Katrin Schultze-Berndt

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14/11 14/17 14/30

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Ich habe eine Frage an den Schulsenator, Herrn Böger. Welche anderen als ideologische Gründe, verbrämt mit organisatorischen Vorwänden, haben auf Kosten des Fremdsprachenerwerbs der Schüler dazu geführt,
dass der Bertha-von-Suttner-Oberschule ein kostenneutraler Vorschlag zur Fortführung von Frühenglisch ab Klasse 3 in Klasse 6 nicht genehmigt wurde?
Herr Böger! Es handelt sich um einen kostenneutralen Vorschlag, ich weise noch einmal darauf hin. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es zum nächsten Schuljahr genehmigen und nicht blockieren werden, dass an einem grundständigen Gymnasium das Profil weiter ausgebaut wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir behandeln hier in II. Lesung das Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften. Das ist ein bedeutender Titel. Umso erstaunlicher ist es festzustellen, dass es sich bei den Änderungen nur um Konsequenzen handelt, die sich aus der Gebiets- und Verwaltungsreform für schulische Gremien ergeben. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich mit „nur“ keineswegs Geringschätzung für die Gremien ausdrücken möchte, in denen wichtige Schüler- und Elternrechte wahrgenommen werden. Die Überschrift ließ jedoch viel weitreichendere Änderungen der Schulgesetzgebung erwarten.
Es geht hier also „nur“ um eine Anpassung des Schulverfassungsgesetzes und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes, eine Formalie, wie Frau Schaub es bezeichnet. Es geht um nicht weniger, aber auch um nicht mehr als um Gremien, für die sich mit diesem Gesetz schulrechtliche Vorschriften verändern sollen.
Mit der Gebietsreform verringert sich die Zahl der Berliner Bezirke auf 12. Damit wird eine Verschlankung der Verwaltung bezweckt, gewaltige Umstrukturierungen werden vorgenommen. Die Zahl der Bezirksbürgermeister und Stadträte wird verringert, Abteilungen werden neu strukturiert. Darin liegt eine Einsparmaßnahme, die uns gerade angesichts der derzeitigen Haus
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haltsdiskussion froh stimmen sollte, eine Maßnahme, der wohl niemand ablehnend gegenüberstehen kann, denn die öffentlichen Ausgaben werden reduziert.
Diese neuen Strukturen sollen sich auch in den Landesgremien widerspiegeln, die sich anteilig aus Bezirksvertretern zusammensetzen. Im Schulbereich handelt es sich hierbei vor allem um den Landesschulbeirat, dem Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter angehören. Deren Rechte, sich in Gremien zu äußern und auseinanderzusetzen, werden von der CDU anerkannt und sollen nicht beschnitten werden. Dennoch halten wir es für ausreichend, entsprechend der neuen Zahl der Bezirke mit jeweils drei Vertretern – ein Lehrer, ein Schüler, ein Erziehungsberechtigter – aus künftig nur noch 12 Bezirken im Landesschulbeirat zu arbeiten. Das Gremium setzt sich dann aus 36 anstatt 69 Personen zusammen. Es liegt auf der Hand, dass sich bei dieser Größe eines Gremiums die Effektivität signifikant steigern muss.
Nunmehr die Zahl der Vertreter in den Gremien, in den Ausschüssen auf Landesebene zu erhöhen, wie es die PDS hier fordert, bedeutet eine Aufblähung der Gremien. Diskussionen weiten sich ins Uferlose aus, die Arbeit wird nicht effektiver. Überdies drückt sich in dem Antrag der PDS die Unterstellung aus, dass die Vertreter der drei großen, nicht fusionierenden Bezirke Reinickendorf, Spandau und Neukölln, die schon immer für eine größere Zahl von Schulen zuständig waren, bisher auf Landesebene nicht in der Lage waren, ihre Bezirke angemessen zu vertreten. Wollen Sie das tatsächlich den ehrenamtlich Arbeitenden unterstellen?
Nein!
Dass die bezirklichen Gremien in den neu zugeschnittenen und nunmehr vergrößerten Bezirken erfolgreich arbeiten und die dann höhere Zahl der Schulen durchaus kompetent betreuen und begleiten können, zeigt sich an dem Beispiel eben dieser großen Bezirke. Ich weiß dabei, wovon ich spreche, denn ich habe an den Sitzungen des Reinickendorfer Bezirksschulbeirats teilgenommen. Dort wird sehr gute Arbeit geleistet, und mir ist nicht bekannt, dass sich Reinickendorfer Schulen auf Bezirksoder Landesebene über mangelnde Aufmerksamkeit des Beirats für ihre Probleme beschwert hätten.
Nicht zuletzt konterkariert der PDS-Antrag die Zielsetzung der Verwaltungsreform. Gewollt ist die Vereinfachung und Straffung des Verwaltungsapparates. Die Reduzierung der 46 Mitglieder in den Landesausschüssen auf 24 würde mit dem Antrag der PDS verhindert, deren Anzahl würde sich nach dem Antrag der PDS sogar auf 48 erhöhen. Der administrative Aufwand würde sich in entsprechendem Maße erhöhen. Das kann nicht das Ergebnis einer Verwaltungsreform sein. Die CDU will eine konsequente Umsetzung der Verwaltungsreform. Die CDU will in allen Bereichen prüfen, ob Gremienzahl und Gremiengröße den Anforderungen an eine moderne Gesellschaft und modernes Management entsprechen. Deshalb werden wir dem Antrag in der vorliegenden Form zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht wurden nach dem Informationsfreiheitsgesetz bis zum heutigen Tage eingereicht, und wie hoch ist die damit verbundene Belastung für die Verwaltung?
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2. Liegen bisher Anträge vor, die von der Scientology-Sekte gestellt wurden, und wenn ja, wie werden die Anfragen sicherheitspolitisch eingeschätzt?
Wie beurteilt es der Senat, dass mit der Akteneinsicht Erwägungen und Vermerke der Verwaltung offengelegt werden, die die Position der Verwaltung im Gerichtsverfahren gegenüber beispielsweise der menschenverachtenden Organisation Scientology schwächen können?
Wie wird der Senat den personellen Arbeitsaufwand abfangen, wenn Scientology in Berlin, wie es in Brandenburg bereits geschehen ist, sämtliche Akten in Senatsverwaltungen und nachgeordneten Behörden einzusehen verlangt, zumal die für Sekten zuständige Stelle des Senats bereits jetzt auf Grund von Scientology-Anträgen ihren regulären Aufgaben kaum nachkommen kann?