Protocol of the Session on November 30, 2000

Im Bundestag hätte ich diesem Gesetz aus diesen Gründen nicht zugestimmt, aber wir sind hier nicht der Gesetzgeber. Ich und die PDS-Fraktion werden dem Antrag zustimmen.

[Frau Toepfer-Kataw (CDU): Das ist wieder eine typische PDS-Haltung, populistisch bis zum Gehtnichtmehr!]

Dafür gibt es im Wesentlichen drei Gründe, die ich jetzt noch nennen will. Der Erste ist der praktische Wert, denn nun ist das Gesetz da. Es beinhaltet zahlreiche praktische Schritte gegen konkrete Diskriminierung von Homosexuellen. Das ist gut und akzeptabel. Das ist ein guter Grund, diesem Antrag zuzustimmen. Der zweite Grund ist ein symbolischer Wert.

Bedenken Sie, Herr Dr. Nelken, dass ihre Redezeit abläuft!

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! – Der symbolische Wert besteht darin, dass wir hier ein Zeichen im Sinne der Überschrift des Antrages setzen: Berlin sagt Ja zu gleichgeschlechtlichen Lebengemeinschaften, für gesellschaftliche Anerkennung und gegen Diskriminierung. – Der dritte

Grund – und damit bin ich am Ende – ist ein pragmatischer Grund, denn wenn das Ergänzungsgesetz im Bundesrat zu Fall kommt, dann bleibt ein Torso übrig. Daran kann keiner Interesse haben. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass das Ergänzungsgesetz beschlossen wird. – Das sind drei gute Gründe, warum wir dem Antrag zustimmen werden.

[Beifall bei der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen – Dr. Steffel (CDU): Schwache Rede!]

Vielen Dank, Herr Dr. Nelken! – Für die SPD- Fraktion hat Herr Nolte das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Thomas Kleineidam hat bei der Einbringung des vorliegenden Antrags in das Abgeordnetenhaus am 28. September bereits für unsere Fraktion erklärt, dass wir das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundestages begrüßen und unterstützen. Das Gesetz gibt gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit, ihrer Beziehung einen mit Verantwortung verbundenen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtssicherheit kommt sowohl den beteiligten Partnern, insbesondere aber auch Kindern zugute, die in sogenannten Regenbogenfamilien leben.

Die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite stellt die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses dar, der Toleranz für gleichgeschlechtliche Partnerschaften schafft und bestehende Diskriminierungen abbaut.

[Beifall der Frau Abg. Merkel (SPD)]

Deshalb ist von besonderer Bedeutung für die Bundeshauptstadt Berlin, dass die vorliegende Beschlussempfehlung von allen Parteien und einer großen Mehrheit im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport getragen worden ist. Nur zwei von 17 Abgeordneten haben sich dagegen ausgesprochen. Es wäre für unsere Stadt gut, wenn das Abstimmungsergebnis des Ausschusses auch im Plenum seine Bestätigung fände.

[Beifall bei der SPD und den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Die Beschlussempfehlung hebt noch einmal die besondere Stellung von Ehe und Familie, von Alleinerziehenden und Eltern ohne Trauschein gemäß Artikel 6 unserer Verfassung hervor. Und sie fordert den Senat auf, sich für die Schaffung eines institutionellen Rahmens für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften einzusetzen und das entsprechende Ergänzungsgesetz im Bundesrat zu unterstützen.

Hier sei auch an die bestehende Koalitionsvereinbarung vom Dezember 1999 erinnert. Die große Koalition hatte damals verabredet zu prüfen, welche rechtlichen Hindernisse, die dem gemeinsamen Leben und der gegenseitigen Fürsorge in Lebenspartnerschaften im Wege stehen, beseitigt werden können. Es sei auch daran erinnert, dass die ersten Ansätze zur Abschaffung des sogenannten „Schwulenparagraphen“ 175 im Strafgesetzbuch 1969 ebenfalls von einer großen Koalition vorgenommen wurden, damals unter dem sozialdemokratischen Justizminister Gustav Heinemann.

Deshalb würde sich unserer Meinung nach der Regierende Bürgermeister morgen sowohl in einer guten Tradition befinden, als sich auch im Rahmen der Koalitionsvereinbarung bewegen, wenn er im Bundesrat dem Ergänzungsgesetz zustimmen würde! – Ich danke Ihnen.

[Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen]

Vielen Dank, Herr Nolte! Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen Stimmen sowie Stimmenthaltungen aus den Reihen der CDU-Fraktion die Annahme des Antrags in neuer Fassung. Die Fraktion der CDU hat die getrennte Abstimmung zu beiden Absätzen der Neufassung gewünscht und dieses vorgetragen. Wir werden entsprechend verfahren.

(A) (C)

(B) (D)

Vizepräsident Dr. Luther

Wer also zunächst dem ersten Absatz des Textes der Beschlussempfehlung Drucksache 14/842 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist dieser mit großer Mehrheit angenommen.

Wer nun dem zweiten Absatz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dies mit einer kleineren Mehrheit auch so beschlossen.

Nun lasse ich über den gesamten Text im Wortlaut der Beschlussempfehlung Drucksache 14/842 abstimmen. Wer diesem Antrag insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen der CDU-Fraktion ist dies angenommen.

[Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen]

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 14 B, Drucksache 14/843:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 23. November 2000 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD über mehr Arbeitszeitgerechtigkeit für die Berliner Lehrer, Drucksache 14/742

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme des Antrags von CDU und SPD mit einem neuen Berichtsabgabedatum „30. Juni 2001“.

Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen der Oppositionsfraktionen ist dieser Antrag so angenommen.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 14 C, Drucksache 14/846:

Beschlussempfehlung gemäß § 21 Abs. 5 Satz 5 GO Abghs des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten und Berlin-Brandenburg vom 29. November 2000 über Entschließung zum Entwurf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme des Beschlusses gemäß Drucksache 14/846.

Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen der Oppositionsfraktionen ist dieses so angenommen.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 14 D:

a) Drucksache 14/849:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen vom 29. November 2000 zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU über verbesserte Ausbildungsförderung benachteiligter Jugendlicher, Drucksache 14/711

b) Drucksache 14/850:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen vom 29. November 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über Bundesratsinitiative „Berufsausbildung solidarisch finanzieren“ – für ein Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft (Umlagefinanzierungsgesetz), Drucksache 14/378

c) Drucksache 14/851:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen vom 29. November 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über Evaluierung bisheriger Förderprogramme des Bundes und des Landes Berlin im Bereich der Berufsausbildung, Drucksache 14/734

d) Drucksache 14/852:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen vom 29. November 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Ausbildung jugendlicher Migrantinnen und Migranten, Drucksache 14/735

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zum Antrag von SPD und CDU empfiehlt der Ausschuss eine Neufassung. Wer so gemäß Drucksache 14/849 beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen wenigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen der Oppositionsfraktionen ist dieses so beschlossen.

Zu den drei Anträgen der Fraktion der PDS empfiehlt der Ausschuss jeweils die Ablehnung. Ich lasse einzeln abstimmen:

Antrag der PDS, Drucksache 14/378 – Stichwort: Umlagefinanzierungsgesetz. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist das abgelehnt.