Protocol of the Session on March 9, 2000

lfd. Nr. 11, Drucksache 14/188:

Wahl von zwölf Personen zu Mitgliedern sowie Wahl von zwölf weiteren Personen zu Ersatzmitgliedern des Kuratoriums der Stiftung des öffentlichen Rechts Lette-Verein

Zur Wahl werden von der CDU als Mitglieder vorgeschlagen: C h r i s t a - M a r i a B l a n k e n b u r g , I n g r i d B u c h h o l z , K a t r i n S c h u l t z e - B e r n d t , Ve r e n a B u t a l i k a k i s , M a t t h i a s B r a u n e r, B a r b a r a H e r r m a n n ; als Stellvertreter: G i s e l a G r e i n e r, I n g e b o r g K o r t l e b e n , J o h a n n a N a w r a t h , E k k e h a r d K i t t n e r, C e r s t i n R i c h t e r - K o t o w s k i und F r i e d e r i k e G a l l a n d.

Von der Fraktion der SPD werden als Mitglieder vorgeschlagen: H e i d e m a r i e F i s c h e r, H a n s - D i e t e r F u s s a n , C h r i s t i a n G a e b l e r ; als Stellvertreter: I n g e F r o h n e r t , K a r l h e i n z N o l t e und D r. A n n e t t e F u g m a n n - H e e s i n g.

Von der Fraktion der PDS werden als Mitglieder vorgeschlagen: Wo l f g a n g B r a u e r und U w e D o e r i n g ; als Stellvertreter E v r i m B a b a und B e n j a m i n H o f f.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird als Mitglied vorgeschlagen I r m g a r d F r a n k e - D r e s s l e r und als Stellvertreter Ö z c a n M u t l u.

Wer die Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sind die Genannten gewählt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 12, Drucksache 14/203:

Wahl von zehn Abgeordneten zu Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin

Hier schlagen die Fraktionen folgende Abgeordneten vor: die Fraktion der CDU: U w e G o e t z e , F r i e d e r i k e G a l l a n d , H e i n e r K a u s c h , M a r c u s M i e r e n d o r f f und M i c h a e l B o r g i s ; für die Fraktion der SPD: H e l l a D u n g e r - L ö p e r, P e t e r S c h u s t e r ; von der Fraktion der PDS: M a r t i n a M i c h e l s und S i g l i n d e S c h a u b ; von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: C a m i l l a We r n e r.

Wer die Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sind die Genannten gewählt.

(A) (C)

(B) (D)

Präsident Führer

Jetzt kommen wir zur

lfd. Nr. 13, Drucksache 14/230:

Wahl des Berliner Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Wir kommen zur einfach Abstimmung gemäß § 74 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung durch Handaufheben.

Da die Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses erforderlich ist, bitte ich die Fraktionen darum, ihre Mitglieder ins Plenum zu rufen.

Die Wahl erfolgt gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin, und der Vorgeschlagene bedarf zu seiner Wahl der Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses.

Für diese Wahl hat der S e n a t wiederum H e r r n P r o f. D r. H a n s j ü r g e n G a r s t k a v o r g e s c h l a g e n. Dabei geht der Senat davon aus, dass er auf Grund einer entsprechenden Vorschrift im Berliner Datenschutzgesetz nach wie vor das Vo r s c h l a g s r e c h t für die Wahl des Datenschutzbeauftragten hat. Demgegenüber bin ich der Auffassung, dass im Hinblick auf die neue Regelung in Artikel 47 der Verfassung von Berlin das Vorschlagsrecht jetzt nicht mehr dem Senat, sondern d e n F r a k t i o n e n zusteht. Wegen dieser Kontroverse ist es erforderlich, durch eine entsprechende Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes oder der Verfassung die Rechtslage eindeutig klarzustellen.

Unabhängig davon halten jedoch alle Fraktionen eine möglichst schnelle Neuwahl des Datenschutzbeauftragten für wünschenswert. Deshalb haben sich die Fraktionen den Wahlvorschlag des Senats zu eigen gemacht. Das bedeutet, dass ungeachtet der unterschiedlichen Auffassungen über die Zuordnung des Wahlvorschlagsrechts heute die Neuwahl des Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden kann.

Zur Wahl des Berliner Beauftragten für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wird also erneut Herr Prof. Dr. Hansjürgen Garstka vorgeschlagen. – Wer Herrn Dr. Garstka zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen stelle ich fest, dass Herr Garstka damit gewählt ist, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin. Das stelle ich ausdrücklich fest. – Herr Dr. Garstka, ich darf Ihnen für Ihre Amtszeit meinen herzlichen Glückwunsch übermitteln.

[Allgemeiner Beifall]

Die lfd. Nr. 14 ist bereits mit der Aktuellen Stunde erledigt worden.

Wir kommen dann zu

lfd. Nr. 15, Drucksache 14/132:

Große Anfrage der Fraktion der PDS über Berlin im entscheidenden Jahr der Verwaltungsund Gebietsreform: Wie werden die gesetzlichen Regelungen über eine bürgernahe Verwaltung durchgesetzt?

Zur Begründung hat für die Fraktion der PDS der Abgeordnete Dr. Zotl das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor knapp einem Jahr – Sie werden sich vielleicht daran erinnern – erfolgte hier in diesem Haus die Verabschiedung des 3. Verwaltungsreformgesetzes, des Verwaltungsreformgrundsätzegesetzes. Und seit der Veröffentlichung im Amtsblatt – etwa auch zu dieser Zeit – ist dieses Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz hatte eine sehr schwere Geburt. Es hat über zwei Jahre gedauert; es hat auch eine namentliche Wandlung vom 2. zum 3. Verwaltungsreformgesetz und vor allen Dingen eine inhaltliche Metamorphose erfahren müssen.

Die PDS hat seinerzeit diesem Gesetz leider nicht zustimmen können. [Bm Böger: Ja, „leider“!]

Aber das hatte nichts mit den Fragen zu tun, die heute zur Debatte stehen. Damals hatten wir die Befürchtung – und wir glauben, dass sich diese nach wie vor noch nicht erledigt hat –, dass mit der Erhöhung der Kompetenzen und vor allen Dingen der Übertragung des Budgetrechts an die Leistungs- und Verantwortungszentren, also an Organisationsformen in der Verwaltung, keine adäquate Stärkung der Bezirksämter und vor allen Dingen der Bezirksverordnetenversammlungen einhergeht, und dass damit eine Verschiebung der Gewichte innerhalb der bezirklichen Selbstverwaltungseinheiten erfolgen kann. Das war der Grund, weshalb wir damals diesem Gesetz nicht zustimmen konnten.

Zum anderen aber haben wir auch nicht gegen das Gesetz gestimmt, weil wir sowohl die Grundidee der Verwaltungsreform als eben auch die Momente der Bürgerorientiertheit und der Bürgernähe, die in diesem Gesetz enthalten waren, als positiv und richtig bewerteten und bewerten. Das betrifft vor allen Dingen § 3 dieses Gesetzes.

Genau diesen § 3 mit seinen einzelnen Absätzen haben wir in den Mittelpunkt unserer Großen Anfrage gestellt. Denn dieser § 3 ist überschrieben mit „Bürgerorientiertheit“. Dort geht es darum, dass die Bürgerorientiertheit gewissermaßen als zentraler Grundsatz des Verwaltungshandelns definiert wird. Es geht darum, dass Bürgerinnen und Bürger durch Befragungen regelmäßig Einfluss nehmen sollen auf den Gang und auf die Entwicklung der Verwaltung. Es geht darum, dass die Antragsbearbeitung, die Vorschläge, die Ideen, aber auch die Kritiken zügig, in ganz kurzen Zeiten, bearbeitet und viele Bürgeranliegen möglichst in den Sprechzeiten realisiert werden sollen. Es geht auch darum, dass leistungsstarke Bürgerämter eingerichtet werden sollen, einschließlich der uns bekannten Experimentierklausel, dass Meldestellenaufgaben des Landeseinwohneramtes in Bürgerämtern untergebracht werden können und dass nach einem Jahr etwa darüber berichtet werden soll. Auch das ist jetzt alles so etwa im zeitlichen Ablauf.

Darüber hinaus haben wir zwei Fragen gestellt, die sich aus essentiellen Positionen der Koalitionsvereinbarung ergeben, die sowohl die gesamte Frage der bürgernahen Behördenstrukturen im Zuge der Gebietsreform als auch das Thema Einsetzung einer Expertenkommission zur Durchforstung des Verwaltungsdschungels betreffen. Diejenigen, die schon länger in diesem Parlament sind, wissen, dass das 1997 schon einmal versucht worden ist. Damals hatte der Senat an die einzelnen Senatsverwaltungen den Auftrag gegeben, alle 2 500 Verwaltungsvorschriften zu durchforsten und zu entscheiden, was man noch braucht und was man ersatzlos streichen kann. Alle wussten, dass eigentlich viele zu streichen sind. Am Ende kamen aber nach einem Jahr sieben gestrichene heraus. Das ist ein blamables Ergebnis. Wir finden es richtig, dass die Koalition gesagt hat: Auf diesem blamablen Ergebnis darf man nicht sitzen bleiben. Es muss eine Expertenkommission heran, die das durchforstet.

Wir bewerten also den § 3 und auch die übrigen Aussagen des Verwaltungsreformgrundsätzegesetzes zu Fragen der Bürgerorientiertheit als ganz wichtigen Schritt – nicht als den einzigen, aber als wichtigen Schritt – in die richtige Richtung, um Bürgerorientiertheit, Transparenz und möglichst auch mehr Demokratie im Verwaltungshandeln durchzusetzen. Wir haben Interesse an der Durchsetzung des § 3 und der darüber hinausgehenden Vorschriften. Insofern meinen wir, dass die Antworten auf die Große Anfrage und die Debatte dieser Großen Anfrage – deshalb haben wir sie auch ins Plenum und nicht in den Ausschuss gebracht – uns Aufschluss und analytisches Material für weiteres parlamentarisches Handeln geben kann. Es war das Parlament als Ganzes, das die Verwaltungsreform beschlossen hat und das auch in einer Entschließung zu Beginn der 13. Legislaturperiode beschlossen hat, dass Bürgernähe und Bürgerorientiertheit zentrale Orientierungspunkte dieser Verwaltungsreform sein müssen. Das Parlament muss sich auch damit beschäftigen; deshalb haben wir es hier eingebracht.

Für uns ist das Hinterfragen der Aussagen und der Festlegungen zu Bürgernähe und Bürgerorientiertheit aus fünf Gründen wichtig; ich will sie hier anführen. Eigentlich müsste das gar nicht ins Gesetz, denn eigentlich ist Bürgerorientiertheit im Verwaltungshandeln eine Selbstverständlichkeit. Es müsste eine Selbstverständlichkeit sein; es ist aber keine Selbstverständlichkeit. Denn nach wie vor wird das Problem der Bürgerorientiertheit, der Bürgernähe, des Dienstes und der Dienstleistung am Bürger und an der Bürgerin so behandelt, als sei es eine besondere Gunst, als sei es ein gewisser Gnadenakt von Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Aber das ist nicht so. Und um mich im betriebswirtschaftlichen Ansatz der Verwaltungsreform auszudrücken: Die Bürgerinnen und Bürger haben mit ihren Steuern die Verwaltung bereits bezahlt, und sie haben viel bezahlt, und sie haben sie – was heutzutage überhaupt nicht üblich ist – im Voraus bezahlt. Sie haben nicht das Recht auf einen Gunsterweis, sie haben das Recht darauf, dass Verwaltung bürgernah und bürgerorientiert arbeitet.

[Beifall bei der PDS – Beifall der Frau Abg. Flesch (SPD]

Diese Selbstverständlichkeit zur Alltäglichkeit werden zu lassen, dafür bietet das Gesetz günstige Ausgangsbedingungen, und das wollen wir hinterfragen.

Ein zweiter Grund ist, dass diese Verwaltungsreform – und das sagen alle, auch die Befürworter der Verwaltungsreform – zu einseitig und zu sehr eine Binnenreform ist. Auch die guten Instrumente wie Zielvereinbarungen, Kontrollsysteme usw. bis hin zur Budgetierung richten sich stark auf das interne Verwaltungshandeln. Die Tatsache, dass hier eine Reform stattfindet, die für die Bürgerinnen und Bürger etwas bringen kann, übersetzt und realisiert sich stark über das, was in § 3 über Bürgerorientiertheit und vor allen Dingen über die Bürgerämter genannt worden ist. Wir meinen, dass man diesen Widerspruch zwischen der Binnenausrichtung der Verwaltungsreform in ihrer Praxis und der Bürgerorientiertheit als Potenz auflösen muss. Das ist der zweite Grund, weshalb wir das Problem hinterfragen.

Der dritte Grund besteht darin, dass durch die Haushaltsmisere, aber auch durch den vorgelegten Haushaltsplan diese Ansätze und vor allem der Ansatz Bürgeramt zur Zeit außerordentlich gefährdet erscheinen. Wir wissen alle – und kennen die Aussagen der Innenverwaltung –, dass es etwa um Anschubfinanzierungen von insgesamt 14 Millionen DM geht, wenn das Ziel erreicht werden soll, bis zum Jahr 2004 etwa 60 Bürgerämter einzurichten. Das ist eine sehr gute Sache. Wir wissen auch, dass dann eine Erklärung des Senats zu Beginn der Haushaltsdebatte und noch vor Vorlage des Haushaltsplans erfolgte, in der gesagt wurde, es sollen etwa 3,5 Millionen DM freigesetzt werden. Dann erlebten wir, wie das alles im vorgelegten Haushaltsplan gestrichen war. Dann ist der Innensenator in den Verwaltungsreformausschuss gekommen und hat darum gebeten, ihn zu unterstützen und die Haushälter in den Fraktionen zu animieren, nicht gleich wieder den Finger heraufzulegen, wenn man Geld innerhalb des Innenhaushalts zusammenkratzt, etwa 2 Millionen DM. Da haben wir gesagt: Die Sache ist ganz furchtbar, aber das werden wir auf jeden Fall unterstützen. – Nun haben wir mit großer Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass die Fraktionen übergreifend im Hauptausschuss erklärt haben, man wolle doch etwa auf 12 oder 14 Millionen DM Anschubfinanzierung kommen; sie sollen eingestellt werden. Aber es ist eine Aufforderung an den Senat, es ist kein Auflagenbeschluss, und die Situation scheint – auch wenn wir nicht so in den internen Prozessen stecken – so zu sein, dass der Innensenator möglicherweise erst einmal im Regen steht und dass die Bereitschaft, das freizuschaufeln, was jedem einzelnen Politikfeld nutzen würde, weil es den Bürgerinnen und Bürgern nutzt, sich zur Zeit offensichtlich gegen Null hält.

Und 4. haben wir Grund, diese Fragen zu stellen, weil es offensichtlich eine Tendenz gibt, wichtige inhaltliche Instrumentarien der Verwaltungsreform formal abzuhandeln. Ich erinnere einfach an die Zielvereinbarungen, die ein wirkliches Vertragsinstrument sein könnten, die aber in vielem – zumindest die, die uns bekannt sind – unkonkret sind, allgemein sind usw.

Schließlich 5. und letztens: Am 1. Januar 2001 wird es diese 12 Großbezirke geben. Auch hier sage ich: Wir als PDS haben diese Gebietsreform nicht gewollt, wir haben ihr auch nicht zugestimmt. [Niedergesäß (CDU): Schlimm genug!]

Aber jetzt müssen wir doch alle ein Interesse daran haben, dass es am 1. Januar 2001 mit Bürgerorientierung, mit Bürgernähe usw. nicht noch schlechter wird, sondern dass das, was im Gesetz beschlossen ist, was seit einem Jahr gültig ist, auch greift. Und da haben wir noch ein Dreivierteljahr Zeit, über die Defizite zu reden, über die Konfliktstellen zu reden, und das wollen wir heute tun.

Letzter Satz: Wir werden zur nächsten Tagung des Abgeordnetenhauses ein Antragspaket, ein Gesetzespaket einreichen, das über diese im Gesetz festgelegten Schritte hinaus geht, wo es um verbindliche bezirkliche Bürgerentscheide geht, wo es auch um Änderungen im Wahlrecht für die BVV geht, wo es um Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, aber auch um die Erweiterung der Rechte der BVV und der einzelnen Verordneten geht. Das werden wir einreichen, weil wir meinen, das gehört genauso dazu, um den ganzen Ansatz Bürgernähe – Bürgerorientierung zu komplettieren, wie – was wir auch bis zum Jahr 2004 noch angehen müssen – das politische Bezirksamt. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der PDS]

Vielen Dank, Herr Dr. Zotl! – Für den Senat antwortet der Innensenator, Herr Dr. Werthebach. Herr Dr. Werthebach, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zotl, Sie haben Recht: Berlin ist im entscheidenden Jahr der Verwaltungs- und Gebietsreform – entscheidend deshalb, weil nach der erfolgten Weichenstellung durch das Verwaltungsreform-Grundsätzegesetz der praktische Umgang der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern auf eine neue Grundlage gestellt worden ist. Diese wird durch folgende Merkmale bestimmt: