Sehr geehrte Damen und Herren, wer ein handlungsfähiges Brandenburg erhalten will, muss die Schuldenbremse reformieren. Es gibt in der Diskussion schon einige Vorschläge. Ich möchte auch etwas dazu sagen: Ich persönlich könnte mir gut vorstellen, dass wir zur sogenannten Goldenen Regel der Finanzpolitik zurückkehren - dass also eine Neuverschuldung bis zur Höhe der Investitionsausgaben zulässig ist. Aber auch andere Modelle wie die Schaffung weiterer Ausnahmetatbestände zur Schuldenbremse, beispielsweise für besondere Investitionen, für Zukunftsinvestitionen, sind hier diskussionswürdig.
Was ich aber entschlossen ablehne und was auch die SPD-Fraktion hier entschlossen ablehnt, sind die Gedankenspiele dahin gehend, zusätzliche finanzielle Potenziale durch Kürzungen von Sozialleistungen zu schaffen. Wer Investitionen gegen den Sozialstaat ausspielt, riskiert den Frieden in unserem Land - und das machen wir nicht mit.
Denn wirklich handlungsfähig ist ein Staat nur, wenn er Zukunftsinvestitionen stemmen kann, ohne dafür die Solidarität mit Schwächeren aufzugeben. Diese Handlungsfähigkeit erhalten wir nur, wenn wir auf der Suche nach finanzpolitischen Lösungen nicht unsere Werte, unseren sozialen Kompass über Bord werfen. Das sollten wir nicht tun.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Neben dem Diskutieren der großen staatspolitischen Fragen können wir heute aber auch
einen praktischen Schritt unternehmen, um in Brandenburg einen handlungsfähigen Staat zu erhalten. Nach Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes legen wir Ihnen dazu einen neuerlichen Antrag für eine Erklärung der Haushaltsnotlage für das Jahr 2024 vor. Ich finde, man muss demütig mit dem Urteil umgehen
und auch klar sagen, dass man diese Notlage - deswegen bin ich dankbar, dass viele Abgeordnete diesen Weg hier heute mitgehen werden - gut begründen muss. Das haben wir getan; dieser Antrag liegt Ihnen heute vor.
Für die SPD-Fraktion steht fest, dass wir auch für das Jahr 2024 unser Versprechen einhalten und die Brandenburgerinnen und Brandenburger mit den Maßnahmen eben nicht im Stich lassen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben in den letzten drei Jahrzehnten bewiesen, dass sie auch in schwierigen Zeiten zusammenstehen und auch Widerstände überwinden können. Dabei hatten sie stets einen starken und handlungsfähigen Staat an ihrer Seite: ein Brandenburg, das für Solidarität steht, ein Brandenburg, das für Stabilität und auch für Sicherheit steht, ein Brandenburg, das die Zukunft immer im Blick hat. Diesen Staat müssen wir erhalten - und mit dem heutigen Beschluss werden wir genau dafür sorgen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir hier heute sehr junge Politikerinnen und Politiker begrüßen dürfen, nämlich Schülerinnen und Schüler der Grundschule Bornim. - Seid uns herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Kollege Keller, wenn Sie Mut zur Wahrheit gehabt hätten, wie es Ihnen der Ministerpräsident soufflierte, hätten Sie meine Zwischenfrage zugelassen. Sie hatten diesen Mut aus gutem Grund nicht,
denn Sie hätten auf meine Zwischenfrage sagen müssen, wofür wir vor einem Jahr das Geld des Sondervermögens ausgegeben hätten.
Ich sage es Ihnen aber und ich sage es auch den Bürgern hier in Brandenburg: Im Gegensatz zu Ihnen hätten wir das Geld für weitreichende Steuerentlastungen
der Leistungsträger im Land, derjenigen mit kleinen und mittleren Einkommen, ausgegeben. Dafür hätten wir das Geld Ende letzten Jahres ausgegeben - in einer Lage,
in der die Energieversorgung unklar war und viele Betriebe in ihrer Existenz bedroht waren. Sie hingegen - und das unterscheidet uns - haben mit dem Brandenburg-Paket vorgesehen:
Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 und zur Umstellung auf eine CO2-arme Produktionsweise - 400 Millionen Euro -,
Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten - 120 Millionen Euro -, pauschale Vorsorge - 500 Millionen Euro. - Sie haben aus dem Brandenburg-Paket eine Wundertüte gemacht,
mit der Sie die Versäumnisse Ihres Haushaltes ausgleichen und mit der Sie Wahlgeschenke machen wollen. Das haben wir von Anfang an kritisiert, und deswegen werden Sie wahrscheinlich auch zu Recht vorm Verfassungsgericht verlieren.
Das Schlimme ist: Sie haben nicht dazugelernt, genauso wenig, wie Sie aus der Coronazeit gelernt haben, als Sie die Notlage erklärt und sinnlos, und ohne Fakten zur Kenntnis zu nehmen, Ihre Maßnahmen durchgeführt haben. Bis heute verkündet Frau Gesundheitsministerin, man solle Masken tragen, obwohl es dutzendweise Beweise gibt, dass Alltagsmasken nicht helfen.
Genauso wenig haben Sie in Bezug auf den Umgang mit der Notlage dazugelernt. Sie wollen dieses verfassungswidrige Umgehen der Schuldenbremse einfach fortführen. Sie haben nicht dazugelernt, und darum wiederhole ich noch einmal: Wir leiden
in diesem Jahr und im kommenden Jahr nicht unter einer außergewöhnlichen Notsituation. Brandenburg und Deutschland leiden unter der gewöhnlichen Situation, für die Sie in der Regierung und in den Parlamenten verantwortlich sind.
Herr Berndt, Sie müssen sich schon entscheiden: Sie haben heute die erste Rede genutzt, um ununterbrochen zu erklären, dass es 2023 und 2024 keine Notlage gegeben hat bzw. gibt.
Jetzt haben Sie gerade auf Ihren eigenen Antrag rekurriert, der genau die Notlage für 2023 und 2024 festgestellt hat.
Was wollen Sie denn?! Lassen Sie uns doch einmal beim Faktencheck bleiben. Sie haben hier hineingeschrieben: 2,4 Milliarden Euro für die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern.
Gar nichts! Zudem haben Sie unter anderem weitere Millionen für die Privatwirtschaft vorgesehen. Nichts! Nichts Konkretes haben Sie hineingeschrieben.
Herr Berndt, ich sage - mit Verlaub, Frau Präsidentin - das selten, aber Sie müssen sich jetzt schon entscheiden: Haben Sie damals mit Ihrem Antrag quasi das Parlament belogen, als Sie gesagt haben, dass es eine Notlage gibt? Oder belügen Sie gerade das Landesverfassungsgericht, indem Sie sagen, dass es keine Notlage gibt?