Worum geht es jetzt hier? – Herr Sarrazin hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dessen Hilfe er die schnelle Umstrukturierung seiner Verwaltung zum Vorteil des Landes Berlin umsetzen wollte [Gelächter bei der CDU – Zurufe der Abgn. Wieland (Grüne) und Mutlu (Grüne)]
Nun soll doch bitte keiner in diesem Hause so tun, als hätte man nicht relativ schnell nach Amtsantritt des Finanzsenators gemerkt, dass Herr Sarrazin ein Mann der sofortigen Taten und des sofortigen Reagierens ist.
Keine Frage! Auch die SPD-Fraktion hat schon an manchen Stellen den Atem angehalten, aber ich denke, damit kann man sehr gut umgehen.
Mit dem Gutachten hat er eine Firma beauftragt, mit der er in der Vergangenheit fachlich gut zusammengearbeitet hat.
Wie gestern im Hauptausschuss will ich hier anmerken, die begrifflichen Bestimmungen sollte man doch hier wieder im Rahmen halten, denn an der guten Absicht des Senators ist folglich nicht zu zweifeln.
Man muss sich die Fragen stellen und gefallen lassen: War die Auftragsvergabe in der vorläufigen Haushaltswirtschaft richtig? Hätte die Vergabe EU-weit erfolgen sollen? – Die Auffassung
des Rechnungshofes, dass unter vorläufiger Haushaltswirtschaft keine Vergabe hätte erfolgen dürfen, ist für die SPD-Fraktion nachvollziehbar.
Wir bezweifeln allerdings, dass EU-weite Ausschreibungen richtig gewesen wären. Dass die Auftragsvergabe knapp unter der 200 000-$-Grenze bleibt, ist eine Tatsache,
die der Rechnungshof auch nicht bestreitet. Somit ist eine europaweite Ausschreibung nicht zwingend vorgeschrieben.
Das EU-Recht sieht vor, dass Aufträge nicht mutwillig unter diese Schwelle gedrückt werden dürfen – –
Es kann nicht sein, dass jeder, der nach dem Grundsatz der Sparsamkeit einen Auftrag knapp unter der 200 000-$-Grenze vergibt,
[Beifall des Abg. Gaebler (SPD) – Starkes Gelächter bei der CDU, der FDP und den Grünen – Johlen bei der CDU]
Sollte man etwa grundsätzlich Gutachten nur noch für mehr als 200 000 $ beauftragen, um sich diesem Anschein nicht auszusetzen?
Ja! – Meine Damen, meine Herren der Opposition, bleiben Sie auf dem Teppich! Die Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit steht auch einer Oppositionsfraktion gut an. Der Missbilligungsantrag ist unangemessen. Deswegen lehnen wir ihn ab.
Danke schön, Frau Spranger! – Das Wort für die Fraktion der CDU hat nunmehr der Fraktionsvorsitzende Dr. Steffel. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Spranger! Ich hatte den Eindruck, das war nicht nur eine äußerst undankbare Aufgabe, die Sie eben übernommen haben, sondern offensichtlich auch eine unlösbare Aufgabe.
Insofern war das sicherlich eine schwierige Rede. Allerdings gibt mir eines schon zu denken: Wenn der Eindruck entsteht, die Parlamentarier üben gar keine Kontrolle mehr aus und der Senat kann fast machen, was er will, dann ist das noch schlimmer, als ich es in Zeiten der großen Koalition teilweise ertragen musste. Da sollten wir alle aufpassen!