Der Ausschuss schließt mit diesem Bericht, der Ihnen als Drucksache bereits vorliegt, ein arbeitsintensives, aber auch ein erfolgreiches Jahr ab. Die Sorgen, Nöte und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger Berlins sind nicht geringer geworden. Das zeigen die nach wie vor hohen Fallzahlen von 2 433 Petitionen im Berichtszeitraum. Die mehrmalige Behandlung von Petitionen im Ausschuss oder das Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Petitionsverfahrens gehört zur Alltagsarbeit des Ausschusses und ist problemlos möglich. Jede weitere Zuschrift wird mit großer Sorgfalt abgearbeitet, und das waren immerhin 1 508 zusätzliche Schreiben, in denen häufig neue Gesichtspunkte vorgetragen wurden, die weitere und zum Teil aufwendige Ermittlungen notwendig machten.
Wer von den Mitgliedern des Hohen Hauses Gelegenheit hatte, die Arbeit des Petitionsausschusses über Jahre zu verfolgen, weiß, dass seine Aufgaben weit gefächert sind und alle Sachgebiete der öffentlichen Verwaltung umfassen. Frühere Vorsitzende und auch ich haben von dieser Stelle aus die Ausschussarbeit aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln beleuchtet, Erfolge und Misserfolge geschildert sowie Höhepunkte aus der Tätigkeit des Ausschusses dargestellt. Wir haben von Missständen und Maßnahmen zu deren Beseitigung berichtet. Wir haben Fehlentwicklungen aufgezeigt, zugleich aber auch besonders Lobenswertes aus der Verwaltung hervorgehoben, so etwa bürgernahe Verfahren und bürgerfreundliche Verhaltensweisen oder gestraffte Organisationsstrukturen in Ämtern zur Beschleunigung von Verwaltungshandeln. Auch der aktuelle schriftliche Bericht enthält wieder eine Reihe von grundsätzlichen Themen. Einige der aufgetretenen Probleme konnten schon im Berichtszeitraum erfolgreich gelöst werden. Dagegen sind andere, wie z. B. die Unzulänglichkeiten im Maßregelvollzug, wie im Bericht nachzulesen ist, nach wie vor nicht gelöst.
Wenn ich aus Zeitmangel nicht in die Breite gehen kann, so möchte ich doch an dieser Stelle einige Punkte hervorheben, die besondere Zustimmung bei den Mitgliedern des Ausschusses gefunden haben und worüber sie sich besonders gefreut haben. Da ist zunächst der Fall des jungen blinden tschechischen Staatsangehörigen, für dessen Daueraufenthalt bei seinen ebenfalls schwer behinderten Eltern in Berlin sich der Petitionsausschuss über einen langen Zeitraum immer wieder erfolglos eingesetzt hatte. Die Mitglieder des Ausschusses waren nicht gewillt, in diesem besonderen Härtefall auf eine humanitäre Lösung zu Gunsten des jungen Mannes zu verzichten. Deshalb haben wir beschlossen, dies im Plenum zur Abstimmung zu bringen. Wir waren auch sicher, dafür eine Mehrheit zu bekommen. Dankenswerterweise hat dann Herr Senator Werthebach einen Tag, bevor das im Plenum besprochen wurde, Gnade vor Recht gehen lassen und eine andere Entscheidung getroffen.
Der Petent ist hier geblieben. Ich möchte mich im Namen des Ausschusses bei Ihnen, Herr Werthebach, ausdrücklich bedanken. [Beifall bei der CDU – Beifall der Abgn. Frau Kind (SPD) und Volk (Grüne)]
Mein nächster Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht an Sie. Die Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz für die Bürgerinnen und Bürger im Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal in Treptow hat ausgezeichnet und schnell funktioniert. Für die Kolleginnen und Kollegen, die mit der Problematik nicht so vertraut sind, nur einige Hinweise: Etwa 850 vorwiegend Johannisthaler Bürgerinnen und Bürger hatten sich gegen die Absicht der Berliner Wasserbetriebe gewandt, das Wasserwerk Johannisthal stillzulegen. Sie befürchteten einen rapiden Anstieg des Grundwassers und damit das Volllaufen ihrer gesamten Keller. Die Wasserbetriebe, die ursprünglich nicht dazu bereit gewesen sind, diesen Zustand abzustellen, haben nun doch auf Druck der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, bei der ich mich ausdrücklich bedanke, ein Verfahren in Gang gesetzt. Inzwischen gibt es deutliche Signale aus dem Vorstand der Berliner Wasserbetriebe, wonach das Vorhaben, das Wasserwerk Johannisthal außer Betrieb zu nehmen, nicht mehr ernsthaft verfolgt wird. Der Petitionsausschuss hofft nun, dass eine Lösung für den Standort Johannisthal vorgelegt wird, die für die Siedler in diesem Bereich verträglich ist.
Im Allgemeinen blüht die Arbeit des Ausschusses oder seiner Mitglieder, auch wenn sie erfolgreich waren, im Verborgenen und wird in der Statistik der positiv erledigten Petitionen als Pluspunkt gewertet, es sei denn, der Vorsitzende hat einmal Gelegenheit, im Jahresbericht auf den einen oder anderen Punkt aufmerksam zu machen. Ich danke allen Mitgliedern des Petitionsausschusses, aber insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusses für die erfolgreich geleistete Arbeit.
Bei einem Mitglied des Ausschusses, einem bausachverständigen Kollegen, wobei für Sachkundige klar ist, dass es sich nur um den Kollegen Hillenberg handeln kann, bedanke ich mich ausdrücklich. Er hatte einen letzten Versuch unternommen, bei einem Ortstermin die Vertreter des Bezirksamtes Spandau von ihrer ablehnenden Haltung zu einem geplanten Bauvorhaben abzubringen. Mehrfache Bitten des Ausschusses waren erfolglos geblieben. Herrn Hillenberg ist es vor Ort gelungen, mit dem Bezirksbürgermeister einen Kompromiss zu erreichen, mit dem nun alle zufrieden sind. Ich bedanke mich recht herzlich bei Herrn Hillenberg und beim Bezirksbürgermeister.
Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass wir uns seit Jahren – das können Sie auf Seite 18 des Berichts nachlesen – über erhebliche Mängel in der Bearbeitung von Verfahren beim Versorgungsamt beschwert hatten. Teilweise mehrere Jahre vergingen, bis Schwerbehinderte einen positiven oder ablehnenden Bescheid bekamen. In der letzten Zeit sind die Bearbeitungszeiten stark rückläufig. Die Verwaltung hat sowohl eine personelle Veränderung als auch organisatorische Maßnahmen beschlossen. Ich bedanke mich auch bei Frau Schöttler und der politischen Leitung des Hauses herzlich dafür.
Wo Licht ist, ist auch Schatten! Der Petitionsausschuss hat in seinem Bericht zwei Fälle geschildert, die ihn ausgesprochen verärgert haben. Ich darf Ihnen versprechen, dass wir an dieser Stelle nicht nachgeben werden. Der eine Fall hat sich in Neukölln ereignet, der andere betrifft die Berliner Forsten. In beiden Fällen haben die Ermittlungen ergeben, dass die Petenten für ihre Eingabe an den Petitionsausschuss gewissermaßen bestraft werden sollten. Das Recht, eine Petition einzulegen, ist ein fundamentales Grundrecht und darf nicht zu Nachteilen für die Petenten führen. Im Fall des Bezirksamts Neukölln ist der Vorgang in der Zwischenzeit abgeschlossen, weil der persönlich um Prüfung gebetene Bezirksbürgermeister entschieden hat, die
Petentin klaglos zu stellen und mit Blick auf das Petitionsverfahren überhöhte Gebührenforderungen auf ein zulässiges Maß herabgesetzt hat.
Der zweite Fall ist leider noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich um einen Vorgang bei den Berliner Forsten, wo dem Petenten mit der Einlegung der Petition unterstellt wird, er habe über den Petitionsausschuss Druck auf die Berliner Forsten ausüben wollen und damit das für die Jagdausübung unbedingt erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen sich und den Berliner Forsten zerstört. Der Ausschuss hofft, dass er diesen Konflikt bald klären kann und die Vorwürfe aus der Welt geschafft werden. Wir werden aber auch nicht davor zurückschrecken, notfalls Herrn Senator Strieder persönlich in dieser Sache in Anspruch zu nehmen.
Wir haben seit Jahren Beschwerden aus dem Justizbereich, in denen die Dauer von Verfahren über viele Monate und gar Jahre gerügt wird. Es hat eine Anzahl von Ermittlungen seitens des Ausschusses bei den zuständigen Gerichten und der Senatsverwaltung für Justiz gegeben. Ein Ende der überlangen Verfahrensdauern ist nicht in Sicht. Kein Verantwortlicher konnte dem Petitionsausschuss eine kurzfristige Lösung in Aussicht stellen. Die Notwendigkeit, Personal einzusparen, betrifft den Justizbereich insgesamt und auch die Richterstellen. Dennoch sei aber ein Wort der Mahnung erlaubt, die Geduld des rechtstreuen Bürgers nicht über Gebühr zu strapazieren. Insbesondere gibt es auch erhebliche Beschwerden über die Eintreibung durch Gerichtsvollzieher und überlange Vollstreckungszeiten. Wir werden auch dieser Sache eine besondere Aufmerksamkeit widmen.
Ein grundsätzliches Wort noch zu den Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der Verwaltung, wie sie tagtäglich an den Petitionsausschuss herangetragen werden und von ihm angemessen beantwortet werden müssen: Die Erwartungen der Petenten auf Hilfe durch den Ausschuss, wenn ihre Anliegen von der Verwaltung abgewehrt wurden, sind häufig sehr hoch gesteckt, zuweilen höher, als es die Gesetzeslage erlaubt. Diese Erfahrung müssen wir immer wieder machen. Wir sehen es in solchen Fällen als unsere Pflicht an und mühen uns sehr, den Bürgerinnen und Bürgern staatliches Handeln verständlich zu machen und auch Verständnis für die Entscheidungen des öffentlichen Dienstes zu wecken, der sich an Recht und Gesetz auszurichten hat. Diese Mittlerfunktion des Ausschusses zwischen dem Staat und seinen Bürgern ist in den letzten Jahren noch schwieriger geworden. Mit dem Verweis auf Sparzwänge und Einschränkungen, denen sich auch der Ausschuss beugen muss, stehen früher erfolgreich genutzte Ermessensspielräume, mit denen Einzelfälle abgefedert oder befriedet werden konnten, häufig nicht mehr zur Verfügung. Dies frustriert die Betroffenen; sie fühlen sich häufig unverstanden und hilflos gegenüber der Verwaltung. Auch hier versuchen wir aufzuklären, Ratschläge zu geben oder die Betroffenen von verfehlten Schuldzuweisungen abzuhalten. Der Ausschuss würde sich aber wünschen, wenn dieses Selbstverständnis, dem er sich verpflichtet fühlt, noch mehr Eingang in die tägliche Arbeit der Verwaltung fände. Dies würde ganz allgemein zu mehr Akzeptanz bei den Betroffenen mit der Verwaltung und speziell zu mehr Vertrauen zwischen antragstellendem Bürger und seinem Sachbearbeiter führen.
Damit bin ich an den Schluss meiner Ausführungen angelangt. Mit Dankesworten habe ich heute nicht gespart und bedanke mich noch einmal ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für ihre in der Vergangenheit geleistete Arbeit. Allen, die ein offenes Ohr für unsere Anliegen hatten und uns unterstützten, gilt mein besonderer Dank. Ich bedanke mich bei Ihnen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die Aufmerksamkeit und Geduld. Insbesondere noch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusses herzlichen Dank!
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Roß, und auch den Dank des ganzen Hauses, der durch den Beifall der Anwesenden gerade unterstützt worden ist. Ich
verbinde dies mit dem Dank an alle die Mitglieder des Petitionsausschusses, die zähe Arbeit leisten. Ich danke auch den Mitarbeitern der Verwaltung, die für den Petitionsausschuss alles gut vorbereiten und mit dazu beitragen, dass der Petitionsausschuss so erfolgreich ist, wie der Vorsitzende das eben dargestellt hat. Vielen Dank! [Allgemeiner Beifall]
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 22. Februar 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über keine Privatisierung von Sportflächen am Gesetz und an Betroffenen vorbei, Drucksache 14/272
Der Ältestenrat empfiehlt für die Beratung eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion. – Dem folgt das Plenum so. Das Wort hat der Kollege Kaczmarczyk von der Fraktion der PDS. – Herr Kaczmarczyk, Sie haben das Wort, bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitte der 90er Jahre beauftragte die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr eine Expertengruppe mit der Erarbeitung eines Gutachtens zur Erschließung von Wasserstandorten in Berlin für exklusiven Wohnungsbau. Nach dreijähriger Arbeit legte die beauftragte Gruppierung eine fünfbändige Studie vor, in der 500 km Ufer-, Fluss-, Seen- und Kanallandschaft, auf ihre Verwendbarkeit als Wohnungsbaupotenziale untersucht wurden. Dahinter steckte einerseits der Gedanke, den mageren Stadtsäckel mit der Privatisierung dieser Flächen aufzufüllen, und andererseits die Überlegung, möglicherweise die Abwanderung von Familien aus Berlin in das Umland stoppen zu können. Von diesen 500 km wurden 230 km als mögliche Wohnungsbaupotentiale in verschiedenen Rangordnungen eingestuft. Über 500 Hektar Bauland, das mit den besten und schönsten Uferlagen verbunden ist, an Spree, Dahme und Havel, sollen also den Trend im Stadtsäckel und den Trend der Abwanderung aufhalten. Zu Anfang 1990 wurde das kurz gefasste Ergebnis dieser Studie unter dem Titel „Wasserstadt Berlin“ der Öffentlichkeit vorgestellt und somit der Diskussion zugänglich gemacht.
Wir sind als Sportpolitiker auf den Plan gerufen worden, weil sich eine Reihe von Sportvereinen durch die in diesem Gutachten ausgewiesenen Wohnungsbaupotentiale in ihrer Existenz auf den angestammten Sportplätzen bedroht fühlten. Die tatsächliche Untersuchung ergab, dass insgesamt 15 Standorte, die derzeit sportlich genutzt werden, für eine Umsiedlung freigegeben würden. Ungeachtet dessen, dass mich das Grauen überkommt, wenn ich mir vorstelle, dass sich die Bausünden der vergangenen Jahrhunderte wiederholen könnten, indem ein großer Teil der einmaligen Fluss-, Seen- und Waldlandschaft Berlins mit tristen und inzwischen entfunktionalisierten Industriebauten zugebaut wurde, und die Landschaft weiterhin mit Wohneinheiten zugebaut wird, nur um wenige Tausend Mieter in ihrem Verlangen nach idyllischem Wohnen zu befrieden, werden auf der anderen Seite aber Hunderttausenden Berlinern die angestammten Erholungsgebiete entzogen. Es steht außer Frage, dass eine Privatisierung der Flächen, die heute noch der Öffentlichkeit zugänglich sind, in dieser Größenordnung eine Reduzierung des Naherholungspotentials für unsere Stadt in einem bisher nicht gekannten Umfang nach sich zöge. Ich weise noch einmal darauf hin: Wenn Berlin liebenswert, wohnenswert und akzeptabel für seine Einwohner ist, dann nicht zuletzt deshalb, weil es im europäischen Maßstab und darüber hinaus eine einzigartige Wald-, Fluss- und Seenlandschaft besitzt, die dann auf diese Art und Weise in einem erheblichen Umfang verkleinert werden würde. Ich denke durchaus nicht nur im engen Sinne an das Schicksal der 10 bis 15 Sportvereine, die hiervon betroffen wären, sondern es geht mir tatsächlich – wenn ich nur einmal das Köpenicker Naherholungsgebiet nehme – um die 180 000 Erholungssuchenden, die Wochenende für Wochen
ende draußen auf den Flüssen, in den Wäldern und an den Ufern ihre Freizeit verbringen. Deshalb ist das für uns nicht nur eine separate fachpolitische Überlegung, sondern es ist das Indiz für eine möglicherweise in gravierender Weise fehlgeleitete stadtarchitektonische Entwicklung, die sich aus dem vergangenen und vorvergangenen Jahrhundert hier fortsetzen soll. Wenn vor einigen Jahren Prinz Charles für sehr viel Wirbel gesorgt hatte mit seiner Bemerkung, dass die Architekten London mehr geschadet haben als die Bombenangriffe der Nazis, kann ich nur sagen: Ich hoffe nicht, dass die Verwaltung unserer Stadt eines Tages eine ähnliche Note für das, was hier verwirkt wird, bekommt.
Ich weise mit aller Eindringlichkeit darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Bagatelle handelt. Ich übertreibe auch nicht. Alles, was zu diesem Problem – auch in den betroffenen Ausschüssen – gesagt wurde, entspricht der Wahrheit. Senator Strieder und seine Verwaltung stehen in der Kontinuität dieser Maßnahme, die bereits vom ehemaligen Senator Klemann in Gang gesetzt wurde.
Ich bitte Sie deshalb ernsthaft, aus diesen beiden schwerwiegenden Überlegungen heraus nachzudenken und nicht möglicherweise eine Entwicklung mit zu befördern, für die wir als Einwohner dieser Stadt letztlich alle die Rechnung zahlen müssten. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass hier einige für Wohnungsbau ausgewiesene Standorte bereits einem speziellen Nutzungszweck dienen – in diesem Fall dem Sport. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Herr Kollege! – Das Wort hat nun der Kollege Heinrich für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Heinrich!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitunter haben Planer etwas mehr Zeit als andere Menschen. Dennoch machen sie manchmal Fehler. Das ist menschlich. Zugestanden: Hier sind auch planerische Fehler in der Ausweisung gemacht worden; hier hätte stärker differenziert werden können. Das hätte auch passieren sollen, daran besteht kein Zweifel. Allerdings tun Sie gerade so, Herr Dr. Kaczmarczyk, als seien damit die Sportflächen im fraglichen Bereich, in der Wasserstadt, gefährdet. Sie sind es nicht, und Sie wissen auch, dass sie es nicht sind. Es gibt klare Erklärungen – nicht nur des Sportsenators –, und es gibt das Sportförderungsgesetz. Jeder weiß, dass das Sportförderungsgesetz nicht durch einen schönen Plan außer Kraft gesetzt wird. Das weiß und beachtet auch der Bausenator. Wer tatsächlich an Sportgrundstücke heranwollte, der würde sich klugerweise frühzeitig mit den Tatbeständen im Gesetz auseinandersetzen, sie abwägen und dann vor allen Dingen akzeptable Ersatzflächen anbieten. Sonst liefe das hier nicht. Ich glaube, das gilt für alle Fraktionen.
Den beantragten Beschluss brauchen wir also nicht. Wie soll man auch eine sich im Umlauf befindende Studie ändern, eine Studie aus dem letzten Jahrhundert? Bei der klaren Lage ersparen wir den Planern diese Arbeit lieber und lassen ihnen Zeit für weitere schöne, neue Pläne!
Vielen Dank! – Herr Kollege Heinrich! Was Sie gesagt haben, stimmt nicht. Senator Strieder hat in der letzten Ausschussberatung auch mit Bezug auf diese Sportflächen ausdrücklich mitgeteilt, es sei erklärtes Ziel, die Sportflächen an den betreffenden Wasserstandorten umzuwidmen. Das geht aus dem Schriftwechsel zwischen dem Landessport
bund und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ebenfalls klar und unzweifelhaft hervor. Wenn Sie es wünschen, gebe ich Ihnen diesen Schriftwechsel zur Einsicht. Ich weise mit Entschiedenheit zurück, dass die Senatsverwaltung keine solche Umwidmung im Auge habe.
Danke schön! – Jetzt hat das Wort der Kollege Volk von der Fraktion der Grünen. Bitte schön, Herr Volk! Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Heinrich! Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Mitglied eines Sportvereins. Sie haben sich für Rudern oder Segeln entschieden. Sie trainieren mit Jung und Alt Woche für Woche. Plötzlich stehen Woche für Woche potentielle Käufer auf ihrem gepachteten Grundstück. – Denn Ihr Grundstück wurde in einer Hochglanzbroschüre vom Senat zum Kauf angeboten. Ihr Sportverein, seit gut 80 Jahren dankbarer Pächter, war nicht informiert. Von einem Verkauf des Grundstücks wussten die Mitglieder nichts. Unter dem Titel „Wasserstadt Berlin – Entwicklungsräume, Potentiale, Standorte, Utopien“ wurden und werden die Wohnungsbaupotentiale an Berliner Gewässern aufgelistet, darunter auch Grundstücke – wie Sie es selbst vorhin eingeräumt haben – von Sportvereinen.
Wir haben Verständnis für eine Initiative zur Freilegung von brach liegenden Fabriken; wir haben Verständnis für eine Initiative zur Freilegung von vernachlässigten Häfen, aber wir haben kein Verständnis für die Privatisierung von genutzten Sportflächen an betroffenen Sportvereinen vorbei
Wer Sportvereine mit dieser Masche um ihre Existenz bringen will, schadet dem Sport. Hier gibt es offensichtlich – Herr Heinrich, Sie haben es selbst dargestellt – ein Kommunikationsproblem. Es ist richtig, die Broschüre ist seit eineinhalb Jahren auf dem Markt, und man kann jetzt wenig ändern. Aber man kann ein Zeichen setzen. Auch der Antrag der PDS-Fraktion wurde – heute auf den Tag genau – vor einem Jahr eingebracht, zu einer Zeit, als unser Sportsenator, Herr Böger, laut darüber nachdachte, ob er mit einer Änderung des § 7 des Sportförderungsgesetzes die Rechtssicherheit von Sportvereinen „aufweichen“ solle. Er hat sich glücklicherweise davon überzeugen lassen, dass ein solcher Verstoß die Grundlagen des Sports, der Sportvereine und der ehrenamtlich Tätigen im Bereich Sport in Frage stellt. Unsere Bitte ist daher – auch an den Senat –, besser miteinander zu kommunizieren. Herr Böger ist im Augenblick nicht da.
Nutzen Sie das Mitspracherecht, damit solche Irritationen, wie sie mit der Veröffentlichung der besagten Broschüre bei Sportvereinen ausgelöst wurden, sich nicht wiederholen. – Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag der PDS-Fraktion.