Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen von Herrn Flemming muss ich meine Rede doch noch einmal zumindest am Anfang etwas umstellen und erläutern, wieso wir uns als FDP-Fraktion den Empfehlungen der Expertenkommission durchaus positiv gegenübergestellt haben.
Vielleicht fange ich mal mit den 98 Millionen € Einsparungen an, die ja vollkommen willkürlich auf den Tisch gebracht wurden. Wir hätten uns gewünscht, wenn man an Einsparungen geht – denen wir uns gar nicht verweigert haben, auch in der Wissenschaft muss gespart werden –, dass die Zahl das Ergebnis eines seriösen Prozesses gewesen wäre und nicht in irgendwelchen Hinterzimmern ausgeklüngelt worden wäre. Denn dann kommt genau das zustande, was sich die Stadt nicht leisten kann, dass nämlich gerade die Wissenschaft geschwächt wird, statt dass sie abgesichert wird.
Ich komme jetzt noch auf Einzelheiten im Gesetz zu sprechen. Der Aufsichtsrat hat die größte Machtfülle der Gremien. Im ersten Entwurf – das wurde schon gesagt – waren nicht einmal die Universitätspräsidenten dabei berücksichtigt. Das hat sich dann zum Glück nach der Anhörung geändert. Aber immer noch sind fünf der acht Mitglieder im Aufsichtsrat vom Senat benannt, ohne dass ein anderer ein Vorschlagsrecht hätte.
Herr Kollege, darf ich Sie kurz unterbrechen. Der Kollege Flemming möchte eine Zwischenfrage stellen.
Das habe ich gesehen, aber das möchte ich nicht zulassen. – Gerade bei einem Prozess, der so schwierig zu gestalten ist, bei dem es darauf ankommt, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, hätte man zumindest die Brücke bauen und sagen müssen: Der Senat schlägt die Mitglieder im Aufsichtsrat im Einvernehmen mit den Universitäten vor. Das wäre das richtige Signal gewesen.
Dann sitzen auch noch zwei Senatoren im Aufsichtsrat. Das führt die Diskussion fort, wer eigentlich in der Stadt die Wissenschaftspolitik macht, der Finanz- oder der Wissenschaftssenator. Das ist wirklich ein ganz eigenartiges und untypisches Vorgehen, das uns damit begründet wurde, dass in der neuen Einrichtung auch über finanzwirksame Angelegenheiten entschieden werden muss. Das ist richtig, aber ich frage mich, in welcher Einrichtung des Landes dies nicht der Fall ist. Da müsste eigentlich in jedem Aufsichtsrat, den es irgendwo im Land gibt, immer der Finanzsenator vertreten sein.
Gerade in dem Bereich Wissenschaft und Kultur liegt unsere einzige Chance, Berlin wieder auf eine zukunftsfähige Basis z
Aber natürlich sind wir auch nicht so weltfremd zu verkennen, dass die Opposition in diesem Haus keine Mehrheit hat. Daher gab es verschiedene Optionen zur Auswahl. Es gab den Vorschlag, den die Koalition zuerst in den Raum gestellt hat, das Benjamin-FranklinKlinikum zu schließen. Sodann gab es die Alternative, die man eigentlich nur als geringeres Übel bezeichnen kann, nämlich die Fusion beider Einrichtungen zu dem, was nun Universitätsmedizin Berlin-Charité heißen soll.
Ich sage ganz ausdrücklich: Niemand bestreitet, dass Berlin sparen muss. Es gibt eine Summe von 2 Milliarden €, die immer noch im Raum steht und die gedeckt werden muss. Dann fangen Sie doch aber an, nicht immer nur im Bereich der Wissenschaft herumzurechnen und uns da auf ein Niveau von Hamburg zu bringen, sondern gerade auch im Bereich Personal und Verwaltung mit anderen Bundesländern zu vergleichen und uns da auf ein Niveau zu bringen, wo wir ja auch konkurrenzfähig sind. Dann wäre nämlich das Sparen in dem Bereich nicht in dem Maße notwendig.
Aber nun zum eigentlichen Sachverhalt. Das Verfahren ist zu kritisieren. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, und da wurde offenbar, wie schlampig die Koalition gearbeitet hat.
Denn tatsächlich wurde von keiner Seite das Gesetz gelobt. Alle stellten dringenden Nachbesserungsbedarf fest. Es gab sogar Stimmen, die meinten, dass das Gesetz zurückgezogen werden müsse. Dann ist die Koalition in sich gegangen, hat letzten Freitag Nachmittag ihren Änderungsantrag vorgelegt, so dass die Opposition Gelegenheit hatte, am Montag ihre Änderungsanträge zu schreiben. Diese wurden uns dann am Dienstag zumindest von den anderen Fraktionen als Tischvorlage vorgelegt. Aber die Koalition selbst hat ihren eigenen Änderungsantrag dann von Montag zu Dienstag noch einmal ändern müssen. Das zeigt, wie viel Vertrauen man in diesen Antrag setzen kann.
Frau Grütters hatte schon ganz richtig gesagt: Vorschaltgesetz ist ein Name, der für dieses Gesetz unwürdig ist. Darin ist so viel geregelt, weit über das hinaus, was die Experten uns empfohlen hatten. Die hatten nur gesagt, wir setzen einen Vorstand ein, der bestimmte Kompetenzen hat, einen vorläufigen Aufsichtsrat, das ist alles. Dann sollen die Betroffenen einen Vorschlag entwickeln, wie die Gremienstruktur aussehen kann. Es sollte nicht am grünen Tisch zwischen den Kollegen Hoff und Flemming ausgeknobelt werden, was man selber für das Beste hält.
So kann man keine seriöse Wissenschaftspolitik machen. Zusammenfassend kann man den Inhalt so beurteilen: zu viel Staat, zu wenig Autonomie.
Die zu vielen Gremien wurden schon angesprochen. Es ist nicht so, wenn wir sagen, wir regeln etwas nicht im Gesetz, dass es das nicht gibt. Wir wollen vielmehr erreichen, dass die Betroffenen selbst darüber entscheiden können, wie es zweckmäßig wäre, sich zu organisieren. Da muss am Ende nicht die Fakultäts- und Klinikumsleitung herauskommen, sondern es kann auch etwas Effizienteres sein. Ich finde es sehr vermessen, im politischen Raum zu entscheiden und anhand der Theorie zu sagen, was das Beste ist.
Und dann noch ein Wort zum Vorstand. Es ist merkwürdig, dass Sie die Anregungen, die es in der Anhörung gab, nicht aufgegriffen haben, dass im Vorstand kein medizinischer Sachverstand vorhanden sein soll. Es wurde vorgeschlagen, dass wenigstens der Klinikumsdirektor Mediziner sein soll. Das wäre ein gangbarer Weg gewesen. Aber Sie waren nicht einmal bereit, den Pflegedirektor oder ärztlichen Direktor mit beratender Stimme in den Vorstand zu holen. Das hätte wenigstens einen kleinen medizinischen Sachverstand erbracht.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erinnere an dieser Stelle an die Aktuelle Stunde und Große Anfrage, die hier im Januar oder Februar 2002 stattgefunden hat, in der über die Frage gesprochen wurde, wie die Koalition mit dem erheblichen Protest umgehen würde, den es auf Grund der Koalitionsvereinbarungen gegeben hat, das UKBF in Steglitz zu schließen. In dieser Großen Anfrage und Aktuellen Stunde war interessant zu hören, dass sich alle Fraktionen, einschließlich der CDU-Fraktion, die Mühe gemacht haben, sich damit auseinanderzusetzen, welchen Hintergrund die Diskussion über die Berliner Hochschulmedizin hat.
Es ist nicht so, dass der Koalition in den Koalitionsverhandlungen eingefallen ist, einmal über die Hochschulmedizin sprechen zu können und dort möglicherweise Strukturveränderungen vorzunehmen. Nein, der Vorgang ist etwas älter. Er fing im Prinzip an, als das Universitätsmedizingesetz 1994/1995 beschlossen worden ist. Seit dieser Zeit wurde darüber diskutiert, ob die Struktur, die seitens des Universitätsmedizingesetzes festgelegt worden ist, eine für Berlin adäquate Struktur ist. Der Wissenschaftsrat hatte sich dazu geäußert. Im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung ist darüber gesprochen worden. Eine Reihe von anderen Experten auch in den Kliniken selbst haben sich damit auseinandergesetzt. Die Gewerkschaften ÖTV und DAG haben dazu eigens eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die auch eigene Vorschläge unterbreitet hat, die 1999 veröffentlicht worden sind. Seitdem läuft diese Diskussion über die Hochschulmedizin.
Es bleibt spannend, ob der Prozess gelingt und ob tatsächlich diese 98 Millionen € Einsparungen erbracht werden können. Das steht völlig in den Sternen. Die wesentliche Frage, die auch in den nächsten Jahren auf alle Krankenhäuser bundesweit zukommen wird, die Umstellung auf DRGs, blieb völlig unberücksichtigt. Die Gesundheitsverwaltung war an dem Gesetz anscheinend gar nicht beteiligt. Wenn man über 98 Millionen € redet, muss man in gleichem Maße zugeben, –
– das sind meine letzten zwei Sätze, dann bin ich auch fertig –, dass gerade Zahlen in doppelter Höhe dieser Einsparsumme im Raum stehen, die die Universitätsmedizin nachher mit voller Einführung der DRGs als Mindereinnahme zu verzeichnen hat.
Wir werden dieses Gesetz auch ablehnen und hätten uns gewünscht, dass es ein schlankes und knappes Vorschaltgesetz wird, darauf hätten wir uns verständigen können. Aber mit so einem bürokratischen Wulst, der auch gegen die Universitäten durchgesetzt wird, sind wir nicht einverstanden.
Vielen Dank! – Jetzt kommen wir zu einer Kurzintervention von Herrn Kollegen Dr. Flemming, bevor Herr Benjamin Hoff das Wort ergreift. Damit wird Rede und Gegenrede komplettiert, was uns vorher mit der Zwischenfrage nicht gelungen ist. – Bitte schön!
Herr Kollege! Ich gehe davon aus, dass die meisten hier im Haus die Expertisen der Expertenkommission im Wissenschaftsrat nicht gelesen haben. Ich gehe aber davon aus, dass Sie diese gelesen haben. Wenn Sie es getan haben, werden Sie feststellen, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 1:1 von diesen beiden Vorschlägen umgesetzt worden ist. Hätten Sie das nicht gemacht, hätten Sie gefragt, warum sie das nicht tun, obwohl diese es vorschlagen. Sie werden genauso die Klinikumsleitung und die Fakultätsleitung im Expertengutachten finden wie auch anderes. Sie müssen mir erklären, was DRGs mit dem Zuschuss von Lehre und Forschung zu tun haben. Die DRGs sollen nicht aus dem bezahlt werden, was für Lehre und Forschung vorhanden ist. Die Sinnhaftigkeit Ihrer Einwände kann ich nicht nachvollziehen.
Danke schön, Herr Dr. Flemming. – Jetzt geht die Rednerliste weiter mit Herrn Hoff für die PDS. Er hat das Wort.
Seitdem stellt sich die Frage, ob es in Berlin so ist, dass sich die Stadt Berlin als ein Land in einer damals noch vermuteten und heute festgestellten extremen Haushaltsnotlage zwei Universitätskliniken an drei oder vier Standorten und zwei medizinische Fakultäten leisten kann oder ob man nicht auch unter Wahrung der Potentiale, die die Universitätsmedizin in Berlin hat, hier zu einer Zusammenfassung von Einrichtungen kommen kann.
Im Sommer 2001 hat meine Fraktion einen Vorschlag unterbreitet, der sich deutlich von dem unterschieden hat, was in der Koalitionsvereinbarung festgelegt worden ist. Wir haben uns aber in der Koalitionsvereinbarung auf ein Modell verständigt und auch in der Aktuellen Stunde gesagt – daran möchte ich noch einmal erinnern –, dass, wenn es bessere Vorschläge gibt – daran hat meine Fraktion und insbesondere der Wissenschaftssenator, aber auch der Koalitionspartner keinen Zweifel gelassen –, sich die Koalition nicht scheuen wird, einen anderen Weg zu gehen, der in dieser Stadt zu politisch weniger Verwerfungen führt, als es die Koalitionsvereinbarung gemacht hätte.
Dies ist aber wiederum nicht als Kotau vor irgendwem zu verstehen, sondern als ein Eingehen und diskursives Herangehen an einen politischen Protest in der Stadt. Aus dem Protest selbst ist erst einmal noch kein besserer Vor
Hallo! Hier vorn! – Danke! Die Grünen und die PDS passen gut auf. Aber die Kollegen von der CDU und der SPD ärgern sich die ganze Zeit herum. Vielleicht kann ich helfen. Hört einfach mir zu! – In diesem Gesetzentwurf sind eine ganze Reihe von Punkten bewusst noch nicht geregelt. Ein Finanzgutachten muss in Auftrag gegeben werden. Das kann nur ein neuer Vorstand, weil die Expertenkommission gesagt hat, dass die Zahlen, die in der Expertenkommissionsarbeit vorgegeben worden waren, dem Prinzip folgten: „Welches Ergebnis wollt ihr haben. Entsprechend bekommt ihr auch die Zahlen.“ Das hat niemand sonst bestritten. Das sind politische Zahlen, aber
Wir wollen, dass der neue Vorstand ein Gutachten in Auftrag gibt, auf dessen Grundlage die Strukturveränderungen, die nicht das Land und der Staat entscheiden, sondern die die Einrichtungen autonom entscheiden, welches Fach an welchem Standort angesiedelt ist, getroffen werden. Die Strukturveränderungen werden auf Grundlage eines Gutachtens getroffen werden, das nur ein neuer gemeinsamer Vorstand, wie wir ihn in unserem Vorschaltgesetz regeln, realisieren kann.
Ich komme zum letzten Punkt. Es wird ein Hochschulmedizinstrukturgesetz geben. Es wird das Gutachten geben, das der neue Vorstand in Auftrag geben wird. Wir werden mit diesem Gesetzentwurf eine Situation haben, dass diverse Gremien, die es bisher gegeben hat, die sehr stark falsch besetzt worden sind, wie die gemeinsame Finanz- und Wirtschaftskommission, die Finanz- und Wirtschaftskommission der beiden Universitätsklinika nicht mehr dabei sind. Es wird in seiner Struktur eine stärkere auch staatsunabhängigere Einrichtung sein, als sie bisher an Universitätskliniken existiert hat. Wir haben es mit einer Einrichtung zu tun, die es im Land Berlin, aber auch in der gesamten Bundesrepublik so noch nicht gegeben hat. Hier wird ein neuer Weg beschritten. Ein solcher Schritt birgt immer Risiken, aber auch Chancen. Wir haben große Hoffnungen und auch Sicherheit, dass die Chancen durch die Einrichtungen genutzt werden können. Über die Risiken und wie man diese mindert werden wir uns mit dem weiteren Gesetz und auch durch weitere Modifizierungen dieses Modells, das ein neuer Weg für die gesamte Bundesrepublik ist, auseinandersetzen müssen. Heute ist nicht der Endpunkt, sondern ein Anfangspunkt der Neuorganisation der Universitätsmedizin in Berlin. Wir glauben, dass wir dies mit einem sinnvollen Gesetzentwurf mit auf einen guten Weg gebracht haben. – Vielen Dank!
schlag erwachsen. Aber der Protest und die Feststellung der Koalition, dass sie für andere Wege offen ist, hat zu einer Expertenkommission geführt, die der Wissenschaftssenator initiiert hat und die im Oktober des vergangenen Jahres einen Vorschlag vorgelegt hat, der mit Modifizierungen durch den Wissenschaftsrat und einer durchaus kontroversen und komplizierten Diskussion versehen ist. Die Zahl der daran beteiligten Akteure führt nicht immer dazu, dass sich alle schneller einig werden, sondern dazu, dass unterschiedliche Vorschläge, die einen bestimmten zweckrationalen Hintergrund haben, miteinander in Übereinstimmung gebracht werden müssen.
Das nun vorliegende Ergebnis ist das Ergebnis der Diskussionen mit allen beteiligten Akteuren, die es im Bereich der Universitätsmedizin mit den Präsidenten gegeben hat, auch wenn Frau Grütters hier in einer heute weitergeführten unendlichen Kette von Behauptungen dies widerlegen will, einer Kette von schlicht auch unwahren Behauptungen, indem sie versucht, in der Öffentlichkeit das Bild zu vermitteln, diese Koalition hätte faktisch mit überhaupt niemandem geredet, was der Wahrheit nicht entspricht, Frau Grütters, und was auch niemand glaubt. Insofern muss man darauf nicht weiter eingehen. Mit allen Akteuren auf Grundlage der Expertenkommission und der entsprechenden Modifizierung durch den Wissenschaftsrat ist verhandelt worden.
Nein! – Die Koalition hat, das wird Sie nicht überraschen, einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie politisch zufrieden ist, von dem sie aber auch sagt, dass dieser ein Vorschaltgesetz ist, dem weitere Strukturveränderungen folgen werden. Das Vorschaltgesetz zum Gesetz über die Hochschulmedizinstruktur regelt die Organisation der zusammengeführten Einrichtungen, Fakultät und Klinikum. Sie regelt das, was für eine solche Struktur, die zusammengelegt wird, erforderlich ist und bei der es um erhebliches Geld geht. So müssen beispielsweise die Eröffnungsbilanz und andere Punkte festgehalten werden.
Natürlich gibt es noch, daran ist kein Zweifel gelassen worden, eine ganze Reihe von Punkten, die geändert werden müssen.