Herr Kollege Apelt! Natürlich bedauere ich es immer, wenn irgendwelchen Menschen körperliche Gewalt widerfährt,
weil die Auseinandersetzung mit körperlicher Gewalt immer eine unangemessene und eine schwierige ist.
Aber wir müssen auch ganz nüchtern sehen: Die Polizei hat die Aufgabe, die Beachtung von bestehenden Vorschriften und Gesetzen durchzusetzen. Und sie hat diese Aufgabe ungeachtet der Motive von Gesetzesübertretungen im Einzelnen,
zumal die Polizei überhaupt nicht in der Lage ist – Sie wären es doch genauso wenig, Herr Apelt –, in einer bestimmten Situation eine große Motivationsforschung zu betreiben, aus welchen Motiven, eventuell nachvollziehbaren oder mildernden Umständen oder warum auch immer, irgendwelche Menschen irgendwas begehen. Insofern meine ich, dass die Polizei einschreiten musste. Und ich meine auch, dass ungeachtet der Frage, was jeder einzelne von uns an persönlichem Schicksal erfahren hat, die Beachtung der Gesetze für alle gleich gilt.
Wenn ich da anfange, politisch zu differenzieren, zu sagen, die eine Demonstration von irgendeiner Richtung lasse ich entgegen den Gesetzen zu und die andere Demonstration lasse ich entgegen den Gesetzen nicht zu,
dann würden, Herr Kollege Niedergesäß, die einzelnen Polizeibeamten der gleichen Argumentation unterworfen, die Sie jetzt vorbringen, gar der Rechtsbeugung oder ähnlicher Dinge
bezichtigt werden. Ich halte es für richtig, dass die Polizei verhältnismäßig, aber ohne Ansehen der Person das tut, wozu sie gesetzesmäßig verpflichtet ist. [Starker Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der PDS]
Das waren jetzt vier Nachfragen. Dann kommen wir zur dritten Frage. Diese kommt von der Frau Abgeordneten Matuschek von der PDS über
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: 1. Wann und mit welchem Ergebnis wurden die Einhaltung des Erbpachtvertrages für den Spreepark, einschließlich der möglichen Belastungen des Landes Berlin durch die Beleihung des Vertrages sowie die Zuverlässigkeit des Vertragspartners, durch den Senat geprüft? 2. Wie stellt sich die gegenwärtige Rechtslage bezüglich der Einhaltung des Erbpachtvertrages, möglicher Schadensersatzpflichten durch den bisherigen Vertragspartner, der Herauslösung des denkmalgeschützten Treptower Eierhäuschens aus dem bisherigen Vertrag und des eventuellen Übergangs des Vertrages an einen anderen Vertragspartner dar?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Frage 1: Das Erbbaurecht ist in diesem Vertrag gesichert durch die Nutzungsbindung und durch die Bauverpflichtung. Diese Rechte wurden im Rahmen des Vertragscontrollings vom Land Berlin kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Bauverpflichtungen durch den Erbbaurechtsnehmer nicht erfüllt wurden. Und es wurde festgestellt, dass dies wirtschaftliche Gründe hatte. Deshalb wurden für beide Bauverpflichtungen bis zum 28. Februar 2002 Fristverlängerungen gewährt. Im Übrigen wurde der Erbbaurechtsnehmer seinerzeit bei der Abschlussgenehmigung für diesen Erbbaurechtsvertrag auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft und auch das Konzept bestätigt. Die Rechte des Landes Berlin sind durch die Eintragung einer Reallast durch eine Vormerkung zur Anpassung der Reallast und durch eine Grundschuld für die Sicherung der Vertragsstrafe gesichert. Generell ist zu sagen, dass, sofern ein Erbbaurecht gesichert werden soll durch den Erbbaurechtsnehmer, in dem Fall das Land Berlin sicherstellt, dass dies durch eigenen Rangrücktritt nur insoweit geschieht, als der Erbbaurechtsnehmer mit dieser Grundschuld Investitionen finanzieren will. Es wird damit gesichert, dass nicht das Grundstück selbst durch den Erbbaurechtsnehmer beliehen wird, sondern praktisch immer nur dessen Investition. Dies ist auch in diesem Falle geschehen. In diesem Falle wurde auch die Finanzierbarkeit des Vorhabens seinerzeit geprüft. Zur Frage 2: Der Erbbaurechtsvertrag sieht keine Möglichkeit zu einer Kündigung vor. Das Vertragsverhältnis kann vorzeitig nur durch Ausübung des Heimfallrechts bei Vorliegen von Vertragsverletzungen beendet werden. Heimfallrecht bedeutete aber, dass uns die gesamte Darlehensschuld des Darlehensnehmers praktisch mit zur Last fällt. Insofern ist der Heimfall nicht anzustreben. Die Schuld selber hat heute praktisch keinen wirtschaftlichen Wert mehr. Es ist davon auszugehen, dass im Falle der Suche nach einem anderen Erbbaurechtsnehmer die Schuld insoweit auch entfällt und die Bank auf ihre Forderungen verzichten muss. Wir werden jetzt anstreben, über den Liegenschaftsfonds einen neuen Erbbaurechtsnehmer zu finden, der dann mit der Liegenschaft weiter wirtschaftlich verfährt. – Vielen Dank!
Herr Senator, wenn ich Sie richtig verstanden habe, war die Verlässlichkeit des Vertragspartners bei Vertragsabschluss geprüft worden, und eine weitere Überprüfung der Verlässlichkeit hat es danach nicht gegeben, obwohl es deutliche Hinweise gab, z. B. Erbpachtzahlungen nicht erfolgten und eine mehrmalige Verlängerung der Bauverpflichtung bezüglich des Eierhäuschens notwendig war. Ist es richtig, dass es keine weitere Prüfung der Verlässlichkeit gegeben hat?
Dies ist seinerzeit vom Bezirk veranlasst worden, der damals noch zuständig war. Es war sehr bald klar, dass das Konzept des Erbbaurechtsnehmers angesichts der Begrenzungen vor Ort – Mangel an Parkplätzen, Landschaftsschutz usw. – mit Problemen behaftet sein würde. Es sind nie die angestrebten Besucherzahlen erreicht worden. Man war damals in der Lage, ohne dass ich das jetzt rechtfertigen will, dass man einen Vertrag mit einem Auftragnehmer abgeschlossen hatte, der offenkundig wackelte. Man hat versucht, dies zu retten, indem man zunächst Erbbauzinsen stundete – im Augenblick haben wir noch Erbbauzinsrückstände von 1,2 Millionen DM – und indem man ihm auch für die Baupflichten Aufschub gewährte. Das dolose Handeln des Erbbaurechtsnehmers ist erst am Ende erkennbar geworden.
Eine Frage sei mir dennoch vergönnt. – Der damalige Vertragsabschluss beruhte auf einem Konzept des Vertragspartners auf Betreiben dieses Spreeparks an diesem Standort, wohl wissend, dass Landschaftsschutz und dergleichen dort auch ansteht. Die Sache mit den Parkplätzen wurde immer erst danach problematisiert und hatte mit der Vertragslage insofern gar nichts zu tun. Allerdings hatte das Vertragsverhalten des Vertragspartners schon etwas mit dem Vertrag zu tun. Es ist mehrfach auch angemahnt worden.
Es ist relativ unverständlich, warum die Verlässlichkeit des Vertragspartners zur Einhaltung seiner Vertragspflichten über diesen Zeitraum nicht nochmals geprüft wurde.
Es ist seinerzeit beim Abschluss geprüft worden. Wenn man einen Vertragspartner hat, der im Anlauf wirtschaftliche Probleme hat, gebietet es meistens die Vernunft, ihm eine gewisse Hilfestellung zu gewähren. Das war hier auch der Fall, zumal der Vertrag einen Heimfall nicht ohne weiteres vorsieht. Das heißt, man musste erst abwarten, ob der Partner es nun wirklich nicht schafft.
Hier sind drei Dinge zusammengekommen – erstens ein Konzept, das nach meiner Einschätzung von Anfang an nicht tragfähig war, aus welchen Gründen auch immer, zweitens ein Ver
tragspartner, der – wie wir jetzt am Ende sehen – auch persönlich unzuverlässig war, was damals aber offenbar nicht gesehen wurde, vielleicht auch nicht absehbar war, drittens das übliche Zögern und der Weg, wenn man sieht, dass etwas wackelt, ohne dass man im Augenblick Optionen hat, etwas zu tun. Was man daraus lernen kann, ist – und das ist meine persönliche Folgerung –, dass man in derartigen Fällen von Erbbaurechtsvergaben, die das Land lange binden, die Zuverlässigkeit des Partners, aber auch die Tragfähigkeit seiner Maßnahmen wesentlich intensiver prüfen muss, als es offenbar in diesem Fall damals geschehen ist.
Danke schön, Herr Senator! – Nun hat der Abgeordnete Goetze das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte, Herr Goetze!
Herr Senator! Angesichts der Tatsache, dass aus Senatskreisen bekannt geworden ist oder verlautete, dass die Fortsetzung der Aktivitäten im Spreepark mit einem anderen Betreiber sinnvoll und anstrebenswert erscheine, frage ich, ob es möglicherweise angesichts der Tatsache, dass das Gelände unter Landschafts- oder Naturschutz steht und dass es immer wieder Probleme mit Ausdehnungswünschen, mit dem Betrieb bestehender Fahrgeschäfte etc. gab, sinnvoll ist, an dieser Stelle auf einen Betrieb zu verzichten und an anderer Stelle vielleicht wieder zu eröffnen.
Ich will dies im Augenblick überhaupt nicht ausschließen. Auch ich habe an der Tragfähigkeit eines derartigen Parks dort unter diesen Bedingungen beachtliche Zweifel. Wir müssen allerdings sehen, was unsere Alternative ist. Es gibt einen geltenden Erbbaurechtsvertrag. Wenn der jetzt an uns heimfällt, müssen wir gleichzeitig 20 Millionen Schulden, die der Erbbaurechtsnehmer für seine Investitionen eingegangen ist, mit übernehmen. Wir können dies nur verhindern, wenn wir den Heimfall verhindern. Den können wir nur verhindern, wenn wir einen anderen Erbbaurechtsnehmer, der dort weiterhin wirtschaftlich aktiv ist, suchen. Deshalb wird der im Augenblick gesucht. Wenn dies funktioniert, ist es gut. Wenn dies nicht funktioniert, wird es für das Land teuer.
Danke schön, Herr Senator! – Zu einer weiteren Nachfrage hat der Abgeordnete Pewestorff das Wort. – Bitte schön!
Herr Senator! Untersuchen Sie, welche Kausalität es möglicherweise gibt zwischen dem zeitweiligen Verzicht und der Stundung von Forderungen durch das Land Berlin einerseits gegen einen offensichtlich zahlungsbeschränkten Partner und andererseits von Parteispenden in beachtlicher Größenordnung, die zum gleichen Zeitpunkt geleistet wurden und sich in Bundestagsdrucksachen widerspiegeln, weil sie berichtspflichtig sind?
Das war bisher überhaupt nicht in meinem persönlichen Untersuchungsfokus, Herr Abgeordneter! Dazu kann ich jetzt gar nichts sagen. – Ich kann nur sagen: Es ist in derartigen Fällen wirtschaftlich üblich, wenn man bindende Verpflichtungen eingegangen ist und falls der Partner scheitert, auch in erhebliche eigene wirtschaftliche Kosten hineinliefe, dass man – wie es jede Bank auch tut – dem Partner einen gewissen Schuldenaufschub gewährt. Der vorübergehende Verzicht auf den Erbbauzins war aus der damaligen Sicht aus meiner Sicht wirtschaftlich verständlich.