Ich habe den Eindruck, Ihnen gehen langsam die Themen aus und deswegen müssen Sie jetzt auf ein solches Verfahren zurückgreifen. Nicht nur, dass Sie nunmehr im Innenausschuss unsere Anträge abschreiben, Sie machen es jetzt auch noch, indem Sie von allen anderen Fraktionen die Gedanken zusammenklauen, die gemeinsam zusammengetragen worden sind.
Das ist nett! Vielen Dank! – Herr Ratzmann, ich habe hier einige Verständnisschwierigkeiten, und meine Frage lautet: Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass die FDP in der Tat dieses Procedere im April angestoßen hat – Herr Ritzmann hat bereits darauf hingewiesen? Sie mögen es ja schon in der vorigen Legislaturperiode diskutiert haben – –
Aber immerhin: Gewisse Gemeinsamkeiten sind vorhanden. Ich frage Sie: Ist es nicht so, dass die FDP die Angelegenheit angestoßen hat?
Nein! Das ist von allen Fraktionen gekommen. Alle Fraktionen haben dieses Manko aufgegriffen, darüber geredet und versucht, gemeinsam dazu beizutragen, die Geschäftsordnung zu reformieren. Das ist nicht allein Ihr Verdienst. Das ist auch das Manko Ihres Antrages, dass damit ein Prozess, der sehr weit fortgeschritten war, wieder zurückkatapultiert worden ist.
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss, der für die Geschäftsordnung zuständig ist, und zwar den Rechtsausschuss. Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Vier Abgeordnete zu Vertretern Berlins für die 32. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2003 in Mannheim
Ich gebe Ihnen nunmehr das Ergebnis der Wahl bekannt. Auf Frau Abgeordnete Dilek Kolat entfielen 103 Stimmen. Herr Abgeordneter Axel Rabbach erhielt 81 Stimmen, Herr Abgeordneter Klaus Lederer 90 Stimmen, Herr Abgeordneter Dr. Sonning Augstin 25 Stimmen und Frau Barbara Oesterheld 103 Stimmen.
Damit sind Frau Kolat, Frau Oesterheld, Herr Lederer und Herr Rabbach gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!
traf in diesem atypischen Fall einer von Beginn an der Abstimmung bestehenden Klarheit über die beabsichtigte Uneinheitlichkeit der Stimmabgabe lediglich die Pflicht, dies zu protokollieren. Mit der anschließenden Nachfrage an das Bundesratsmitglied Dr. Stolpe griff der Bundesratspräsident in den Verantwortungsbereich des Landes über und erweckte den Anschein, es gelte nunmehr, den
„wahren“ Landeswillen festzustellen oder doch noch auf eine Einheitlichkeit der Stimmabgabe hinzuwirken. Zu einer solchen Lenkung des Abstimmungsverhaltens
Das höchste deutsche Gericht äußert sich selten derart unmissverständlich über handelnde Personen. Es war mir selbst bei mehrmaligem Lesen des Urteils nicht möglich, Sie entlastende Passagen zu Ihrer Stimmabgabe zu finden. Eines wird durch die Urteilsbegründung schonungslos offengelegt: Sie wussten, was Sie taten. Sie haben mit vollem Vorsatz die uneinheitliche Stimmabgabe parteipolitisch gewertet, weil sie wollten, dass das Gesetz zu Stande kommt.
Nach unserer Geschäftsordnung steht uns eine Redezeit von bis zu 5 Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der CDU. Das Wort hat der Abgeordnete Herr Gram. – Bitte sehr! – Wo ist der Regierende Bürgermeister?
Der Regierende Bürgermeister ist im Saal. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bis zur Abstimmung im Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz hätten weder meine Fraktion noch ich uns vorstellen können, jemals einen Missbilligungsantrag gegen einen Regierenden Bürgermeister wegen höchstrichterlich festgestellten Verfassungsbruchs zu stellen. Doch Sie, Herr Regierender Bürgermeister Wowereit, haben in Ihrer Ratspräsidentschaft derart grob rechtsmissbräuchlich gehandelt, dass dieser Schritt unumgänglich wurde.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Abstimmungsvorgang stellt eine bisher nie gekannte Maßregelung eines Bundesratspräsidenten dar. Das Verfassungsgericht hat nicht nur die Einhaltung der Verfassung wieder hergestellt, nein, Herr Regierender Bürgermeister, es hat Sie obendrein abgestraft. Das ist zu Recht geschehen.
Das Urteil im Wortlaut dürfte den wenigsten Kollegen hier im Haus bekannt sein. Es ist eigentlich wert, in der vollständigen Begründung gelesen zu werden. Ich werde dieser verlockenden Versuchung aber widerstehen, darf jedoch mit Genehmigung der Frau Präsidentin auszugsweise einige Höhepunkte zitieren. Das Gericht führt zum Beispiel aus:
Der sitzungsleitende Präsident hatte in diesem besonderen Fall kein Recht zur Nachfrage an Ministerpräsidenten Stolpe.
Der Wille des Landes Brandenburg zur uneinheitlichen Stimmabgabe lag klar zu Tage. Den Sitzungsleiter
Selbst wenn dem Bundesratspräsidenten grundsätzlich ein Nachfragerecht zugestanden hätte, hätte er es nur in der gebotenen neutralen Form ausüben dürfen.
Sie haben Parteiinteressen über die Verfassung gestellt. Sie haben unser höchstes Gut, unsere Verfassung, bewusst gebrochen. Sie haben damit dem Ansehen dieser Stadt und dem Ansehen Ihres Amtes schweren Schaden zugefügt.
Dieses Ihr Vorgehen, Herr Regierender Bürgermeister, ist absolut unentschuldbar und wird mit dem Mittel des Missbilligungsantrags nur höchst unzureichend geahndet.
Noch schlimmer aber ist, dass Sie aus dem Urteil nichts gelernt haben. Statt in Demut die gerichtliche Argumentation zu akzeptieren, versteigen Sie sich nach der Urteilsfindung in die Feststellung, Frauen seien doch die besseren Juristen, nur weil zwei Richterinnen Ihre Rechtsauffassung mit einem Minderheitsvotum bestätigen.