Ich komme zum Schluss. – Wer gestern wie ich bei der Landesdelegiertenkonferenz der GdP gewesen ist, der hat viel Aufregung gehört, der hat auch manch falsche Töne gehört. Aber er hat vor allen Dingen die verheerende Wirkung in die Polizei hinein – und zwar durch alle Dienstgrade,
bis in die Spitzen – einer solchen nicht ausgewiesenen Entscheidung mitbekommen. Ich sage es noch einmal: Überlegen Sie diesen Schritt! Denken Sie an die Gesamtverantwortung für die Berliner Polizei und kommen Sie zu einem sauberen Auswahlverfahren! Das will die Opposition, und das will sie mit guten Gründen.
Danke schön, Herr Wieland! – Für die Fraktion der PDS hat nunmehr der Kollege Doering das Wort. – Bitte schön, Herr Doering!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, wenn ich gegen die Vertagung der Wahl des Polizeipräsidenten spreche.
−6. Sitzung des Innenausschusses am 15. April 2002: auf Antrag der FDP Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs zur Kandidatenauswahl des Polizeipräsidenten.
−10. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 18. April 2002: Mündliche Anfrage des Herrn Gewalt, CDU, zum Auswahlverfahren.
−Ebenfalls 10. Sitzung des Abgeordnetenhauses: Antrag aller drei Oppositionsfraktionen zur Frage Offenlegung des Auswahlverfahrens für die Besetzung der Position des Polizeipräsidenten. Hierzu gab es eine Debatte.
Herr Gewalt, soll ich zitieren, was Sie gesagt haben? – „Nach der Offenlegung des Verfahrens können wir den Polizelpräsidenten wählen!“ – Das haben Sie gesagt. Das können Sie im Protokoll nachlesen: „Herr Gewalt“ – Sie heißen doch so – oder nicht? –
−Dann gab es auf Ihren Antrag hin, auf Antrag der Opposition, eine Sondersitzung des Innenausschusses, wo über die Frage Offenlegung des Verfahrens debattiert wurde. Das heißt, es wurde lang und breit über die Frage Auswahlverfahren zum Polizelpräsidenten diskutiert.
Am Dienstag im Ältestenrat ist Ihnen noch nicht eingefallen, dass Sie die Wahl des Polizeipräsidenten eventuell heute vertagen möchten, weil Sie ganz offensichtlich immer noch danach gesucht haben, wie Sie die heutige Wahl verhindern oder boykottieren können. Und dann haben Sie ganz offensichtlich im Protokoll des Abgeordnetenhauses nachgeguckt, Herr Gewalt. Sie haben gerade gesagt, solch ein Vorgang sei Ihnen noch nie passiert. Der Kollege Gaebler hat diesen Vorgang vom 17. September 1992 zitiert,
als Herr Wieland das Auswahlverfahren für die Wahl eines Polizeipräsidenten kritisierte. Jetzt zitiere ich einmal aus dem Protokoll, wie Frau Saß-Viehweger geantwortet hat:
... weil der Kollege Wieland hinter seinem Wortbeitrag nur versucht hat, durch die Hintertür eine Personaldebatte zu führen,
die nach dem Gesetz nicht zulässig ist, und auf dem Weg der Vertagung erneut versucht, die Dinge ins Gespräch zu bringen und zu zerreden, die der Sache nicht dienlich sind.
Ich habe das nur zitiert, weil Herr Gewalt gesagt hat, so einen Vorgang hat es noch nie gegeben. Den hat es gegeben, zum Beispiel durch die CDU-Fraktion.
2. Es ist genau das passiert, was wir im Ältestenrat diskutiert haben: Sie haben nach Möglichkeiten gesucht, um noch mal über die Person des zukünftigen Polizeipräsidenten zu diskutieren. Sie mussten aber feststellen, dass das nach Gesetz nicht möglich ist. Jetzt haben sie über die Geschäftsordnungsdebatte versucht – der Beitrag von Herrn Wieland hat es belegt –, noch einmal eine Personaldebatte zu entfachen. Leider ist Ihnen das nicht geglückt. Wir werden jetzt den Polizelpräsidenten wählen. – Danke schön!
Danke schön, Herr Kollege Doering! – Wenn ich Herrn Wieland richtig verstanden habe, dann hat er einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 11 gestellt. Wer diesem Antrag von Herrn Wieland zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen! – Keine. Dann ist das so beschlossen.
Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl und Rechtsstellung des Polizeipräsidenten wird der Präsident auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus gewählt. Der Senat schlägt Ihnen mit der vorliegenden Drucksache 15/422 Herrn Dieter Glietsch zur Wahl des Polizeipräsidenten von Berlin vor. Der Kandidat, Herr Glietsch, ist hier im Saal. – Ich begrüße Sie, Herr Glietsch, und freue mich, dass Sie heute hier sind.
Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes ist über den Vorschlag des Senats ohne Aussprache in geheimer Abstimmung abzustimmen. Herr Dieter Glietsch wäre gewählt, wenn er gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Polizeipräsidenten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigte. Es sind entsprechende Wahlzettel vorbereitet. Ich setze voraus, dass Ihnen das Wahlverfahren bekannt ist. – Ich bitte jeweils zwei Beisitzer rechts und links an den Wahlkabinen Aufstellung zu nehmen und die Stimmabgabe beim Einwurf in die Wahlurnen entsprechend zu kontrollieren. – Ich bitte nun Frau Abg. Christa Müller, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. – Ich bitte noch darum, die Senatsbank zu räumen. Der Sender Freies Berlin wird gebeten, die Saalkameras nach hinten zu richten und nur die mittleren Kameras zu benutzen. – Bitte schön, Frau Müller!
Ich bitte die noch nicht aufgerufenen Abgeordneten, sich auf Ihre Plätze zu begeben. Wenn das geschehen ist, fahren wir fort. Der Überblick geht sonst völlig verloren, und jemand sieht wieder zwei Stimmzettel. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich in eine der beiden Warteschlangen einzureihen. Es gab schon einmal Probleme bei der Stimmabgabe. Die amtierenden Beisitzer haben sich eben beschwert, dass sie keine Überblick haben. – Bitte Frau Müller, fahren Sie fort!
Mir wurde versichert, dass alle Namen der Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses aufgerufen wurden. Ich darf nun fragen, ob alle auch die Gelegenheit wahrnehmen konnten, sich an der Wahl zu beteiligen? – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann schließe ich den Wahlvorgang und bitte die Beisitzer, die Stimmzettel auszuzählen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses bitte ich noch um etwas Geduld. Vielen Dank! – Wir unterbrechen solange. [Auszählung]
Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Wir setzen die Sitzung fort. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl des Polizeipräsidenten bekannt: Es wurden 133 Stimmen abgegeben. Es hat 73 Ja-Stimmen und 52 Nein-Stimmen gegeben – bei 8 Enthaltungen. – Damit ist der Kandidat, Herr Glietsch, gewählt. – Herzlichen Glückwunsch, Herr Glietsch!
Wir wünschen Ihnen alles Gute und vor allem viel Glück, eine gute und ruhige Hand im Interesse unserer Stadt Berlin. Das haben wir, so glaube ich, alle nötig. – Alles Gute, Herr Glietsch!
Ich nutze die Zeit, um noch Folgendes bekanntzugeben: Nach § 3 des Gesetzes über die Wahl und die Rechtsstellung des Polizeipräsidenten ist der vom Abgeordnetenhaus gewählte Polizeipräsident nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen. Die Vereidigung des Polizeipräsidenten erfolgt durch das für die Polizeiangelegenheiten zuständige Mitglied des Senats, also durch den Senator für die Senatsverwaltung für Inneres.
Große Anfrage der Fraktion der CDU über Sicherung des Risikocontrollings bei der Bankgesellschaft und Einbeziehung des Haushaltsgesetzgebers nach der Verlustabschirmung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin