Die Änderung der Abschreibungsmethode auf den Wiederbeschaffungszeitwert – so wurde uns auch im Ausschuss deutlich gemacht – führt u. U. zu einem Rechtsproblem, denn die Verzinsung für das nächste Jahr wird im Gesetz gleichzeitig auf mindestens 6 % festgelegt. Dass das vor einem Gericht Bestand haben wird, wagen wir zu bezweifeln. Es hat auf jeden Fall einen Nebeneffekt: Der Wert des Unternehmens wird permanent steigen, und das Land Berlin wird auf Grund der Rechtsverpflichtungen, die es eingegangen ist, mittel- und langfristig permanent mehr zahlen müssen.
Was uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist eine Festschreibung des Konsortialvertrages bis zum Jahr 2028. Er hat zwar nicht die Ausmaße der Bankgesellschaft Berlin, aber er ist von selber Struktur. Sie haben es in der Hand, ob wir uns eine zweite Bankgesellschaft Berlin – zwar nur im Umfang von etwa 2 oder 2,3 Milliarden € – leisten wollen oder ob wir das neben BVG und BSR auch noch übernehmen wollen; Vivantes ist ein weiteres tolles und schönes Unternehmen. Wir fragen den Senat, was er unternommen hat, während er diesen stümperhaften Vertrag entworfen hat oder entwerfen ließ – mittlerweile lässt er ja meistens schreiben –, um mit den Konsortialvertragspartnern über eine Aufhebung dieses Konsortialvertrages zu reden. Wir fragen weiter: Wie erklärt der Senat den offensichtlichen Widerspruch zwischen § 37 des Konsortialvertrages, der sagt, dass bei einer Nichtigkeitserklärung des Teilprivatisierungsgesetzes durch das Gericht der gesamte Konsortialvertrag nichtig ist, und § 23 Absatz 7 des Konsortialvertrages, der genau das wieder aufheben will?
Gesetzes zur Novellierung des Teilprivatisierungsgesetzes für die Berliner Wasserbetriebe. Wir haben schon bei der Einbringung gefragt, warum dieses Gesetz ausgerechnet hier und heute und jetzt noch verabschiedet werden soll. Wir wissen, dass zwei Passagen in diesem Gesetz für nichtig erklärt worden sind. Diese Nichtigkeitserklärung zwingt nicht, dieses Gesetz hier und heute in einer veränderten Fassung zu verabschieden. Was es zwingend macht, sagte Herr Senator Wolf selber in seiner schriftlichen Antwort auf eine sehr umfangreiche Anfrage vom Kollegen Lorenz. Er sagte: Wir wollen den Grund- und Arbeitspreis einführen als eine Möglichkeit, und wir wollen die Änderung der Abschreibungsmethoden vornehmen. – Das Ganze wird umso verständlicher, wenn wir uns vergegenwärtigen: Dieses Gesetz ist die Voraussetzung und Grundlage dafür, dass seinerzeit überhaupt die Berliner Wasserbetriebe scheinprivatisiert werden konnten. Ich sage bewusst „scheinprivatisiert“, weil eine Privatisierung zu 49 % letztlich nur die Überführung eines staatlichen Monopols in ein mehr oder weniger privates Monopol bedeutet, aber nicht eine Überführung in Wettbewerbsstrukturen.
Darüber hinaus haben wir in diesem Konsortialvertrag eine Regelung, die das Land Berlin in unverhältnismäßiger Weise für einen unverhältnismäßig langen Zeitraum, nämlich bis zum Jahr 2028, zur Kasse bittet. Dort wird eine hohe Renditenverpflichtung festgeschrieben. Es wird aber auch festgeschrieben, dass das Land Berlin für Ausgleichszahlungen aufzukommen hat. Damit das im nächsten Jahr nicht der Haushaltskasse zugeschlagen werden muss – nur deswegen –, greift man jetzt zu diesem Taschenspielertrick und sagt: Wir verändern den Grund- und Arbeitspreis, damit die privaten Investoren mehr Gewinne generieren können. Wir entlasten auf der einen Seite möglicherweise den Haushalt, und wir belasten alle Berlinerinnen und Berliner.
Ja, Herr Pewestorff, Sie von der PDS allen voran belasten die Berlinerinnen und Berliner mit mindestens 15 % höheren Wasserpreisen, und das ist sozialistische Politik par excellence!
Also, fleißig die Kosten hochsetzen, Herr Pewestorff, wir kennen Ihre Tradition, und wir wissen, wie Sie kalkulieren. Sie setzen die Kosten hoch, und die Berlinerinnen und Berliner dürfen es bezahlen.
Wer das geschrieben hat, kann nicht ganz bei Trost sein, denn wenn ich auf der einen Seite degressive Preise festschreiben möchte und dann sage, Rabatte sind nicht zulässig, ja was sind denn dann degressive Preise? – Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man darüber nur lächeln.
Ich komme zum Ende! – Wir wünschen uns, dass der Senat diese schlampige Vorlage zurückzieht, damit wir vernünftig über Alternativen verhandeln können und über eine Aufhebung des Konsortialvertrages zu einer normalen Privatisierung und zum Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern gelangen. Dieser Gesetzentwurf ist nicht zustimmungsfähig. – Danke schön!
Danke schön! – Bevor wir in der Redeliste fortfahren, möchte ich bekannt geben, dass sich Herr Senator Wolf im Verlauf des Tages beim Präsidium krankgemeldet hat. Ich denke, es liegt auch in
1. Die Tarife sind so zu bemessen, dass zumindest die Kosten gedeckt sind. Das ist kein Wunschkonzert, Herr Thiel, wie Sie das sagen. Die Tarife werden dreifach geprüft. Sie dürfen keinen Gewinnaufschlag enthalten. Hier gibt es keine ungebührliche Abzocke und keine ungebührliche Bevorteilung der Investoren.
2. Die Tarife können jetzt in einen Grund- und Arbeitspreis aufgeteilt und flexibel gestaltet werden. Mengenrabatte auf die Arbeitspreise gibt es mit uns eben nicht. Das würde wegen der hohen Fixkosten – –
3. Die Abschreibungen werden auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet. Das ist eine übliche und auch bei vielen landeseigenen Betrieben verwendete Methode. Trotzdem wird das betriebsnotwendige Kapital dadurch nicht erhöht, es steigt nicht, wie Sie das fälschlich immer behaupten. Das alles ist alles andere als eine Abzocke, das ist betriebswirtschaftliches Denken und Handeln für die Zukunft.
Ihrem Interesse, dass das Parlament ihm auf diesem Weg gute Besserung wünscht. Er liegt inzwischen mit Fieber im Bett. Das ist bedauerlich für unsere Runde. Dennoch gute Besserung!
Ansonsten wäre er selbstverständlich hier gewesen. – Nunmehr hat Herr Abgeordneter Krug das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Thiel, Sie haben leider noch einmal dieselben Argumente gebracht, die wir schon im Wirtschaftsausschuss sehr ausführlich diskutiert haben.
Es ist schade, dass Sie nicht dazugelernt haben, denn wir haben sehr intensiv auf Ihre Fragen geantwortet.
Die SPD-Fraktion hat in den letzten Wochen einen sehr umfassenden Meinungsbildungsprozess zum Teilprivatisierungsgesetz gestartet. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, denn wir mussten auch unterschiedliche Positionen zusammenführen in einer – das ist uns allen bekannt – komplizierten Rechtslage. Schließlich hat meine Fraktion nach reiflicher Abwägung aller Fakten und Notwendigkeiten diesem nun vorliegenden und im Zuge der Beratungen auch mehrfach präzisierten Änderungsgesetz mit überzeugender Mehrheit zugestimmt. Das Ergebnis schafft die Grundlage dafür, dass klare Regelungen gefunden werden. Es gibt weniger Risiken für den Berliner Haushalt und es gibt eine vernünftige Handlungsoption.
Lassen Sie uns noch einmal zurückschauen. 1999 wurden die Wasserbetriebe für 3,3 Milliarden DM teilweise an ein Investorenkonsortium verkauft. Diese Teilprivatisierung, mit der politisches Neuland beschritten wurde, brachte in die Haushaltskassen viel Geld, fixierte aber auch gleichzeitig wichtige Bedingungen. Deswegen ist das keine Scheinprivatisierung: die Deckelung der Wasserpreise bis 2003, keine betriebsbedingten Kündigungen für die damals 6 262 Beschäftigten, und das bis zum Jahr 2014,
weiterhin die Verpflichtung der Investoren zu Investitionen bis zu 2,5 Milliarden € für zehn Jahre. Die Teilprivatisierung legte auch die Grundlagen für „wasserdichte“ Berechnungen der Tarife ab dem Jahr 1999, was es bis dahin nicht gab. Das alles hatte eine komplizierte Vertragsgestaltung zur Folge, weil es darum ging, die Wirtschaftlichkeit dieses wichtigen Unternehmens der Daseinsvorsorge zu sichern und betriebswirtschaftliches Know-how von außen einzubringen.
Das Berliner Verfassungsgericht hat schon 1999 die Verzinsungsregelung gekippt. Deswegen ist auch dieser Gesetzesentwurf notwendig geworden mit neuen Bedingungen und neuen Erfordernissen. Dieses sind:
Das ist es ja gerade, wegen der hohen Fixkosten würden vor allem die Privatleute mit geringem Verbrauch gegenüber den Großabnehmern benachteiligt werden. Das wollen wir nicht.
Die in der Öffentlichkeit oft falsch mitdiskutierte Frage nach der Verzinsung des eingebrachten Kapitals der Investoren müssen wir noch einmal anschauen. Nicht die Einlage der Investoren wird kalkulatorisch verzinst, sondern das betriebsnotwendige Kapital. Der Zinssatz wird durch Rechtsverordnungen des Senats oder Zugrundelegung langfristiger und mindestens zehnjähriger Durchschnittsrenditen konservativer Vermögensanlagen festgelegt.
Da ist für 2004 ein Zinssatz mit 6 Prozent festgelegt, der wird auch im Durchschnitt weiter sinken. Hier wird nicht am Parlament vorbei entschieden. Nein, hier werden Regelungen getroffen, die auch bei anderen Tarifen nicht von Ihnen moniert werden. Aber nach sieben Jahren stillen und ruhigen Wassers gibt es nun leider auch keinen anderen Weg, als die Tarife zu erhöhen. Das ist wahrlich für uns alle keine einfache Entscheidung. Sie ist aber auch nach der Lage der Dinge unumgänglich.
Wir Wirtschaftspolitiker erwarten, dass dieser Fakt sensibel mit den Interessenverbänden und der Wohnungswirtschaft, der IHK und den Handwerkskammern besprochen würde. Hier müssen alle Pros und Contras auf den Tisch.
Nach langer Bearbeitungszeit wird ein Vertrag mit den Investoren ausgehandelt, bleibt mehrere Wochen in der Verwaltung liegen und wird dann dem Abgeordnetenhaus kurzfristig zwei Monate vor Jahresende vorgelegt und dann mit Nachdruck durchgepeitscht.
Ich möchte zum Schluss kommen und noch einmal sagen, die Option, den Kaufpreis zurückzuzahlen und alle Verpflichtungen abzuzahlen, ist aus unserer Sicht keine Lösung. Es wäre eine der schlechtesten Lösungen überhaupt. Deswegen sind wir für dieses Gesetz, und ich bitte um Ihre Zustimmung.