Geschäftsführern aus dem Konzern wurden insgesamt vierzehn im weiteren Sinne arbeitsrechtliche – genauer geht es jeweils um die Kündigung des Dienstvertrages – Verfahren angestrengt. Zwei weitere ehemalige Vorstände haben die gegen sie ausgesprochene Kündigung nicht gerichtlich angegriffen. Ferner wurden von Gesellschaften des Konzerns bislang fünf Schadensersatzklagen erhoben.
Verfahren rechtskräftig verloren. Gegen elf (78,6 %) klagestattgebende Urteile ist von Seiten der Konzerngesellschaften Berufung eingelegt worden. Von den schadensersatzrechtlichen Klagen ist eine (20 %) rechtskräftig abgewiesen worden. Gegen drei (60 %) klageabweisende Urteile haben die Gesellschaften des Konzerns Berufung eingelegt.
zwei zentrale und schwierige Rechtsfragen anders beurteilt als die klagende Konzerngesellschaft. Dies führte zwangsläufig zur mangelnden Schlüssigkeit der Klage und zu ihrer Abweisung als unbegründet.
sich auf die Technik der Entscheidungsfindung des Gerichts. Für die Schlüssigkeit einer Klage ist notwendig und ausreichend, dass die klagende Partei Tatsachen vorträgt, die die Voraussetzungen einer bestimmten Anspruchsnorm erfüllen und ein Klagebegehren daher rechtfertigen. Vielfach ist in Rechtsprechung und juristischer Lehre umstritten, worin die Voraussetzungen einer Anspruchsnorm im Einzelnen bestehen. Vertritt ein Gericht hierzu eine andere Auffassung als die klagende Partei, wird es die Klage als unschlüssig ansehen. Aus der Unschlüssigkeit einer Klage lässt sich daher nicht zwingend folgern, der Prozess sei schlecht vorbereitet oder geführt worden.
fenden Anwaltskosten sind nicht vom Land Berlin zu begleichen; insbesondere unterfallen sie nicht der Risikoabschirmung. Im Übrigen betrifft die Frage das jeweilige Mandatsverhältnis der Konzerngesellschaften zu ihren Anwälten, dessen Vertraulichkeit gewahrt bleiben muss.
die zuständigen Unternehmensorgane aufgrund einer fundierten juristischen Einschätzung der Erfolgsaussichten und bei Aktivprozessen zusätzlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Beklagten. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht in jedem Einzelfall geschehen ist. Wenn vom Untersuchungsausschuss vernommene Zeugen oder sonstige Dritte Prognosen über die Prozesskosten abgeben, ändert das nichts an den vorgenannten Entscheidungskriterien.
tene Prozessführung der Bankgesellschaft“ die vorstehend zu 4 und 5 bezeichneten Verfahren in Bezug nimmt, wird auf die diesbezüglichen Antworten verwiesen. Ein Verfahrensausgang, in dem sich lediglich das allgemeine Prozessrisiko niederschlägt, ist hinzunehmen. Raum für Regressansprüche gegen die für die Prozessführung verantwortlichen Mitarbeiter und Rechtsvertreter besteht dann nicht.
Eine Beratung wird nicht gewünscht. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der CDU die Ablehnung des Antrages. Wer jetzt dem Antrag auf Drucksache 15/1606 dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die FDP war das. – Die Gegenprobe! – Danke! Letzteres war die Mehrheit von SPD, Bündnis 90 und PDS. – Enthaltungen? – Enthaltung bei der CDU! Damit ist der Antrag abgelehnt.
Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrages. Wer dem Antrag auf Drucksache 15/1169 dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen von CDU und FDP. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht.
Vermeidung einer weiteren großflächigen Einzelhandelskonzentration an der Landsberger Allee durch Verzicht auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Stärkung des Berliner Einzelhandels durch planungsrechtliche Instrumente I: planungsrechtliche Begrenzung von Nebensortimenten in großflächigen Einzelhandelszentren außerhalb integrierter Standorte
Stärkung des Berliner Einzelhandels durch planungsrechtliche Instrumente II: keine Konkurrenz durch ruinösen Bananenhandel
Stärkung des Berliner Einzelhandels durch planungsrechtliche Instrumente III: Schutz vor ruinösem Standortwildwuchs in der Landsberger Allee
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Frau Hämmerling hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wünschte, wir würden uns diesmal irren, aber wir haben uns bisher nicht geirrt. Wir haben richtig gelegen, wenn wir die Risiken der Großprojekte eingeschätzt haben. Wir haben uns nicht geirrt bei der Olympia-Bewerbung. Wir haben uns nicht geirrt bei den Entwicklungsgebieten und bei der Bankgesellschaft. All diese Großprojekte haben in die finanzielle Katastrophe geführt, und sie hatten alle dasselbe Muster:
Jawohl, Herr Pewestorff! – Ein paar Leute sind reich geworden, und die Zeche bezahlt der Steuerzahler.