Protocol of the Session on June 12, 2003

Die Biergartenfrage war genauso eine: Oans, zwoa, gsuffa, jetzt trinken wir bis 24 Uhr, ohne Rücksicht auf irgendwelche anderen Interessen von Anwohnern, die es auch gibt – dieser Populismus richtet sich selbst. Wir sind nicht bereit, ihn mitzumachen. Und Sie als großartige Entrümpler und großartige Entbürokratisierer wollten in diesem Biergartenantrag auch noch gleich das Bundesimmissionsschutzgesetz so ausrichten, dass es sich an der Regelung für Sportanlagen orientiert. Das wäre geradezu kontraproduktiv für Ihr Ansinnen. Aber die Hauptsache ist doch, dass Sie nicht unterscheiden zwischen tatsächlichen Biergärten, die im Freien liegen, und den Vorgärten in dicht besiedelten Wohngebieten, als sei alles, was in den letzten Wochen und Monaten an Konflikten aufgetreten ist – Stichwort: Simon-Dach-Straße – völlig an Ihnen

vorbeigegangen. Sie können wahrlich nicht erwarten, dass wir einen solchen Schlichtpopulismus mitmachen.

[Beifall bei den Grünen und der PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Danke schön, Herr Wieland! – Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege Dr. Lindner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wieland! So kann man es natürlich auch machen, selbst nicht sehr viel zu dem Thema beizutragen und andere zu kritisieren, dass sie ganz überflüssige Vorschriften zur Abschaffung vorschlagen und ansonsten selbst außer Gängelei für die Bürger und immer noch kleinteiligere Vorschriften nichts auf der Pfanne haben! So kann man es auch machen.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Das Problem, Herr Wieland, will ich Ihnen einmal anhand der Baumschutzverordnung verdeutlichen. Es gibt in ländlichen Regionen, in städtischen Ballungsräumen, ganz egal, Gemeinde und Städte mit und ohne Baumschutzverordnungen. Ich habe selbst Luftbilder von Gemeinden – 1938 und 1988 aufgenommen – mit und ohne Baumschutzverordnung gesehen. Sie werden es kaum glauben, dass die Entwicklung von 1938 zu 1988 jeweils einen deutlichen Zuwachs an Bäumen in beiden Fällen

gezeigt hat. Sie können überhaupt keinen Unterschied feststellen, wo es eine Baumschutzverordnung gibt und wo nicht.

Es ist ganz einfach: Ein normaler Mensch, der halbwegs normal tickt, liebt Bäume; er findet Grünes schön. Er wird einen Teufel tun, seinen Garten abzuholzen.

[Zackenfels (SPD): Und was ist mit einem, der nicht richtig tickt?]

Aber an diesem Punkt unterscheiden sich die Mentalitäten. Sie sind eine kleinteilige Oberlehrerpartei. Sie wollen den Bürgern alles haarklein vorschreiben, wie dick der Ast zu sein hat, wie groß der Baum zu sein hat, den er absägen darf oder nicht. Sie degradieren den Menschen zu einem Kleinkind, das vom Staat an die Hand genommen und durch das Leben geführt wird. Hier unterscheidet sich Ihr Weltbild einfach enorm von dem der FDP. Wir gehen von einem mündigen Bürger aus, der nicht wie ein kleiner Schuljunge gezogen werden muss.

Wir nehmen dabei auch in Kauf, dass es den einen oder anderen Ausfall geben wird. Es wird – das ist unstreitig – den einen oder anderen Spinner geben, der beim Wegfall der Baumschutzverordnung anfängt, Tabula rasa zu machen. Wir wollen jedoch, dass sich eine Gesellschaft, ein Staat und Politik nicht am dümmsten Schwachkopf orientiert, sondern an einem normalen Bürger!

[Beifall bei der FDP]

Herr Kollege Wieland wünscht darauf nicht zu erwidern. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt zu den Anträgen folgende Überweisungen: Die Anträge Drucksache 15/1740, Stichwort: Straßengesetz, und Drucksache 15/1741, Stichwort Wohnungsmissstände, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr.

Die Anträge mit den Drucksachennummern 15/1742 bis 15/1744, Stichworte: Stadtreinigungsgesetz, Fischen ohne Beiräte und Baumschutzverordnung, sollen an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz überwiesen werden.

Die Anträge mit den Drucksachennummern 15/1745, 15/1756 und 15/1749, Stichworte: Sicherheitsüberprüfungen, Aufstieg von Beamten und Beamtinnen, sollen an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überwiesen werden.

Der Antrag Drucksache 15/1747, Stichwort: Verwaltungsaufwand für Schulen, soll an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport überwiesen werden.

Die Anträge Drucksachen 15/1736 und 15/1748, Stichwort: Mindesteinkommen für Hebammen – dies stand eben im Mittelpunkt der Diskussion – soll an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz überwiesen werden.

Zu den Überweisungen höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 5 A:

Dringliche I. Lesung

Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (LBiG)

Antrag der SPD und der PDS Drs 15/1760

Der Dringlichkeit wird ersichtlich nicht widersprochen.

Die I. Lesung ist eröffnet. Eine Beratung wird offenkundig nicht erwünscht. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport empfohlen, wozu ich keinen Widerspruch höre. – Dann wird so verfahren.

Ich rufe auf die

lfd. Nr. 5 B:

Dringliche I. Lesung

Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Berlin

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1761

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist offenbar nicht der Fall.

Dann eröffne ich die I. Lesung. Die Fraktion der CDU hatte um Beratung gebeten. – Zur Geschäftsordnung hat Herr Kollege Goetze das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat der Dringlichkeit nicht widersprochen, obwohl dieses Gesetz wieder einmal zum letztmöglichen Zeitpunkt eingebracht worden ist, um eine bundesgesetzliche Regelung zu einem definierten Termin umsetzen zu können.

Wir sind aber der Auffassung, dass es genau wegen dieser Dringlichkeit nicht opportun erscheint, in 14 Tagen, die der Senat dem Abgeordnetenhaus für die Beratung zumutet, nun auch noch die Parallelberatungen in zwei Ausschüssen durchzuführen, und beantragen daher, auf die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu verzichten und das Gesetz nur in den Schulausschuss zu überweisen.

Der Senat hat zwei Jahre Zeit gehabt, sich zwischen der Senatsverwaltung für Soziales und der Schulverwaltung zu einigen, wie man mit der praktischen Umsetzung der Ausbildung in den Altenpflegeberufen umgeht. Diese zwei Jahre sind verschenkt worden. Man hat sich nicht einigen können. Drei Senatorinnen aus dem Sozialbereich sind darüber in die Verantwortung gekommen. Zwei davon gehören dem Senat heute nicht mehr an.

Den Schulausschuss bitte ich um zügige Beratung im Sinne der Kritik von Herrn Goetze, damit wir in unserer nächsten Sitzung, der letzten vor der parlamentarischen Sommerpause, die II. Lesung durchführen können.

Es ist eine Nachwahl auf Vorschlag der Fraktion der CDU. Die CDU-Fraktion nominiert als stellvertretendes Mitglied nunmehr Herrn Frank Henkel. Wer den Abgeordneten Henkel zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Man weiß seitens des Senats, dass am 26. November 2002 die Rechtsverordnung zu der bundesgesetzlichen Regelung vorgelegt wurde und dass das Ganze am 1. August 2003 in Kraft treten soll. Der Senat selbst hat am 4. März 2003 entschieden, wie die Regelungen aussehen sollen, die das Land Berlin zu treffen hat, um diese Ausbildung durchzusetzen. Erst drei Monate später, zum heutigen Zeitpunkt, wird uns eine kurze, notwendigerweise einfache, geradezu banale Regelung vorgeschlagen.

Drei Monate waren Zeit für einige Sätze zur Änderung des Schulgesetzes, und das Abgeordnetenhaus wird wieder genötigt, Knall auf Fall innerhalb der kurzmöglichsten Frist eine Entscheidung zu treffen. Wir hätten uns nicht gemeldet, wenn es der 1,. 2. oder 5. Fall dieser Art gewesen wäre, aber es reißt ein. Etwa die Hälfte aller Gesetzesvorlagen, die seitens des Senats oder seitens der Regierungskoalition eingebracht werden, sind dem Haus mit Dringlichkeit vorgelegt worden und müssen dann durchgezogen werden.

Dabei gibt es natürlich auch ein paar Kapriolen, beispielsweise die Schulgesetzänderung, die die Neufassung der gymnasialen Oberstufe beinhaltet. Sie wurde erst mit Dringlichkeit eingebracht, dann anschließend im Fachausschuss auf die Tagesordnung gesetzt, dann dort wieder abgesetzt, weil der Inhalt überhaupt nicht mehr relevant ist. Jetzt wird sie wahrscheinlich sanft entschlummern und irgendwann nach Beschlussfassung über ein neues Schulgesetz beerdigt werden.

So kann man mit diesem Haus nicht weiterhin umgehen. Sie werden dies seitens der Oppositionsparteien, auf alle Fälle seitens unserer Partei, immer wieder thematisiert erhalten, wenn Sie weiter so verfahren. Leider ist es also wieder notwendig, hier schnell zu beraten. Innerhalb von 14 Tagen können das jedoch nicht mehrere Ausschüsse machen, deshalb Reduzierung auf das Wesentliche, Reduzierung auf den fachlich zuständigen Ausschuss, das ist der Schulausschuss. Deswegen bitte nur die Überweisung in diesen.

Schönen Dank, Herr Kollege Goetze! – Darüber stimmen wir gleich ab.

[Zuruf]

Bitte? Wünscht noch jemand zur Geschäftsordnung zu sprechen? – Das ist nicht der Fall, dann verfahren wir so. Wortmeldungen gibt es nicht. Es wird die Überweisung – federführend – an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport vorgeschlagen. – Das Wort „federführend“ steht in meinen Unterlagen. – Strittig ist der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Dann lasse ich darüber abstimmen.

[Zurufe]

Die CDU-Fraktion hat es eben beantragt. Wenn es unstrittig ist, diese Ausschussüberweisung nicht vorzunehmen, dann brauchen wir auch nicht darüber abstimmen. Dann geht es nur an den Schulausschuss, ist das richtig? Sind alle zufrieden? – Sehr gut.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

Wahl

Ein Abgeordneter zum Mitglied für das Kuratorium der Universität der Künste Berlin