Protocol of the Session on December 13, 2001

Zur Begründung der Großen Anfrage hat die Fraktion der CDU mit einer Redezeit von 10 Minuten das Wort. Das Wort hat Herr Zimmer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie die Zeitungen aufschlagen, dann haben Sie gute Chancen, regelmäßig neue Meldungen zum Thema Bankgesellschaft zu lesen. Es sind keine guten Meldungen, die Sie dort finden werden. Dabei sind es weniger die Schlagzeilen auf den Politikseiten, die uns Sorgen machen müssten. Es sind die Hiobsbotschaften auf den Wirtschaftsseiten, die das ganze Ausmaß der völlig ungelösten Krise so schmerzhaft deutlich machen. Vor rund 14 Tagen wurde beispielsweise bekannt, dass der Quartalsverlust der Bankgesellschaft über 370 Millionen Euro liegt. Dabei sollen sogar noch Reserven in beträchtlicher Höhe aktiviert worden sein. Ursache hierfür ist die systematische Zerstörung der Geschäftsgrundlage der Bank. Diese heißt nämlich: Vertrauen in eine Bank wie diese. Und die Schuld hierfür ist zweifellos bei dem Senat unter der Führung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit zu finden.

[Starkes Gelächter bei der SPD, der PDS und den Grünen – Zuruf des Abg. Gaebler (SPD)]

Vielen Dank für das Stichwort, Herr Gaebler! Darauf habe ich nämlich nur gewartet. Denn der Name Landowsky musste an dieser Stelle fallen. Ich sage es ganz deutlich: Hier wird von vielen Beteiligten persönliche Schuld getragen. Das will auch keiner leugnen. Aber es finden sich in der Historie der sogenannten Bankkrise auch beispielsweise die Namen Strieder oder Fug

mann-Heesing wieder, um nur einige zu nennen. Heute weiß doch jeder, dass die verfehlten Geschäfte der IBG bzw. der IBAG der Hauptgrund für die Schieflage des gesamten Konzerns sind. Jeder weiß, dass der ehemalige SPD-Staatssekretär Hans Görler der Verantwortliche war. Genau aus diesem Grund ist es wichtig, dass ohne Ansehen der Person oder Parteizugehörigkeit alle Ansprüche aus vorsätzlichem oder fahrlässigem Fehlverhalten von Verantwortlichen geltend gemacht werden.

[Beifall bei der CDU]

Dies ist eine Frage der Gerechtigkeit.

[Zuruf des Sen Strieder]

Herr Strieder, ich habe Sie nur so nebenbei erwähnt, weil Sie auch im Aufsichtsrat einer der beteiligten Teilbanken sitzen.

[Sen Strieder: Wissen Sie eigentlich, seit wann?]

Herr Strieder, es geht jetzt um das Verhalten des Senats, seitdem dieser Senat amtiert. Über den unterhalten wir uns. Wie Sie mit der Bankenkrise umgegangen sind und noch umzugehen gedenken, das ist Gegenstand dieser Anfrage, und dementsprechend kann sich die SPD auch hier nicht aus der Affäre ziehen, genauso wenig, wie sie es für 10 Jahre große Koalition kann.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Nur muss man Sie leider immer wieder daran erinnern. Es gibt einen neuen Kinofilm, der „Memento“ heißt, in dem jemand alle 15 Minuten vergisst, was passiert ist.

[Pewestorff (PDS): Alle 10!]

Oder alle 10 Minuten sogar, danke, Herr Pewestorff, ich habe den Film noch nicht gesehen, ich habe es also nicht vergessen. Bei der SPD ist es offensichtlich etwas anders gelagert.

Warum glauben Sie eigentlich – jetzt komme ich zum Punkt –, dass die ritualisierte Nennung des Namens Landowsky Sie von der Verantwortung entbindet, die Sie sich selbst am 16. Juni dieses Jahre genommen haben? Sie tragen für die Mitarbeiter der Bankgesellschaft Verantwortung. Mehr als 16 000 Menschen sind dort beschäftigt. Sie werden bedroht von Arbeitsplatzverlust, Einkommenseinschnitten, Abbau von Sozialleistungen. Sie tragen Verantwortung für das Geld der kleinen Anleger, deren Altersversorgung in Aktien zum guten Teil vernichtet worden ist. Hier geht es nämlich nicht um die institutionellen Anleger, die das verkraften könnten. Haben Sie sich einmal den Kursverlauf der Bankgesellschaftsaktie angesehen?

[Pewestorff (PDS): Ja!]

Mittlerweile liegt sie bei 9,80 Euro. Es war vielleicht sogar schon mal etwas weniger. Tatsächlich war sie auch schon mal doppelt soviel wert. Das ist eine Kapitalvernichtung in einem nie gekannten Ausmaß, aus politischer Motivation, jedenfalls in den letzten Monaten. Herr Wowereit, wir wissen beide, wovon wir reden. Sie tragen Verantwortung für das Geld der Berlinerinnen und Berliner, das in die Bankgesellschaft investiert worden ist. Damit meine ich nicht nur die letzte Kapitalzuführung. Das gesamte Institut ist im Ergebnis aus öffentlichen Mitteln aufgebaut worden. Sie tragen Verantwortung für den Finanzplatz Berlin und damit für den Wirtschaftsstandort Berlin. Nicht nur die Arbeitsplätze im Bereich des Bankgewerbes sind gefährdet. Hier stehen auch die strukturpolitischen Instrumentarien der Bankgesellschaft zur Debatte, die wesentlich für den Mittelstand in Berlin sind. Wie gedenken Sie diese Verantwortung wahrzunehmen, Herr Wowereit, Frau Krajewski?

Was an dieser Stelle gefordert werden muss, sind Informationen und Konzeptionen. Sie können sich sicher sein, dass die CDU in diesem Hause aus Verantwortung für die Bank und für Berlin konstruktiv diesen Prozess begleiten wird. Aber dazu muss dieser erst einmal erkennbar sein. Wir wollen die Bankgesellschaft nicht durch ziellose Diskussionen gefährden. Wir werden aber die Erfüllung ihrer Aufgaben einfordern. Da ich jetzt sehr gespannt darauf bin, was Sie uns als Konzeption anbieten, weil ich mich lieber über die Dinge unterhalte, die auf dem Tisch liegen, als über die Dinge, die unausgesprochen oder wie auch

immer durch die Gegend kursieren, beende ich vorfristig meine Redezeit zur Begründung, damit wir uns über Fakten auseinandersetzen können. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Die Frage wird von Frau Senatorin Krajewski beantwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat in ihrer Großen Anfrage 10 Fragen gestellt, die ich im einzelnen beantworten will.

Die Frage 1 lautet: „Wie stellt sich die aktuelle wirtschaftliche Situation der Bankgesellschaft Berlin nach der Zuführung von ca. 4 Milliarden DM aus dem Landeshaushalt dar?“ – Herr Zimmer, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass die Bankgesellschaft am 30. November dieses Jahres die Dreivierteljahresergebnisse veröffentlicht hat. Da heißt es:

Die Bankgesellschaft weist zum 30. September 2001 vor allem wegen Belastungen aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft und notwendiger Wertberichtigungen auf eigene Aktien mit 369 Millionen Euro ein negatives Ergebnis nach Steuern aus. Die Kapitalerhöhung zum 30. August dieses Jahres, an der sich das Land Berlin mit einem Betrag von rund 3,432 Milliarden DM beteiligt hat, diente der Herstellung einer ausreichenden Eigenkapitalquote der Bank. Die Gesamtkapitalquote beträgt zum 30. September dieses Jahres 9,24 %, die Kernkapitalquote 5,7 %.

Damit erfüllt die Bank die Anforderungen an die Ausstattung mit Eigenkapital gemäß dem Kreditwesengesetz.

Die 2. Frage lautet: „Welche Erkenntnisse liegen inzwischen hinsichtlich der Bewertung dieses Vorgangs durch die Europäische Union vor?“ – Ich antworte: Die Hauptversammlung der Bankgesellschaft hat mit den Stimmen des Landes Berlin am 29. August dieses Jahres eine Barkapitalerhöhung zum Nennwert beschlossen. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung hat das Land Berlin Aktien im Wert von rund 1,755 Millionen Euro erworben und damit seinen Anteil an der Bankgesellschaft von 56,6 % auf rund 81 % erhöht. Diese Kapitalzuführung ist auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland am 25. Juli dieses Jahres von der EU-Kommission als Rettungsbeihilfe genehmigt worden, verbunden mit der Auflage, innerhalb von sechs Monaten ein Umstrukturierungskonzept vorzulegen.

Als 3. Frage fragt die CDU-Fraktion: „Trifft es zu, dass der Senat plant, zusätzlich die Risiken aus den Geschäften der Tochtergesellschaft IBAG zu übernehmen?“ – Dazu die Antwort: Wir führen derzeit intensive Gespräche mit der Bankgesellschaft darüber, die Bank von den Risiken des Immobiliendienstleistungsgeschäfts der IBAG/IBG, LPFV-Gruppe abzuschirmen. Eine derartige Risikoabschirmung der Bank durch das Land Berlin ist Teil des bei der europäischen Kommission einzureichenden Sanierungskonzepts, auf das ich später noch einmal genauer eingehen werden. Sie möchten etwas zur Konzeption hören. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück.

Dann fragen Sie zu 4: „Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zur Vereinbarkeit solcher Pläne mit EU-Recht vor?“ – Die Antwortet lautet: Bei der Einreichung des Sanierungskonzepts in Brüssel wird darauf geachtet, dass die Vereinbarungen EU-konform sind. Das werden wir auf jeden Fall berücksichtigen.

Mit der Frage 5 werfen Sie die Verantwortlichkeit auf: „Mit welchem Betrag sind diese Risiken im ungünstigsten Fall zu bewerten?“ – Sie wissen – so will ich auch antworten –, dass es sich bei den Risiken vorrangig um Garantien gegenüber Fondszeichnern handelt. Diese Garantien umfassen unter anderem Mietgarantieren und Höchstpreisgarantien mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren. Die Garantien wurden seit 1993 abgegeben. Die vom Volumen her größten Fonds, der LBB-Fonds 4 bis 13, der IBV-Fonds Deutschland und der IBV-Fonds International wurden im Zeitraum 1995 bis einschließlich 2000 aufgelegt. Weitere Risiken ergeben sich durch Wertberichtigungen bei Vor

ratsgrundstücken und Vorratsimmobilien der IBAG? – Eine umfassende Bewertung dieser Risiken im ungünstigsten Fall ist deshalb nicht möglich, weil niemand in der Lage ist, die wirtschaftliche Entwicklung am Immobilienmarkt, die Mietenentwicklung und die Inflationsrate über die nächsten 25 Jahre präzise vorherzusagen. Gleichwohl wird an der Ermittlung und Bewertung der Risiken durch den Vorstand der Bankgesellschaft Berlin und der IBAG sowie durch den Sonderprüfer des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen intensiv gearbeitet.

In Ihrer 6. Frage, meine Damen und Herren von der CDU, fragen Sie nach den Maßnahmen des Senats, Verantwortliche für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten in Regress zu nehmen. Da Sie nach der Verantwortlichkeit auch des neuen Senats fragen, beschränke ich mich auf diese Phase. Auf die Verantwortlichkeiten bis Mitte Juni ist in diesem hohen Haus schon einige Male diskutiert worden und wird sicherlich auch weiter diskutiert werden müssen.

Ich will mich persönlich jetzt darauf beziehen, was nach dem 16. Juni 2001 an Klärung von Verantwortlichkeiten erfolgt ist. Auf meinen entsprechenden Antrag hat der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft am 1. Juli 2001 den Vorstand aufgefordert sicherzustellen, dass den Vorständen der Landesbank Berlin, der Berlin-Hyp, der IBG für das Geschäftsjahr 2000 bis zur abschließenden Klärung der Regressansprüche und bis zur Auswertung der Ergebnisse der Sonderprüfung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen sowie der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine Entlastung erteilt wird.

Mit der von meinem Haus ausgeübten Stimmrechtsmehrheit hat die Hauptversammlung der Bankgesellschaft am 29. August 2001 die Entlastung der Vorstandsmitglieder der Bankgesellschaft zurückgestellt. Entsprechend hat die Gewährträgerversammlung der Landesbank Berlin auf Vorschlag des Senats vom 19. Juli 2001 die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der LBB für das Geschäftsjahr 2000 einstimmig verschoben. Auch die Entlastung der Vorstandsmitglieder der Berlin-Hyp ist für das Geschäftsjahr 2000 zurückgestellt. Diverse Sonderprüfungen betreffend alle Organe im Konzern der Bankgesellschaft Berlin wurden eingeleitet. Ich bin im Rahmen der Mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Lorenz darauf bereits eingegangen. Außerdem hat der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft am 1. Juli 2001 beschlossen, dass rechtliche Konsequenzen für die negativen Entwicklungen bis hin zur Regressforderung geprüft und durchgesetzt werden, soweit die vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebenen Prüfungen zu den Komplexen Aubis – Ordnungsmäßigkeit der Kreditbearbeitung in der Berlin-Hyp – sowie zur Situation bei der IBG/IBAG Hinweise auf individuelles Fehlverhalten geben.

Zu diesen Komplexen liegen erste Erkenntnisse vor und werden zurzeit innerhalb der Bank einer intensiven Prüfung unterzogen, um rechtliche Konsequenzen einzuleiten. Ich will in diesem Zusammenhang auch auf den Zwischenbericht des Senats an das Abgeordnetenhaus vom 4. September dieses Jahres verweisen, wonach der Senat zugesagt hat, dem Abgeordnetenhaus in dieser Sache spätestens im März 2002 erneut zu berichten. Wenn es eine frühere Berichtsmöglichkeit nach Abschluss der eingeleiteten Konsequenzen gibt, werden wir selbstverständlich auch schon früher dem Abgeordnetenhaus erneut berichten.

Schließlich fragt die CDU-Fraktion unter Frage 7: „Wer ist im Senat seit Mitte Juni federführend für die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts für die Bankgesellschaft Berlin?“ – Ich antworte: Das Restrukturierungskonzept ist vom Vorstand der Bankgesellschaft erarbeitet und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat weiterentwickelt worden. Im Aufsichtsrat der Bankgesellschaft sind mit dem Kollegen Strieder und mir zwei Mitglieder des Senats vertreten, erst seit 1. Juli dieses Jahres. Im Aufsichtsrat der Landesbank ist zusätzlich die Kollegin von Friesen vertreten. Wir haben die Erstellung des Restrukturierungskonzepts in den genannten Gremien jeweils intensiv begleitet und haben die eingeleitete Restrukturierung gebilligt. Das Restrukturierungskonzept ist wesentlicher Bestandteil des EU-Notifizierungsverfahrens. Die Federführung für dieses Verfahren liegt bei mir. Deshalb wurde die Erstellung des Konzepts von der Senatsverwaltung für Finanzen begleitet.

(A) (C)

(B) (D)

Frau Sen Krajewski

Unter 8. fragen Sie, ob dieses Sanierungskonzept inzwischen vorliegt. Ich antworte: Der Aufsichtsrat hat dem weiterentwickelten Restrukturierungskonzept in seiner Sitzung am 30. November einstimmig zugestimmt und den Vorstand mit der Umsetzung beauftragt.

Schließlich fragt die CDU-Fraktion mit Frage 9: „Inwieweit wird in dem Sanierungskonzept dem Erhalt des Finanzplatzes Berlin, der beruflichen Perspektive der Arbeitnehmer, der Staatsferne der Bankgesellschaft und dem Erhalt der Sparkasse als Instrument der Mittelstandsförderung Rechnung getragen?“ – Ich antworte hierzu wie folgt: Das Restrukturierungskonzept, wie es am 30. November vom Aufsichtsrat beschlossen wurde, enthält zu den in der Frage angesprochenen Aspekten die folgenden Kernaussagen: Die Geschäftstätigkeit und die Kapazitäten des Bankbetriebs werden konsequent angepasst an die Erfordernisse einer im Privatkunden- und mittelstandsorientierten Firmenkundengeschäft tätigen starken Regionalbank. In beiden Geschäftsfeldern, bei den Privatkunden ebenso wie bei den mittelständischen Firmenkunden, besteht im Raum Berlin-Brandenburg eine breite Präsenz in der Fläche und eine hohe Kundenbindung. Damit gibt es eine hervorragende Ausgangssituation, um die strategische Neuausrichtung auf eine starke Regionalbank zu erreichen. Die Bank konzentriert sich in diesem so genannten Retailgeschäft auf die beiden Marken Berliner Sparkasse und Berliner Bank. Im Kapitalmarktgeschäft und im Immobiliengeschäft fokussiert sich die Bank auf einige ertragstarke Produkte. In der Folge zu diesen Kernaussagen werden die Service- und Stabsbereiche bei gleichzeitigem Personalabbau erheblich verkleinert. Insgesamt wurde im Aufsichtsrat einstimmig – ich weiß, was das für die Arbeitnehmerseite bedeutet – der Personalabbau von 4 000 Mitarbeitern beschlossen. Soweit möglich, soll dieser Personalabbau sozial verträglich und in Verbindung mit beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen. Der Vorstand der Bankgesellschaft Berlin ist beauftragt, entsprechende verbindliche Absprachen mit der Arbeitnehmerseite bis zum 17. Dezember dieses Jahres herbeizuführen. Das Sanierungskonzept ist so angelegt, dass die Verkäuflichkeit der Bank verbessert und damit eine zukünftige Staatsferne – Sie haben das angesprochen – der Bankgesellschaft grundsätzlich ermöglicht wird.

Schließlich haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, unter Frage 10 gefragt: „Wann wird das Parlament durch den Senat über dieses Sanierungskonzept unterrichtet?“ – Ich antworte: Das Abgeordnetenhaus, hier der Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligungen“, wurde von mir am 24. September 2001 über die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Überlegungen des Restrukturierungskonzeptes ausführlich informiert. Es war damals schon so angelegt, dass es sich auf eine starke Regionalbank für die Region Berlin-Brandenburg bezieht, dass die Geschäftsfelder Wholesalebanking und gewerbliche Immobilienfinanzierung zurückgeführt werden, dass das Retailgeschäft, in dem am Finanzplatz Berlin ein Marktanteil von rund 60 % besteht, systematisch verbessert wird und auch die Ertragstärke deutlich verbessert wird. Darüber habe ich schon am 24. September informiert, und selbstverständlich im Zusammenhang mit der Einreichung des Sanierungskonzepts bei der EU-Kommission zu Beginn des kommenden Jahres wird das Abgeordnetenhaus erneut befasst werden.

So weit zu den von Ihnen gestellten Fragen und den von mir gegebenen Antworten. Ich will wie folgt zusammenfassen und damit die jüngste Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft der Bankgesellschaft und das Handeln des Berliner Senats beschreiben:

Mit der Entscheidung des Abgeordnetenhauses vom 12. Juli 2001 über die Kapitalzuführung von bis zu 4 Milliarden DM wurde die Existenz der Bankgesellschaft zunächst gesichert. Sie erinnern sich, dass wir diese Entscheidung im Rahmen des Nachtragshaushalts getroffen haben. Dabei hat die Lage der Bankgesellschaft die ohnehin äußerst angespannte Haushaltssituation Berlins weiter verschärft. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bankgesellschaft Berlin auf dem Markt wurde das Restrukturierungskonzept entwickelt, das in seiner zuletzt am 30. 11. dieses Jahres im Aufsichtsrat der BGB beschlossenen Fassung einen entscheidenden Schritt zur Sanierung der

Bankgesellschaft darstellt. Mit der Umsetzung des Konzepts wurde als neuer Vorstandsvorsitzender Herr Vetter beauftragt. Weitere Personalmaßnahmen zur Erneuerung des Vorstands wurden in den vergangenen Wochen getroffen.

Der Senat hat seit Mitte des Jahres Gespräche mit Investoren aus dem privaten und aus dem öffentlichen Bankensektor geführt. Dabei hat er seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich gänzlich aus der Eigentümerstellung zurückzuziehen, vorausgesetzt, die Ziele des Landes, nämlich der Erhalt des Bankenplatzes Berlin, die Sicherung möglichst vieler wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze sowie die mittelfristige Zurückführung des eingesetzten Kapitals in den Landeshaushalt werden durch den potentiellen Käufer bestmöglich erfüllt.

Die mehrmonatigen Gespräche und Verhandlungen mit Investoren, mit potentiellen Käufern haben gezeigt, dass keiner der Investoren bereit ist, sich an den Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft auch nur anteilig zu beteiligen. Ebenso bleiben bei einer Veräußerung die in der Bank liegenden Risiken weitgehend beim Land, während zukünftige Erträge vor allem dem potentiellen Käufer zufallen. Möglicher Kaufpreis und Risikoteilung stehen in einer engen Wechselbeziehung. In dieser Situation hat das Land Berlin mit keinem Investor eine verbindliche gegenseitige Absichtserklärung abgeschlossen. Die Grundlagen für eine politische Entscheidung sind jedoch geschaffen. Aber auch eine Veräußerung der Bank entließe das Land nicht aus seinen Verpflichtungen. Es kommt darauf an, die Sanierung mutig und engagiert voranzutreiben und die in der Vergangenheit – ich habe den Zeitraum genannt, wenn Sie an die Fonds denken, aufgelegt im Zeitraum 1995 bis 2000 – entstandenen Risiken zu verantworten bzw. systematisch abzuarbeiten. Auch in den kommenden Jahren wird es deutliche Belastungen des Berliner Haushalts aus den Risiken des Immobiliendienstleistungsgeschäfts geben. Es wird der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Berlin nicht leicht zu vermitteln sein, dass hier Verluste sozialisiert werden müssen, die durch das Handeln einzelner entstanden sind. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, dass die Verantwortlichen für in den Gesellschaften der BGB entstandenen Fehlentwicklungen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen]

Vielen Dank, Frau Senatorin Krajewski! – Wir haben für die Besprechung der Großen Anfrage Wortmeldungen. Für die Fraktion der CDU spricht Nicolas Zimmer.