Frau Staatssekretärin! Sie haben beschrieben, dass im Augenblick im Schnitt eine Kontrolle von Baustellen pro Tag stattfindet. Ist es eventuell möglich, mehr Kontrollen insbesondere auf Baustellen durchzuführen?
Es ist nicht eine Kontrolle pro Tag, sondern an 365 Tagen im Jahr wird durchschnittlich jede Stunde am Tag eine Bau- bzw. Betriebstelle kontrolliert. Eine Erhöhung ist möglicherweise machbar, aber es ist bereits ein sehr hoher Schnitt, den wir in Berlin erreichen.
Vor dem Hintergrund, dass es seit Jahren einen fraktionsübergreifenden Konsens dazu gab und gibt, dass Personal aus dem Überhang für Kontrollen eingesetzt werden soll, frage ich Sie, Frau Staatssekretärin Ahlers, wie viel Personal aus dem Überhang wird von Seiten des Senats real bei solchen Kontrollen eingesetzt?
Danke! – Frau Abgeordnete Klotz! Es werden zurzeit in diesem Bereich regulär 12 Überhangkräfte eingesetzt, die die Sachbearbeitung unterstützen. Wir haben relativ viele Probleme gehabt, Überhangkräfte dafür zu gewinnen. Möglicherweise wird der Stellenpool das erleichtern.
1. Wie viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien halten sich aktuell noch in Berlin auf?
2. In welcher Höhe entstehen dem Land Berlin Kosten durch die Finanzierung des Aufenthaltes dieser Personengruppe?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wansner! Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Zu Ihrer 1. Frage: Die vom Landeseinwohneramt geführte aktuelle Monatsstatistik weist für den letzten Erhebungsstichtag, das war der 31. Oktober 2003, die Zahl von 8 735 Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien aus.
Zur 2. Frage: Es gibt bekanntermaßen unterschiedliche Gruppen von Bürgerkriegsflüchtlingen, einerseits diejenigen, die mit Ansprüchen nach dem Bundessozialhilfege
Frau Senatorin! Muss ich Ihre letzte Antwort so verstehen, dass diese 8 000 Menschen für immer hier bleiben werden und wir derzeit – weil wir feststellen, dass wir den blinden Menschen in dieser Stadt die finanziellen Mittel kürzen – an diesen Kosten teilweise ersticken?
dass Sie anfangen, betroffene Gruppen gegeneinander auszuspielen. Ich weiß auch nicht, was der eine mit dem anderen Fakt zu tun hat. Ich habe gerade gesagt, dass es sich bei den Bürgerkriegsflüchtlingen aus Jugoslawien überwiegend um Menschen mit traumatischen Folgen der Kriegsereignisse handelt, die auch um die Anerkennung ihrer traumatischen Erkrankung kämpfen müssen.
setz und andererseits diejenigen mit Ansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Ausgaben, die dafür im Land Berlin aufgewendet werden, fallen überwiegend in den Bezirken an, weil nach unserer Gesetzeslage die Bürgerkriegsflüchtlinge auf die Bezirke verteilt worden sind. Insofern fällt es der Hauptverwaltung, also meiner Behörde, relativ schwer, hier exakte Zahlen anzugeben. Wir können nur überschlägige Berechnungen vornehmen. Das haben wir getan, indem wir modellhaft Bedarfsgemeinschaften oder Familien berechnet haben.
Dabei kommt heraus, dass wir durchschnittlich für eine dreiköpfige Familie im Monat zwischen 1 220 € und 1 460 € ausgeben, je nachdem, ob diese Familien Grundleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten oder Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn man das alles umrechnet und versucht, monatliche Gesamtkosten zu berechnen, kommen wir auf etwa 3,8 Millionen €. Das macht im Jahr etwa 45 Millionen € aus. Ich weise noch einmal darauf hin, dass dies grobe Schätzungen sind, die wir modellhaft berechnet haben.
Ich will abschließend sehr nachdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hier um Menschen handelt, deren Leben wir – auf die Frage des Kollegen Wansner hin – in Euro und Cent berechnet haben. Aber es geht hier um über 8 000 Einzelschicksale, für die wir hier auch in Berlin Verantwortung tragen.
Frau Senatorin! Warum ist es dem Bundesland Bayern gelungen, die Bürgerkriegsflüchtlinge schon seit Jahren in ihr Heimatland zurückzuführen? Warum gelingt es uns in Berlin nicht, dieses gleichzutun?
Sehr geehrter Herr Kollege Wansner! Auch in Berlin ist es selbstverständlich gelungen. Ich bitte Sie, sich die Zahlen in Berlin vor Augen zu führen. Wir hatten im Jahr 1996 als Höchststand 36 261 Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien. Das heißt also in der Konsequenz, dass Dreiviertel der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in ihre Heimat zurückgekehrt sind.
Nun kann ich Ihnen auch noch sagen, warum die anderen hier sind und zu Recht hier geblieben sind: Hierbei handelt es sich überwiegend um Menschen, in deren Familie mindestens ein Mitglied dieser Familie schwer traumatisiert durch die Kriegsereignisse im ehemaligen Jugoslawien ist. Deshalb können sie hier bleiben. Darum
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Innenminister der Länder, auch der CDU-regierten, mit Ausnahme von Bayern und Hessen – hier kommt die Erklärung für das zustande, wonach Sie mich gerade gefragt haben, warum die Situation in Bayern eine andere ist – im November 2000 beschlossen haben, traumatisierten Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina eine Bleibeperspektive zu ermöglichen. Nun braucht diese Umsetzung natürlich auch noch eine Menge Zeit. Die betroffenen Senatsverwaltungen, bei mir der Integrationsbeauftragte Günter Piening und das Innenressort, haben diese Fragen sehr intensiv miteinander beraten. Seit dem Oktober gibt es von Seiten des Innensenators auch eine überarbeitete Weisung an die Ausländerbehörde. Insofern haben wir hier inzwischen auch einen vernünftigen Prozess eingeleitet.
Frau Senatorin! Können Sie uns sagen, in welcher Höhe dem Land Berlin Kosten durch die Finanzierung des Aufenthaltes des Abgeordneten Wansner in diesem Parlament entstehen?
2. In welcher Art und Weise hat der Senat Vorsorge getroffen, damit angesichts der winterlichen Kälte ausreichende und geeignete Angebote der Jugendhilfe für auf der Straße lebende Kinder und Jugendliche vorhanden sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Barth! Der Senat kann Meldungen, nach denen die Zahl der so genannten Straßenkinder zunimmt, nicht bestätigen. Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass sich „Straßenkinder“ nicht beim Einwohnermeldeamt an- oder abmelden. Das heißt, es geht hier immer um Schätzungen.
Ich habe deshalb von so genannten Straßenkindern gesprochen, weil es sich rechtlich bei diesen Personen zu einem Teil nicht mehr um Kinder handelt – also Personen unter 14 Jahren. Aber sehr häufig werden unter diesem Begriff auch Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, manchmal sogar bis 20 Jahre subsumiert.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Kollege Ratzmann! Das ergibt sich aus dem Abgeordnetengesetz. Dies ist leicht nachzurechnen. Ich habe mir diese Mühe nicht gemacht. – Vielen Dank!
Danke schön! – Als Alternativpolitik zur bevorzugten Abschiebepolitik des Kollegen Wansner frage ich Sie, Frau Senatorin: Kennen Sie auf dem Tisch liegende Vorschläge zur Möglichkeit der Reduzierung von Sozialhilfekosten für langjährig in Berlin lebende Flüchtlinge durch Maßnahmen im Bereich der Innenpolitik durch Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen? Dies ist eine Möglichkeit, die auch durch ein Rechtsgutachten gedeckt ist. Wie stehen Sie dazu?