Protocol of the Session on February 20, 2003

und auf alle umgelegt werden kann. Das könnte jetzt schon passieren. Das haben Sie aber nicht beantragt. Das ist mit Ihrem Antrag nicht kompatibel.

Zweitens: Der Staat, das Land Berlin, beauftragt neben der BSR, die quasi gesetzt wird für diese Arbeiten, durch Ausschreibung für bestimmte Gebiete der Stadt, zum Beispiel bezirksweise – wie Sie, Herr Dr. Lindner, dies auch angeführt haben –, einen oder mehrere Dritte. Das hat zur Folge, dass in der Stadt unterschiedliche Gebühren erhoben werden müssen, da die BSR kein Vertragsverhältnis mehr zu diesen Dritten hat, folglich auch keine Kosten für sie anfallen, die mit ihren eigenen Leistungen zu verrechnen sind. Das ist nun einmal das Grundgesetz der Gebührenberechnung.

Drittens: Das Land Berlin bezieht die BSR sofort in den Wettbewerb, sprich die Ausschreibung, mit ein. Das wäre aber ein unfairer Wettbewerb – von dem ich vorhin schon gesprochen habe – unter vorläufig noch ungleichen Bewerbern, der dazu führen würde, dass die BSR keine dieser Ausschreibungen mit kostendeckenden Preisen gewinnen würde. Also stünde die BSR entweder völlig ohne Arbeit da, und wir müssten das Personal entlassen und das Unternehmen sofort schließen, oder sie muss wieder vom Staat subventioniert werden. Das bringt uns überhaupt nicht weiter, mal abgesehen von den dann unterschiedlichen Gebühren in dieser Stadt.

Wettbewerb auch bei staatlichen Aufgaben, auch bei den Anstalten des öffentlichen Rechts. Wir sagen dazu Ja, aber mit Augenmaß, Herr Dr. Lindner, im Gleitflug und nicht im Sturzflug, liebe Freunde. Denn das gibt meistens eine Bruchlandung.

Wettbewerb ist nämlich nicht gleich Wettbewerb. Ich will es vereinfacht ausdrücken: Es gibt den fairen Wettbewerb und den unfairen, den ruinösen Wettbewerb. Letzterer entsteht z. B., wenn ungleiche Wettbewerber aufeinander losgelassen werden. Das wäre der Fall, wenn wir per Gesetz ab sofort die BSR dem freien Wettbewerb aussetzen würden. Das geht so leider nicht. Wir müssen die BSR zunächst einmal von innen für den Wettbewerb fit machen, organisatorisch und strukturell. Das sind wir der BSR auf Grund der Geschichte im Rahmen unserer Fürsorgepflicht schuldig.

Welche Schritte sind dazu notwendig? – Erstens die Abkopplung von der Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes, einschließlich Arbeitsrecht und Kündigungsschutz. Zweitens Aufgabe aller nicht für den Geschäftszweck notwendigen Einrichtungen und Liegenschaften. Drittens Privatisierung des Unternehmens; Umwandlung der Rechtsform in eine GmbH oder AG einschließlich Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen mit marktwirtschaftlichen Arbeitsverträgen; auch das ist heute noch nicht der Fall.

Dazu ist eine Übergangszeit notwendig. Sie bekommen das nicht mit einer einfachen Gesetzesänderung so schnell – par ordre du Mufti –in den Griff. Ich sage noch einmal: Gleitflug statt Sturzflug. Deshalb wurde eine Zielvereinbarung mit der BSR geschlossen. Wir können im zuständigen Fachausschuss gern darüber diskutieren, Herr Dr. Lindner, ob eine Übergangszeit bis 2014 zu lang ist, aber wir haben nun einmal solch eine Zielvereinbarung, und wir haben auch eine Pflicht zur Vertragstreue.

[Dr. Lindner (FDP): Das ist unser Unternehmen!]

Man kann diesen Vertrag sicher noch einmal aufmachen, da haben Sie Recht. Vielleicht gibt es heute auch andere und bessere Lösungen. Vielleicht sind aber die Fusionsverhandlungen mit dem Land Brandenburg der geeignete Ort und Zeitpunkt, überhaupt die Frage der Berliner Betriebe als Anstalten des öffentlichen Rechts neu zu ordnen und damit diese Fristen zu verkürzen.

Lassen Sie mich auf den Antrag der FDP zurückkommen und eine Frage aufgreifen, die sich auch im Antrag der Grünen, Drucksache 15/1040, der bereits in die Ausschüsse überwiesen ist, auftut. Es ist die Frage nach den Konsequenzen aus der Formulierung „Drittbeauftragter“. Für die Umsetzung eines solchen Antrages gibt es drei Möglichkeiten.

Ein möglicher Ausweg aus diesen unterschiedlichen Gebühren wäre eine zu schaffende Gebührenordnung des Landes, die allerdings rechtliche Bedenken hervorrufen und sicher zu Klagen der betroffenen Anlieger führen wird, die von den billigen Anbietern versorgt werden. Stellen Sie sich vor, in dem Bezirk TempelhofSchöneberg kehrt der billige Anbieter und im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die BSR oder ein teurer Anbieter, und dann haben sie unterschiedliche Gebühren. Die Prozesse möchte ich sehen!

Die sicher in manchen Köpfen herumschwirrende Idee, jeder Kunde könnte selbst seinen Reinigungsauftrag erteilen, lehnen wir ab. Stadtreinigung und Müllentsorgung müssen eine hoheitliche Aufgabe des Staates bleiben. Hier steht die Hygiene und die Gesundheitsvorsorge im Vordergrund.

[von Lüdeke (FDP): Die Hygiene!]

Damit möchte ich es zu diesem Antrag bewenden lassen und freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss, in den er überwiesen wird.

Ich komme damit zu den Anträgen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder eines Sonderausschusses. Ich mache es kurz: Die CDU-Fraktion kann sich dem Anliegen der FDP nicht anschließen – was Sie auch nicht weiter verwundern wird, Herr Dr. Lindner. Ein Untersuchungsausschuss ist ein ausschließlich rückwärts gewandtes Instrument, Fehlverhalten von Personen oder Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung aufzudecken.

Wenn man sich die Realität anschaut, dann ist es doch ganz einfach: Der Wirtschaftssenator Wolf hat im Plenum bereits im vergangenen Jahr und auch heute wieder dargestellt, wie die Verwaltung zur Aufklärung des Gebührensachverhalts handelt, welche Konsequenzen in der Verwaltung und in der BSR gezogen werden und wie die Gebühren zurückgezahlt werden. Die gesamte Aufklärungsarbeit, die der Wirtschaftssenator bisher im Wirtschaftsausschuss und im Plenum vorgenommen hat –auch

im Unterausschuss Vermögen und Beteiligungen, wenn auch nicht in dem von den Mitgliedern gewünschten Maß, weshalb am Sonntag eine Sondersitzung des Unterausschusses stattfindet –, hat er geleistet, ohne dass es Ihrer, Herr Dr. Lindner, gebraucht hätte.

Sie stellen sich als eine aufklärende Fraktion dar, aber die Aufklärung, die bereits stattfindet, geschieht durch die zuständige Senatsverwaltung, den Aufsichtsratsvorsitzenden. Aus diesem Grund sagen wir: Ja, dieser Sachverhalt muss aufgeklärt werden. Ja, es muss auch schnell eine Rückzahlung erfolgen, es müssen Konsequenzen gezogen werden, wie es der Wirtschaftssenator heute dargestellt hat, aber dafür braucht es keinen Untersuchungsausschuss.

Deshalb werden wir Ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht zustimmen, sondern werden einen Sonderausschuss institutionalisieren, und zwar einen Sonderausschuss, der deutlich weiter geht als das, was Sie mit Ihrem Untersuchungsausschuss bislang versucht haben. Wir versuchen, die Klärung der Sachverhalte, die Ihnen auch unter den Nägeln brennen, mit einer strategischen Option für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Berlin zu verknüpfen. Das heißt, wir wollen strategische Überlegungen darüber anstrengen, in welchen Rahmen und Strukturen künftig in Berlin die Straßenreinigung und die Abfallentsorgung – auch im Wettbewerb – stattfinden sollen.

Vielmehr halten wir den Weg der Einrichtung eines Sonderausschusses für den besseren.

Ein solcher Sonderausschuss muss sich natürlich auch auf die Prüfung von Vorgängen der Vergangenheit beziehen, kann aber wesentlich besser die Beteiligung der parlamentarischen Gremien an den Fehlentwicklungen bei der Tarifkalkulation der BSR in seine Arbeit einbeziehen und notwendige Änderungen für die Zukunft einleiten. Wir haben dazu unseren eigenen Antrag eingebracht. Im Gegensatz zum Antrag der Regierungsfraktionen und der Grünen halten wir jedoch eine Befristung auf zwei Jahre für sinnvoller.

Außerdem halten wir die Einbeziehung der Vorgänge um das Entsorgungszentrum „Schwarze Pumpe“, das ursprünglich einen Platz im Entsorgungskonzept der BSR haben sollte, für gegeben. Da wir aber befürchten, dass wir mit unserem Antrag nicht die Mehrheit finden, beantragen wir dazu die sofortige Abstimmung.

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Ueckert! – Für die PDS naht sich Herr Hoff. – Bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir haben es hier mit zwei Sachverhalten zu tun. Einerseits den etwas rückwärts gewandten Sachverhalt der Aufklärung der Tarifkalkulation bei der Berliner Stadtreinigung sowie den nach vorne gerichteten Sachverhalt, wo es um die Perspektive der Berliner Stadtreinigung und ihre Rolle als öffentlicher Akteur oder – wie es die FDP vorschlägt – nicht mehr öffentlicher Akteur im Land Berlin geht.

[Ritzmann (FDP): Das ist zukunftsweisend!]

Zu der Ex-post-Analyse: Hier versucht Herr Dr. Lindner, den Eindruck zu erwecken, dass sich ausschließlich die FDP-Fraktion diesem Sachverhalt kontinuierlich zuwendet und versucht, ihn aufzuklären.

[Beifall bei der FDP]

Wenn man zur Wahrheit zurückkommt, ist das, was Sie, Herr Dr. Lindner, und Ihre Fraktion versuchen, nichts weiter als der Versuch – zum Vorwurf des Populismus reicht es nicht –, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und sich eines Themas zu bemächtigen, bei dem man als kleine Oppositionsfraktion in der Stadt auch wahrgenommen wird. Inwiefern sich dies dann mit sachlicher Politik verknüpft, ist eine andere Frage, aber Sie versuchen, sich als Aufklärer darzustellen.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Das heißt aber, dass man nicht wie Sie mit einem handwerklich extrem unsauberen Antrag auf Änderung des Berliner Betriebegesetzes agiert. Wir versuchen vielmehr die Aufklärung des Sachverhalts mit einer strategischen Diskussion auch über einen Punkt, der bei Ihnen bisher ein absoluter Blindfleck ist, nämlich wie man mit der Zielvereinbarung und einem bislang öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Angebot an Straßenreinigung und Müllentsorgung umgeht. Für Sie ist das ein großes Problem. Sie wollen das politisch nicht. Sie sagen, das ist Teufelszeug, deshalb muss das alles liberalisiert werden.

Wir haben aber derzeit einen starken öffentlichen Anbieter. Wir haben hier eine Zielvereinbarung. Wir haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sich damit auseinanderzusetzen, wie man Schritt für Schritt, nicht durch schuldhafte Verzögerung, in einem geordneten Verfahren zu einer Neuausrichtung der Berliner Stadtreinigung und zu einer wettbewerbsförmigen Ausrichtung der genannten Bereiche Müll und Straßenreinigung kommt, ist das Thema, das wir in dem Sonderausschuss diskutieren wollen. Aus diesem Grund werden wir in diesem Sonderausschuss auch das von Ihnen dankenswerterweise zur Verfügung gestellte Gutachten und den Gesetzesantrag beraten.

Wir unterstützen Ihre Haltung nicht; das sage ich Ihnen von vornherein. Sie haben die Einstellung: Es ist uns doch egal, wie die Zielvereinbarung aussieht, es ist

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir diesen Sonderausschuss zügig einsetzen können, um mit unserer Arbeit beginnen zu können. Bis zum 31. Dezember ist noch eine Menge Arbeit zu tun. Deshalb sollte man nicht länger über die Einsetzung dieses Sonderausschusses debattieren, sondern ihn einrichten und gute Arbeit leisten! – Vielen Dank!

Danke, Herr Kollege Hoff! – Für die Fraktion der Grünen spricht Herr Eßer. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Hoff! Ich bin immer dafür, gute Arbeit zu leisten! Ich muss Ihnen allerdings sagen, weil bei Ihnen immer viel von dabei anfallenden strategischen Überlegungen die Rede ist, dass dies etwas Zögerliches an sich hat, und ich fürchte, dass nichts Gutes dabei herauskommt. Die Überlegungen müssen auch zu Handlungen führen. Wer die BSR so wortreich in Watte packt, wird keine wirkliche Veränderung erreichen.

(D

Herr Lindner klatscht. Man muss sich dann nicht ganz so aufregen, wie es Herr Lindner vorhin wieder getan hat. Dabei habe ich das Problem, dass er sich auf die gleiche Art und Weise aufregt, wie er es bei allen vom ihm eingebrachten Anträgen getan hat, auch bei allen, die er zur BSR gestellt hat. Sie hätten einmal drei Worte dazu verlieren können, die ich unter das Rubrum stelle: Willkommen in der Realität mit Ihrem neuen Antrag!

uns egal, wie viel Geld das Unternehmen BSR bislang an das Land Berlin gezahlt hat, es ist uns doch egal, wie das Unternehmen bislang aufgestellt war, es ist uns doch egal, wie die Situation der Beschäftigten aussieht. Diese Es-istuns-doch-egal-Haltung, wie die Probleme in der Stadt in diesem Bereich aussehen, machen wir nicht mit. Wir glauben, dass wir in diesem Sonderausschuss das machen können, was in diesem Sinne auch schon der Kollege der CDU geäußert hat, eine strategische Überlegung gemeinsam zu erarbeiten, hier zu einer Neuausrichtung zu kommen. Das werden wir auch mit Ihren Anregungen tun, Herr Dr. Lindner, aber nicht auf Grundlage Ihres Untersuchungsausschussantrages.

In diesem Sonderausschuss werden wir auch – es gibt dazu einen Dringlichkeitsantrag von vier Fraktionen – das Urteil des Europäischen Gerichtshofs behandeln. Auch dies wird Eingang in die Beratung des Sonderausschusses finden, weil es zur strategischen Neuausrichtung der BSR gehört.

Ich möchte noch einen Punkt anfügen, Herr Ueckert, weil Sie das SVZ angesprochen haben. Der ursprüngliche Untersuchungsausschussantrag der FDP nahm die Berliner Stadtreinigung und die Berliner Wasserbetriebe in den Blick. Herr Dr. Lindner hat es in all seinen hier im Parlament gehaltenen Redebeiträgen nicht geschafft zu verdeutlichen, warum die Wasserbetriebe einen eigenen Untersuchungsausschuss benötigen. Die gesamte Aufklärungsarbeit, die hier versucht wird zu inszenieren – die Notwendigkeit sei einmal angesichts der im Senat und Aufsichtsrat dazu bereits erfolgten Arbeit dahingestellt –, ist immer nur auf die BSR gerichtet. Die Berliner Wasserbetriebe waren bislang völlig unbegründet. Warum dafür ein Untersuchungsausschuss notwendig ist, bleibt unklar. Leider hat er auch heute wieder nicht versucht, dies zu begründen und dafür um Mehrheiten zu werben.

Das SVZ ist ein finanzpolitisches Desaster gewesen. Das haben wir auch im Parlament entsprechend geäußert. So, wie sich der Sachverhalt darstellt, war es ein mittleres Desaster. Wir glauben, dass man sich mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen muss und haben dies bereits mit der CDU-Fraktion gemeinsam im Unterausschuss Vermögen getan. Was nun der Hintergrund SVZ bei der BSR ist, hat zwar Auswirkungen auf STAB II, das ist richtig. Das werden wir, wenn wir über STAB II im Umweltausschuss sowie im Wirtschaftsausschuss sprechen, mit aufrufen. Möglicherweise wird dies auch strategisch im Sonderausschuss behandelt werden. Dann wird das SVZ mit aufgerufen. Man muss es aber jetzt nicht zum Schwerpunkt machen. Wenn wir nun sagen, dass wir es nicht mit aufnehmen, bedeutet es nicht gleichzeitig einen generellen Ausschluss der Behandlung des SVZ in diesem Sonderausschuss. Das ist nicht der entscheidende Punkt, aber einen Untersuchungsausschuss oder einen Sonderausschuss brauchen wir dazu nicht. Es ist vor allem ein Punkt, der ex post betrachtet vor allem für die Wasserbetriebe von Relevanz ist; wir haben dies schon im Wirtschaftsausschuss behandelt.

[Beifall bei der PDS und der SPD]

[Beifall bei den Grünen und der FDP]

Ihr neuer Antrag ist entschieden besser als diese wilde Serie von Anträgen, die Sie uns vorher zur Privatisierung von Abfallwirtschaft präsentiert haben. Gegen die waren auch alle Vorwürfe, die zum Teil von Herrn Buchholz kamen, richtig. Man muss sich einmal die praktischen Folgen des von Ihnen genauso wild vertretenen Antragspakets vergegenwärtigen. Ich kann sie einmal beschreiben: Am Tag X fällt der Startschuss einer nicht weiter geregelten Privatisierung der Müllentsorgung. Die Privatisierung der Müllentsorgung ist damit für Sie geregelt. Am gleichen Tag – das wurde hier auch schon gesagt – geht die BSR Pleite, weil sie in dem Wettbewerb nicht mithalten kann. Darüber wurde nicht nachgedacht. Die Beschäftigten melden sich dann – das merke ich nur so nebenbei an, weil sie das Recht dazu haben – beim zentralen Stellenpool des Landes und liegen uns bis zur Rente auf der Tasche.

Vorübergehend wäre bei diesem Antragspaket der Müllnotstand ausgebrochen, weil die Konkurrenzunternehmen wahrscheinlich nicht genügend Kapazitäten aufgebaut hätten. Dann pegelte sich die Abfallentsorgung, wenn auch chaotisch, allmählich ein. Jeder Hausbesitzer oder gar Mieter hätte dann schließlich mit irgendeindem Abfallunternehmen einen Entsorgungsvertrag abgeschlossen – auch dazu gab es keine Regelung –, was bedeutet hätte, dass zu allen Tageszeiten Fahrzeuge der diversen

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