Ich füge noch hinzu, Herr Niedergesäß, gerade Ihr Parteifreund Rupert Scholz hat uns aufgefordert, die gesamte Auftragsvergabe aus der Bauverwaltung hinauszuverlagern und Privaten zu übertragen.
Was dann passiert, wissen wir selbst. Deswegen kämpfe ich dafür, dass der öffentliche Dienst selbst Aufträge vergeben, sie auch kontrollieren kann und nicht auf die Zuarbeit ausschließlich von privaten Unternehmen angewiesen ist,
so wie Sie es gerne hätten. Denn was dabei herauskommt, wenn private Unternehmen gute Kontakte zu Einzelnen haben, das haben wir bei Aubis gesehen.
Die letzte Zusatzfrage in diesem Zusammenhang stellt Herr Abgeordneter Goetze! – Herr Goetze, wir haben Sie hier als Meldung! Das ist nicht der Fall? – Dann war das ein Versehen. – Damit hat Herr Abgeordneter Hillenberg das Wort zur letzten Zusatzfrage. – Bitte!
Herr Senator! Um die Emotionen hier wieder etwas zu besänftigen: Ich kann Herrn Niedergesäß insoweit verstehen, dass viele Baufirmen Probleme mit der Zahlungsmoral haben. Auch ich glaube, dass nicht alle Zahlungen seitens des Senats, obwohl sie berechtigt sind, pünktlich gezahlt werden. Nun meine Frage: Können Sie sich vorstellen, dass viele kleinere Firmen – ich sage das ganz deutlich – Angst davor haben, in Widerspruch zu gehen, weil sie befürchten müssen, vielleicht bei dem einen oder anderen Auftrag nicht mehr berücksichtigt zu werden?
Natürlich kann ich mir das vorstellen, aber es ist unberechtigt. Ich sage auch Ihnen, Herr Hillenberg: Auch Sie haben bisher kein einziges Unternehmen gebracht, das mir dargelegt hat, dass eine unbestrittene, klare Zahlung von einer Dienststelle des Landes Berlin nicht geleistet worden ist. Ich gehe auch davon aus, obwohl ich da nicht im Einzelnen den Überblick habe, dass das für die Bezirke gilt. Ich sage Ihnen: In der Senatsbauverwaltung werden unstrittige Rechnungen bezahlt.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Alle Mündlichen Anfragen, die heute nicht beantwortet wurden, werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wieder schriftlich beantwortet.
II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushalts
jahr 2001 und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2001 (Nachtragshaushaltsgesetz 2001 – NHG 2001), Drucksache 14/1170, gemäß Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Juli 2001
Hierfür ist Dringlichkeit beantragt. Hierzu liegt vor ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen mit der Drucksachennummer 14/1420-2. Hierzu gehört das Zahlenwerk mit dem Teil 1, den Seiten 1 bis 131 sowie dem Teil 2, Austauschseiten 61, 115, 116 und 125, sowie die Drucksache 14/1420-1, dies sind die Auflagenbeschlüsse zum Nachtragshaushalt 2001.
Ich verbinde diese II. Lesung mit der von der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen beantragten
Aktuellen Stunde zum Thema „Haushaltssituation Berlins – verantwortungsvoll sparen, zukunftsorientiert umstrukturieren, gerecht verteilen“
Ich erläutere zunächst das vom Ältestenrat vorgeschlagene Verfahren: Zur Beratung steht den Fraktionen und dem Senat jeweils eine Redezeit von bis zu 45 Minuten zu, in freier Aufteilung auf die Redebeiträge. Die Redezeit für die fraktionslosen Abgeordneten beträgt nach unserer Geschäftsordnung jeweils 5 Minuten, und zwar für den gesamten Tagesordnungspunkt. In der Redefolge beginnt die Fraktion der CDU. Zu Beginn erteile ich aber dem Vorsitzenden des Hauptausschusses das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter Seitz, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele wohlmeinende Kollegen haben mich in den letzten Tagen daran erinnert, dass die Sitzung nicht um 13.00 Uhr, sondern bereis um 12.00 Uhr beginnt.
Es wäre nicht unbedingt notwendig gewesen nach meinen letzten Erfahrungen, aber es hat auch nicht geschadet: Sie sehen, ich bin da. Eine Schlagzeile wie etwa „Der Vorsitzende hat verpennt“ kann es dieses Mal nicht geben, und somit kann sich die Berichterstattung auf das Problem konzentrieren, das Berlin wirklich drückt, nämlich die außerordentlich prekäre Notlage der Berliner Finanzen. Sie ist es, die eine Haushaltsdebatte zu einem Nachtrag zum laufenden Haushaltsjahr notwendig macht.
Mit diesem Nachtragshaushalt hat die Dramatik der Berliner Haushaltspolitik seit der Wende eine weitere zusätzliche Steigerung erfahren. Hinzu kommen dieses Mal der Regierungswechsel, eine neue Koalition und neue Mehrheiten.
Sah unsere ursprüngliche Terminplanung vor, am 13. Juni mit den Beratungen zu beginnen und sie nach insgesamt vier Sitzungsterminen am 4. Juli abzuschließen, so musste sie der Eigendynamik dieser Tage wegen gravierend verändert und gekürzt werden. Es begann damit, dass der vorherige Senat den Nachtrag erst am 12. Juni, also einen Tag vor den beabsichtigten Beratungen beschlossen und vorgelegt hat. Einen Tag später im Hauptausschuss darüber bereits eine allgemeine Aussprache zu führen, das machte wenig Sinn, zumal die Abwahl des alten Senats unmittelbar bevorstand und es abzuwarten galt, ob der neue Senat den vorgelegten Entwurf zurückziehen würde oder
durch eine Nachschiebeliste zu akzentuieren gedachte. Einen wichtigen Punkt im Zusammenhang mit dem Nachtrag konnten wir aber dennoch schon am 13. Juni anpacken. Wir haben die Bürgermeister Weber, Dr. Ulbricht und Dr. Friedersdorff als Sprecher des Rates der Bürgermeister angehört. Ihren Protest gegen die zwar schon reduzierte, aber immer noch als zu heftig empfundene Heranziehung der Bezirke zum Ausgleich der Mindereinnahmen haben alle Fraktionen aufgegriffen. Sie werden das hier sicher selbst noch darlegen.
Der neue Senat hat uns schließlich am 26. Juni mit einer Nachschiebeliste eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen. Zunächst einmal – und das war notwendig –, die Berücksichtigung der Ausgaben für die Neuwahlen. Dann eine Herausnahme des Stellenplans der Lehrer aus der Minderung der Personalausgaben, zusätzliche Einsparungen im Einzelplan 12 – Stadtentwicklung –, hier die Zurückstellung der U 5, die deshalb in aller Munde war. Dann, durchaus nicht unstrittig, die vollständige Auflösung der Rücklage für den Zukunftsfonds. Zwar waren bereits im Entwurf des Nachtragshaushalts des alten Senats 200 Millionen DM für diesen Zweck gestrichen worden, jetzt sind es aber weitere 30 Millionen DM. Insgesamt 20 Millionen DM werden als Zuschuss an die Technologie-Stiftung neu veranschlagt. Weiter war der Nachschiebeliste zu entnehmen, dass die Kürzung um 1 Million DM der Zuschüsse für die kulturellen Aktivitäten freier Gruppen zu Lasten der neu eingeschätzten Zuschüsse für den Religions- und Weltanschauungsunterricht zurückgenommen wurde. Weiterhin die Reduzierung des immer unrealistischer gewordenen Ansatzes der Einnahmen aus Vermögensaktivierung um rund 90 Millionen DM, bezogen auf das, was wir einnehmen müssen, ein relativ geringer Betrag, aber immerhin ein Zeichen. Auch die Einnahmen, die aus Vermögensaktivierung noch zu erzielen sein müssen, sind eine exorbitante Herausforderung. Schließlich – das scheint mir wichtig anzumerken – der Verzicht auf die Erhöhung der Kassenkreditermächtigungen von 12 auf 14 Prozent. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass etwas mehr Transparenz in die Gesamtsumme der Kreditaufnahme kommen wird.
In der Bewertung dieser Nachschiebeliste während unserer allgemeinen Aussprache waren sich Koalition und Opposition naturgemäß nicht einig. Das waren sie vor dem Regierungswechsel nicht, und das sind sie auch jetzt nicht. Das wird Ihnen aber im Lauf der Haushaltsdebatte von berufeneren Mündern dargestellt werden.
Um dem überaus wichtigen Punkt Bankgesellschaft, einer der wesentlichen Notwendigkeiten für den Nachtragshaushalt, gerecht zu werden, haben wir noch am 27. Juni 2001 die Änderung der Kreditermächtigung 2001 von bis zu 3,7 Milliarden DM auf die schwindelerregende Summe von 9 Milliarden und 532 Millionen und 917 Tausend DM beschlossen. Wer sich nicht vorstellen kann, was das für eine Summe ist, diese 9 Milliarden DM: Das sind rund 18 000 Einfamilienhäuser. Das ist mehr als ein Dorf, das ist schon fast eine kleine Stadt.
In der selben Sitzung, die fast 12 Stunden dauerte, wurde der Nachtragshaushalt in 1. Lesung über alle Einzelpläne beraten. In einigen Fällen wurde auch schon seitens des neuen Senats anders agiert als bisher. So zog Senator Wieland die Vorlage seines Vorgängers über das Sonderfinanzierungsmodell der Justizvollzugsanstalt in Großbeeren zurück. Senator Böger seinerseits zog die eigene Vorlage über die Schießsportanlage in Adlershof zurück. Das nun allerdings hat die Union nicht daran gehindert, auf der Grundlage eines eigenen Antrags eben diese Schießanlage zusammen mit der PDS gegen die Stimmen der Koalition zu beschließen.
[Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Brauer (PDS)]
Seine 2. Lesung über alle Einzelpläne hat der Hauptausschuss eine Woche später am 4. Juli 2001 in nur elfstündiger Sitzung bewältigt.
[Gram (CDU): Zu was reden Sie jetzt eigentlich? – Zuruf der Frau Abg. Toepfer-Kataw (CDU) – Unruhe – Glocke des Präsidenten]
Sie dauerte deshalb nicht länger, weil wir eine Sondersitzung am letzten Freitag wegen der rechtlichen Klärung des Beitrags der IBB zum Haushalt brauchten. Erwähnenswert aus dieser Sitzung am 4. Juli 2001 ist neben des schon genannten Beschlusses zur Schießsportanlage ein CDU-Antrag, die Absenkung und Strekkung im Verkehrsbereich – allerdings auf Kosten der Straßenbahnprojekte – wieder rückgängig zu machen, der abgelehnt wurde.
Die lange erwartete Vorlage von Senator Strieder, die den Weiterbau der Topographie des Terrors mit Gesamtkosten von 76 Millionen DM sichert, wurde angenommen.
Am letzten Freitag, am 6. Juli 2001, war dann die Schlussrunde in einer kurzen Sitzung, die nur drei Stunden dauerte. Kernpunkt war eine Vorlage des Senats, die einen in mehreren Einzelplänen noch vom alten Senat veranschlagten Bankbeitrag der IBB auf seine rechtliche Zulässigkeit untersucht und eine dieser Zulässigkeit entsprechende Umdisponierung vorschlägt. Somit wird nun die IBB beauftragt, im Jahr 2001 das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm durchzuführen. Ein vom IBBAufsichtsrat beschlossener Bankbeitrag von 100 Millionen DM für 2001 wird als zweckgebundene Einnahme bei Kapitel 29 09, Titel 282 03 veranschlagt. Auf die im Zusammenhang mit dem Bankbeitrag in der Vorlage des alten Senats vorgesehene Ansatzänderung in den Einzelplänen 10, 12, 13 und 17 wurde damit verzichtet.
Dass diese erhebliche Änderung der Ursprungsvorlage nach intensiver Diskussion und unter Verzicht auf eine vom Senat vorgeschlagene verbindliche Erläuterung schließlich einstimmig beschlossen wurde, macht deutlich, wie konstruktiv Beratungen im Hauptausschuss unverändert sein können. Das zeigt sich auch daran, dass die CDU nicht gegen diesen Nachtragshaushalt gestimmt hat – sie hat ihm auch nicht zugestimmt –, sie hat sich enthalten, und sie hat sich auch nicht den Fristverkürzungen und Terminveränderungen im Beratungsverlauf entzogen. – Meine Damen und Herren von der Union, herzlichen Dank, das hat es mir erleichtert, die Haushaltsberatungen zu leiten.