Herr Präsident! Herr Abgeordneter Jungnickel! Sie sprechen ein Problem an, von dem ich hoffe, dass es demnächst durch eine Initiative der Koalitionsfraktionen erledigt wird.
Es geht darum, dass Nicht-EU-Angehörige, die ein Staatsexamen an unseren Universitäten abgelegt haben, gegenwärtig so gut wie keine Chance haben, in das Referendariat zu gelangen, weil diese Referendariatsplätze nach dem Grundgesetz im Kern immer nur an Deutsche und EU-Bürger verteilt werden. Wenn Plätze nach dieser Verteilung noch frei sein sollten, könnten Bewerber aus assoziierten Ländern einen Platz bekommen. Dies ist aber in aller Regel nicht der Fall.
Aus diesem Grund gibt es von den Koalitionsfraktionen eine Initiative, dass man einen gewissen Prozentsatz an Referendariatsplätzen für diesen Personenkreis zunächst einmal zur Verfügung stellt. Wenn die entsprechenden Leistungen und Befähigungen vorhanden sind, werden sie belegt, ansonsten wieder auf die anderen Plätze verteilt. Wohlgemerkt: Auch hier zählen die Noten und Leistungen. Diese nichtdeutschen Absolventen könnten dann unter Umständen, nachdem sie das zweite Staatsexamen geschafft haben, in den Schuldienst als Angestellte aufgenommen werden.
Danke schön, Herr Senator! – Bevor Herr Jungnickel das Wort zu einer Nachfrage erhält, bitte ich Herrn Polanski, die Fernsehkamera flach zu
Zum anderen kann ich mir schlechterdings nicht vorstellen, dass eine Schule einen Schwerpunkt, ein Profil, ausgerechnet nur mit ABM-Kräften realisiert. Das ist von der Umsetzung her schon etwas kompliziert. Wenn der Vorgang so ist, wie Sie ihn geschildert haben – Sie wissen, dass dies auch über bezirkliche Gremien entsprechend eingeleitet wurde –, werden wir uns darum kümmern. Ich kann jedoch prinzipiell und schon gar nicht in Form einer mündlichen Anfrage personelle Zusicherungen machen.
Dann hat das Wort zu einer Anfrage der Kollege Ratzmann von der Fraktion der Grünen. – Bitte, Herr Ratzmann!
Herr Mutlu! Habe ich eine Nachfrage vergessen? – Es tut mir Leid, Herr Ratzmann. Das passiert leider. – Herr Mutlu, ich möchte Ihnen die Frage nicht vorenthalten. Sie haben jetzt das Wort zu einer Nachfrage!
halten und nicht steil auf die Unterlagen der Abgeordneten zu richten. Sie hatten das offensichtlich schon selbst erkannt und korrigiert. Danke schön! – Nunmehr hat Herr Dr. Jungnickel das Wort!
Herr Böger, vielen Dank für die Antwort! Ich kenne diese Barriere, aber ich frage: Gibt es denn im EU-Bereich genügend Lehrkräfte, die in der Lage wären, Deutsch und Türkisch zu unterrichten?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Jungnickel! Das ist zunächst einmal eine andere Fragestellung: Wir haben in Berlin mit dem hohen Anteil an Kindern nichtdeutscher Herkunft ein großes Interesse daran, ausgebildete, qualifizierte und mit Staatsexamina versehene Fachkräfte gerade aus diesen Ländern in unseren Schulen als Lehrkräfte einzusetzen, weil diese Lehrkräfte durch ihre Person eine Ermutigung für diese Kinder in der Weise darstellen, dass man durch den Erwerb der deutschen Sprache Integration ermöglicht und in unserem Land beruflichen Erfolg haben kann. Das muss unser hauptsächliches Ziel sein.
Herr Präsident! Meine Frage richtet sich auch an Herrn Senator Böger: Ist dem Senat bekannt, dass die Spandauer B.-Traven-Oberschule als Schwerpunktschule für moderne Kommunikations- und Informationstechnik auf Grund des Auslaufens der ABMVerträge ihrer zwei Systemadministratoren in ihrem Schwerpunkt akut bedroht ist? Wie gedenkt der Senat bezüglich dieser Schule vorzugehen, und wie gedenkt der Senat generell mit diesen Problemen in absehbarer Zeit umzugehen, um die Schwerpunktsetzung der betroffenen Schulen nicht zu gefährden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Mutlu! Dem Senat ist dies durch Ihre Frage jetzt bekannt geworden. Ich muss und kann bei mehr als 800 Schulen nicht wissen, welche ABM-Verträge auslaufen. Ich gebe Ihnen die Antwort zweigeteilt: Zum einen, Herr Kollege Mutlu – ich habe dies schon an anderer Stelle gesagt, will es aber hier gern wiederholen –, kann man zu ABM stehen, wie man will. Für den bildungspolitischen Bereich halte ich ABM für im Grunde genommen nicht geeignet. Bildungspolitik braucht Kontinuität. ABM ist per se nicht kontinuierlich, sondern immer auf Zeitverträge gerichtet. Sie haben ständig die jetzt von Ihnen geschilderten Probleme.
Herr Senator! Das Thema Computer an Schulen ist vor nicht allzu langer Zeit ein Top-Thema in dieser Stadt gewesen. Deshalb stelle ich jetzt eine in Ihren Zuständigkeitsbereich fallende Frage: Wie wollen Sie all die Systemadministrationen, all die Systempflege, die notwendig ist, damit die Computer in den Schulen nicht herumstehen und auch genutzt werden, gewährleisten? Wie wird sichergestellt, dass diese Arbeit künftig auch erfolgt? Uns erreichen viele Beschwerden aus vielen Schulen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Mutlu! Zunächst einmal halte ich fest, dass die Initiative, Computer in die Schulen – CidS – ein geliebtes politisches Kind von mir ist. Auf Kinder achtet man in der Regel sehr deutlich. Ich bin sehr froh, dass dieser Einsatz kontinuierlich im Land Berlin läuft, übrigens erfolgreich. Wir sind im Land Berlin im Vergleich der Bundesländer relativ gut ausgestattet.
Mich verblüfft – an dieser Stelle sollten wir einmal einen Paradigmenwechsel beginnen –, dass es jedes Mal, wenn etwas neu ausgestattet wird, eine bestimmte Klientel gibt, die sofort nach mehr Stellen ruft. Das sollten wir uns einmal abgewöhnen, lieber Herr Kollege Mutlu!
Normalerweise sind Computer dafür da, bestimmte Fragen und Arbeiten zu erleichtern. Es kann sein, Herr Kollege, dass Sie – vielleicht in Ihrer Fraktion oder zu Hause
Wir haben eine Grundregelung getroffen, dass Menschen, die eine Schulausbildung haben, im laufenden Schuljahr in der Regel nicht abgeschoben werden. Dazu
gibt es Ausnahmen, die Ihnen bekannt sind. Es handelt sich um bestimmte strafrechtliche Tatbestände oder ähnliches. Ich kann Ihnen die Frage jetzt nicht beantworten, reiche Ihnen aber die Antwort gern nach, aus welchen Gründen es hier zu einer Abschiebung gekommen ist. Im Übrigen gibt es inzwischen Abschiebungen in den Kosovo, insbesondere von der albanischen Bevölkerung, in Übereinstimmung mit UNMIG auch die Abschiebung von einer Minderheit. Insofern gehe ich im Grundsatz zunächst davon aus, dass sich das mir unterstellte Landeseinwohneramt auch in diesem Fall korrekt verhalten hat. Ich bin jedoch gern bereit, Ihren Monita nachzugehen.
Herr Dr. Körting, stimmen Sie mit mir darin überein, dass das Schicksal eines Jungen, der schwer hörgeschädigt ist und einer besonderen Schulausbildung bedarf, hier auch noch einmal einer besonderen Prüfung bedarf und er besondere Fürsorge benötigt, um das von Ihnen postulierte Gebot auch umzusetzen?
Herr Kollege Ratzmann! Das ist eine Grundsatzfrage, wie wir mit Menschen umgehen, die sich in unserem Land aufhalten, ohne eine Befugnis zu haben, sich hier aufzuhalten. Unter diesen Menschen sind auch Kranke, natürlich. Die Grundsatzfrage wird dahin gehend in allen Bundesländern gleichmäßig beantwortet, dass dann, wenn eine Krankenversorgung in ihrem Heimatland möglich ist, dieses kein Grund für eine Nichtabschiebung oder eine Rückkehr in das Heimatland ist.
noch mit Systemen arbeiten, die etwas veraltet sind. Ich weise Sie darauf hin, dass neuere Computer auch viel leichter zu administrieren sind und es mitnichten notwendig ist, sofort automatisch mehr Stellen einzufordern.
Wir haben in unseren Schulen auch Systemadministratoren vorgesehen, die es dort als Fach- und Schwerpunktlehrer gibt. Diese können das machen. Zudem gibt es eine erfreuliche Tendenz, die wir in den Schulen unterstützen und nicht diffamieren sollten, dass sehr viele Kollege bereit sind, dies im Rahmen ihrer Tätigkeit an den Schulen zu übernehmen.
Danke, Herr Präsident! – Herr Dr. Körting! Wie verträgt sich der Umstand, dass gestern ein 14jähriger Junge aus dem Kosovo, der schwer hörgeschädigt ist, in seiner Schule verhaftet worden ist, um mit seinen Eltern abgeschoben zu werden, obwohl seine Eltern zugesagt haben, freiwillig nach Ende des Schuljahres auszureisen, mit Ihrer Aussage in der Mitteilung zur Kenntnisnahme 15/1640, in der es heißt: „Sofern Abschiebungshindernisse wegfallen sind, die Durchsetzung der Ausreisepflicht demnach grundsätzlich möglich ist, wird selbstverständlich berücksichtigt, dass ein bereits begonnenes Schuljahr noch beendet werden kann. Die Abschiebung wird dann solange ausgesetzt.“?
Herr Kollege Ratzmann! Ich kann den Einzelfall nicht beantworten. Damit überfordern Sie mich sozusagen.
Ich kann ihn trotzdem nicht beantworten, weil ich heute Vormittag im Dom zu einer Gedenkveranstaltung für den verstorbenen SEK-Beamten war. Ich kann Ihnen den Fall, der sich heute ereignet hat, demzufolge nicht beantworten.
Sie brauchen sich gar nicht so aufzuregen, Frau Ströver! Ich muss nicht immer Radio hören. Das ist nicht meine Aufgabe. Ich darf zwischendurch auch mal etwas anderes machen.
Wir sind als Bundesrepublik Deutschland oder auch als Land Berlin nicht in der Lage, alle, die zu uns kommen, hier aufzunehmen und auch alle, die mit irgendwelchen Krankheiten zu uns kommen, hier wegen der Krankheiten zu versorgen. Eine Ausnahme machen wir dann, wenn auf Grund von Erkenntnissen sicher ist, dass es sich um eine schwere Krankheit handelt, die im Heimatland nicht behandelbar ist. Dann gibt es humanitäre Gründe, den Einzelnen hier zu belassen. Das trifft aber nicht auf jede Krankheit zu, insbesondere nicht auf Krankheiten, die im Heimatland durch Ärzte genauso behandelbar sind wie in Berlin.