Regieren Sie und legen Sie Konzepte vor! Und setzen Sie die Konzepte vor allem um! Was diese Stadt vom Senat erwartet, sind doch nicht gute Absichten, Ideensammlungen, schöne Konzepte, sondern zielgerichtetes Handeln, rasche Umsetzung von Konzepten, Tatkraft. Und davon ist dieser Senat meilenweit entfernt.
Herr Hoff ergeht sich sehr in den Detailfragen des Controllings. Das ist alles sehr schön; das kann man alles machen. Nur: Erst einmal müssen Sie die Grundfrage klären, was Sie als Eigentümer oder Vertreter des Eigentümers mit den Unternehmen überhaupt anfangen wollen, was das Ziel ist. Dann können Sie controllen, ob diese Ziele wirklich erreicht werden. Ich wäre da an Ihrer Stelle relativ zurückhaltend und still gewesen. Das Gutachten zu den Wohnungsbaugesellschaften strotzt nur so von Formulierungen wie: – Im Ergebnis gibt es nur eine bedingt erkennbare abgestimmte Ausrichtung des Eigentümers.
Wir helfen Ihnen gern dabei, den Beteiligungsbericht von 292 Seiten auf 5 oder 10 Seiten zu reduzieren. Da wollen wir gern eine inhaltliche Debatte führen, und da wollen wir auch gern helfen, Lösungen für das Land Berlin zu finden – aber bitte nicht mit Schuldzuweisungen, sondern mit Konzepten. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Kaczmarek. – Für die PDS erhält das Wort der Kollege Lederer. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Hoff ist in der ersten Runde auf unsere Vorstellungen zur organisatorischen Neuordnung des Beteiligungsmanagements eingegangen. Zum Beteiligungsmanagement gehört ferner die Diskussion um die Corporate Governance, also um die Frage nach unterschiedlichen und erst im Zusammenhang wirkenden Steuerungsmaßnahmen und Vorkehrungen gegenüber öffentlichen Unternehmen. Allerdings wurde das in jüngster Zeit schon in einigen Plenardebatten aufgegriffen. Unsere Vorschläge zur Verbesserung von Transparenz und zur wirksamen politischen Steuerung von Landesunternehmen und Beteiligungen sind bekannt. Wir haben sie Ende
Manches werden Käufer lukrativer Unternehmen auch überhaupt nicht haben wollen oder nur gegen neue Garantien aus dem Haushalt. Das wäre dann Privatisierungspolitik einer CDU, garniert mit neuen Garantien für die Privaten. Da scheint es mir auch etwas Träumerei und Voluntarismus auf den Oppositionsbänken u geben.
Zweitens: Lange Jahre gehörte es in Berlin zum Beteiligungskonzept, Landesunternehmen als Schattenhaushaltsstrukturen und als Instrumente zur Umgehung der parlamentarischen Einflussnahme zu konstituieren. Hier war der Ort, um „Verdiente“ zu belobigen, Private zu bevorteilen und aus Größenwahn und falsch verstandenem Habitus privatwirtschaftlicher Unternehmen enorme Risiken zu erzeugen. Wir haben die Konsequenzen dessen zu tragen. Frau Oesterheld hat vorhin das gern benutzte Wort vom erforderlichen Mentalitätswechsel in dieser Stadt benutzt. In der Sache ist das richtig, und Frau Oesterheld hat einige der Akteure benannt, an die diese Anforderung zu richten wäre. Ich will mich auf das Parlament konzentrieren.
Von der Fraktion der Grünen liegen ähnliche Ideen auf dem Tisch des Hauses. Inzwischen existiert, wir haben es eben gehört, auch das Signal des Senats, diesen Corporate-Governance-Überlegungen zu folgen und sie mit in das Konzept einzubeziehen. Das begrüßen wir. Wir werden das in nächster Zeit parlamentarisch umfassender zu begleiten haben. Einer der wesentlichen Gegenstände dieser Diskussion wird die Frage sein, wo wir CorporateGovernance-Überlegungen hinsichtlich privater Unternehmen modifizieren müssen, damit sie für unsere öffentlichen Unternehmen anwendbar werden.
Ich habe deshalb jetzt das Bedürfnis, noch auf zwei weitere Punkte einzugehen, die bereits bei der Begründung des Themas für die Aktuelle Stunde angesprochen wurden: die Beteiligungsberichterstattung und die parlamentarische Kontrolle von öffentlichen Unternehmen. Vorhin hat sich der Abgeordnete Kaczmarek in die Rolle eines schwedischen Mustersparers versetzt und aus dieser Perspektive die Beteiligungsberichterstattung gewürdigt. Das Fazit: zu dick, weil wir zu viele Beteiligungen haben. Eben kamen noch die Ankündigungen dazu, dass wir eine Beteiligungsberichterstattung locker auch auf fünf Seiten unterbringen können. Das klingt interessant. Ich fürchte nur, es würde genauso enden, wie es zu Beginn dieses Jahrtausends geendet hat, als die Koalition zwischen CDU und SPD zusammengebrochen ist.
Zum einen wünschte ich mir, dass dieses Parlament und die Öffentlichkeit manche Informationen, die uns bisher noch nicht zugänglich sind, früher oder überhaupt hätte. Hier geht es auch um die Frage, welche Kontrolle in welcher Weise über die Beteiligungen ausgeübt wird. Der Kollege Hoff hat erweiternde Berichtsindikatoren genannt. Das alles wird den Bericht aber nicht dünner machen – im Gegenteil. Wer jedoch aus der Dicke der Beteiligungsberichterstattung die haushalterische Notwendigkeit von Privatisierungen ableitet, zäumt das Pferd eher von hinten auf. Man kann gern auch darüber reden, was das Land tun soll und was nicht. Aber wir werden feststellen – und Herr Sarrazin hat es eben auch gesagt, dass wir letztlich über vielleicht zwei Handvoll Beteiligungen ernsthaft reden –, dass eine Reihe von Beteiligungen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach wie vor nötig sein wird. – Herr Kollege Kaczmarek! Ein Wasserunternehmen muss vor allen Dingen eins machen: Wasser liefern. Da braucht man keine großen Debatten und Zielkonkretisierungen zu führen. Aber eins wäre wichtig: zur Kenntnis zu nehmen, dass in öffentlichen Unternehmen in der Regel Ziele gegeneinander stehen, nämlich zum Beispiel das Formalziel, ordentliche betriebswirtschaftliche Grundausstattung zu haben, und das Sachziel, die öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Wenn Sie also Gutachten vorlesen, in denen das steht, lesen Sie Selbstverständlichkeiten vor. Ich brauchte nicht einmal das Gutachten dazu. Aber Sie haben damals keinen Wert darauf gelegt, sich mit solchen Zielgegensätzen auseinander zu setzen und
die Konsequenzen zu ziehen. Das hat das Land Milliarden von Euro gekostet. Vielleicht denken Sie darüber einmal nach.
Die Regelungen des parlamentarischen Verfahrens der Beteiligungskontrolle sind eindeutig und in Ordnung. Sie bieten allerdings keine 100-prozentige Gewähr dafür, dass sie durch alle beteiligten Personen eingehalten werden.
Betrachten wir zwei Ausschüsse, deren sich das Parlament zur Ausübung seiner Kontrollkompetenzen bedient. Das sind die Unterausschüsse Vermögensverwaltung und Beteiligungen sowie Haushaltskontrolle. Hier sollten wir nachdenken, wie Sitzungsturnus, Behandlungsverfahren und Form so verändert werden könnten, dass eine sorgfältigere Behandlung der Beteiligungen möglich wird. Außerdem muss sicher gestellt werden, dass entweder das Parlament von den Informationen und der Expertise des Beteiligungsmanagements partizipieren kann oder aber eigenständige Formen der Begleitung und Analyse entwickelt werden. Letzteres wird wahrscheinlich am fehlenden Geld scheitern, aber es gibt Modelle in anderen Staaten, die hierzu gute Ansätze bieten. – Herr Kollege Lindner hat im Übrigen vorhin Folgendes verwechselt: Eine Beteiligungs-GmbH wollen wir hier nicht. Wir wollen keine Holding oder Ähnliches. Wenn überhaupt, dann wollen wir etwas begleiten, und zwar durch eine GmbH. Einen Dissens gibt es nur in der Frage, wie es im Einzelnen mit dieser Begleitung aussehen soll.
Drittens und letztens: Mitglieder unseres Parlaments sollten, um die Trennung zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten zu sichern, Aufsichtsgremien unserer öffentlichen Beteiligungen nicht mehr angehören. Vielleicht wächst dann die Notwendigkeit, sich auf unsere eigentlichen Kontrollmechanismen und Kompetenzen zu kon
Sie streiten sich stattdessen darum, ob die Verantwortung für das Beteiligungsmanagement, vor allen Dingen für das Beteiligungscontrolling, aus der Hand gegeben werden
kann. An der Stelle kann ich nur sagen: Da hat der Finanzsenator 100-prozentig Recht. Man kann die Verantwortung für das Beteiligungscontrolling nicht aus der Hand geben. Man kann sich dem Wissen und der Instrumente von Dritten bedienen. Die Dritten muss man nicht selber gründen, sondern man könnte welche suchen, die am Markt aktiv sind und deren Hilfe in Anspruch nehmen, also externe Dienstleister. Aber die Verantwortung dafür können Sie nicht aus der Hand geben, sondern es muss ein Senator im Aufsichtsrat die Verantwortung tragen, und dafür muss er sich aus dem Wissensstand des eigenen Hauses informieren und briefen lassen. Das geht überhaupt nicht anders. Ich verstehe den Widerstand der PDS an dieser Stelle nicht.
Es gibt einen zweiten Punkt: Wir warten schon seit Beginn der Legislaturperiode darauf. Das ist auch verschiedentlich angemahnt worden und sogar aus Kreisen der Koalition immer wieder ein Thema gewesen. Wir haben den § 65 der Landeshaushaltsordnung. Darin steht nicht nur, unter welchen Bedingungen man eine Beteiligung eingehen darf, darin steht auch, dass, wenn diese Voraussetzungen für das Eingehen einer Beteiligung nicht mehr gegeben sind, Sie sie zu veräußern haben. Nun warten wir deswegen auf eine schlüssige – Herr Senator, an der Stelle kann ich Ihnen überhaupt kein Recht mehr geben – Darstellung, bei welchem der Beteilungen des Landes Berlin diese Voraussetzungen des § 65 der Landeshaushaltsordnung nicht mehr gegeben sind. Da reicht es nicht, sich hier herzustellen und mündlich zu referieren, man könnte die Wohnungen eigentlich alle verkaufen, aber man könnte es eigentlich auch lassen und ein bisschen später oder erst einmal nur ein bisschen machen. Das ist keine Darlegung nach § 65 der Landeshaushaltsordnung. Um die kommen Sie nicht herum. Die werden Sie dem Parlament gegenüber leisten müssen. Auch da ist an der Stelle die PDS der Hemmschuh. Sie ziehen sich immer auf die Daseinsvorsorge zurück. Sie werfen anderen vor, nur aus ideologischen Gründen privatisieren zu wollen. In Wirklichkeit kann man jeden Euro nur einmal ausgeben, und jeden Euro, den Sie weiter in Verlust bringende Beteiligungen hineinstecken, und jeden Euro, den Sie nicht aus dem Verkauf von Beteiligungen verdienen wollen, haben Sie dann eben nicht, wenn es um das Blindengeld geht, wenn es um die Erhöhung der Kitabeiträge geht, wenn es um das Streichen der Symphoniker geht, wenn es darum geht, Drogen- und Sozialprojekte bei freien Trägern zu streichen. An der Stelle haben Sie das Geld dann nicht, und das liegt daran, dass Sie dieses Thema nicht so angehen, wie es andere angehen würden. Da würde ich über die FDP hinaus den Finanzsenator, wenn man genau hinhört, was er eigentlich denkt, durchaus mit einbeziehen. Er hat dazu nämlich eine andere Auffassung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Herr Zackenfels, ist er noch da? – Schade eigentlich! Ich finde es immer ganz spannend, wenn man diejenigen noch ansprechen kann.
Herr Zackenfels hat vorhin angesprochen, dass es erschütternd sei, wenn er in das Beteiligungsmanagement des Landes Berlin schaut. Wenn ich so etwas höre, dann ist es nahe daran, dass ich langsam erschüttert bin, denn diese Koalition und diese Legislaturperiode – – Ich will jetzt gar nicht die alte Nummer aufmachen, die die CDU und SPD immer miteinander machen: Ihr seid Schuld, nein, ihr seid Schuld! – Das bringt sowieso nichts. Die Verantwortung haben alle beide für die Zeit der großen Koalition. Aber in dieser Zeit, in dieser Koalition – es sind immerhin schon zwei Jahre seit den letzten Wahlen vergangen – muss man feststellen, dass Sie nicht erst jetzt in das Beteiligungsmanagement hineinschauen und das erschütternd finden können, sondern dass Sie schon lange Zeit gehabt haben, um das zu ändern. Die Dringlichkeit vor dem Hintergrund der Ereignisse bei der Bankgesellschaft muss man nicht noch extra hervorheben.
Es hat natürlich einen Grund, warum Herr Zackenfels versucht abzulenken, indem er auf andere Fraktionen verweist, die ihm nichts zu lesen gegeben hätten, wo er das einmal nachlesen könnte. Denn von der SPD gab es doch bisher auch nichts zu lesen, und es gibt auch nichts Abschließendes von der Koalition, was man lesen könnte. Das ist das eigentliche Thema, warum diese Aktuelle Stunde ihre Rechtfertigung hat. Wir können auch nach zwei Jahren nicht feststellen, dass es in dieser Koalition eine Einigung darüber gibt, wie das Beteiligungsmanagement und -controlling durchzuführen ist. Im Gegenteil: Heute, während dieser Aktuellen Stunde, führen Sie uns noch vor, wo der Dissens liegt.
Das ist wirklich schlimm. – Das Ringen um bessere Lösungen, das an solchen Stellen immer hervorgehoben wird, ist etwas Gutes. Sie haben jetzt schon eine ganze Weile dafür Zeit gehabt. Beteiligungsmanagement und -controlling im Land Berlin ist nichts, was Sich-ZeitLassen überhaupt noch zulässt. Das ist etwas, was mit größter Dringlichkeit und sehr schnell zu erledigen ist. Daran sollten Sie sich orientieren.
Herr Finanzsenator, Sie haben gesagt, Sie wollten in Zukunft von den Fachverwaltungen Zielbilder geliefert haben und dann als Beispiel – sorry, ich habe das nicht eingeführt, das ist der Finanzsenator gewesen – Vivantes
Der dritte Punkt: Bei Ihrer Rede ist mir aufgefallen, dass Sie die Frage der Parlamentsbeteiligung – das wollten Sie zwar – nicht noch einmal aufgegriffen haben. Das ist letztlich unser Problem: Was dürfen wir bei allen Konstruktionen, die Sie sich auch zu Recht ausdenken, als Parlamentarierinnen und Parlamentarier noch mitentscheiden? – Dann sehe ich unsere Verantwortung auch etwas weiter, als es einige Vorredner gesagt haben. Ich finde, auch das Parlament hat die Zielvorgaben zu machen. Die betriebliche Sache ist die eine. Die inhaltlichen politischen Zielvorgaben sind die anderen. Die können wir als Parlament geben, und genau auf diesen Punkt wollte ich mich beziehen, und zwar am Beispiel der Wohnungsbaugesellschaften, da wir hierzu so ein schönes Gutachten von Ernst & Young haben. Hier wird sehr deutlich, dass Sie als Senat eben nicht in der Lage sind, Zielvereinbarungen zumindest so deutlich zu machen,
dass Ernst & Young begreifen, was Sie eigentlich wollen. Das ist aber der erste Schritt, denn wir können kontrollieren, so viel wir wollen, wenn wir keine Vorgaben machen und vorher nicht sagen, was wir erreichen wollen, dann werden wir hinterher keine Ergebnisse erzielen. Herr Sarrazin, auch das haben Sie großartig im Verwaltungsreformausschuss gesagt: Nur wer weiß, wohin er will, kann Ziele vorgeben und hinterher auch kontrollieren, ob diese Ziele erfüllt wurden.
Wenn ich fertig bin! – Sodann kommt die Auseinandersetzung hinzu, die wir beim Gutachten von Ernst & Young haben. Hier muss ich Rot-Rot noch einmal sagen: Das ist jetzt auch Ihre Verantwortung! Die Feststellung, dass die Senatsfinanzverwaltung und die Senatsstadtentwicklungsverwaltung beispielsweise bei den Wohnungsbaugesellschaften noch immer nicht an einen Strang ziehen, ist kein Urteil von vor fünf Jahren, sondern das ist ein aktuelles Urteil. Sie dürfen sich nicht zu sehr dahinter verstecken, was in der Vergangenheit alles fehlgelaufen ist, sondern es ist höchste Zeit, dass Sie so schnell wie möglich Änderungen herbeiführen.
Wenn ich mir die Vorschläge von Ernst & Young anschaue, erklärt sich unser Bedenken, denn es werden immer mehr Institutionen eingeführt. Beim Controlling der Bankgesellschaft haben wir die BCIA, und wir merken, wie lang die Wege werden. Vor über einem Jahr erhielt die BCIA die Positivliste, und wenn wir Glück haben, bekommen wir sie ein Jahr später. Wir müssen also noch aufpassen, dass die Institutionen, die geschaffen werden, nicht dazu führen, dass sich alle Prozesse und Informationen, die das Parlament benötigt, noch über Jahre hinausstrecken. Wir wollen auch sofort informiert werden und sofort mitentscheiden und kontrollieren können.
genannt. Das müsste von der Gesundheitsverwaltung kommen. Ich fürchte, wenn Sie bei der Gesundheitsverwaltung auf ein Zielbild im Zusammenhang mit Vivantes warten, dann finden Sie bei Frau Knake-Werner einen völlig leeren Kopf vor, und das wird dann notdürftig dadurch überdeckt, dass der Staatssekretär Schulte-Sasse auch bei leerem Kopf stets in der Lage ist, lange Vorträge darüber zu halten, die vernebeln sollen, dass der Kopf in Wirklichkeit ziemlich leer ist. In Wirklichkeit können Sie das in der Zentralklinik Emil von Behring in Zehlendorf besichtigen. Erst sagen Sie immer: Es ist alles in Ordnung. Es ist genug Geld da. – Dann sagen Sie: Das Geld ist plötzlich weg. – Dann streichen Sie den Mitarbeitern die Gehaltserhöhung, und zum Schluss privatisieren Sie doch, weil Sie jetzt einen privaten Klinikkonzern suchen. Staatssekretär Schulte-Sasse hat selbst zur Chefsache erklärt, einen privaten Klinikkonzern zu suchen, der dieses Zentralkrankenhaus für das Land Berlin übernimmt. Dieses Schicksal erleiden fast alle Beteiligungen, die Sie vorhin aufgezählt haben und bei denen Sie versucht haben zu begründen, warum Sie sie nicht privatisieren wollen. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Kollege Matz! – Als Letztes in der Rederunde hat für die Grünen Frau Oesterheld das Wort! Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht zunächst erst einmal ein paar Vorbemerkungen für Herrn Sarrazin. – Herr Sarrazin, wenn die Schulden der Wohnungsbaugesellschaften von 9 auf 12 Milliarden € ansteigen, dann sind Sie auf keinem guten Weg. Es tut mir Leid, ich weiß nicht, was Sie für Zahlen haben, aber für mich ist das die Abwärtsspirale und kein guter Weg.
Zweiter Punkt: Sie haben gesagt, die Braut, die verkauft werden soll, wird immer besonders geschmückt. – Ich glaube, da müssen Sie bei der GSW noch ordentlich hineintun, damit diese Braut wirklich gut geschmückt ist, denn die Zahlen der GSW kennen wir alle, und wir wissen, dass es nicht so toll ist.