Protocol of the Session on January 15, 2004

Zu 2: Von den gekündigten Vorstandsmitgliedern und

Geschäftsführern aus dem Konzern wurden insgesamt vierzehn im weiteren Sinne arbeitsrechtliche – genauer geht es jeweils um die Kündigung des Dienstvertrages – Verfahren angestrengt. Zwei weitere ehemalige Vorstände haben die gegen sie ausgesprochene Kündigung nicht gerichtlich angegriffen. Ferner wurden von Gesellschaften des Konzerns bislang fünf Schadensersatzklagen erhoben.

Zu 3: Bisher wurde keines (0 %) der arbeitsrechtlichen

Verfahren rechtskräftig verloren. Gegen elf (78,6 %) klagestattgebende Urteile ist von Seiten der Konzerngesellschaften Berufung eingelegt worden. Von den schadensersatzrechtlichen Klagen ist eine (20 %) rechtskräftig abgewiesen worden. Gegen drei (60 %) klageabweisende Urteile haben die Gesellschaften des Konzerns Berufung eingelegt.

Zu 4: Die genannte Feststellung ist von der klagenden

Konzerngesellschaft in ihrer Berufungsbegründung angegriffen worden.

von Lüdeke

Zu 5: Das Gericht hat in seinem ausführlichen Urteil

zwei zentrale und schwierige Rechtsfragen anders beurteilt als die klagende Konzerngesellschaft. Dies führte zwangsläufig zur mangelnden Schlüssigkeit der Klage und zu ihrer Abweisung als unbegründet.

Zu 6: Der Begriff der juristischen Schlüssigkeit bezieht

sich auf die Technik der Entscheidungsfindung des Gerichts. Für die Schlüssigkeit einer Klage ist notwendig und ausreichend, dass die klagende Partei Tatsachen vorträgt, die die Voraussetzungen einer bestimmten Anspruchsnorm erfüllen und ein Klagebegehren daher rechtfertigen. Vielfach ist in Rechtsprechung und juristischer Lehre umstritten, worin die Voraussetzungen einer Anspruchsnorm im Einzelnen bestehen. Vertritt ein Gericht hierzu eine andere Auffassung als die klagende Partei, wird es die Klage als unschlüssig ansehen. Aus der Unschlüssigkeit einer Klage lässt sich daher nicht zwingend folgern, der Prozess sei schlecht vorbereitet oder geführt worden.

Zu 7: Die bei den Gesellschaften des Konzerns auflau

fenden Anwaltskosten sind nicht vom Land Berlin zu begleichen; insbesondere unterfallen sie nicht der Risikoabschirmung. Im Übrigen betrifft die Frage das jeweilige Mandatsverhältnis der Konzerngesellschaften zu ihren Anwälten, dessen Vertraulichkeit gewahrt bleiben muss.

Zu 8: Ob ein Prozess geführt werden kann, entscheiden

die zuständigen Unternehmensorgane aufgrund einer fundierten juristischen Einschätzung der Erfolgsaussichten und bei Aktivprozessen zusätzlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Beklagten. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht in jedem Einzelfall geschehen ist. Wenn vom Untersuchungsausschuss vernommene Zeugen oder sonstige Dritte Prognosen über die Prozesskosten abgeben, ändert das nichts an den vorgenannten Entscheidungskriterien.

Zu 9 und 10: Soweit die Formulierung: „zu Tage getre

tene Prozessführung der Bankgesellschaft“ die vorstehend zu 4 und 5 bezeichneten Verfahren in Bezug nimmt, wird auf die diesbezüglichen Antworten verwiesen. Ein Verfahrensausgang, in dem sich lediglich das allgemeine Prozessrisiko niederschlägt, ist hinzunehmen. Raum für Regressansprüche gegen die für die Prozessführung verantwortlichen Mitarbeiter und Rechtsvertreter besteht dann nicht.

Auch hier hat die antragstellende Fraktion die Vertagung gewünscht.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 16:

Beschlussempfehlung

Hochschulen mit Zukunft (2) – Finanzierungsspielräume schaffen

Beschlussempfehlung WissForsch Drs 15/2327 Antrag der FDP Drs 15/1606

Eine Beratung wird nicht gewünscht. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der CDU die Ablehnung des Antrages. Wer jetzt dem Antrag auf Drucksache 15/1606 dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die FDP war das. – Die Gegenprobe! – Danke! Letzteres war die Mehrheit von SPD, Bündnis 90 und PDS. – Enthaltungen? – Enthaltung bei der CDU! Damit ist der Antrag abgelehnt.

Die lfd. Nrn. 17 bis 22 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23:

Beschlussempfehlung

Bundesstraße 101 – leistungsfähige Verbindungsstraße statt Nadelöhr

Beschlussempfehlung BauWohnV Drs 15/2336 Antrag der CDU Drs 15/1169

Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrages. Wer dem Antrag auf Drucksache 15/1169 dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen von CDU und FDP. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht.

Lfd. Nr. 24 ist durch die Konsensliste erledigt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 25:

a) Beschlussempfehlung

Vermeidung einer weiteren großflächigen Einzelhandelskonzentration an der Landsberger Allee durch Verzicht auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/2360 Antrag der CDU Drs 15/686

b) Beschlussempfehlung

Stärkung des Berliner Einzelhandels durch planungsrechtliche Instrumente I: planungsrechtliche Begrenzung von Nebensortimenten in großflächigen Einzelhandelszentren außerhalb integrierter Standorte

Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/2361 Antrag der Grünen Drs 15/1097

c) Beschlussempfehlung

Stärkung des Berliner Einzelhandels durch planungsrechtliche Instrumente II: keine Konkurrenz durch ruinösen Bananenhandel

Präsident Momper

Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/2362 Antrag der Grünen Drs 15/1098

d) Beschlussempfehlung

Stärkung des Berliner Einzelhandels durch planungsrechtliche Instrumente III: Schutz vor ruinösem Standortwildwuchs in der Landsberger Allee

Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/2363 Antrag der Grünen Drs 15/1099

Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Frau Hämmerling hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wünschte, wir würden uns diesmal irren, aber wir haben uns bisher nicht geirrt. Wir haben richtig gelegen, wenn wir die Risiken der Großprojekte eingeschätzt haben. Wir haben uns nicht geirrt bei der Olympia-Bewerbung. Wir haben uns nicht geirrt bei den Entwicklungsgebieten und bei der Bankgesellschaft. All diese Großprojekte haben in die finanzielle Katastrophe geführt, und sie hatten alle dasselbe Muster:

[Pewestorff (PDS): Wenigstens eine Partei hat immer Recht!]

Jawohl, Herr Pewestorff! – Ein paar Leute sind reich geworden, und die Zeche bezahlt der Steuerzahler.