7. Antrag der Fraktion der PDS über Abschiebeschutz für äthiopische und eritreische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
8. Antrag der Fraktion der PDS über Deckelungszahlen für offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen abschaffen
Sofern sich gegen die Konsensliste bis zum Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunkts kein Widerspruch erhebt, gelten die Vorschläge als angenommen. Über die Anerkennung der Dringlichkeit wird jeweils an entsprechender Stelle der Tagesordnung entschieden.
Folgende M i t g l i e d e r d e s S e n a t s haben sich für die Abwesenheit bzw. teilweise A b w e s e n h e i t w ä h r e n d d e r h e u t i g e n S i t z u n g e n t s c h u l d i g t : Frau Senatorin Schöttler ist ganztägig abwesend. Der Grund ist die Teilnahme an der Sitzung der Frauenministerinnen des Bundes und der Länder in Hannover. – Der Regierende Bürgermeister und Senator Kurth kommen beide etwa gegen 15 Uhr. Hier ist die Begründung die Besprechung der Regierungschefs und der Finanzsenatoren der Stadtstaaten in Hamburg. – Der Finanzsenator wird uns zwischenzeitlich noch einmal verlassen, weil er an der Aufsichtsratssitzung der Bankgesellschaft Berlin teilnehmen muss. – Bürgermeister Dr. Werthebach ist ab 18 Uhr nicht mehr bei uns, weil er zum Nationalfeiertag der Portugiesen geht, die die gegenwärtige Präsidentschaft der Europäischen Union innehaben. Anschließend fliegt er nach Bonn, um Berlin in der Bundesratssitzung am morgigen Tag zu vertreten.
1. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht wurden nach dem Informationsfreiheitsgesetz bis zum heutigen Tage eingereicht, und wie hoch ist die damit verbundene Belastung für die Verwaltung?
2. Liegen bisher Anträge vor, die von der Scientology-Sekte gestellt wurden, und wenn ja, wie werden die Anfragen sicherheitspolitisch eingeschätzt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Entsprechend des von der Senatsverwaltung für Inneres bereits am 16. November 1999 erarbeiteten Rundschreibens „Erste Hinweise zur Anwendung des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin“ sind sämtliche vom Geltungsbereich des IFG, also dieses Informationsfreiheitsgesetzes, erfassten öffentlichen Stellen des Landes Berlin aufgerufen, in einer Umfrage, die ca. ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, also Mitte Oktober 2000, erfolgen wird, Probleme im Umgang mit diesem IFG zu benennen und über erste Anwendungserfahrungen zu berichten. Im Rahmen dieser Umfrage wird auch eine Statistik erstellt werden, wie viele Anträge gestellt und wie diese beschieden wurden. Dabei wird auch über die Belastungen der Verwaltungen berichtet werden. Folglich liegen derzeit noch keine Angaben und Daten darüber vor, wie hoch die Anzahl der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG insgesamt ist und wie hoch die damit verbundene Belastung für die Verwaltung einzuschätzen ist.
Zu Frage 2: Die Scientology-Organisation hat Anträge auf Akteneinsicht an eine Vielzahl von öffentlichen Stellen im Land Berlin gestellt, so auch an die Innenverwaltung. Da von den Anträgen ganz unterschiedliche Themenbereiche betroffen sind, kann eine allgemeine sicherheitspolitische Einschätzung nicht vorgenommen werden, zumal nur die jeweils betroffene öffentliche Stelle die sicherheitspolitische Relevanz des bei ihr vorhandenen Datenmaterials einschätzen kann. Es kann aber gesagt werden, dass die mit den Anträgen der Scientology-Organisation verbundene Belastung für die Verwaltung erheblich war und erheblich sein wird. Im Übrigen ermöglicht das IFG jedenfalls im Einzelfall die Berücksichtigung sicherheitsrechtlicher Belange durch seine Regelungen einzelner Ablehnungsgründe, nachzulesen in § 5 ff des IFG.
Wie beurteilt es der Senat, dass mit der Akteneinsicht Erwägungen und Vermerke der Verwaltung offengelegt werden, die die Position der Verwaltung im Gerichtsverfahren gegenüber beispielsweise der menschenverachtenden Organisation Scientology schwächen können?
Generell sehe ich in dieser Tatsache durchaus eine Gefahr für die Exekutive. Ich gehe aber davon aus, dass diese Gefahr nur im Einzelfall präzisiert werden kann und dabei zu prüfen sein wird, ob und inwieweit Informationen deshalb zurückgehalten werden können, weil sie den Kernbereich der innerexekutiven Verwaltung betreffen.
Herr Senator! Teilt der Senat die Auffassung des Abgeordnetenhauses, die es mit dem Beschluss über dieses Gesetz zum Ausdruck gebracht hat, dass öffentliche Verwaltung grundsätzlich transparent gegenüber dem Bürger sein soll? Deswegen wurde das Akteneinsichtsrecht ja eingeräumt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich muss eine Verwaltung transparent sein, wenngleich es – wie gesagt – innerexekutive Bereiche gibt, wie es das Bundesverfassungsgericht umschrieben hat, die von dieser Transparenz ausgenommen sind.
Wie wird der Senat den personellen Arbeitsaufwand abfangen, wenn Scientology in Berlin, wie es in Brandenburg bereits geschehen ist, sämtliche Akten in Senatsverwaltungen und nachgeordneten Behörden einzusehen verlangt, zumal die für Sekten zuständige Stelle des Senats bereits jetzt auf Grund von Scientology-Anträgen ihren regulären Aufgaben kaum nachkommen kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Ich hatte ausgeführt, dass wir in einem Jahr eine Analyse vornehmen werden, die Aufschluss über die Belastungen und auch über die Fragen geben wird, ob und inwieweit in geheimzuhaltende Vorgänge der Verwaltung eingegriffen wird. Am Ende dieser Analyse, im Oktober dieses Jahres, werde ich dem Senat berichten. Auch dieses habe ich bei der Verabschiedung im Senat zu Protokoll gegeben. Dann wird erneut zu entscheiden sein, ob das IFG in der in Kraft getretenen Fassung unverändert fortbestehen kann.
Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 2 des Abgeordneten Schuster von der Fraktion der SPD über
1. Wie ist der Stand der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung im Krankenhaus Moabit?
2. Welche Folgen ergeben sich nach Auffassung des Senats für die einzelnen Beschäftigtengruppen, wenn die Vereinbarung nicht unterzeichnet wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schuster! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Der Senat hat sich – wie Sie wissen – immer dafür eingesetzt, den erforderlichen Anpassungsprozess durch die Krankenhausplanung sozialverträglich für die Mitarbeiter der Krankenhäuser zu gestalten. Deshalb ist auch den Beteiligten und den Betroffenen in Moabit angeboten worden, die Beschäftigungssicherungsvereinbarung zu unterzeichnen und ihr beizutreten, die unter anderem betriebsbedingte Kündigungen ausschließt. Diese Vereinbarung wurde im Fall des Krankenhauses Moabit jedoch lediglich vom Betriebsrat der Moabit gGmbH, nicht jedoch von der Geschäftsführung unterzeichnet.
Zu Ihrer 2. Frage: In diesem konkreten Fall ergeben sich – soweit dies zur Zeit abschätzbar ist – keine nachteiligen Folgen für die Beschäftigten, da zwischen dem Land, dem Diakoniekran
kenhaus Lazarus – Paul-Gerhardt-Stift GmbH und dem Krankenhaus Moabit gGmbH ein Personalüberleitungsvertrag geschlossen wurde. Dieser sieht vor, dass bei erforderlichen Umstrukturierungen die Beschäftigten nicht schlechter gestellt werden als Arbeitnehmer der städtischen Krankenhausbetriebe. Diese Regelung sollte allerdings durch die Beschäftigungssicherungsvereinbarung konkretisiert werden, die jedoch – wie bereits dargestellt – von der Geschäftsführung nicht unterzeichnet wurde. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Krankenhausleitung den Mitarbeitern nicht alle Vorzüge, wie beispielsweise bestimmte Prämienzahlungen oder ein vorzeitiges Ausscheiden mit Vollendung des 58. Lebensjahres, die in dieser Beschäftigungssicherungsvereinbarung angeboten werden, gewähren kann.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ist es möglich, dass der Senat das von Ihnen Dargestellte und in Details darüber Hinausgehendes schriftlich zusammenfasst und den Mitarbeitern des Krankenhauses zur Verfügung stellt, da es dort sehr große Unsicherheiten gibt? Vielleicht ist eine genaue Aufzählung der sich ergebenden Vor- und Nachteile möglich. Außerdem ist noch wichtig zu wissen, ob die Vereinbarung, auf die Sie sich beziehen, auch für jene gilt, die nach Gründung der GmbH eingestellt worden sind.