Protocol of the Session on December 12, 2002

Nun hat Kollege Cramer das Wort zu einer spontanen Frage. – Bitte schön, Herr Cramer!

Ich habe eine Frage an Senator Strieder: Man konnte der Presse entnehmen, dass der neue Bundesverkehrsminister Stolpe zugesagt hat, den Tunnel für die Fernbahn in Lichtenrade aus Bundesmitteln zu finanzieren. Heißt das, dass dieser Tunnel aus Bundesmitteln für den Fernstraßenbau oder aus den so genannten BschwAG-Mitteln – den Mitteln nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz – finanziert wird, was zu Lasten regionaler Eisenbahnstrecken in Berlin und Brandenburg ginge?

sagte, die Förderung im sozialen Wohnungsbau sollte sofort eingestellt werden, es sollte keinerlei Anschlussförderungen geben und sogar die laufenden Aufwendungsdarlehen sollten sofort eingestellt werden. Das führte zu einer gewissen Aufregung auf Immobilienempfängen, bei denen viele FDP-Mitglieder anwesend waren, aber es war damals ihre Position.

[Heiterkeit und vereinzelter Beifall bei der SPD]

Das wurde dann allerdings nicht weiter verfolgt.

Die Kommission hat vorgeschlagen, dass zur weitgehenden Vermeidung von Insolvenzen öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden sollen. Denn selbst, wenn man der Meinung wäre, die Hauseigentümer hätten einen Anspruch auf eine weitere Förderung, so ist zumindest nicht festgelegt, in welchem Umfang und in welcher Größenordnung diese Förderung bestehen würde. Das Ziel dieser öffentlich-rechtlichen Verträge ist es gerade, diese Förderung deutlich abzusenken. Genau der Weg, den jetzt die Kommission vorgeschlagen hat, ist der rechtlich haltbare Weg. Dieser Weg wird nach unserer heutigen Kenntnis auch gerichtlichen Verfahren standhalten.

Kollege Schmidt hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Zu Ihrem Gedächtnis muss ich nicht viel sagen. Wir haben ganz andere Sachen in den Koalitionsverhandlungen vertreten.

Sie sollten Ihre Frage stellen, Herr Kollege Schmidt. Da hilft alles nichts.

[Dr. Lindner (FDP): Was heißt das? Der hat doch gar nicht geantwortet! – Weitere Zurufe – Unruhe]

Es ist eine Frage zu stellen, Herr Lindner, und sonst gar nichts! – Bitte, Herr Schmidt!

Die Frage kommt ja auch nun. Deshalb bitte keine weitere Aufregung! – Die Frage lautet: Wer haftet denn letztendlich dafür, wenn Ihre Aussage so viel Bestand hat wie z. B. Ihre Einschätzung beim Thema „Zweckentfremdungsverbotsverordnung“, wo Sie sich noch am selben Tag eines Besseren belehren lassen mussten?

[Vereinzelter Beifall bei der FDP – Niedergesäß (CDU): Das war gut!]

Herr Senator Strieder!

Herr Senator Strieder – bitte!

Verehrter Herr Abgeordneter! Das Land Berlin hat dem Bund gegenüber angeboten, den Tunnel der Dresdner Bahn in Lichtenrade zur Verhinderung einer schwierigen Situation und einer sozialen Destabilisierung in diesem Quartier aus den so genannten BschwAG-Mitteln zu finanzieren. Das sind Mittel, die im Zeitraum 1995 bis 1999 hätten ausgegeben werden müssen, aber noch nicht ausgegeben worden sind. Ich glaube nicht, dass andere regionale Projekte, die wirklich wichtig sind, dadurch gefährdet werden. Im Gegenteil: Wir erreichen damit, dass der Flughafen Schönefeld über die Dresdner Bahn endlich angeschlossen wird, und die Realisierung des Flughafens Schönefeld ist das wichtigste wirtschaftspolitische Vorhaben in dieser Region.

Herr Cramer hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Wie hoch ist der Betrag, der dann aus den BschwAG-Mitteln von 1995 bis 1999 zur Verfügung gestellt wird? Ist das der abschließende Betrag, der aus diesen Mitteln für diesen Tunnel zur Verfügung gestellt wird? Hat das Auswirkungen auf die Realisierung der Stammbahn, die ebenfalls von Ihnen vorgesehen war?

Herr Senator Strieder!

Die Größenordnung dieser Mittel, die aus den BschwAG-Zahlungen zur Verfügung gestellt wird, lag nach meiner Erinnerung

Ich möchte Herrn Senator Strieder auch zur Anschlussförderung fragen: Ist es eigentlich nach der Landeshaushaltsordnung zulässig, dass Gelder finanziert werden, aber das Land Berlin davon überhaupt keine Vorteile mehr hat?

Ich verstehe die Frage dahin gehend, dass Sie fragen: Können wir Subventionen für den sozialen Wohnungsbau geben, ohne beispielsweise Belegungsbindungen zu haben? – Das ist ja nicht die ganze Fragestellung, sondern die Fragestellung muss sein: Welche Vorteile hat das Land Berlin, wenn es diesen Weg geht, den die Expertenkommission vorschlägt, bzw. welche Nachteile hat das Land Berlin? – Die Nachteile liegen auf der Hand. Wir hätten sofort eine bilanzielle Überschuldung aller Wohnungsgesellschaften – nicht der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, sondern der GmbH & Co. KGs und der Gesellschaften bürgerlichen Rechts, und zwar auch dann noch, wenn sie jetzt noch Anschlussförderungen bekämen, weil sie bilanziell überschuldet wären. Sie müssten sofort einen Insolvenzantrag stellen. Die Bürgschaften des Landes Berlin würden auf einmal fällig. Das ist ein Betrag von rund 1,5 Milliarden €, der dann fällig werden würde. Dieses ist die eigentliche Bedrohung für das Land Berlin, und insofern erübrigt sich Ihre Fragestellung. Wenn das Land Berlin den Weg geht, den die Kommission vorgeschlagen hat, wird es für das Land Berlin finanziell vorteilhaft sein.

bei etwas über 80 Millionen DM. Es wird sich also um 40 Millionen bis 45 Millionen € handeln.

Hinsichtlich der Stammbahn muss man ganz andere Debatten führen, Herr Cramer! Ich weiß, dass es Verkehrspolitiker in Berlin gibt, die meinen: Hauptsache viele Linie, egal, wer damit fährt, und egal, was es kostet! – Das ist nicht meine Position, sondern wir müssen darauf achten, ob wir Parallelverkehre organisieren. Ich halte es für eine Stadt wie Berlin, die sich in einer solchen finanziellen Situation befindet, nicht für zielführend, immer mehr parallele Linien aufzubauen. Wenn S-Bahn und Regionalbahn die gleichen Linien bedienen, wir das aber doppelt finanzieren müssen, so ist das einfach nicht effizient. Deswegen überprüfen wir die Stammbahn, und zwar unter diesen Gesichtspunkten, nicht unter den Finanzgesichtspunkten.

Frau Abgeordnete Jantzen hat das Wort zu einer spontanen Frage. – Bitte!

Herr Präsident! Ich habe eine Frage an die für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zuständige Senatorin, Frau Knake-Werner: Trifft es zu, dass im Rahmen der Nachnutzung des ehemaligen Krankenhauses Moabit die Einrichtung eines stationären Hospizes geplant ist, und zwar mit dem Geschäftsführer der Senioren in Berlin gGmbH, der durch mehr als fragwürdige Geschäftspraktiken in der Vergangenheit – z. B. mit der Pflegegesellschaft Südwest – bekannt ist?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner – bitte!

Frau Abgeordnete! Ich habe mir gerade sagen lassen, dass es offensichtlich zutrifft, dass ein Vertrag abgeschlossen worden ist, ohne dass offengelegt war, wer sozusagen Betreiber dieser Einrichtung sein wird. Ich kann Ihnen jetzt nur zusagen, dass ich Ihnen dazu so schnell wie möglich eine genauere Auskunft geben werde.

Frau Jantzen hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Sehen Sie eine Chance, das zu verhindern? Wenn nein, wie könnte verhindert werden, dass Herr G. auch mit dieser Einrichtung zu Lasten der Patienten und Pflegebedürftigen sowie der Beschäftigten wie in der Vergangenheit weiter seine Geschäfte betreibt?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner – bitte!

Zunächst muss man sagen, dass der Vertrag mit der Betreibergesellschaft abgeschlossen worden ist. Insofern kann ich Ihnen im Moment noch nicht sagen, welche Möglichkeiten der

Auflösung es gibt. Aber auch hier kann ich Ihnen dann genauere Informationen zusagen.

Danke schön! – Frau Oesterheld hat das Wort. – Bitte!

Herr Senator Strieder!

Frau Oesterheld hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Das heißt, Sie bestätigen mir, dass das Land Berlin für die Gelder, die es in Zukunft für die Anschlussförderung ausgibt, keinerlei Belegungsrechte, keinerlei Mietpreisfestlegungen und dergleichen erhält, sondern dass es eine reine Finanzierung der Hauseigentümer ist?

Herr Senator Strieder, bitte!

Nein! Das ist eine Finanzierung der Kredite, die das Land Berlin für den Bau dieser Gebäude verbürgt hat. Die Kommissionsempfehlung – der Senat hat darüber noch nicht entschieden – beinhaltet für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages erstens, festzulegen, dass es keine Eigenkapitalverzinsung gibt, zweitens dass es Mietsteigerungen gibt bis auf die Vergleichsmiete in Schritten von fünf Jahren, und drittens dass auf das Restkapital umgestellt wird, um eine geringe Tilgung zu haben. Die Belastung für die Unternehmen wird dadurch länger. Außerdem

Die Zahl der Drogentoten ging dort nämlich zurück, und die medizinische und soziale Situation der dortigen Schwerstabhängigen konnte verbessert werden. Das sagte übrigens auch in einer Anhörung hier im Abgeordnetenhaus, da waren Sie hier noch nicht aktuell, unter anderem der Polizeipräsident dieser Stadt.

Wie ist die Situation in Berlin? – In Berlin schwankte die Anzahl der Drogentoten in den vergangenen Jahren. Insgesamt haben wir ein viel zu hohes Niveau. Interessant ist dabei, dass das Durchschnittsalter derer, deren Todesfall im Zusammenhang mit Drogen steht, nach oben geht. Das könnte vor allem bedeuten: Insbesondere ältere Drogenabhängige erreichen wir durch das bisher in Berlin vorhandene Hilfeangebot nicht, jedenfalls nicht in dem Maße, wie wir uns das wünschen. Das wollen wir verändern. Wie kann man das erreichen? Welche Rolle spielen dabei Drogenkonsumräume oder auch Fixerstuben?

Grundsätzlich sei hier vorangestellt: Wir, die PDSFraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, haben immer gesagt, dass wir in der Drogenpolitik nicht auf ein Konzept setzen, das Kriminalisierung und Ausgrenzung in den Vordergrund stellt. Vielmehr werben wir für ein teilweises Umsteuern in der Drogenpolitik, das zum einen Prävention, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, sowie niedrigschwellige Angebote stärker betont und zugleich, und das ist ganz wichtig, ausreichende Therapieangebote umfasst, um die mit dem Konsum gefährlicher Drogen verbundenen gesundheitlichen und sozialen Probleme in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig wollen wir eine Liberalisierung erreichen, wie sie in den Niederlanden praktiziert wird. Auf dem Weg dahin ist die Initiative von Frau Schubert zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten durchaus zu begrüßen. Wir hoffen, dass auf diesem Wege einiges erreichbar sein wird.

empfiehlt die Expertenkommission, auf die Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen und auf Belegungsbindungen zu verzichten. Das ist die Empfehlung der Expertenkommission.

Danke schön, Herr Senator! – Weitere spontane Fragen liegen nicht vor. Aber selbst wenn sie vorlägen, würden sie nicht mehr zum Zuge kommen, weil die halbe Stunde abgelaufen ist.

Ich rufe dann auf

lfd. Nr. 2:

Aktuelle Stunde

Drogenkonsumräume – Prävention und Hilfe statt Kriminalisierung

Antrag der PDS und der SPD

Dazu liegt für die erste Rederunde, mit bis zu 10 Minuten pro Fraktion, die Wortmeldung der Frau Abgeordneten Dott für die Fraktion der PDS vor. – Frau Dott hat das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Mit der in dieser Woche vom Senat erlassenen Rechtsverordnung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen hat der Senat die Voraussetzung geschaffen, das in Berlin bestehende Drogenhilfeangebot noch differenzierter vorzuhalten.