht verstanden wurde. Diese Schulen leisten einen Sparbeitrag, einen effektiven Sparbeitrag, weil sie die Qualität nicht vermindern. Sie tragen gleichzeitig noch zur Qualitätssteigerung im Bildungswesen bei. – Vielen Dank!
Danke schön, Frau Kollegin Senftleben! – Weitere Wortmeldungen liegen nachprüfbar nicht vor. Damit sind wir am Ende der Rederunde zur Drucksache 15/2502 – das ist das Privatschulgesetz. Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen die Fraktion der Grünen bei der Enthaltung von CDU und FDP die Ablehnung des Gesetzes. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die FDP, die CDU und die Grünen. – Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen. Danke. – Enthaltungen? – Dann ist das Gesetz mehrheitlich abgelehnt. interjection: [Ritzmann (FDP): Die FDP enthält sich!]
Zum Antrag Drucksache 15/2339 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen die CDU und FDP bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung. Der Hauptausschuss empfiehlt gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Union, FDP – danke schön! Die Gegenprobe! – Die Regierungsfraktionen. Enthaltungen? – Die Grünen. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden und höre dazu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II auf Drucksache 15/2314. – Wird Beratung gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Zu dem Antrag auf Drucksache 15/2314 empfehlen beide Ausschüsse mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen und bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Annahme mit Änderungen gemäß Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Das sind die Grünen. Enthaltungen? – FDP. Damit ist der Antrag mit Änderungen angenommen.
Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Es beginnt die CDU, und der Herr Kollege Braun hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor mehr als vier Monaten hat Innensenator Körting angekündigt, das Kopftuch im öffentlichen Dienst zu verbieten, weil es ein Symbol der Gegengesellschaft sei. Wörtlich sagte er im „Tagessiegel“:
Ich halte es nicht für denkbar, dass mir ein Strafrichter im Ordenskleid gegenübersitzt oder eine Richterin mit Kopftuch.
Er kündigte dann an, die Diskussion im Januar abzuschließen und einen Gesetzentwurf vorzulegen. Darauf warten wir bis heute.
Pünktlich zur heutigen Plenardebatte hat er heute in der „Berliner Zeitung“ einen Gesetzentwurf für April angekündigt. Die Mühlen der Koalition mahlen offensichtlich langsam.
und wenn der Senat überfordert ist, sind wir gern bereit zu helfen. Deshalb haben wir als ersten Schritt einen Gesetzentwurf vorgelegt,
der politische, religiöse und weltanschauliche Bekundungen von Lehrern untersagen soll. Um es deutlich zu sagen: Wir wollen nicht, dass sie an staatlichen Schulen in Ordenskleidern, Bagwankostümen oder mit „Atomkraftnein-danke-Aufklebern“ vor die Schüler treten. Wir wollen genauso wenig, dass eine Lehrerin ein Kopftuch trägt oder gar total verschleiert ist.
Unser Gesetzentwurf ist kein Bekenntnis für einen laizistischen Staat. Wir wollen keine Abkehr von der deutschen Kultur, auch Rechtskultur.