Protocol of the Session on June 12, 2003

Ausbau der Zusammenarbeit mit Litauen, Lettland und Estland

Beschlussempfehlung EuroBundMedien Drs 15/1763 Antrag der SPD, der CDU, der PDS, der FDP und der Grünen

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Beschlussempfehlung über den Ausbau der Zusammenarbeit mit den drei baltischen Staaten.

Wer diesem Beschlusstext zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir diesen Beschluss einstimmig gefasst.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 22 B:

Dringliche Beschlussempfehlung

Vermögensgeschäft Nr. 26/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/1765 Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 Abs. 1 GO Abghs

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung wurde nicht angemeldet. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion der CDU und FDP die Annahme des Vermögensgeschäftes.

Wer der Drucksache mit der Nummer 15/1765 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltung? Damit ist dies so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23:

Zusammenstellung

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Drs 15/1738

Die lfd. Nr. 24 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 25:

Antrag

Verantwortung für den Religionsunterricht bei der Schulverwaltung zusammenfassen

Antrag der CDU Drs 15/1733

Für die Beratung stehen pro Fraktion fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der CDU. Es hat das Wort Frau Schultze-Berndt – bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Idee zum vorliegenden Antrag ist bei einer Anhörung zur Finanzierung des Religionsunterrichts entstanden. Die Anhörung fand auf Antrag der CDU wegen der einseitigen Kürzung der Zuweisung für Religionsunterricht an die Kirchen durch den rotroten Senat statt. Dieser hatte sich vorher keinerlei Mühe gemacht, mit dem Vertragspartner, den Kirchen, eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Religionsunterricht findet in den Schulen statt. Die Schulen halten zwei Stunden im Stundenplan und die erforderlichen Räume vor, damit der Unterricht durch die Angestellten der Kirchen in den Schulen erteilt werden kann. Religionsunterricht ist also ein Bestandteil schulischen Lebens. Die Zuständigkeit für die Finanzen obliegt allerdings dem Kultursenator. Eine paradoxe Situation, über Mittel für den Religionsunterricht zu entscheiden, an den Rahmenbedingungen und der inhaltlichen Gestaltung des Unterrichts jedoch nicht mitwirken zu können. Dieses Dilemma wurde von Herrn Kultursenator Flierl im Kulturausschuss selbst beklagt.

Aus diesem Grund legen wir Ihnen hier einen Antrag vor, der die Konzentration der Verantwortlichkeit für den Religionsunterricht beim Schulsenator bezweckt. Damit

Bis zur Einführung eines solchen Wahlpflichtfachs werden hier im Haus sicher noch viele Diskussionen geführt werden müssen. Die Zusammenführung der Verantwortlichkeiten bei einem Senator ist ein Schritt, um wenigstens den Werteunterricht, den Religionsunterricht auf dem mittlerweile erreichten niedrigen Niveau zu er

halten. Auch wenn Senator Flierl zugesagt hat, dass alle Interessenten am Religionsunterricht teilnehmen dürfen sollen, so halte ich eine Verantwortung des Schulsenators für diese in der Schule benötigten Mittel doch für zweckmäßiger.

Lassen Sie uns nach einer sachgerechten Zuordnung der finanziellen Mittel auch zu einer verantwortungsbewussten Entscheidung zu Gunsten des Religionsunterrichts, aber vor allem auch zu Gunsten unserer Heranwachsenden kommen. – Danke schön!

Danke schön! – Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Lange.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sagen, Sie wollen die Mittel für den Religionsunterricht bei der Schulverwaltung zusammenfassen, und Sie beziehen sich auf die Anhörung im Kulturausschuss. Dabei unterschlagen Sie aber, dass noch gar keine Auswertung dieser Anhörung vorliegt. Sie reißen einzelne Punkte aus einem sehr komplexen Zusammenhang und wollen – das ist uns schon klar – Tatsachen für einen Weg schaffen, der noch gar nicht zu Ende gedacht ist. Dies alles geschieht, während die Verhandlungen mit den Betroffenen noch laufen. Das ist politisch kurzatmig.

würde Koordinierungsaufwand entfallen und eine eindeutige Verantwortlichkeit erreicht. Zudem hoffen wir auch, die Verwendung der Mittel für sachfremde Zwecke in der Kulturverwaltung zu verhindern.

Dass wir damit auch einen weiteren Schritt auf dem Weg zum Werteunterricht an den Berliner Schulen tun können, wünschen wir uns sehr. Ich will aber auch unsere Zweifel nicht verschweigen, nachdem das Schulgesetz kein Wahlpflichtfach für wertevermittelnden Unterricht vorsieht und Rot-Rot, ohne mit der Wimper zu zucken, die Mittel für den Religionsunterricht gekürzt hat. Immerhin war bei der Anhörung festzustellen, dass alle Fraktionen einem wertevermittelnden Unterricht zumindest aufgeschlossen gegenüberstehen. Das stimmt zuversichtlich, denn Berlin ist das einzige aller Bundesländer, in dem es keinen Religions- oder Ethikunterricht gibt, das einzige Land übrigens auch, dass derart große Mindestgruppengrößen vorschreibt, wie es jetzt geschehen ist.

Das Argument einer sinkenden Nachfrage nach Religionsunterricht lässt sich allenfalls in absoluten Zahlen nachweisen. Das ist allerdings nicht verwunderlich, da wir insgesamt in Berlin sinkende Schülerzahlen haben. Prozentual bleibt der Anteil gleich oder steigt sogar. Die Nachfrage ist jedenfalls größer als das Angebot, das durch die reduzierten Mittel überhaupt noch unterbreitet werden kann. Die von den Anzuhörenden vorgetragenen Zahlen belegen, dass in der Bevölkerung unvermindert ein starker Wunsch nach Wertevermittlung besteht. Wer einmal unterrichtet hat, muss zugestehen, dass im Fachunterricht dafür sehr wenig Zeit zur Verfügung steht. Ein Werteunterricht hilft Heranwachsenden, ethisch-moralische Grundbezüge herzustellen, Fragen auf Antworten nach dem Woher und Wohin, nach dem Sinn des Lebens und dem eigenen Platz in der Gemeinschaft zu finden.

Auf dieser Basis entwickeln Heranwachsende Verständnis für sich und andere. Die Basis für Toleranz, für die Akzeptanz Andersdenkender wird gelegt. Ich wünsche mir zu diesem Zweck ein Wahlpflichtfach,

[Frau Dr. Hiller (PDS): Hier ist doch nicht „Wünsch dir was!“]

in dem Schülerinnen und Schülern in Ethik und Philosophie oder wahlweise in Religion Raum zur Auseinandersetzung mit Werten gegeben wird, ein Fach, das staatlich geprüfte Lehrer unterrichten und nicht – in der Anhörung haben wir das gehört – wie bei der Islamischen Föderation Hochschulabsolventen irgendwelcher Fächer, die letztlich das vermitteln, was sie in ihren Koranschulen gelernt haben, ein Fach, dessen Rahmenpläne unter staatlicher Verantwortung stehen, die aber selbstverständlich mit den Glaubensgemeinschaften abgestimmt werden.

[Beifall bei der CDU]

[Beifall bei der CDU]

[Beifall der Abg. Dr. Tesch (SPD)]

Dass die organisatorischen Rahmenbedingungen für den Religions- und Lebenskundeunterricht verbessert werden müssen, dass eine Werteorientierung unverzichtbar ist, darüber sind wir uns alle einig. Allerdings wird dadurch, dass wir sehr viel mehr religiöse Herkünfte haben als früher, der Kuchen auch nicht größer. Und das Problem wird auch nicht dadurch gelöst, dass wir die Mittel verlagern, und wir haben sehr viel mehr Probleme zu lösen als nur die Finanzierung der Gruppengrößen.

Wir brauchen eine grundsätzliche Neustrukturierung. Dafür brauchen wir unter anderem auch die Auswertung aus dem Kulturausschuss. Dazu brauchen wir inhaltliche Diskussionen, wie zum Beispiel die Frage nach der Rolle von Religionen in der Zivilgesellschaft überhaupt.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Wir haben die grundsätzliche Stellung des Religions- und Weltanschauungsunterrichts zu klären. So stellt sich beispielsweise in einer Umfrage, die im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags durchgeführt wurde, heraus, dass die Mehrheit der Deutschen die Trennung der Katholischen und Evangelischen Kirche für nicht mehr zeitgemäß hält. Dies meinten 57 % der Befragten, bei den Katholiken waren es sogar Zweidrittel, nämlich 66 %.

Wie uns der vergangene Kirchentag sehr exemplarisch gezeigt hat, ist Kirche sehr viel mehr als Religionsunter

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geschehen hier merkwürdige Dinge. Es liegt ein Antrag vor, in dem es schlicht darum geht, dass ein Haushaltstitel von einem Ressort in das andere wandern soll. Mehr steht darin nicht. Ich kann Frau Schaub von der PDS beruhigen, die eben schon wieder die Klerikalen aufmarschieren sah. Darin steht nur, dass der Haushaltstopf wandern soll. Frau Schultze-Berndt hat zu einem Antrag geredet, den sie irgendwo in ihrem Kopf hat, der aber nicht vorliegt,

wie Religionsunterricht ihrer Ansicht nach auszusehen hat. Sie hat die Uraltdebatte wieder aufgegriffen. Sie mag selbst beantworten, warum sie das getan hat. Ich kann es nicht.

Frau Lange hat ebenfalls zu einem nicht vorliegenden Antrag geredet, und zwar mit der aparten Begründung, man habe noch gar nicht ausgewertet, was die Experten am Montag vor einer Woche im Kulturausschuss gesagt hätten. Sie kam aber dennoch zu der Schlussfolgerung, man könne den Haushaltstitel nicht wandern lassen. Man solle stattdessen warten, bis die beiden Kirchen sich ökumenisch vereinigt hätten. – Das wird noch eine Weile dauern, wenn man die Priester suspendiert, die am gemeinsamen Abendmahl teilgenommen haben. Bis es soweit ist, werde Sie wohl noch 500 Jahre warten müssen.

richt. Hier hat sich gezeigt, wie Religion und Kultur sich einander in kritischer Solidarität bedingen. Gerade in ethischen Fragen sind die Kirchen für unsere Gesellschaft wichtige kulturelle Diskussionspartner. Wir haben auch nicht vergessen, dass die 2000-jährige christlich-jüdische Kultur die Wiege der europäischen Kultur ist, aber ganz praktisch leisten Kirchen in ihren Gemeinden wichtige kulturelle Arbeit. Für diese kirchlich-kulturelle bzw. sozio-kulturelle Arbeit leisten auch wir einen erheblichen finanziellen Beitrag. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Kirchen sehr gut bei der Kulturverwaltung aufgehoben sind. Ihr Antrag ist populistisch und zu kurz gegriffen, deswegen lehnen wir ihn ab.