Vielen Dank, Herr Kollege Hoff! – Als letzter in der Rednerliste kommt Frau Kollegin Paus von der Fraktion der Grünen! – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hoff! Auf die neuen Unklarheiten bezüglich des Wirtschaftlichkeitsgutachtens möchte ich jetzt nicht eingehen. Sie hatten uns bei der Anhörung im Ausschuss gesagt, dass die Ausschreibung gerade laufen würde. Ich gehe davon aus, dass der Inhalt des Gutachtens in irgendeiner Form definiert worden ist, wenn Sie eine Ausschreibung veranlassen. Wenn Sie sagen, dass nun erst alles kommt und der Vorstand alles regelt, irritiert mich das, aber dieses passt dann auch wiederum zum Verfahren.
Das Vorschaltgesetz, das heute verabschiedet werden soll, hat eine Vorgeschichte. Und an dieser Vorgeschichte muss es sich auch messen lassen. Am Anfang stand der Koalitionsvertrag dieses Senats. Er sah vor, dass das Uni
Ich erklärte gerade, dass ich das nicht finde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Charité in dem künftigen Namen eine zentrale Rolle spielen wird. Es ist aber – vor dem Hintergrund der Historie des Gesetzes und Ihrer Koalitionsvereinbarung und Kahlschlagpolitik – ebenso wichtig, behutsam vorzugehen. Deswegen ist es ein grober Fauxpas, den Namen in der Form festzuschreiben und noch nicht einmal eine Campusbezeichnung zuzulassen. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass Sie in dem Vorschaltgesetz vieles überreguliert haben. Dass Sie sich dazu nicht durchringen konnten, lässt tief blicken und macht mir Sorgen.
Diese Unklarheit haben Sie noch durch die finanzielle Unklarheit verschärft, in die Sie die neue Einrichtung laufen lassen. Das hat die gestrige Debatte im Hauptausschuss mehr als deutlich gemacht. Sie wollen heute den ersten Schritt tun, nämlich das Vorschaltgesetz verabschieden, ohne bisher eine genaue Vorstellung zu haben, wie der zweite Schritt, nämlich das Hochschulmedizinstrukturgesetz, im Kern aussehen soll. Gestern konnten Sie dazu zumindest keine Aussagen machen. Sie haben sich auch geweigert, dafür einen festen Termin zu nennen. Wir wissen noch nicht einmal, wann es kommt.
versitätsklinikum Benjamin Franklin geschlossen werden sollte. Wir wissen alle hier im Haus und in der Stadt, dass bei diesem Schließungsbeschluss weder medizinische und wissenschaftliche Aspekte eine Rolle spielten noch belastbare finanzpolitische Argumente entscheidend waren. Mit dieser Entscheidung wären frühestens im Jahr 2014 Einsparungen möglich gewesen. Wir wussten, dass es um etwas anderes ging. Insbesondere dem Regierenden Bürgermeister ging es um Symbolpolitik. Es musste ein big point sein – koste es, was es wolle.
Zu Recht sind Sie mit dieser Politik gescheitert. Sie haben sich unter dem massiven Protest der ganzen Stadt dazu entschieden, unseren Vorschlag wieder aufzunehmen, eine Expertenkommission einzurichten, die tatsächlich belastbare Grundlagen für die geforderte Einsparung in Höhe von 98 Million € erarbeitete.
Nichtsdestotrotz ist das heute vorgelegte Vorschaltgesetz von Ihrer Symbolpolitik überschattet. Deshalb geht es nicht um formale Kleinigkeiten oder unverschämte Tatsachenbehauptungen, wenn wir heute feststellen müssen, dass sich das Vorschaltgesetz, das SPD und PDS vorgelegt haben, in großen Passagen wie ein Übernahmegesetz des UKBF durch die Charité liest.
Sie legen den Namen per Gesetz fest. Das hätte Sinn gemacht, wenn Sie sichern wollten, dass beide Einrichtungen im Namen sichtbar sind. Stattdessen machen Sie das Gegenteil: „Charité“ und sonst nichts. Wenn Ihnen andere Wortkonstruktionen nicht gefallen haben, warum haben Sie es dann nicht der neuen Institution überlassen, sich einen eigenen Namen zu geben? – Mit dem, was Sie jetzt gemacht haben, haben Sie Porzellan zerschlagen und nichts für die neue Einrichtung getan.
Mit dem Namen setzen Sie bewusst ein Symbol gegen den Standort Benjamin Franklin. Nicht einmal zu einer Nennung der Campi im Gesetz konnten Sie sich durchringen, genauso wenig wie zu einem klaren Bezug zu beiden Universitäten, der FU und der HU. Mit diesem Gesetz lassen Sie den Bestand des Universitätsklinikums bzw. Campus Benjamin Franklin, dessen entscheidende Qualität inzwischen breit dokumentiert darin besteht, die Anbindung zwischen der Medizin der FU und einer Reihe außeruniversitärer Einrichtungen sowie Unternehmen in Dahlem zu schaffen, weiter im Unklaren. Diese wissenschaftliche Exzellenz stellen Sie damit in Frage.
Frau Paus, trifft es zu, dass Sie als eine der ersten gegenüber den Medien die Auffassung vertreten haben, diese Einrichtung könne nur Charité heißen? Finden Sie auch, dass es zur Satzungsautonomie der neuen Einrichtung gehört, jedem Campus einen eigenen Namen zu geben, und diese Namensfestlegung nicht hoheitliche Aufgabe des Gesetzgebers ist?
Für die neue Einrichtung wird künftig das Land direkt haften. Die Universitäten werden von der Haftung entbunden. Die neue Einrichtung soll zum 1. Juli eine Eröffnungsbilanz erstellen. Bekanntlich hat eine Bilanz eine Aktiv- und eine Passivseite. Sie sind aber nicht bereit, auf der Vermögensseite der Gliedkörperschaft Grundstücke und Gebäude zu übertragen. Unseren Änderungsantrag dazu haben Sie abgelehnt. Stattdessen sehen Sie vor, dass der Vorstand Betriebsmittelkredite in einer noch nicht bestimmten Höhe aufnehmen kann. Das soll der Aufsichtsrat entscheiden. Und schon jetzt hört man – Sie werden das wissen – von Fehlbeträgen in zweistelliger Millionenhöhe für dieses Jahr. Die Gegenfinanzierung ist offen. Das kann kein dauerhafter Zustand sein. Die Einrichtung braucht eine Kapitalausstattung.
Herr Flemming, Sie können fragen, wenn ich diese Ausführung beendet habe. – Es wurde gestern eine klare Blockadehaltung der Finanzverwaltung deutlich, was die Übertragung von Grundstücken und Gebäuden betrifft. Diese Verwaltung spielt dabei eine wichtige Rolle. Herr Flemming, können Sie verbindlich und reinen Gewissens erklären, dass nicht von Teilen Ihrer Koalition der Verkauf des Klinikums Benjamin
Frau Kollegin, ich muss Ihnen jetzt das Wort entziehen. Die Redezeit wurde von uns beschlossen und muss – trotz Zwischenfragen – eingehalten werden. Das Präsidium war angesichts des wichtigen Themas sehr großzügig, aber ich bitte dennoch, Disziplin walten zu lassen. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Die Fraktion der PDS hat darauf hingewiesen, dass in Artikel III § 2 Absatz 2 die beiden genannten Vorschriften, § 77 a und § 79 a Absatz 2, jeweils aus dem Berliner Hochschulgesetz alte Fassung sind. Dieses sollte als Klammerzusatz hinzugefügt werden.
Nur von Frau Grütters wurde die Möglichkeit eines Verkaufs in die Welt gesetzt. Sie sagt aber nicht, woher sie diese Auskunft hat. Sie wissen, dass es letzte Woche Schwierigkeiten gab. Es gab einen Gesetzentwurf, den Frau Grütters in die Welt brachte. Wir haben nicht die Absicht, etwas zu verkaufen.
Ich habe nur geantwortet, weil ich gefragt wurde. – Zu meiner Frage: Sie sind Mitglied des Aufsichtsgremiums der Charité. Ich dachte, Sie hätten sich Einblick verschafft. Sie sagten, es gebe kein Vermögen. Die Abschreibung beträgt allein Millionen jährlich. Was wird denn abgeschrieben? – Wie kommen Sie darauf, dass es kein Vermögen gibt?
Die Frage kam leider erst ganz zum Schluss. – Ich bitte, diese jetzt zu beantworten und dabei Ihre Redezeit zu beachten. Eigentlich ist diese schon mit einer Zugabe abgelaufen.
Es wird noch eine Sitzung der Finanz- und Wirtschaftskommission der Charité geben. Heute habe ich die Unterlagen dazu erhalten. Mein erster Blick ließ mich verwundert darüber stolpern, dass in diesem Jahr keine Abschreibungen vorgenommen werden. Das wirft spannende Fragen auf. Wir werden diese noch klären. Ich glaube, Sie wissen, wovon ich rede. Sie wissen, dass derzeit deutliche Defizite auflaufen. Sie haben selbst vor zwei Wochen, als es um den Termin noch vor dem 1. Juni ging, damit argumentiert, Herr Flemming, dass jeden Tag Millionen versenkt würden und dies ein Ende haben müsse. Trotzdem schaffen Sie eine Konstruktion, in der keine finanzielle Absicherung gewährleistet ist. Das ist Ihre solide Koalitionspolitik.
Das ist nicht fair. Ich hatte auf zwei Fragen zu reagieren. Ich kürze zwar, muss aber dennoch etwas dazu sagen. – Das Vorschaltgesetz, das heute verabschiedet werden soll, wird in Bezug auf die Gremien noch nicht einmal von Ihrer eigenen Ausschussvorsitzenden, Frau Fugmann-Heesing, geteilt. Diese teilt die Kritik, dass die gewählte Konstruktion wahrscheinlich nicht sonderlich funktionsfähig ist und schlankere Gremien besser gewesen wären.
Ein weiterer großer Fehler ist, dass Sie es nicht geschafft haben, die Pflege im Vorstand zu verankern, obwohl Sie wissen, dass das aus management- und wissenschaftsstrategischen Gründen sowohl für den Fusionsprozess als auch für eine moderne Krankenversorgung und die Wissenschaftlichkeit des Betriebes entscheidend ist.
Das Ganze wurde von Ihnen noch durch eine parlamentarische Verfahrensweise abgerundet, die in der Geschichte dieses Hauses wohl einmalig ist. Ihr Gesetz war nämlich nicht beratungsfähig. Die von Ihnen durchgezogene Verhinderung einer ordentlichen Gesetzesberatung werden wir mit Sicherheit kein zweites Mal hinnehmen. Der Präsident des Abgeordnetenhauses wird sich damit zu beschäftigen haben.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Beide Ausschüsse empfehlen jeweils mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme. Wer dem Vorschaltgesetz zum Gesetz über die Umstrukturierung der Hochschulmedizin im Lande Berlin auf der Basis der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses, Drucksache 15/1704, mit den eben genannten Änderungen seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Eine. Damit ist das Gesetz angenommen.
Beschlussempfehlungen JugFamSchulSport und Haupt Drs 15/1705 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1604 Änderungsantrag der Grünen Drs 15/1604-1
Nach dem jetzigen Schulgesetz herrscht an Berlins Schulen Lernmittelfreiheit. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Lernmittel als Ausleihe zur Verfügung. Die Senatsverwaltung überweist den Bezirken pro Schüler pro Jahr eine bestimmte Summe für Lern- und Lehrmittel.
Allerdings ist der Faktor Lehrmittel derartig niedrig bestückt, dass die Schulen „gesetzeswidrigerweise“ regelmäßig auch in den Lernmitteltopf greifen müssen. Damit sind die Schulen sehr unzureichend ausgestattet. Atlanten mit Karten der DDR sind keine Seltenheit. Die jetzige Situation ist gekennzeichnet durch Unterfinanzierung, veraltete Schulbücher und Ungleichverteilung zwischen den Schultypen. Angesichts dieser Situation kann das Ziel einer Reform bei der Versorgung der Berliner Schülerinnen und Schüler mit Lernmitteln nicht die Haushaltskonsolidierung sein. Auch Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 100 €, wie sie der rot-rote Senat jetzt einführen möchte, sind fehl am Platz.