Danke schön, Herr Kollege Cramer! Damit ist die Aussprache beendet. – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages der CDU, Drucksache 15/535, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Hinsichtlich des Antrags der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS, Drucksache 15/448, ist sofortige Abstimmung beantragt. Hierzu höre ich auch keinen Widerspruch. Dann frage ich, wer diesem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann war auch das einstimmig.
Vorlage – zur Beschlussfassung – über Zustimmung zum Bauvorhaben der Kanadischen Botschaft am Leipziger Platz 17
Beratung ist nicht vorgesehen. Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und an den Hauptausschuss ist beantragt. Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist auch das so.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS über Neuordnung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung, des Standortmarketings und die Schaffung einer One-Stop-Agency
Beratung wird nicht mehr gewünscht. Es liegt eine interfraktionelle Verständigung vor, den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zu überweisen, verbunden mit dem Wunsch, ihn auch auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung am 27. Juni 2002 zu setzen. Zur Ausschussüberweisung höre ich keinen Widerspruch. Dann ist auch das so beschlossen.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS über Ausbildungsvermittlung durch LastMinute-Agentur
Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/549-1. Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die antragstellenden Fraktionen haben um die sofortige Abstimmung gebeten. Die Fraktion der Grünen beantragt jedoch die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen. Darüber lasse ich zuerst abstimmen. – Wer diesem Überweisungsantrag der Fraktion der Grünen seine Zustimmung zu geben wünscht, bitte ich um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Dann ist diese Überweisung gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt unter Einschluss der FDP.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 15/549-1. Wer diesem Antrag seine Zustimmung
zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zum Ursprungsantrag der Fraktion der SPD und der PDS 15/549. Wer diesem Antrag zustimmen möchte mit der Änderung der CDU, die wir soeben abgestimmt haben, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Das ist einstimmig.
Antrag der Fraktion der Grünen, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP über Missbilligung des Senators für Finanzen, Dr. Thilo Sarrazin, auf Grund eines bewussten Verstoßes gegen die Verfassung von Berlin und die Landeshaushaltsordnung
Eine Beratung ist gewünscht bis zu fünf Minuten pro Fraktion. Für die Fraktion der Grünen hat sich deren Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Klotz zu Wort gemeldet und hat das Wort. Bitte, Frau Dr. Klotz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem bemerkenswerten Vorgang zu tun. Der Finanzsenator, also derjenige, der qua Amt Vorbildfunktion für den Umgang mit öffentlichen Geldern in diesem Land zu übernehmen hätte, verstößt gegen die Verfassung von Berlin, verstößt gegen die Landeshaushaltsordnung und schrammt haarscharf an einem Verstoß gegen die EU-Ausschreibungsrichtlinien vorbei.
Damit ist es aber nicht genug! Statt tätiger Reue, statt Bedauern und dem Versprechen, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholen wird, lässt uns der oberste Herr über die Finanzen des Landes Berlin wissen, dass er sich erstens keiner Schuld bewusst ist und sich zweitens nicht als Rechtspositivisten sieht. Das soll heißen, dass er sich auch nicht in jedem Fall an geltendes Recht gebunden fühlt, was sich im Hauptausschussprotokoll in dem eindrucksvollen Satz dokumentiert: „Das Rechtliche aber ist mir gar nicht so wichtig.“
Wir haben es also in dieser Stadt Berlin, in der es im vergangenen Jahr wegen Filz und Korruption immerhin zu Neuwahlen gekommen ist, mit einem Finanzsenator zu tun, der, wenn es ihm in den Kram passt, auch schon mal an den Gesetzen vorbei seinen „altbekannten Kumpels“, um meinen Fraktionskollegen Eßer zu zitieren, nämlich einer altbekannten Unternehmensberatung, einen Auftrag zuschiebt. Gerade hier in Berlin ist dies absolut inakzeptabel!
Ich finde auch, dass der Vorgang der freihändigen Vergabe eines solchen Auftrages an die Hay-Group durch den Finanzsenator auch nach dem Bericht des Landesrechnungshofes nicht vollständig aufgeklärt ist. Da wird also der Herr Sarrazin am 17. Januar 2002 vom Abgeordnetenhaus gewählt. Schon drei Wochen später hat er nicht nur gravierende Defizite in den organisatorischen Abläufen der Finanzverwaltung entdeckt – nein!–, er hat auch schon – nicht dokumentierte – Gespräche mit der Hay-Group geführt. Er hat auch schon ein Projektangebot erhalten. Dieses Projektangebot bezeichnet der Rechnungshof als „sehr übersichtlich“. Das soll heißen, es ist genauso dürftig wie zwei Herzogin-Kartoffeln an Rahmspinat in einem Edelrestaurant für 35 $.
Dass aus den Vergabeunterlagen nicht einmal das Datum der Beauftragung ersichtlich ist, nicht einmal eine formale Auftragserteilung vorliegt, ist mehr als speziell. Einen Eingangsvermerk gibt es nicht. Die erforderlichen Unterschriften sind so aufgelistet, dass der Rechnungshof dies ungewöhnlich findet. Es könnte auch sein, dass der Auftrag schon vor dem 14. Februar 2002 erteilt wurde, nicht nur freihändig, sondern auch mündlich. Dieser Verdacht ist nach dem Bericht des Landesrechnungshofes ausdrücklich nicht ausgeräumt. Ich füge aus aktuellem Anlass hinzu: Sollte es, Herr Sarrazin, einen Folgeauftrag für die Hay-Group geben, den Sie nicht mehr öffentlich ausschreiben müssten, weil diese dann schon ihre hervorragende Qualität bewiesen haben, und sollte sich herausstellen, dass ein über dem EU-Schwellenwert liegender Auftrag in Jahresscheiben gestückelt wird, kündige ich Konsequenzen an. Darauf werden wir drängen. Die werden ganz bestimmt nicht nur in einem Missbilligungsantrag bestehen!
Für alle, die die Begründung von Herrn Sarrazin für die Vergabe an die Hay Group nicht selbst lesen konnten, lese ich hier noch einmal den Originaltext vor: Das Unternehmen verfüge „als weltweit einzig kompetenteste Beratungsfirma auf dem Gebiet des integrierten Personalorganisationsmanagements über nur von diesem Unternehmen angewandte Methoden“. Ich füge hinzu: Und natürlich haben nur Sie, Herr Sarrazin, den weltweiten Überblick über zigtausende von Beratungsfirmen und deren Kompetenzen. Ich glaube nicht, dass dieser Satz von einem Mitarbeiter Ihrer Verwaltung stammt, der diesen Vermerk geschrieben hat. Ich glaube, dass dieser Satz Ausdruck Ihrer maßlosen eigenen Selbstüberschätzung ist. Ich glaube auch, dass das eine Gutsherrenmanier ist, die wir hier nicht gebrauchen können!
Ja! – Die Begründung, warum Sie diese Firma und keine andere genommen haben, liest sich dann auch ganz anders: Man kennt sich. Man kennt sich von der Treuhandliegengesellschaft. Man kennt sich von der DB AG. Ich sage Ihnen gerade hier in Berlin: In Vergaberichtlinien steht nicht drin, dass man sich kennen muss. Gerade hier hat man sich in der Vergangenheit viel zu gut gekannt. Es gehört auch zum Mentalitätswechsel, dass mit dem Gut-Kennen in dieser Stadt endlich Schluss ist!
Artikel 89 der Verfassung, Herr Sarrazin, sagen: Jede Schule, jeder freie Träger, übrigens auch jede andere Hauptverwaltung muss in Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung für jede einzelne Ausgabe begründen, warum diese unabdingbar ist für die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung. Nur Sie meinen, dass Sie sich daran nicht halten müssen. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Verfassung, sondern ein nachgerade mieser Stil, den Sie hier an den Tag gelegt haben!
Danke schön, Frau Dr. Klotz! Das Wort für die Fraktion der SPD hat nunmehr die Kollegin Spranger. – Bitte schön, Frau Spranger!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die manchmal vereinte Opposition will heute einen Antrag zur Missbilligung des Finanzsenators stellen. Wir lehnen diesen Antrag ab!
Sie spielen sich dabei – das hat man jetzt eben schon wieder bei dem Beitrag der Fraktionsvorsitzenden gesehen – zu einer quasi rechtlichen Instanz auf, die beansprucht, allein zu wissen, wie die Verfassung, die Landeshaushaltsordnung, die EU-Richtlinien zum Vergaberecht sowie die Gutachten des Rechnungshofes zu lesen seien. Es kommt mir langsam so vor, als seien Sie glücklich dabei, einen solchen Antrag zu stellen, denn damit können Sie sehr schön von Ihrer eigenen haushaltspolitischen Ratlosigkeit ablenken. [Beifall bei der SPD – Gelächter bei der CDU, der FDP und den Grünen – Zuruf des Abg. Mutlu (Grüne)]