Reinhard Roß

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Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen den ersten Arbeitsbericht des Petitionsausschusses in dieser Wahlperiode heute vorstellen zu können.
Der Ausschuss schließt mit diesem Bericht, der Ihnen als Drucksache bereits vorliegt, ein arbeitsintensives, aber auch ein erfolgreiches Jahr ab. Die Sorgen, Nöte und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger Berlins sind nicht geringer geworden. Das zeigen die nach wie vor hohen Fallzahlen von 2 433 Petitionen im Berichtszeitraum. Die mehrmalige Behandlung von Petitionen im Ausschuss oder das Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Petitionsverfahrens gehört zur Alltagsarbeit des Ausschusses und ist problemlos möglich. Jede weitere Zuschrift wird mit großer Sorgfalt abgearbeitet, und das waren immerhin 1 508 zusätzliche Schreiben, in denen häufig neue Gesichtspunkte vorgetragen wurden, die weitere und zum Teil aufwendige Ermittlungen notwendig machten.
Wer von den Mitgliedern des Hohen Hauses Gelegenheit hatte, die Arbeit des Petitionsausschusses über Jahre zu verfolgen, weiß, dass seine Aufgaben weit gefächert sind und alle Sachgebiete der öffentlichen Verwaltung umfassen. Frühere Vorsitzende und auch ich haben von dieser Stelle aus die Ausschussarbeit aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln beleuchtet, Erfolge und Misserfolge geschildert sowie Höhepunkte aus der Tätigkeit des Ausschusses dargestellt. Wir haben von Missständen und Maßnahmen zu deren Beseitigung berichtet. Wir haben Fehlentwicklungen aufgezeigt, zugleich aber auch besonders Lobenswertes aus der Verwaltung hervorgehoben, so etwa bürgernahe Verfahren und bürgerfreundliche Verhaltensweisen oder gestraffte Organisationsstrukturen in Ämtern zur Beschleunigung von Verwaltungshandeln. Auch der aktuelle schriftliche Bericht enthält wieder eine Reihe von grundsätzlichen Themen. Einige der aufgetretenen Probleme konnten schon im Berichtszeitraum erfolgreich gelöst werden. Dagegen sind andere, wie z. B. die Unzulänglichkeiten im Maßregelvollzug, wie im Bericht nachzulesen ist, nach wie vor nicht gelöst.
Wenn ich aus Zeitmangel nicht in die Breite gehen kann, so möchte ich doch an dieser Stelle einige Punkte hervorheben, die besondere Zustimmung bei den Mitgliedern des Ausschusses gefunden haben und worüber sie sich besonders gefreut haben. Da ist zunächst der Fall des jungen blinden tschechischen Staatsangehörigen, für dessen Daueraufenthalt bei seinen ebenfalls schwer behinderten Eltern in Berlin sich der Petitionsausschuss über einen langen Zeitraum immer wieder erfolglos eingesetzt hatte. Die Mitglieder des Ausschusses waren nicht gewillt, in diesem besonderen Härtefall auf eine humanitäre Lösung zu Gunsten des jungen Mannes zu verzichten. Deshalb haben wir beschlossen, dies im Plenum zur Abstimmung zu bringen. Wir waren auch sicher, dafür eine Mehrheit zu bekommen. Dankenswerterweise hat dann Herr Senator Werthebach einen Tag, bevor das im Plenum besprochen wurde, Gnade vor Recht gehen lassen und eine andere Entscheidung getroffen.
Mein nächster Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht an Sie. Die Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz für die Bürgerinnen und Bürger im Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal in Treptow hat ausgezeichnet und schnell funktioniert. Für die Kolleginnen und Kollegen, die mit der Problematik nicht so vertraut sind, nur einige Hinweise: Etwa 850 vorwiegend Johannisthaler Bürgerinnen und Bürger hatten sich gegen die Absicht der Berliner Wasserbetriebe gewandt, das Wasserwerk Johannisthal stillzulegen. Sie befürchteten einen rapiden Anstieg des Grundwassers und damit das Volllaufen ihrer gesamten Keller. Die Wasserbetriebe, die ursprünglich nicht dazu bereit gewesen sind, diesen Zustand abzustellen, haben nun doch auf Druck der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, bei der ich mich ausdrücklich bedanke, ein Verfahren in Gang gesetzt. Inzwischen gibt es deutliche Signale aus dem Vorstand der Berliner Wasserbetriebe, wonach das Vorhaben, das Wasserwerk Johannisthal außer Betrieb zu nehmen, nicht mehr ernsthaft verfolgt wird. Der Petitionsausschuss hofft nun, dass eine Lösung für den Standort Johannisthal vorgelegt wird, die für die Siedler in diesem Bereich verträglich ist.
Im Allgemeinen blüht die Arbeit des Ausschusses oder seiner Mitglieder, auch wenn sie erfolgreich waren, im Verborgenen und wird in der Statistik der positiv erledigten Petitionen als Pluspunkt gewertet, es sei denn, der Vorsitzende hat einmal Gelegenheit, im Jahresbericht auf den einen oder anderen Punkt aufmerksam zu machen. Ich danke allen Mitgliedern des Petitionsausschusses, aber insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusses für die erfolgreich geleistete Arbeit.
Bei einem Mitglied des Ausschusses, einem bausachverständigen Kollegen, wobei für Sachkundige klar ist, dass es sich nur um den Kollegen Hillenberg handeln kann, bedanke ich mich ausdrücklich. Er hatte einen letzten Versuch unternommen, bei einem Ortstermin die Vertreter des Bezirksamtes Spandau von ihrer ablehnenden Haltung zu einem geplanten Bauvorhaben abzubringen. Mehrfache Bitten des Ausschusses waren erfolglos geblieben. Herrn Hillenberg ist es vor Ort gelungen, mit dem Bezirksbürgermeister einen Kompromiss zu erreichen, mit dem nun alle zufrieden sind. Ich bedanke mich recht herzlich bei Herrn Hillenberg und beim Bezirksbürgermeister.
Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass wir uns seit Jahren – das können Sie auf Seite 18 des Berichts nachlesen – über erhebliche Mängel in der Bearbeitung von Verfahren beim Versorgungsamt beschwert hatten. Teilweise mehrere Jahre vergingen, bis Schwerbehinderte einen positiven oder ablehnenden Bescheid bekamen. In der letzten Zeit sind die Bearbeitungszeiten stark rückläufig. Die Verwaltung hat sowohl eine personelle Veränderung als auch organisatorische Maßnahmen beschlossen. Ich bedanke mich auch bei Frau Schöttler und der politischen Leitung des Hauses herzlich dafür.
Wo Licht ist, ist auch Schatten! Der Petitionsausschuss hat in seinem Bericht zwei Fälle geschildert, die ihn ausgesprochen verärgert haben. Ich darf Ihnen versprechen, dass wir an dieser Stelle nicht nachgeben werden. Der eine Fall hat sich in Neukölln ereignet, der andere betrifft die Berliner Forsten. In beiden Fällen haben die Ermittlungen ergeben, dass die Petenten für ihre Eingabe an den Petitionsausschuss gewissermaßen bestraft werden sollten. Das Recht, eine Petition einzulegen, ist ein fundamentales Grundrecht und darf nicht zu Nachteilen für die Petenten führen. Im Fall des Bezirksamts Neukölln ist der Vorgang in der Zwischenzeit abgeschlossen, weil der persönlich um Prüfung gebetene Bezirksbürgermeister entschieden hat, die
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Petentin klaglos zu stellen und mit Blick auf das Petitionsverfahren überhöhte Gebührenforderungen auf ein zulässiges Maß herabgesetzt hat.
Der zweite Fall ist leider noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich um einen Vorgang bei den Berliner Forsten, wo dem Petenten mit der Einlegung der Petition unterstellt wird, er habe über den Petitionsausschuss Druck auf die Berliner Forsten ausüben wollen und damit das für die Jagdausübung unbedingt erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen sich und den Berliner Forsten zerstört. Der Ausschuss hofft, dass er diesen Konflikt bald klären kann und die Vorwürfe aus der Welt geschafft werden. Wir werden aber auch nicht davor zurückschrecken, notfalls Herrn Senator Strieder persönlich in dieser Sache in Anspruch zu nehmen.
Wir haben seit Jahren Beschwerden aus dem Justizbereich, in denen die Dauer von Verfahren über viele Monate und gar Jahre gerügt wird. Es hat eine Anzahl von Ermittlungen seitens des Ausschusses bei den zuständigen Gerichten und der Senatsverwaltung für Justiz gegeben. Ein Ende der überlangen Verfahrensdauern ist nicht in Sicht. Kein Verantwortlicher konnte dem Petitionsausschuss eine kurzfristige Lösung in Aussicht stellen. Die Notwendigkeit, Personal einzusparen, betrifft den Justizbereich insgesamt und auch die Richterstellen. Dennoch sei aber ein Wort der Mahnung erlaubt, die Geduld des rechtstreuen Bürgers nicht über Gebühr zu strapazieren. Insbesondere gibt es auch erhebliche Beschwerden über die Eintreibung durch Gerichtsvollzieher und überlange Vollstreckungszeiten. Wir werden auch dieser Sache eine besondere Aufmerksamkeit widmen.
Ein grundsätzliches Wort noch zu den Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der Verwaltung, wie sie tagtäglich an den Petitionsausschuss herangetragen werden und von ihm angemessen beantwortet werden müssen: Die Erwartungen der Petenten auf Hilfe durch den Ausschuss, wenn ihre Anliegen von der Verwaltung abgewehrt wurden, sind häufig sehr hoch gesteckt, zuweilen höher, als es die Gesetzeslage erlaubt. Diese Erfahrung müssen wir immer wieder machen. Wir sehen es in solchen Fällen als unsere Pflicht an und mühen uns sehr, den Bürgerinnen und Bürgern staatliches Handeln verständlich zu machen und auch Verständnis für die Entscheidungen des öffentlichen Dienstes zu wecken, der sich an Recht und Gesetz auszurichten hat. Diese Mittlerfunktion des Ausschusses zwischen dem Staat und seinen Bürgern ist in den letzten Jahren noch schwieriger geworden. Mit dem Verweis auf Sparzwänge und Einschränkungen, denen sich auch der Ausschuss beugen muss, stehen früher erfolgreich genutzte Ermessensspielräume, mit denen Einzelfälle abgefedert oder befriedet werden konnten, häufig nicht mehr zur Verfügung. Dies frustriert die Betroffenen; sie fühlen sich häufig unverstanden und hilflos gegenüber der Verwaltung. Auch hier versuchen wir aufzuklären, Ratschläge zu geben oder die Betroffenen von verfehlten Schuldzuweisungen abzuhalten. Der Ausschuss würde sich aber wünschen, wenn dieses Selbstverständnis, dem er sich verpflichtet fühlt, noch mehr Eingang in die tägliche Arbeit der Verwaltung fände. Dies würde ganz allgemein zu mehr Akzeptanz bei den Betroffenen mit der Verwaltung und speziell zu mehr Vertrauen zwischen antragstellendem Bürger und seinem Sachbearbeiter führen.
Damit bin ich an den Schluss meiner Ausführungen angelangt. Mit Dankesworten habe ich heute nicht gespart und bedanke mich noch einmal ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für ihre in der Vergangenheit geleistete Arbeit. Allen, die ein offenes Ohr für unsere Anliegen hatten und uns unterstützten, gilt mein besonderer Dank. Ich bedanke mich bei Ihnen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die Aufmerksamkeit und Geduld. Insbesondere noch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusses herzlichen Dank!