Protocol of the Session on November 27, 2003

Zweiter Punkt: Sie haben gesagt, die Braut, die verkauft werden soll, wird immer besonders geschmückt. – Ich glaube, da müssen Sie bei der GSW noch ordentlich hineintun, damit diese Braut wirklich gut geschmückt ist, denn die Zahlen der GSW kennen wir alle, und wir wissen, dass es nicht so toll ist.

[Beifall bei den Grünen]

[Beifall bei den Grünen]

Zuletzt komme ich noch einmal auf die Frage zu sprechen, welche Ziele diese Koalition eigentlich hat – das bezieht sich auf die Unternehmen und auf den Umgang mit den Unternehmen. Mir ist es ganz besonders wichtig – z. B. bei den städtischen Gesellschaften –, dass man beim Fachcontrolling viel detaillierter angibt, was man will. Man kann inhaltlich ganz andere Fragen klären – Mietentwicklungen, Belegung und Bestand, Reproduktionsraten, Sicherung, Instandhaltung und Instandhaltungsquoten. Das sind alles nur Zahlen, die man relativ einfach lesen kann, wenn man sie in einer vernünftigen Form aufbereitet hat. Gerade was die Wohnungsbaugesellschaften betrifft, haben wir einen BBU, eine Managementgesellschaft, dann haben wir ganz viele Gesellschaften, wir erhalten noch mehr Berichte, und diese weiteren Berichte sagen uns noch weniger. Es ist notwendig, zwischen betrieblichen und fachlichen Aufgaben und Zielen zu tren

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Vorlage und heutigen Beschlussfassung über ein Gesetz zur Einrichtung eines zentralen Personalüberhangmanagements wird der Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 11. Dezember 1998 – also von vor fünf Jahren – und die entsprechende Regelung aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.

Ich möchte daran erinnern, warum wir damals diesen Beschluss zur Bildung eines zentralen Stellenpools gefasst hatten. Ein Grund ist z. B., dass die Versetzung von Dienstkräften von einem Bezirk, bei dem sie im Überhang geführt wurden, in einen anderen Bezirk, in dem sie gebraucht wurden, teilweise nicht möglich war. Laut Stellenplan befanden sich Beschäftigte im Überhang teilweise über Jahre auf „Kann-wegfallen-Stellen“. An dieser Stelle musste man sich oft fragen, aus welchen Mitteln diese Personalkosten eigentlich finanziert wurden. Unser gemeinsames Ziel war es, dass die Personalkosten trotz des Stellen- und Personalabbaus nicht weiter ansteigen. Diese Steigerungen gab es nicht nur auf Grund von tariflichen Steigerungen, sondern auch deshalb, weil im Stellenplan und im Bericht des Landesrechnungshofes deutlich wurde, dass bei den Arbeitern proportional mehr Stellen abgebaut wurden als bei Angestellten und Beamten und bei den Beamten wiederum mehr Stellen bei denen aus dem einfachen und mittleren Dienst als bei den Beamten aus dem gehobenen und höheren Dienst. Im Wesentlichen wurde bei den Indianern, also bei den Beschäftigten mit geringem Einkommen, mehr abgebaut als bei den Häuptlingen. Welcher Häuptling stellt bei aufgabenkritischer Betrachtung seiner Dienststelle seine eigene Funktion in Frage?

nen, um die dann auch konsequent überprüfen zu können. – Danke!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Frau Kollegin Oesterheld! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 3:

II. Lesung

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin und des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin sowie anderer Vorschriften

Beschlussempfehlung GesSozMiVer Drs 15/2207 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/2021

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zehn Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch und rufe die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 10 in der Drucksache 15/2021 auf. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU bei Enthaltung von FPD und Grünen die Annahme der Vorlage auf Drucksache 15/2021 mit Änderungen gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 15/2207. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so beschlossen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 4:

a) II. Lesung

Gesetz zur Einrichtung eines Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool)

Beschlussempfehlungen VerwRefKIT und Haupt Drs 15/2218 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1564

b) Antrag und Dringliche Beschlussempfehlung

Effektiver Stellenpool statt Bürokratieaufbau

Antrag der Grünen Drs 15/2244 Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/2284

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zehn Paragraphen miteinander zu verbinden, und höre hierzu wiederum keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 bis 10 in der Drucksache 15/1564. Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu acht Minuten – ich bitte um Aufmerksamkeit für dieses Novum, das hat der Ältestenrat so vereinbart – zur Verfü

gung. Es beginnt die Fraktion der PDS, und das Wort hat der Herr Kollege Doering!

Der Beschluss zur Bildung eines zentralen Stellenpools war auch deshalb notwendig, weil er zur Kostentransparenz und zur Kostenklarheit und -wahrheit bei den Personalkosten beitragen soll. Der Abgeordnete Müller-Schoenau forderte für seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Debatte am 11. Dezember 1998 einen zentralen Stellenpool, weil die Verwaltungen Dienstkräfteüberhang finanzieren müssen, auch wenn dort keine Arbeit erforderlich ist, und qualifizierte Beschäftigte im Überhang dort eingesetzt werden müssen, wo sie auch gebraucht werden. Genau aus diesen Gründen wollen wir den zentralen Stellenpool einrichten.

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Der sollte rechtsfest sein!]

Darauf komme ich noch, ich werde Herrn MüllerSchoenau noch einmal zitieren.

In den Anhörungen und Beratungen in den Fachausschüssen sowie bei Gesprächen mit den Interessenvertretungen des öffentlichen Dienstes kam immer wieder der Hinweis, dass im bisherigen dezentralen System des Personalmanagements über 70 % der Dienstkräfte im Überhang vermittelt werden konnten. Diese Feststellung ist

Doering

In der Kombination von alters- oder abgangsbedingtem Personalabbau und der schnellen Vermittlung von Personal im Überhang wird der Stellenpool zukünftig

auch zum Abbau von Personalkosten beitragen. Die Feststellung des Landesrechnungshofs spricht nicht dafür, dass bisher in der Vermittlung des Überhanges und der zeitnahen Umsetzung von Personalmaßnahmen alles optimal lief. Im Gegenteil! Allein zu den Ergebnissen der Bezirksfusion stellt der Landesrechnungshof die Frage, was aus der Besetzung der Leitungsfunktionen geworden ist, warum nur die geringe Zahl von 24 Führungskräften dem Personalmanagement gemeldet wurde. Wo sind also die früheren Stelleninhaber und somit die Personalkosten geblieben?

Nach vielen Gesprächen und Abstimmungsrunden auch mit der Verwaltung haben die Koalitionsfraktionen zum vom Senat eingebrachten Gesetz zur Bildung eines zentralen Personalmanagements umfangreiche Änderungen in die Ausschussberatungen eingebracht. Dabei waren bei der Bearbeitung dieses Gesetzes schnelles und effektives Handeln beim Abbau des Personalüberhanges in Einklang mit Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten von Personalräten sowie den Beteiligungsrechten der Frauenvertretung zu bringen.

richtig, sie zeigt jedoch, dass 25 bis 30 %, also durchschnittlich jeder dritte bis vierte Beschäftigte im Überhang, nicht vermittelt wurde. Hierzu finden wir seit Jahren regelmäßig Berichte des Landesrechnungshofes, in denen darauf hingewiesen wurde, dass Beschäftigte im Personalüberhang auf ihren kw-Stellen verblieben sind. Der Landesrechnungshof sprach in diesem Zusammenhang regelmäßig von einem erheblichen Haushaltsrisiko. So verweist der Landesrechnungshof im Mai 2002 darauf, dass im April 2001 noch 4 647 Beschäftigte im Überhang waren, wovon der Personalagentur jedoch nur ein Viertel zur Personalmanagementliste gemeldet wurden. An anderer Stelle heißt es in diesem Bericht:

Der Senat weist im August 2001 insbesondere auf eine unzureichende zentrale Steuerung, ein unzulängliches Berichtswesen, auf Verzögerung bei der Vermittlung durch organisatorische Mängel und auf nicht ausgeschöpfte Sanktionsmöglichkeiten hin.

In diesem Bericht hält der Rechnungshof eine zentrale Steuerung für einige Bereiche und Berufsgruppen für dringend notwendig. Er ist jedoch der Auffassung gewesen, dass die Überhangkräfte grundsätzlich von ihrer Behörde auf frei werdende Stellen umgesetzt werden sollen – das sollte man auch nicht verschweigen –, um aber gleichzeitig an anderer Stelle einzuschwenken, dass der Landesrechnungshof ein zentrales Management dann für zweckmäßig und sinnvoll hält, wenn es durch ein funktionierendes Berichtswesen unterstützt wird.

Die Verwaltungen sollen die bisher zögerlich durchgeführten personenbezogenen Festlegungen schneller festlegen und der Personalagentur alle Kräfte zeitnah mitteilen. Genau das wollen wir mit unserem Stellenpool erreichen: Schnelles, effektives Handeln beim Abbau des Personalüberhangs bei der schnellen Besetzung von offenen Stellen. Eine zielgerichtete Qualifizierung von Beschäftigten aus dem Personalüberhang auf frei werdende Stellen und zukünftige Aufgaben muss erfolgen. Somit soll der zentrale Stellenpool zur Leistungssteigerung der Verwaltung und zugleich zur Klarheit bei den Personalkosten beitragen.

Zukünftig werden Beschäftigte im Personalüberhang, deren Stelle und Aufgaben auf Grund von Aufgabenkritik und Rationalisierung weggefallen sind, in den zentralen Stellenpool zum zentralen Personalmanagement versetzt. Beschäftigte im Personalüberhang werden in den Verwaltungen nicht mehr finanziert. Die Finanzierung erfolgt zukünftig im Kapitel Stellenpool. Die Verwaltungen werden ein großes Interesse daran haben, Mitarbeiter im Überhang an den Stellenpool abzugeben, da sie sonst bei den Personalkosten unterfinanziert wären. Beschäftigte im Überhang werden über das zentrale Personalmanagement auf Stellen vermittelt, die beispielsweise durch altersbedingte Abgänge von Beschäftigten frei werden.

Mitwirkungs-, Mitbeteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalräte und der Frauenvertretung werden weitestgehend gesichert.

[Beifall bei der PDS]

Nicht zu vergessen ist, dass die Zuordnung von Beschäftigten in den Personalüberhang ein Prozess ist, an dem die Personalräte über die Beschäftigungssicherungsvereinbarung beteiligt sind. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben eine Beschäftigungssicherung. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 2009 ausgeschlossen und bieten den Beschäftigten berufliche Perspektiven und soziale Sicherheit.

Im Gegenzug ist eine hohe Flexibilität von Beschäftigten und deren Interessenvertretung nötig. Zukünftig werden bei der Versetzung in den Stellenpool nicht nur Aspekte der sozialen Auswahl zu berücksichtigen sein, sondern auch Aspekte der Qualifikation, beispielsweise bei der aufgabenkritischen Betrachtung von Stellen und Aufgaben des öffentlichen Dienstes, bei der Ausrichtung des öffentlichen Dienstes auf mehr Bürgernähe und Freundlichkeit, beim Abbau von Mehrfachstrukturen und der Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen.

Somit hat der Stellenpool auch die Aufgabe, ein Instrument zur Straffung der Verwaltung zu sein. Dies bedeutet zukünftig für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst andere Stellen, andere Aufgaben und Qualifizierung. Eine wesentliche Aufgabe des Stellenpools muss die Entwicklung von Perspektiven für die Beschäftigten im Personalüberhang sein. Dazu gehört auch die konstruktive Entwicklung von zukünftigen Aufgaben der Verwaltung, einer Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Seit wir über die Bildung des zentralen Stellenpools beraten, gibt es Widerstände und Bedenken. Das war bereits vor 5 Jahren so. Kollege Müller-Schoenau stellte in der bereits erwähnten Debatte des Abgeordnetenhauses fest,

Doering

Dann wird die Gesetzesvorlage in einigen Ausschüssen dieses Hauses beraten. Federführend wird von diesem Haus der Ausschuss für Verwaltungsreform eingesetzt,

der Ausschuss für Arbeit und Frauen tagt. Das Ergebnis ist, es gibt als Beschluss einen Änderungsvorschlag beim Landesgleichstellungsgesetz. Gut. Eine Woche später tagt am gleichen Tag des federführenden Ausschusses der Ausschuss für Rechtsangelegenheiten mit Anhörung von Personalvertretern und Verwaltungsjuristen. Der Ausschuss für Verwaltungsreform unterbricht dafür seine turnusmäßige Sitzung nach über 2 Stunden, um daran teilzunehmen. Während der Rechtsausschusssitzung wird nicht zuletzt nach den Stellungnahmen der externen Sachverständigen klar, dass rechtliche Bedenken, verfassungsrechtliche Bedenken und verfahrensrechtliche Bedenken bestehen. Alles ist egal. Ihr Fraktionszuchtmeister Gaebler taucht auf; die Koalition stimmt die Sache knallhart durch. Meine Fraktion hat sich damals aus gutem Grund entschlossen, an dieser Abstimmung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mehr teilzunehmen. Dazu komme ich später. Danach bricht die mindestens 4. Stunde einer turnusumäßigen Ausschusssitzung des Verwaltungsreformausschusses an. Dieses geschieht allein schon völlig außerhalb der Geschäftsordnung dieses Hauses.

Die Sitzung hat dann übrigens 7 Stunden gedauert. Dagegen haben wir als Opposition protestiert, Herr Zotl, verehrtes Parlamentspräsidium, aber das interessiert mit sozialistischer Mehrheit auch keinen mehr.

Die Krönung dieses so genannten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens war, dass der Änderungsantrag aus dem Arbeits- und Frauenausschuss 30 Minuten vor der Schlussabstimmung als Tischvorlage hineingereicht wurde ohne Möglichkeit irgendeiner Überprüfung, obwohl die Sitzung des Ausschusses über eine Woche zurücklag. Eine ordentliche und offizielle Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen an den Verwaltungsreformausschuss – das haben auch Sie, Herr Dr. Zotl zugestanden –, hat es nie gegeben. Auch egal. Gaebler, diesmal sogar im Verwaltungsreformausschuss: Abstimmung – Mehrheit – durch mit der Sache! Das, meine Damen und Herren, ist die Pervertierung der parlamentarischen Demokratie.