Dieses ist eine Daueraufgabe. Das beginnt bei der besseren Verzahnung bei den Existenzgründungsprogrammen. Bei der beruflichen Qualifizierung haben wir bereits eine enge Verzahnung von Weiterbildung und Ausbildung. Die Instrumente von Hartz sind sehr stark auf den ersten Arbeitsmarkt orientiert. Wir werden in dem Maße, wie die Instrumente vorliegen, eine verstärkte Abstimmung mit der Wirtschaftspolitik und den Unternehmen suchen. Das enthebt uns aber nicht – um das doch einmal zu betonen – der Aufgabe, auch für diejenigen, die nicht kurzfristig eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt finden können, Lösungen zu finden und sie nicht im Rahmen des Paradigmenwechsels der Arbeitsmarktpolitik bei den Gesetzen von Hartz III und Hartz IV durch die Roste fallen zu lassen, sondern durch die Kombination von bundes- und landespolitischen Instrumentarien auch für diesen Kreis Lösungen zu finden.
Arbeitsmarkt nicht ändern kann. Wie sagt, die endgültige Beurteilung sollten wir im nächsten Jahr vornehmen.
Was die besonderen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik in Berlin angeht, haben wir zur Zeit ein durchaus bewährtes Instrumentarium in der beruflichen Qualifizierung, sowohl bei der Erstqualifizierung – Thema Ausbildung – als auch bei der Weiterqualifizierung. Im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor sind wir zur Zeit in einem gravierenden Umbruch durch die Gesetze H III und H IV, das heißt, die Instrumente, die uns bisher zur Verfügung standen – ABM und SAM vor allem –, werden uns im nächsten Jahr in der bisherigen Form nicht mehr zur Verfügung stehen. Das wird zu einem gravierenden Paradigmenwechsel und Umbruch auch in der Arbeitsmarktpolitik führen. Wir werden sehr intensiv, begleitend zu dem Gesetzgebungsverfahren, das zur Zeit im Bund läuft, versuchen müssen, unsere landespolitischen Maßnahmen diesem anzupassen. Das wird eine intensive Diskussion auch in den Ausschüssen des Parlaments verlangen. Ich habe in der letzten Woche in einem Gespräch mit dem neuen Präsidenten des Landesarbeitsamtes vereinbart, dass wir von Seiten des Senats und des Landesarbeitsamtes dann, wenn die Konturen der bundespolitischen Entscheidung klar sind, sehr schnell zu einer gemeinsamen Sitzung zwischen dem Senat und dem Landesarbeitsamt kommen und hier eine gemeinsame Ausrichtung vornehmen, wie wir gemeinsam diese Instrumente nutzen können.
Herr Senator Wolf! Habe ich Sie richtig verstanden, dass in Berlin ein so genannter zweiter Arbeitsmarkt weiter existieren muss und sich das in den Haushaltsberatungen dann auch niederschlagen wird bzw. in den Haushaltsplan dann noch eingestellt werden muss?
Selbstverständlich ist es so, dass in Berlin auch im nächsten Jahr und darüber hinaus ein zweiter Arbeitsmarkt und öffentlich geförderte Beschäftigung existieren müssen. Das ist allein anhand der dramatischen Arbeitslosenzahlen eine Selbstverständlichkeit. Wir haben in den Haushaltsplanentwurf die Ausfinanzierung der bisherigen Instrumente bis Mitte des nächsten Jahres eingestellt. Wir werden dann, wenn die neuen Instrumente vorliegen, klären, wie der Finanzbedarf ist, und gegebenenfalls Anpassungen des Haushalts vornehmen. Für den Senat ist klar: Es wird keinen Ausstieg aus der aktiven Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Berlin geben.
Herr Senator! Wenn Sie hier noch einmal bekräftigen, dass der Senat inhaltlichpolitisch zu einer kommunalen Beschäftigungspolitik zum zweiten Arbeitsmarkt steht und dass dies auch Auswirkungen im finanziellen Bereich haben muss, dann frage ich Sie: Warum haben Sie dann nicht den Weg gewählt, die entsprechende Vorsorge im Haushalt mit einer Sperrung der Mittel abzusichern? Sie haben an Stelle dessen eine Bemühenszusage mit der Finanzverwaltung verschriftlicht, die überhaupt nichts wert ist, nicht einmal das Papier, auf dem sie steht, außer, Sie sagen jetzt sofort zu, dass der Senat heute schon wegen dieses Aspekts einen Nachtragshaushalt einplant.
Liebe Frau Klotz, der Grund dafür liegt darin, dass die Bundesregierung, der nach meiner Kenntnis auch Ihre Partei angehört, bislang nicht in der Lage war, gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die es dem Land Berlin ermöglichen würden, die finanziellen Auswirkungen veranschlagungsreif in den Haushalt einzustellen. Wir gehen davon aus, dass die Versprechen und Ankündigungen der Bundesregierung zutreffend sind, dass es durch die verschiedenen Reformpakete, nämlich Hartz
1. Treffen Presseberichte und Aussagen der GEW zu, wonach an vielen Berliner Schulen zum Schuljahresbe
ginn auf Grund der vom Senat mit heißer Nadel gestrickten Verordnung zur Aufhebung der Lernmittelfreiheit erforderliche Schulbücher für jede Schülerin und jeden Schüler nicht zur Verfügung standen, und an wie vielen Schulen war dies der Fall?
2. Wie hatte sich der Senat einen geordneten Schulanfang vorgestellt, nachdem er die Vorlagefrist für Bedürftigkeitsbescheinigungen auf einen Monat nach Schulbeginn festgelegt hatte, also unter Einbeziehen der sechs- bis achtwöchigen Lieferfristen eine Beschaffung der Schulbücher erst zu den Herbstferien in Kauf genommen hat?
1. Ist dem Senat bekannt, welche Auswirkungen die Streichung der Lernmittelfreiheit auf die Schülerinnen und Schüler sowie Schulen bisher hatte, und welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Chaos der vergangenen Tage? Wie bewertet der Senat den Umstand, dass manche Bezirke ernsthafte Probleme haben, den Bedürftigen, die von der Eigenbeteiligung befreit sind, die notwendigen Lernmittel zu Verfügung zu stellen, weil die Lernmitteltöpfe bereits ausgeschöpft sind?
III und IV, die Gewerbesteuerreform, das Steuerentlastungsgesetz, zu erheblichen Entlastungswirkungen für den Haushalt kommen wird, so dass ich davon ausgehe, dass das Volumen, das im Haushalt eingestellt ist, für eine aktive Arbeitsmarktpolitik auskömmlich sein wird. Wenn die Ankündigungen der Bundesregierung so nicht eintreten sollten, werden das Land
Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von der Frau Abgeordneten Freundl von der Fraktion der PDS. Bitte schön, Frau Freundl!
Herr Senator! Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere nach ihrer Umstrukturierung, sehen Sie denn? Ich meine damit, Einfluss zu nehmen auf regionale Belange und darauf aufmerksam zu machen, dass wahrscheinlich die in Rede stehende Personalserviceagentur keine Erfolgsstory für Berlin werden kann.
Die Möglichkeiten der Einflussnahme werden sich durch die Regionaldirektionen, wenn sie so eingerichtet werden, wie jetzt vorgesehen, verändern, da die Regionaldirektionen nicht mehr der Selbstverwaltung unterliegen. Selbstverwaltung wird es allerdings noch in den Arbeitsämtern geben. Da steht noch die Entscheidung an, wie die künftige Struktur der Arbeitsämter in Berlin im Einzelnen aussieht. Ich gehe davon aus und hoffe, dass wir in Berlin dann zu einer Dreiämterlösung kommen und hier auch der Einfluss der öffentlichen Bank und der Sozialpartner gewährleistet werden kann. In dem Gespräch, das ich mit Herrn Seutemann geführt habe, war aber auch klar, dass Arbeitsmarktpolitik in Berlin und in BerlinBrandenburg nur in sehr enger Abstimmung zwischen der Bundesanstalt bzw. dann Bundesagentur für Arbeit, der öffentlichen Hand und den Sozialpartnern stattfinden kann. Insofern hoffe ich und gehe auch davon aus, dass wir da wie in der Vergangenheit zu einer bewährten Kooperation kommen und auch die Instrumente miteinander abstimmen können.
2. Wie gedenkt der Senat, die zahlreichen Initiativen von Eltern, Fördervereinen u. Ä. zu unterstützen, um die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Lernmitteln zu gewährleisten? Ist es nicht sinnvoller, Eltern in der Bewältigung dieser Aufgabe als Partner zu sehen und nicht als Gegner?
Danke schön, Herr Kollege! – Das Wort zur Beantwortung hat nunmehr der Senator für Bildung, Herr Böger – bitte!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Mutlu! Frau Abgeordnete Schultze-Berndt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt: Nach vielerlei Presseberichten der vergangenen Tage habe ich zunächst einmal in den Duden geschaut und versucht, das Wort „Chaos“ noch einmal sprachlich zu definieren.
Nun habe ich daraufhin veranlasst, dass meine Behörde, die in keinem chaotischen Zustand ist, sondern in einem ordentlichen Zustand, einmal bei allen Berliner Schulen nachfragt, wie denn die Lernmittelversorgung in diesem
Der Senat – und auch ich ganz persönlich – betrachtet Eltern nicht als Gegner oder Feinde, sondern als ganz wichtige Verbündete in der Bildung. Ich hoffe, Herr Kollege Mutlu, darin sind Sie mit mir einig. Ich jedenfalls habe da überhaupt keine Probleme. Eltern sind ein außerordentlich wichtiger, viel zu häufig unterschätzter Faktor in der Bildungspolitik. Wenn Eltern ein anderes Verfahren gewählt haben, als der Senat in seiner Verordnung vorgeschlagen hat und wir als Gesetz verabschiedet haben, nämlich durch selbstständige Organisation Geld gesammelt und die Bücher eingekauft haben, ist das vollkommen in Ordnung. Die Eltern können aber nicht – das haben wir auch immer mitgeteilt – dazu gezwungen werden. Die Verordnung sagt ganz eindeutig, dass ein Elternteil bis zu 100 € Neuwert für Bücher ausgeben darf. – Dabei ist zu berücksichtigen: Diese Bücher sind nicht jedes Jahr neu zu kaufen, sondern wir unterstellen – auch in der Lernmittelausleihe beim Land – eine vierjährige Nutzungsdauer. Das heißt, wenn Eltern für ein Schuljahr ca. 80 € für Schulbücher ausgeben, können sie diese Bücher beispielsweise für Physik, Chemie oder Mathematik im nächsten Jahr in der Schule wieder weiterveräußern. Sie bekommen also Geld zurück. Und wenn ihr Kind in die nächsthöhere Klasse gekommen ist, brauchen sie nicht mehr Bücher zum Neuwert zu kaufen. So ist der Sinn der Regelung.
Jahr geklappt hat. Wir haben von allen Berliner Schulen über 700 in der vergangenen Woche abgefragt. Von den Schulen haben nahezu alle gemeldet, nämlich gut 600, dass das Verfahren ganz normal abgelaufen ist und dass mit Ausgabe von Bücherlisten und Einkauf durch Eltern die Lernmittelversorgung gesichert ist, dass das zu einem kleineren Prozentteil von Aktivitäten von Fördervereinen getragen wurde und dass es in einigen Grundschulen Lieferschwierigkeiten gibt, weil die Buchhandlungen das nicht beliefern konnten und weil in einigen Schulen in der Tat die Eltern noch nicht die Bescheinigung für die Befreiung vom Schulbuchkauf vorgelegt haben. Das heißt, von Chaos im Sinne von Auflösung aller Ordnung und totaler Verwirrung kann nun wirklich überhaupt nicht die Rede sein.
Nun will ich einräumen, dass dies ein neues Verfahren ist. Ich will auch einräumen, dass dieses Verfahren besser gewesen wäre, wenn es rechtzeitiger allen Schulen bekannt gewesen wäre.
Haben Sie Hörschwierigkeiten, Herr Kollege? Ja, ich räume das gern ein, das hat im Verfahren zu lange gedauert. Gesprochen wurde schon sehr lange. – Ich will nur der Klarheit halber sagen, dass wir am 19. Mai ein Rundschreiben an die Schulen geschickt haben, in dem wir auf das Verfahren hingewiesen haben. Danach haben Schulaufsichtskonferenzen, Schulleiterkonferenzen und Amtsleiterkonferenzen stattgefunden, um über dieses Verfahren im Detail zu informieren. Am 27. Mai hat das Parlament die Gesetzesänderung vollzogen. Am 11. Juni hat es dazu auch eine Sitzung der Stadträte für Volksbildung gegeben. Und das formelle Verfahren im Sinne einer Verordnung ist in der Tat erst im Juli herausgegangen, damit es pünktlich zum 1. August rechtsförmig in Kraft getreten ist. Ich sage noch einmal: Ich bedanke mich bei all den Schulen – das ist die überwiegende Mehrheit, die trotz der relativ knappen Fristen dieses neue Verfahren sehr gut umgesetzt haben. So weit zum angeblichen Chaos.
Was in der Tat Schwierigkeiten macht, ist die Befreiung für diejenigen, die Sozialhilfe- oder Wohngeldempfänger sind. Wir mussten aus Rechtsgründen dort eine Nachmeldefrist einräumen. Das können aber die meisten Schulen deshalb sehr gut bewältigen, weil noch ausreichend Lernmittel vorhanden sind. Insofern kann man dies abfedern.
Die Vermutung des Abgeordneten Mutlu, wonach die Lernmittel in den Bezirken nicht auskömmlich seien, kann so auch nicht zutreffen. Richtig ist: Die Finanzverwaltung hat haushaltstechnisch bestimmte Sperren belegt. Diese Sperren werden aber dann aufgelöst und sind aufzulösen, wenn dieser Bedarf nachweisbar da ist. Sie können also sicher sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler, deren bzw. dessen Eltern aus den Verordnungsgründen