Dieses ganze Thema, wie gehen wir mit den Bürgerämtern um, was wird daraus, hat zur Verunsicherung der Bezirke beigetragen. Es führt dazu, dass wir wahrscheinlich morgen in dem schon erwähnten Verwaltungsreformausschuss im Zweifel vier verschiedene Meinungen von vier verschiedenen Bezirksbürgermeistern haben werden, wohin sie denn mit ihrem Bürgeramt wollen. Das ist eine ganz schwierige Situation. Aber zur Verunsicherung der Bezirke haben auch die ganzen Fragen mit Personalmitteln, Sachmitteln, Verlagerung der Stellen, der Meldestellen auf die Bezirksämter und diese immer unklaren Fragen, wie viele sind es denn usw., beigetragen. Ich denke, wir werden in Kürze auch zu dem Thema etwas klarere Äußerungen haben und auch darüber diskutieren können, ob uns das nun als Abschichtungsergebnis ausreichend erscheint. Zum Thema Finanzierung, Anschubfinanzierung der Bürgerämter haben alle Fraktionen – und dem schließe ich mich an – ihren Appell an den Senat gerichtet, er möge doch hier, weil es schließlich seine Aufgabe und die der Bezirksämter ist, gemeinsam eine vernünftige Lösung finden, wie man langfristig, denn wir reden nicht von 60 Bürgerämtern im Jahre 2001, sondern 60 Bürgerämtern als Zielvorstellung, hinkommen wird.
Abschließend erlauben Sie mir noch eine Bemerkung, die den zeitlichen Rahmen dieser Legislaturperiode ein wenig verlässt: Es laufen gerade spannende Diskussionen über den Einsatz modernster technischer Mittel auch für öffentliche Verwaltungen. Es gibt ein Modellprojekt zwischen Berlin und Köln, und es gibt, vorgestellt auf der CeBIT, einen Server – keine technischen Details –, also irgendwas, so dass wir die virtuelle Verwaltung haben können, schaffen können. Ich glaube nicht, dass es länger als sieben bis zehn Jahre dauern wird, bis wir so weit sind, mit der technischen Möglichkeit und auch mit den Kunden, die davon rege Gebrauch machen werden. Es wird immer noch die anderen geben, die in das Bürgeramt örtlich hingehen müssen.
Letzter Satz: Lassen Sie uns bitte eines nicht erleben, dass andere Kommunen weit vor Berlin diese Realität schaffen können, also Köln schon „drin“ ist, während wir in Berlin noch die Markthalle diskutieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Große Anfrage beantwortet und besprochen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 16. Februar 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über Bundesratsinitiative zum Verbot von Studiengebühren, Drucksache 14/134
Hier gibt es eine Beratung von bis zu fünf Minuten. – Für die PDS-Fraktion beginnt Herr Abgeordneter Hoff.
Vielen Dank! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht jetzt unser Antrag auf Bundesratsinitiative zur Einleitung eines Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz. Wir haben darüber bereits im Wissenschaftsausschuss diskutiert. Bedauerlicherweise ist unsere Intention von den beiden entsprechenden Fraktionen nicht in der Weise aufgenommen worden, wie wir es eigentlich wollen, nämlich wir wollten eine Diskussion über ein Wahlversprechen der rot-grünen Bundesregierung, dem so ein bisschen nachzuhelfen, wie wir das in einer Reihe von anderen Punkten auch schon gemacht haben. Beispielsweise die Umlagefinanzie
rung in der Berufsausbildung ist so ein Thema, wo wir regelmäßig die sozialdemokratische Fraktion in diesem Hause darauf hinweisen, dass das eigentlich ihre Forderung ist und dass ihre ehemalige Arbeitssenatorin und jetzige Bundesfrauenministerin dort versprochen hatte, solch eine Bundesratsinitiative einzuleiten. Nun hakt es noch ein bisschen. So ähnlich hakt es auch mit dem Wahlversprechen der rot-grünen Bundesregierung, ein Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz festzulegen. Wir stehen vor der Situation, dass es unterschiedliche Rechtsgutachten zu der Frage gibt. Ich habe darüber schon im Ausschuss gesprochen. Es gab erst ein Gutachten, das gesagt hat: Kein Problem, Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz ist richtig. – Dann kam das, was ich für gewöhnlich Auftragsforschung nenne. Dann kam das zweite Gutachten. Da wurde gesagt: Es ist nicht verfassungsgemäß. – Nun gibt es da unterschiedliche Interpretationen, immer abhängig von der Position zu Studiengebühren oder dagegen. Aber die Intention ist immer noch die, in einer Diskussion – – Und das war auch das Argument, das der hochschulpolitische Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuss eingebracht hat, einer Bundesratsinitiative, die man nennt: Wir unterstützen Frau Bulmahn –, könnte sich die SPD nicht verschließen, aber er war nicht so richtig bereit, die Bundesratsinitiative, die wir hier vorschlagen, als eine solche zu verstehen. Aber es geht im Kern darum, das aufzugreifen, was Frau Grütters von der CDU im Ausschuss gesagt hat, nämlich wenn bundesweit über Studiengebühren diskutiert wird und wie man sich dazu verhält – ob es ein Verbot gibt oder ob Studiengebühren eingeführt werden –, dass man dann auch der Position, die es gibt, aber die sich in den bisherigen Vorschlägen im entsprechenden Bereich – beispielsweise im Bundesrat – nicht niederschlägt, nämlich ein Verbot von Studiengebühren auch im Hochschulrahmengesetz festzuschreiben, die Möglichkeit zu geben, das auch im Bundesrat diskussionsfähig zu machen, indem es eine entsprechende Initiative gibt.
Lieber Kollege Gaebler, manches diskutiert Frau Bulmahn im Bundeskabinett, wie zum Beispiel eine große BAföG-Reform, und dann wird sie von Eichel und Schröder zurückgepfiffen. Und so hat Frau Bulmahn auch versucht, ein Studiengebührenverbot durchzusetzen, und scheitert am niedersächsischen Bildungsminister. [Gaebler (SPD): Reine Legenden!]
Lieber Kollege Gaebler! Leider sind Sie nicht hochschulpolitischer Sprecher und können jetzt nicht nach vorn kommen und nach mir reden. Es ist eine dumme Situation. Jetzt spreche ich, hören Sie mir einfach zu, vielleicht wird Ihnen manches klarer.
Diese Bundesratsinitiative hat zum Ziel: Wenn im politischen Bereich noch das Gültigkeit haben soll, was eigentlich gelten sollte – nämlich der zwanglose Zwang des besseren Arguments –, muss man diesem Argument auch die Möglichkeit geben, sich im entsprechenden Bereich Gehör zu verschaffen. Das heißt, dass Berlin eine solche Initiative mitträgt, genau wie Berlin auch in einem hochsensiblen Bereich – Veränderung der Ladenöffnungszeiten – eine Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht hat, obwohl es im Senat unterschiedliche Positionen dazu gibt. Aber dann frage ich Sie, meine Damen und Herren von der Koalition: Warum können Sie sich nicht auch im Bereich der Studiengebühren verhalten, wo es ja auch bei der Position: „Wir wollen keine Studiengebühren“ gute Argumente gibt – nämlich Argumente, die auch deutlich machen, dass sich mit der Einführung von Studiengebühren ein anderes Verständnis von Hochschulentwicklung vollzieht. Dieses Verständnis geht nicht mehr von Studierenden als Mitglieder der Hochschule aus, sondern setzt Studierende in Bezug auf Lehre und die Lehrenden an der Hochschule in ein Verhältnis zu Kunden und Dienstleistern. Wenn aber Studierende nicht mehr Mitglieder, sondern Kunden der Hochschule sind, verändert sich ihr Verhältnis zur Hochschule selbst, und dann verändert sich der Charakter von Wissenschaftsaneignung und auch von Wissenschaftsvermittlung. Und dieses Verständnis von Hochschulent
wicklung, das darauf abzielt, Hochschulen nicht mehr als Wissenschaftseinrichtung zu verstehen, sondern als Institutionen, die Fakt des dienstleistungsgerechten Standortes sind und damit den Begriff „standortgerechte Dienstleistungshochschulen“ auch tragen sollen, womit sich auch bestimmte Gremienstrukturen verändern, beispielsweise das gesellschaftliche Scharnier Institution, wie Kuratorien praktisch als Aufsichtsräte eines Unternehmens Hochschule fungieren – in eine solche Institution fügen sich Studiengebühren ein. Aber die Gruppenhochschule, die wir bislang in der Bundesrepublik haben, ist eine andere Institution.
Aus diesem Grunde sagen wir: Studiengebühren müssen schlicht ausgeschlossen werden, wenn man ein bestimmtes Wissenschafts- und Bildungsverständnis hat, das darauf setzt, dass Wissenschaftsaneigner und Wissenschaftsvermittlung sich nicht nur an einer Wertschätzungskette orientieren soll, sondern emanzipatorischen Aspekt in sich trägt.
Ich komme zum letzten Satz. – Ich bin bei dem zweiten Argument, das ich Ihnen hinlänglich auch in der vergangenen Legislaturperiode schon deutlich gemacht habe. Nämlich, dass die Einführung von Studiengebühren sozialpolitisch ein Problem ist, solange wir in einer Situation sind, dass ein absolut kleiner Teil der Studierenden BAföG berechtigt ist und von diesen wiederum nur ein sehr geringer Teil auch den Höchstsatz in Anspruch nehmen kann. Aus diesem Grunde bitte ich Sie in den entsprechenden Fraktionen ganz herzlich: Stimmen Sie unserem Antrag zu, bringen Sie diese Bundesratsinitiative mit uns gemeinsam ein.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoff! – Für die CDU-Fraktion hätte jetzt das Wort Frau Grütters, aber wir haben noch eine Kurzintervention des Abgeordneten Gaebler.
Wenn man mich schon so deutlich dazu auffordert, will ich das hier noch einmal laut vernehmlich sagen.
Herr Hoff! Man kann ja vieles konstruieren und sich wünschen, aber die Änderung des HRG ist nicht am niedersächsischen Wissenschaftsminister, sondern insbesondere an den Ländern Baden-Württemberg und Bayern gescheitert, vor allem an Baden-Württemberg, und die sind beide nicht SPD-regiert. Ich würde Sie schon bitten, sich einmal zu überlegen, welchen Sinn es macht, wenn Bund und Länder im Moment darüber verhandeln, wie sie eine Übereinkunft treffen, ein Verbot von Studiengebühren gemeinsam einzuführen. Welchen Sinn macht es dann, als Land Berlin im Bundesrat einen Antrag einzubringen, um das noch einmal zu befördern? Sie brauchen nicht immer offene Türen einzurennen, wo sie schon da sind.
Ich glaube, dass es den Prozess eher behindert, weil es anderen Leuten wieder die Gelegenheit gibt, zu sagen: Wir steigen aus den Gesprächen aus und machen jetzt dieses Gesetzgebungsverfahren. – Also an der Stelle kommen wir, glaube ich, nicht zusammen.
Vielen Dank! – Lieber Kollege Gaebler! Bei dem Versuch, die offene Tür einzurennen, sind Sie schon bei der Schwelle gestolpert und dann richtig hingefallen.
Der Punkt ist nämlich folgender: Wir verhandeln über einen Antrag auf eine Bundesratsinitiative. Berlin hat über Jahre hinweg dagegen geschossen, dass es ein Verbot von Sudiengebühren gibt, und Herr Kollege Radunski hat sich in seiner Funktion als Senator immer dafür eingesetzt, dass es Studiengebühren gibt. Wir verhandeln als Länder auf Bundesebene derzeit über einen Staatsvertrag, und Sie wissen ganz genau, dass ein Staatsvertrag eine andere Funktion hat als die Festlegung eines Verbots im Hochschulrahmengesetz. Denn das Hochschulrahmengesetz legt die Bandbreite dessen fest, was die Länder in den Hochschulgesetzen regeln können. Das heißt, wenn dort steht, Studiengebühren sind verboten, dann gilt das für Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg und Sachsen, die schon Studiengebühren eingeführt haben. Ein Staatsvertrag hingegen hat eine ganz andere bindende Funktion, denn die Länder können ihn schlecht wieder aufheben. Sie haben es ja richtig genannt: Zwei Länder, die noch stärker waren, als das eine Reihe von SPD- Bildungs- und Wissenschaftsministerinnen und -ministern will. Aber diese beiden Länder werden – –
Ich bin beim letzten Wort. – Sie werden einen Teufel tun, ein durchgreifendes Verbot von Studiengebühren durchzusetzen. Aus diesem Grunde kein Argument, Herr Gaebler! interjection: [Beifall bei der PDS]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der letzten Legislaturperiode musste man sich immer noch einmal umdrehen, um zu sehen, ob vielleicht Frau Präsidentin den Vorsitz führte, das fand ich auch ganz gut. Nichts für ungut, das zum Thema Patriarchat, Frau Ströver.
Aber zur Sache: Wir erörtern heute nicht zum ersten Mal das Thema Studiengebühren, obwohl es den Antragstellern hier nur darum geht, längst bekannte Formeln an ihre Klientel zu wiederholen. Dass Sie, die PDS, Studiengebühren ablehnen, ist hinlänglich bekannt, ob Sie nun zu staatsvertraglichen Regelungen kommen wollen oder nicht. Und die Bundesbildungsministerin von der SPD, Frau Bulmahn, würde ja am liebsten die ganze Debatte dazu unterbinden, weil sie mit ihrer BAföG-Reform kläglich gescheitert ist und ein nächstes Thema jetzt fürchtet. Dabei haben auch schon die Berliner Tageszeitungen die etwas hysterischen Aktivitäten nicht nur der Opposition, sondern einiger Studenten glossiert, die sich zu einer kleinen Demo versammelt haben. Man will das Verbot von Studiengebühren auch sicher als Verbot festschreiben. Vielleicht ist die Formulierung in der Koalitionsvereinbarung, dass das Erststudium – und darunter verstehen wir in Berlin ja sogar noch das Doktorandenstudium – gebührenfrei bleibt – vielleicht ist dieses Verbot immer noch nicht Verbot genug.
Angesichts der geltenden Gesetzestexte bedarf es unseres Erachtens aber nicht nur keiner Bundesratsinitiative zu einer entsprechenden Verschärfung einschlägiger Anti-Studiengebührenregelungen, sondern im Gegenteil: Wir sind der Meinung, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Wenn sich nicht heute die Wissenschaftsexperten des Themas annehmen, dann werden die Haushaltspolitiker Fakten schaffen, ehe wir überhaupt die Diskussion dazu auf Hochschulebene angemessen geführt haben. Nehmen Sie – ich meine die PDS – doch bitte auch einmal zur Kenntnis, dass bundesweit bis zu 8 Milliarden DM an den Universitäten fehlen. Da muss es doch erlaubt sein – es ist unseres Erachtens sogar dringend geboten –, über alternative Finanzierungsquellen nachzudenken. Und nicht nur das.
Studiengebühren könnten ein dringend notwendiges Steuerungsinstrument sein. Das, was Sie in Ihrem Antrag von der PDS als Gefahr formulieren, sehen wir als Vorteil an: Dass das Bildungs- und Lehrangebot der Hochschulen zum Beispiel auch als Dienstleistung begriffen würde. Dieses Selbstverständnis sowohl der Hochschulen als auch der Studierenden ist längst überfällig, würde es doch die Leistungsanforderungen beider Seiten endlich einmal etwas ankurbeln. [Beifall bei der CDU] Aber damit nicht genug. Der Präsident der TU hat am Montag öffentlich das Studieren ohne Studiengebühren für unsozial erklärt. Und Recht hat er, wenn er die verteilungspolitische Schieflage beklagt, denn heute finanziert immerhin auch der Krankenpfleger das Medizinstudium des Arztsohnes mit. [Zuruf des Abg. Hoff (PDS)] – Ja, platt, aber richtig, Herr Hoff! Wenn die Verantwortlichen in der Bildungspolitik mehrheitlich dazu bereit wären, könnten wir uns einmal über Einzelheiten möglicher Beitragsmodelle auseinandersetzen, zum Beispiel über die dringend gebotene Ausweitung des Stipendiensystems in Deutschland, zum Beispiel über ein gebührenfreies Grundstudium, damit niemand vom Studiumbeginn abgehalten wird, zum Beispiel über Familienbefreiung, wenn mehrere Kinder studieren, zum Beispiel über semesterweise Beitragsbefreiung durch Leistungskriterien usw. [Beifall bei der CDU] Aber damit wir nicht bestraft werden, weil wir im Leben wieder einmal zu spät gekommen sind, müssen wir Wissenschaftspolitiker mindestens heute die ganz entscheidende Grundvoraussetzung dafür schaffen, dass mögliche Beitragseinnahmen der Universitäten nicht mit den Staatszuschüssen verrechnet würden. Wir müssen heute unseres Erachtens langfristige Verträge mit den Hochschulen abschließen, die ihnen die Zuschüsse sichern. Mittelfristig werden nämlich auch Sie, die Kritiker jeder Gebührenentwicklung, dieser Entwicklung keinen Einhalt gebieten können. Dann sollte die Wissenschaftslandschaft wenigstens mit langfristigen Zuschusssicherungen vorbereitet sein. Aber so weit sind wir noch nicht, solange sich ein Teil der Republik schlichtweg der Debatte verschließt. Das Verhalten der Bundesbildungsministerin, die mit ihrer BAföG-Reform kläglich gescheitert ist und deshalb Angst vor einer neuerlichen Debatte zur Studiengebühr hat, ist unseres Erachtens sträflich. Sie versündigt sich mit dieser Haltung an der kommenden Studentengeneration. Und die PDS macht dies mit ihren Antrag genauso. Wir sehen keinen Anlass für eine Bundesratsinitiative. In der Koalitionsvereinbarung ist nun auch ein allzu weitreichender Ausschluss von Gebühren festgeschrieben. Wir werden uns an jeder fairen und sachlichen Debatte über Gebühren, über Stipendiensysteme, über Leistungskriterien und über andere Steuerungsinstrumente im festgefahrenen Hochschulbetrieb beteiligen. Aber diesen PDS-Antrag lehnen wir entschieden ab. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Grütters! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Weinschütz das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der derzeitigen Auseinandersetzung geht es wohl nicht nur um die Frage einer Bundesratsinitiative, wie es der PDSAntrag vorsieht. Dahinter steckt vielmehr die grundsätzliche Frage: Studiengebühren, ja oder nein? Die etwas hochgehenden Wogen zu so später Stunde haben dies gezeigt. Wir von den Bündnisgrünen haben hierzu einen Antrag vorgelegt, der die Verunsicherung, die die große Koalition durch Überlegungen während ihrer Koalitionsverhandlungen hervorgerufen hat, beseitigen würde, und zwar zu Gunsten eines eindeutigen und klaren Nein. Da dieser Antrag noch durch den Hauptausschuss muss, ist er heute nicht zusammen mit dem PDS-Antrag auf der Tagesordnung, obwohl er weitergehender und detaillierter ist.
In den Beratungen über diesen Antrag bekamen wir immer wieder zu hören, im Prinzip seien SPD und CDU gegen Studiengebühren in der Erstausbildung, aber man wolle sich noch nicht über die Details festlegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, warum so verzagt? Nehmen Sie sich doch ein Beispiel an Ihrer Bundesbildungsministerin Bulmahn, die für ein klares Verbot kämpft! Sie hier in Berlin eiern hingegen herum und drücken sich um einen klaren Beschluss. Damit fallen Sie Ihrer Bundesbildungsministerin in den Rücken. Sie sollten sie lieber durch ein klares Nein unterstützen!