Ich frage den Regierenden Bürgermeister. Herr Diepgen! Sie wissen, dass es gerichtlich erwiesen ist, dass bei der Privatisierung des Flughafens Schönefeld das Hochtief-Konsortium in betrügerischer Absicht einige Mitarbeiter bei einem Unternehmen, der WIP von Herbert Märtin, eingeschleust hat, das mit der Vorbereitung und Planung des BBI befasst war. Sie wissen darüber hinaus auch, dass diese Praxis den Vergaberichtlinien widersprach, deren uneingeschränkte Gültigkeit gerade Sie als Aufsichtsratsvorsitzender durchsetzen müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie mit den Konsorten von Hochtief in Zukunft vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen.
Herr Regierender Bürgermeister, Sie müssen die Frage nicht beantworten, wir haben einen Untersuchungsausschuss. Ich stelle es anheim, bitte sehr!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Zunächst will ich darauf hinweisen, dass es in dem Gesamtzusammenhang staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gab, dass diese nicht zur Eröffnung eines Strafverfahrens geführt haben, also eingestellt worden sind. Das nur zur sachlichen Richtigstellung.
Zweitens: Die Gesellschafter der gegenwärtigen Flughafengesellschaft, d. h. das Land Brandenburg, der Bund und das Land Berlin, sind einer Empfehlung der Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg gefolgt und haben den Versuch unterstützt, dass die bis dahin konkurrierenden Konsortien sich zu einer gemeinsamen Anbietergemeinschaft zusammenschließen. Das ist gelungen. Das ist angesichts der sonst bestehenden Rechtsunsicherheit ein Fortschritt. Wir werden dafür Sorge tragen, dass alle Anstrengungen für vertrauensvolle Zusammen
arbeit bei den bevorstehenden Vertragsverhandlungen, die ja noch nicht abgeschlossen sind, auch erfüllt werden. Wir sind nicht gezwungen, mit diesem Konsortium, das sich neu gebildet hat, zu einem Abschluss des Privatisierungsverfahrens zu kommen. Es entspricht allerdings aus meiner Sicht der klaren Interessenlage des Landes Berlin und auch der anderen Gesellschafter der Flughafengesellschaft, dass wir zu einem Abschluss kommen, damit Unsicherheit über eines der wichtigsten Investitionsvorhaben in der Region beendet werden kann. Insofern wird man gegebenenfalls auch Sympathie und Antipathie, mögliche unterschiedliche Betrachtungen von Persönlichkeiten zurückstellen und werde ich jedenfalls – das ist nicht meine unmittelbare Verantwortung – die Kollegen, die im Aufsichtsrat der PPS sind, bitten, dafür Sorge zu tragen, dass Sympathie und Antipathie da keine Rolle spielen, sondern allein die Ratio. Ich bin ganz optimistisch, dass sie dem im Ergebnis folgen werden.
Ich wundere mich ja, dass Sie Betrügereien in die Kategorie von Sympathie und Antipathie einordnen. Das wollen Sie wohl nicht beantworten. Aber unabhängig davon wissen Sie, dass wir bereits 1996 den Vorschlag gemacht haben, das Privatisierungsverfahren und den Bau des Flughafens von der weltweit anerkannten Antikorruptionsorganisation „Transparency International“ begleiten zu lassen. Das haben Sie damals abgelehnt. Deshalb frage ich Sie, ob Sie wenigstens heute nach diesen Erfahrungen mit Betrügereien, mit mafiaähnlichen Methoden dazu bereit sind, damit sich – Herr Diepgen, Sie sind doch da ein gebranntes Kind! – bei dem 6-Milliarden-DM-Projekt BBI so etwas wie bei Antes nicht wiederholt.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Mindestens aus den letzten Formulierungen folgt, dass es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern um Polemik.
Sie haben offensichtlich überhört, dass ich zu Ihrer juristischen Wertung mich nicht zustimmend geäußert habe, sondern dass ich auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die Einstellung des Verfahrens Bezug genommen habe. Der Senat und die Gesellschafter des Berlin Brandenburg Flughafen GmbH werden kein Interesse daran haben, eine solche Polemik neu entstehen zu lassen, sondern werden sich nicht an Ihrer möglicherweise in der Vergangenheit vorgenommenen juristischen Bewertung orientieren, sondern an dem, was das Oberlandesgericht Brandenburg den Gesellschaftern empfohlen hat.
Ich habe keine Veranlassung, anzunehmen, das von Seiten der hier zuständigen Gesellschaft PPS insbesondere in der sehr sorgfältigen Betrachtung durch den verantwortlichen Aufsichtsratsvorsitzenden – das ist der Kollege Fürniß aus Brandenburg – irgendwelche Probleme in dem Zusammenhang entstehen werden, den Sie angesprochen haben.
Herr Präsident! Herr Hoffmann! Meine Damen und Herren! Alle 16 Länder haben der Entfernungspauschale nicht zugestimmt, sondern für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt, weil sie den erneuten Versuch der Bundesregierung nicht akzeptieren, nach dem bestimmte Belastungen für den Bürger allein zu Mehreinnahmen beim Bund führen, die Länder an den Reparaturmaßnahmen zu beteiligen. Das ist der Grund, weshalb wir – das gilt für alle 16 Länder – der Vorstellung der Bundesregierung nicht gefolgt sind, sondern den Vermittlungsausschuss anrufen wollen. Diese Vorstellungen der Bundesregierung werden so nicht umgesetzt.
Dann kommen wir zur nächsten spontanen Frage. Die stellt Herr Wieland von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!
Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. Herr Diepgen, weshalb haben Sie der Empfehlung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Wowereit nicht entsprochen, im Bundesrat einem Verbotsantrag gegen die NPD von Seiten des Landes Berlin aus zuzustimmen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Weil ich nicht der Auffassung bin, dass der Bundesrat ebenfalls als Antragsteller eines NPD-Verbotes auftreten sollte.
Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben in der Öffentlichkeit das weniger lapidar begründet als eben. Sie haben es so begründet, dass in Ihren Augen ein Verbotsantrag auch des Bundesrates Einfluss auf die richterliche Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht haben könnte. Meine Frage: Unterstellen Sie damit den anderen Bundesländern wie beispielsweise Bayern, die einen solchen Verbotsantrag aktiv mittragen, dass sie damit gegen die richterliche Unabhängigkeit vorgehen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Ich will mich jetzt nur auf Ihre Zusatzfrage beziehen und nicht im Einzelnen begründen, dass es mehrere Argumente gibt, die für das Verhalten, jedenfalls bestimmt durch die Mehrheit im Senat, ausschlaggebend waren. Ich will hier in meiner Position als Regierender Bürgermeister und Regierungschef in einer Regierungskoalition auch darauf hinweisen, dass es unterschiedliche Positionen im Senat gegeben hat. Die Begründungen liegen in mehreren Themenbereichen, einmal in der Aussicht, zweitens in der Tradition im Umgang mit Parteiverboten, drittens in der Frage, wie man mit Verfassungsorganen umgeht, und auch noch in der Fragestellung, inwieweit die Verantwortung von denjenigen wahrgenommen werden soll, die unmittelbar tätig sind.
Ihre Frage, ob ich anderen etwas anderes vorwerfe, beantworte ich mit Nein. Allerdings habe ich spätestens in meinem Amt als Justizsenator, das ich jetzt auch ausübe, eine gesteigerte Sensibilität in der Frage der Unabhängigkeit von Gerichten.
Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Schöttler. Frau Schöttler, Sie haben gestern im Ausschuss erklärt, dass von der seit Ende Oktober geltenden Haushaltssperre – die nicht Haushaltssperre heißt, sondern haushaltswirtschaftliche Maßnahmen, aber dennoch die Auswirkungen einer Haushaltssperre haben – sämtliche Programme der Beschäftigungsförderung für Jugendliche, für Arbeitslose und für Sozialhilfe Empfangende ausgenommen sind, obwohl dies so nicht im 3. haushaltswirtschaftlichen Rundschreiben steht. Wie erklären Sie es vor diesem Hintergrund, dass Ihre Verwaltung mit Datum vom 8. November ein Schreiben an die Bezirksverwaltungen verschickt, worin steht, dass Beschäftigungsprogramme und Lohnkostenzuschüsse für Sozialhilfeempfänger nach dem Bundesozialhilfegesetz ab sofort nicht mehr möglich sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Klotz! Wir haben gestern darüber diskutiert, und ich habe gestern im Ausschuss auch sehr deutlich gemacht, dass diese Maßnahmen für die Arbeitsmarktpolitik, für die Ausbildungspolitik, auch für die Richtlinienförderung nicht von der Haushaltssperre, die keine Haushaltssperre ist, betroffen sind, dass wir eine Verabredung mit Senator Kurth haben, dass solche Maßnahmen mit Zustimmung der Finanzverwaltung weiter durchgeführt werden können.
Ich habe gestern im Ausschuss allerdings auch sehr deutlich gesagt, dass die Schreiben, die jetzt zur Nichtbewilligung herausgegangen sind, damit zu tun haben, dass es erhebliche Kürzungen im nächsten Jahr im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik geben wird, und dass diese Maßnahmen damit zu tun haben, dass es – wie Sie wissen – einen großen Teil von Vorbindungen gibt und dass wir Einzelmaßnahmen prüfen müssen. In diesem Ausschuss habe ich auch gesagt, dass wir mit den Maßnahmen nach § 19, über die wir ausführlich diskutiert haben, beginnen können und auch beginnen werden. Die meisten Maßnahmen sind bereits begonnen worden, und die beiden anderen Maßnahmen, nämlich „Goldnetz“ und die „Eingliederungshilfe e. V.“ werden im Dezember beginnen.
Frau Schöttler, Sie wissen offensichtlich nicht, welche Schreiben von Ihrer Verwaltung verschickt werden. Es handelt sich bei den ab sofort gestoppten Maßnahmen, um Fest- und Lohnkostenzuschüsse für private Arbeitgeber zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern – damit Sie wissen, worüber wir reden. Ich zitiere:
Unter Bezugnahme auf das 3. haushaltswirtschaftliche Rundschreiben 2000 weisen wir darauf hin, dass ab sofort
Das schreibt Ihre Verwaltung, und gestern haben Sie genau das Gegenteil behauptet. Ich frage Sie: Warum ist es eigentlich nicht möglich, dass wie in den vergangenen Jahren Beschäftigungsprogramme für Jugendliche, Arbeitslose und Sozialhilfe Empfangende von dieser Sperre ausgenommen werden, damit dort tatsächlich eine Kontinuität stattfinden kann. Warum sind Sie nicht in der Lage, dieses übliche Verfahren, das über Jahre – das ist nicht die erste Sperre, die wir erleben – von allen Fraktionen dieses Hauses mitgetragen worden ist, weiterzuführen und umzusetzen?
Frau Klotz, ich habe sehr deutlich gesagt, dass wir in der Lage sind, dieses Verfahren durchzuführen und umzusetzen, dass wir auch mit dem Finanzsenator Gespräche führen werden und dass es Möglichkeiten gibt. Ich werde in meiner Verwaltung noch einmal nachfragen, wie es zu solchen Schreiben gekommen ist.
Ich frage Herrn Strieder: Wie und wann werden Sie endlich durchsetzen, dass die Wohnungsbaugesellschaft GSW, die Sie verkaufen wollen, allen Mieterinnen und Mietern automatisch durch eine Ergänzung des Mietvertrags die jetzige Sicherheit auch in Zukunft garantiert, so, wie es das Abgeordnetenhaus beschlossen hat?
Herr Präsident! Frau Oesterheld, der Senat ist einen Schritt weiter gegangen und hat in den Ausschreibungen für den Verkauf der GSW ausgeschlossen, dass außer einem Verkauf an Mieter überhaupt ein Verkauf der Wohnungen der GSW an Dritte stattfindet. Das bedeutet: Die Gesellschaft bleibt zusammen und wird nicht als Einzelinvestoren verkauft. Damit gibt es überhaupt keine Sorge, dass Einzelwohnungen verkauft und Ihre Befürchtungen Realität werden könnten. Wir wollen die Gesellschaft privatisieren, jedoch nicht die einzelnen Wohnungen.